Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 Pflichten und Rechte

Rz. 51 Parabolantenne, Mietereinzelanschluss Hat der Mieter eine mietvertraglich genehmigte Parabolantenne aufgestellt bzw. angebracht, ändert sich durch die Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens nichts, können sich nur Probleme ergeben, wenn der Vermieter die Empfangsmöglichkeiten für Fernsehen und andere Dienste modernisieren möchte, z. B. ein rückkanalfähiges Br...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrage...mehr

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Termingeschäfte / 2.1 Wesen von Financial Futures

Bei financial futures handelt es sich um unbedingte und i. d. R. börsengehandelte Termingeschäfte. Ein future beinhaltet die vertragliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen nach Qualität und Quantität genau bestimmten Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) entweder abzunehmen (long position) oder zu liefern (short position). Im ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte

9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte Das Pfandrecht stellt als sachenrechtliche Sicherheit ein dingliches Recht an beweglichen Sachen dar und ist in § 1204 BGB definiert. Es belastet eine bewegliche Sache, die zur Sicherung einer Forderung eingesetzt wird und ermöglicht es dem Gläubiger, diese Sache zur Befriedigung seiner Ansprüche zu nutzen. Der Gläubiger erhält durch das Pfan...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 14.1 Minderungsrecht

Das Minderungsrecht kann bei der Wohnraummiete nicht ausgeschlossen werden – auch nicht durch einen Individualvertrag.[1] Die Vorschrift verbietet aber nicht nur den Ausschluss des Minderungsrechts, sondern auch jede vom Gesetz abweichende Einschränkung zum Nachteil des Mieters. Dennoch sind in vielen Formularmietverträgen solche Einschränkungen enthalten. Ankündigungsfrist f...mehr

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Verjährung (Miete) / 6 Neubeginn der Verjährung durch Anerkennung des Anspruchs

Die Verjährung beginnt neu, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 BGB). Für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein von dem Bestehen der Forderung unzwei...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach AStG

Eine sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist schließlich in § 2 AStG geregelt.[1] Eine solche besteht, wenn eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber im Inland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 §§ 1 Abs. 2, 11 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung bei vorübergehender Verwendung

Rz. 143 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1 Abs. 2, § 11 EUStBV wird im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (Art. 250 bis 253 UZK) grundsätzlich keine EUSt erhoben. Nationale Zollbefreiungen der vorübergehenden Verwendung bestehen bereits seit Inkrafttreten des ZK nicht mehr (zuvor § 39 AZO). Eine eigenständige nationale Regelung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Ermäch...mehr

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FoVo 02/2024, Der noch nich... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 788 ZPO Für die Berücksichtigung der Kosten in der Forderungspfändung ist von § 788 ZPO auszugehen. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach dessen Abs. 1 S. 1, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Der Kostenansatz ist dabei nach § 104 Abs. 2 S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 15 Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, an die das Ansinnen eines Vollstreckungsaufschubs gestellt worden ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.[1] Die Behörde kann also im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Ermessensausübung entscheiden, ob sie eine Maßnahme und welche Maßnahme sie vornimmt.[2] Bei der Ermessensentscheidung hat die Behörde auch ihre Doppelst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.5 Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Abs. 2 S. 3–5)

Rz. 21b Fraglich ist, ob Anzahlungen einen Zufluss beim Empfänger voraussetzen. Anzahlungen auf Anschaffungskosten können nach einer Auffassung nicht als Erfüllung des Anschaffungsgeschäfts angesehen werden, wenn sie für den Empfänger keinen wirtschaftlichen Wert haben. Anzahlungen stellen Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vollziehendes Anschaffungsge...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 128 Beim Bauvertrag auf der Basis des BGB nennt § 232 Abs. 1 BGB die zulässigen Arten der Sicherheitsleistung, die dann einschlägig sind, wenn die Bauvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Fehlt eine konkrete Regelung, haben die Vertragsparteien die freie Wahl zwischen einer Sicherheitsleistungmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Befreiung von Schulden/Sicherheitsleistung

Rz. 878 Nach dem Gesetz sind die übrigen Gesellschafter verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von gemeinschaftlichen Schulden zu befreien oder hinsichtlich noch nicht fälliger Schulden Sicherheit zu leisten (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 728 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Diese Ansprüche werden i.d.R. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 10. Sicherheitsleistung

Rz. 86 Beim Verbraucherbauvertrag ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Fertigstellung des Bauwerks in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten, § 650m Abs. 2 BGB. Rz. 87 Die Vereinbarung einer Gewährleistungssicherheit ist zwar im Verbraucherbauvertrag nicht vorgesehen, dient jedoch zur Absicherung des Verbrauchers. Entsprec...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 10. Sicherheitsleistung

