Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte erfolgt wie bei beweglichen Sachen durch Pfändung der Forderung bzw. des Vermögensrechts . In der Praxis spielt die Forderungspfändung, insbesondere die Gehalts- und Kontenpfändung , eine große Rolle, zumal – wie zuvor erörtert – viele bewegliche Sachen im Besitz des Schuldners entweder unpfändbar sind ode...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / IV. Ersatz von orthopädischen, akustischen und optischen Hilfsmitteln

Rz. 617 Beliebte Streitpunkte in der Schadensregulierung sind regelmäßig die orthopädischen, akustischen oder optischen Hilfsmittel, die bei dem Unfall zerstört oder beschädigt wurden. Neben Handstock oder Gehhilfen anderer Art, Hörgeräten, Zahnprothesen (dazu OLG Frankfurt VersR 1979, 38) usw. liegt das Schwergewicht bei den Brillen. Rz. 618 Vorab sei darauf hingewiesen, das...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IV. Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichtsvollziehers

Rz. 24 Mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung und einem entsprechenden Gläubigerauftrag ist der Gerichtsvollzieher befugt, zur Ermittlung des Schuldners, dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist, Auskünfte aus dem Melderegister einzuholen. Bei Firmen, Vereinen oder Genossenschaften kann der Gerichtsvollzieher entsprechende Registerauskünfte e...mehr

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Nebentätigkeit / 2.1 Lohnsteuerabzug

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 2.400 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.[1] der Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag, er kann pro Jahr nur einmal geltend gemacht werden. Der Freibetrag wird auch dann nur einmal im Jahr gewährt, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 4 Verfahren zur Missbrauchsvermeidung bei Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 94 Abs. 3 EStG)

Rz. 19 § 94 Abs. 3 EStG und die korrespondierende Datenübermittlungsnorm des § 118 Abs. 1a SGB XII wurden durch das BetrRSG v. 17.8.2017[1] eingefügt und sollen einen Missbrauch bei Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verhindern. Der Kapitalstock einer nach § 10a oder Abschn. XI EStG geförderten Altersvorsorge ist grundsätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.8 Ausnahme: Abfindung von Kleinbetragsrenten (§ 93 Abs. 3 EStG)

Rz. 41 Kleinbetragsrenten konnten ursprünglich nur zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden. Ihre Kapitalisierung gilt nicht als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 3 S. 1 EStG). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine lebenslange Auszahlung kleiner Renten unverhältnismäßig kostenintensiv ist. Durch das G. v. 17.8.2017[1] wurden die Möglichkeiten zur förderun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 M...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Direktversicherung

Rz. 71 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine ‚Direktversicherung’ ist eine kapitalgedeckte Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht auf das Leben des ArbN. Der ArbN oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (vgl § 1b Abs 2 Satz 1 und Abs 5 Satz 2 BetrAVG; > R 40b.1 Abs 1 Satz 1 LStR). Kennzeichnend für eine Direktvers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Abgetreten werden können Steuererstattungsansprüche wie zB der Erstattungsanspruch aus der Veranlagung zur ESt (vgl zu einer derartigen Abrede zwischen ArbG und ArbN im Zuge einer Vereinbarung von > Nettolohn bei einer > Entsendung von Arbeitnehmern zB BFH 264, 443 = BFH/NV 2019, 1160); in Betracht kommt aber ebenso die Abtretung von Steuerve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Abtretung des Anspruchs auf > Arbeitslohn richtet sich nach § 398 BGB. Soweit der Arbeitslohn unpfändbar ist (vgl §§ 850ff ZPO), kann er auch nicht wirksam abgetreten werden (vgl § 400 BGB; BAG 96, 266 vom 21.11.2001 – 9 AZR 692/99, DB 2001, 650). Eine allgemeine Gehaltsabtretung umfasst nicht den Erstattungsanspruch gegen das FA nach ein...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 4 Das Alg II, die Sozialhilfe und die weiteren Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII werden bedarfsabhängig gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz, wonach der Hilfeempfänger vorrangig sein Einkommen sowie sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen hat (§ 2 SGB XII, § 3 SGB II). Bestimmtes Einkommen und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§§ 11a, 12 Abs. 3 SGB II...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 7 Für seine Aufwendungen kann der Sozialhilfeträger nach dem Erbfall des Hilfeempfängers bei dessen Erben Ersatz seiner Kosten beanspruchen, die er innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewendet hat und die einen geringen Freibetrag übersteigen (§ 102 SGB XII). Mit dem Tod des Hilfeempfängers verliert bisheriges Schonvermögen diese Eigenschaft.[23] Die im SGB II ent...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 3 Seit dem 1.1.2005 sind die staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen von Grund auf wie folgt reformiert worden:mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / H. Enterbungslösung

Rz. 29 Bei der "Enterbungslösung" wird das behinderte Kind enterbt und erhält auch kein Vermächtnis. Die unter Rdn 1 bezeichneten beiden Gestaltungsziele werden hiermit zwar nicht erreicht. Dem Behinderten steht jeweils der Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu, der nach den allgemeinen Grundsätzen Einkommen oder Vermögen darstellen und den wiederum der Soz...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 30 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[89] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 29), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lös...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 20 Zu der Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[60] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[61] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mi...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / F. Pflichtteilsverzicht bei geschäftsfähigen Behinderten bzw. Bedürftigen

Rz. 23 Nicht in jedem Fall ist ein Behinderter auch geschäftsunfähig. In diesen Fällen kommt auch in Betracht, dass ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 BGB). Dem OLG Köln zufolge ist ein solcher Verzicht auch nicht im Falle des Bezuges von Sozialleistungen sittenwidrig.[72] Der Bezug von Sozialleistungen durch den Verzichtenden macht allein den Pflichtt...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch den Sozialleistungsträger

Rz. 6 Soweit der Sozialleistungsträger vorleistet, kann er Rückgriff auf das Vermögen des Hilfeempfängers nehmen. So kann er einen Erbteil pfänden und verwerten (§§ 859 Abs. 2, 844, 857 ZPO) und an einem Pflichtteilsanspruch partizipieren. Der Pflichtteilsanspruch eines Alg II-Empfängers geht kraft Gesetzes und ohne eine Überleitungsanzeige auf den Grundsicherungsträger über...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / L. Geltendmachung des Pflichtteils bei Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament

Rz. 63 Errichten Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, für den Schlusserbfall unter Berücksichtigung einer behindertengerechten Gestaltung letztwillig verfügen und im Übrigen eine Pflichtteilsklausel anordnen, die einen Ausschluss von der Schlusserbfolge vorsieht, wenn ein Abkömmling den Pflichtteil verlangt, stell...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 17 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[45] und vor allem Rechtsliteratur[46] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Leistu...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / K. Muster: Ehegattentestament

Rz. 153 Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _______________________...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Lohnsummenkriterium

Rz. 429 Die Mindestlohnsumme wird nur dann kontrolliert, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 ErbStG) und die Ausgangslohnsumme mehr als 0 EUR beträgt (§ 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 1 ErbStG). Soweit das übertragungsgegenständliche Unternehmen (oder die Gesellschaft) an anderen Gesellschaften...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 65 Da der Bedürftige i.d.R. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[175] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist i.d.R. auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 23). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[176] Für den Fall, dass ke...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Durch den Betreuer

Rz. 12 Anderes gilt aber für den Betreuer des behinderten Kindes. Dieser kann mit Genehmigung des Betreuungsgerichts grundsätzlich die Ausschlagung erklären und den Pflichtteil geltend machen (§§ 1793, 1902, 1908i, 1822 Nr. 2 BGB).[31] Wenn die Betreuung auf vermögensrechtliche Angelegenheiten beschränkt ist, wird vertreten, dass zur Ausschlagung wegen der bei der Ausschlagu...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Die Ausschlussklausel

Rz. 131 Eine weitere Möglichkeit einer Pflichtteilsklausel ist die so genannte einfache Ausschlussklausel. Die Ehegatten bestimmen hier, dass im Falle der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs der Abkömmling im zweiten Todesfall enterbt ist (automatische Ausschlagungsklausel). Zu überlegen bleibt hier, ob die Enterbung (Bedingung) in allen Fällen der Geltendmachung oder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterschriftserfordernis bei Pfändungsverfügungen