Rz. 48 Um den Auftragnehmer vor Forderungsausfällen zu schützen, ist eine Vertragserfüllungssicherheit vereinbart. Diese Vereinbarung ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Sicherheit nach § 650f BGB nicht verlangt werden kann. Die Sicherheit nach § 650f BGB kann nicht verlangt werden, wenn der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffe...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 13. Sicherheitsleistung

Rz. 295 Nach § 17 Abs. 1 VOB/B kann eine Vertragserfüllungssicherheit zur Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden. Die übliche Höhe einer vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit beläuft sich auf 10 % der Auftragssumme. Damit der Auftraggeber vom Generalübernehmer die Vertragserfüllungssicherheit auch erhält, wird der Vertrag unter eine auf...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 12. Sicherheitsleistungen

Rz. 230 Nach § 17 Abs. 1 VOB/B können die Parteien als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vereinbaren. Die maximale Höhe einer vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft ist 10 % der Auftragssumme. Diese Sicherheit dient dem Generalunternehmer dazu, anfallende Mehrkosten aufzufangen, die entstehen, wenn der Sub...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Vereinbarung von Sicherheitsleistungen (Sicherungsabrede)

Rz. 122 Im BGB selbst ist keine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung von Sicherheitsleistungen zugunsten von Bauvertragsparteien geregelt. Eine solche Verpflichtung besteht nur dort, wo dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 232 Abs. 1 S. 1. Hs. 1 BGB ("Wer Sicherheit zu leisten hat"). Rz. 123 Auch im VOB/B-...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Muster: Vertragliche Sicherheitsleistungen

I. Vertragserfüllungsbürgschaft 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Rz. 183 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.3. Rz. 184 Muster 4.11: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorläufig vollstreckbares Urteil auf Abgabe einer Erklärung S. 2 Alt. 1

Rz. 16 Wird der Schuldner durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf deren Grundlage die Eintragung des Klägers in das Grundbuch als Inhaber eines Rechts (und nicht lediglich als Berechtigter einer Vormerkung oder eines Widerspruchs[25]) erfolgen soll, gilt nach § 895 S. 1 ZPO mit Verkündung bzw. Zustellung die Eintragung ein...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Verschmelzungsplan

Rz. 411 § 307 Abs. 2 UmwG bringt für den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans gegenüber § 122c Abs. 2 UmwG a.F. einige Erweiterungen. Im Rahmen der Harmonisierung des Gläubigerschutzes "muss" der Verschmelzungsplan gem. § 307 Abs. 2 Nr. 14 UmwG – ebenso wie der Spaltungsplan aufgrund des Verweises in § 322 Abs. 2 UmwG und der Formwechselplan nach § 335 Abs. 2 Nr. 8 UmwG – A...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Schutz der Gläubiger

Rz. 480 Die Gläubiger verfügen bei allen grenzüberschreitenden Umwandlungen über ein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Sicherheitsleistung. Dabei ist allerdings zu differenzieren: Rz. 481 Für die Gläubiger übertragender bzw. formwechselnder Gesellschaften statuiert die UmwRL einen EU-weiten Mindeststandard (Art. 86j Abs. 1, 126b Abs. 1, 160j Abs. 1 GesRRL). Für Gläubiger e...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 17 Neben den soeben dargestellten allgemeinen sind in einigen Vollstreckungsverfahren zudem besondere Vollstreckungsvoraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind dabei vor allem folgende Konstellationen: Rz. 18 Hängt die Vollstreckung von einer durch den Gläubiger an den Schuldner Zug um Zug zu erbringenden (Gegen-)Leistung ab – im Baurecht zumeist vom Werkunternehmer zu er...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Einfache Sicherungsabrede

Rz. 125 Der Inhalt der Sicherheit wird regelmäßig im Bauvertrag durch die vertragliche Sicherungsabrede getroffen, dies meist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sicherungsabrede legt fest, welche Risiken bzw. Ansprüche abgesichert sein sollen. Fehlt es an einer Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck, weil z.B. nur die Art der Sicherheitsleistung (z.B. Bezeich...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. VOB/B-Bauvertrag

Rz. 7 Im VOB/B-Vertrag gelten die §§ 232–240 BGB ebenfalls, wenn Sicherheitsleistung vereinbart wurde. Nur für den Fall, dass der Vertrag keine bestimmte Art der Sicherheitsleistung vorsieht, reduziert § 17 Abs. 2 VOB/B die Arten der Sicherheitsleistungen auf den Einbehalt, die Hinterlegung von Geld oder die Leistung einer Bürgschaft. Zwar gilt § 17 Abs. 1, 2 VOB/B ausdrückl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1860 Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich wie bei der Kapitalerhöhung um eine Satzungsänderung. Notwendig ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Kapitalmehrheit von mindestens ¾.[4686] Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 222 Abs. 1 AktG). Sowei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Zwingender Fristablauf