Leitsatz 1. Für die Frage, ob eine Pfändungsverfügung i.S. des § 309 Abs. 1 Satz 2 AO in elektronischer Form vorliegt, ist darauf abzustellen, ob dem Adressaten ein elektronisches Dokument übermittelt wird (§ 87a Abs. 4 AO). 2. § 309 Abs. 1 Satz 2 AO verdrängt die Anwendung des § 119 Abs. 3 AO nicht insgesamt, sondern nur insoweit, als es um die Zulässigkeit einer Ersetzung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen. Sie ist Teil des Gesundheitswesens und der Lebensrettung. Sie umfasst auch die Verkehrssicherheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückenschule / Zusammenfassung

Begriff Die Rückenschule ist ein ganzheitliches Haltungs-, Verhaltens- und Einstellungstraining zur Förderung der Rückengesundheit und zur Vorbeugung einer Chronifizierung von Rückenbeschwerden. Sie vermittelt theoretische und v. a. praktische Kenntnisse zu rückenschonenden Bewegungsabläufen und rückengerechtem Verhalten im Alltag, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Untren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.3 Im SGB X genannte öffentlich-rechtliche Vereinigungen

Rz. 8 Das Gesetz bezeichnet als Adressaten des § 86 auch die im SGB X genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen. Hierunter versteht man alle Institutionen, die das Gesetz entsprechend bezeichnet und die auf öffentlich-rechtlichen Normen beruhen, z. B. die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. In diesem Zusammenhang sind nur öffentlich-rechtliche Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98 Abs. 2 Satz 1 nicht für Auskunfts- und Vorlagepflichten bezüglich der Entrichtung von Beiträgen. Hier wiegt das I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.3 Prüfung bei Stellen i. S. v. § 28p Abs. 6 SGB IV

Rz. 21 Der Satz 6 des § 98 Abs. 1 ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2001 eingeführt worden. Er ermöglicht den prüfenden Versicherungsträgern, auch bei den externen Stellen zu prüfen, deren sich Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Rechenzentren, Steuerberater, Buchstellen, Buchhaltungshelfer etc. S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Verpflichtet werden von § 86 vor allem Leistungsträger nach § 12 SGB I . Nach der sich aus § 12 SGB I ergebenden Legaldefinition sind Leistungsträger die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten kann auf die Kommentierung zu § 12 SGB I verwiesen werden.mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 86 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 86 unverändert neu bekanntgemacht worden. Er übernimmt den Regelungsgehalt des vorherigen § 17 Abs. 2 SGB I (aufgehoben mit Gesetz v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 30 Berufsberatung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 98 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Die Sätze 4 und 5 des Abs. 1 wurden mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 24.12.1988 angefügt. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 geändert. Die letztgenannten Bestimmungen wurden erneut durch Gesetz v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 88 Auftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 88 wurde mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und trat zum 1.7.1983 in Kraft. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist er neu bekanntgemacht worden. § 88 hat keinen Vorgänger. Tatsächlich haben aber Sozialleistungsträger auch schon vor Inkrafttreten des § 88 auftragsweise Geschäfte für andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 34 Arbeitsmarktberatung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zu Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 89 Ausführung des Auftrags

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 89 ist zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt worden und hat seither keine Änderung erfahren. Eine Vorgängerregelung ist nicht vorhanden, da seinerzeit das Recht der Auftragsvergabe unter Leistungsträgern nicht gesetzlich geregelt war. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 89 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.1 Einkommen und Vermögen

Rz. 4 § 99 liegt kein eigener Einkommensbegriff zugrunde. Was zum Einkommen zu zählen ist, ergibt sich aus den einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften (§ 25d Abs. 2, § 34 Abs. 2 BVG, § 11 SGB II, § 67 SGB III, §§ 82 bis 84 SGB XII). Im Zweifel kann § 11 Abs. 1 SGB II (alle Einkünfte in Geld und Geldeswert) herangezogen werden. Rz. 5 Der Begriff des Vermögens umfasst da...mehr