Rz. 462 Die Eintragung im Register des Ausgangsmitgliedstaats – und damit die Erteilung der Vorabbescheinigung – darf nicht erfolgen, solange die Frist zur Annahme eines Barabfindungsangebots und die materielle Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Gläubigersicherheiten noch nicht abgelaufen sind (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329 Satz 1, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Vorgabe, dass ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Standard-Bauvertrag

Rz. 17 Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Standard-Bauvertrag Zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – vertreten durch _________________________ und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragneh...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / cc) Zusätzliche Anforderungen an eine Bürgschaft nach VOB/B

Rz. 149 Vorgaben für die Beschaffenheit von Bürgschaften bei VOB/B-Verträgen enthält die Bestimmung des § 17 Abs. 4 VOB/B. Daneben gelten auch die §§ 232–240 BGB, soweit in § 17 Abs. 2–8 VOB/B nichts anderes bestimmt ist. Rz. 150 Nach § 17 Abs. 4 VOB/B müssen bei der Bürgschaft folgende Anforderungen erfüllt sein:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 122 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222–228 AktG) soll vorhandenes Gesellschaftsvermögen ausgeschüttet oder ausschüttungsfähig gestellt werden. Die Kapitalherabsetzung kann sowohl nominell als auch effektiv durchgeführt werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Rechtsnatur des Einbehalts

Rz. 132 Da der jeweils vom Besteller einbehaltene Betrag nur eine Sicherheitsleistung darstellt, darf der Besteller den Betrag nicht zu seinem Vermögen rechnen, sondern muss ihn als sog. Fremdgeld innerhalb von 18 Tagen nach Mitteilung über den vorgenommenen Einbehalt auf ein Sperrkonto bei dem mit dem Unternehmer vereinbarten Geldinstitut einzahlen (§ 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 2 V...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Haftungssystem des UmwG

Rz. 29 Zum Schutz der Gläubiger [64] sowohl der übertragenden als auch des aufnehmenden Rechtsträgers sieht § 22 UmwG einen Anspruch auf Sicherheitsleistung vor. Danach können Gläubiger binnen 6 Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen konnten und glaubhaft machen können...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Gewährleistungseinbehalt

Rz. 283 Die meisten Verträge enthalten eine Vereinbarung über den Gewährleistungseinbehalt bzw. eine Gewährleistungssicherheit. Das lässt leicht vergessen, dass hierfür zunächst eine Vereinbarung nötig ist.[327] Weder das Gesetz (BGB) noch die VOB/B gibt dem Auftraggeber ein Recht auf eine Gewährleistungssicherheit; ebenso wenig lässt sich dieses aus Gewohnheitsrecht oder Ha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis

Rz. 30 Dem GBA ist die Wirksamkeit der aufhebenden vollstreckbaren Entscheidung nachzuweisen. Eine gerichtliche Entscheidung muss rechtskräftig oder zumindest vorläufig vollstreckbar sein (vgl. Rdn 22); im ersten Fall ist ein Rechtskraftzeugnis[61] vorzulegen. Es genügt aber ebenso die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung, da sich aus ihr...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 6. Höhe der Sicherheit

Rz. 79 Gem. § 650f Abs. 1 S. 1 BGB kann Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangt werden. Satz 1 gilt auch für Ansprüche, die an die Stelle der Vergütung treten. Insoweit sind absicherbar alle Forderungen, di...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Sicherheit durch Hinterlegung von Geld

Rz. 137 Sowohl § 232 Abs. 1 BGB als auch § 17 Abs. 2, 5 VOB/B sehen vor, Sicherheit durch Hinterlegung von Geld zu leisten. Rz. 138 Nach § 232 BGB hat die Hinterlegung bei den Amtsgerichten als öffentliche Hinterlegungsstelle zu erfolgen. Rz. 139 Gem. § 17 Abs. 5 VOB/B hat der Unternehmer, nachdem er vom Besteller den vollen Vergütungsbetrag erlangt hat, den zu hinterlegenden ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Bürgschaftsarten

aa) Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers und/oder des Unternehmers Rz. 160 Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann sowohl dem Unternehmer als auch dem Besteller als Sicherungsinstrument zur Absicherung der jeweils unterschiedlichen Erfüllungsansprüche dienen. (1) Sicherungsumfang für Besteller (a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / cc) Abschlagszahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 172 Die Abschlagszahlungsbürgschaft sichert vom Besteller geleistete Abschlagszahlungen für solche Bauteile und Baustoffe, die noch nicht in sein Eigentum übergegangen sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B). Damit wird die Eigentumsverschaffung von Baustoffen und Bauteilen gesichert. Beim BGB-Bauvertrag bedarf es jeweils einer separaten Sicherungsabrede.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 7. Sicherungsverlangen

Rz. 84 Nach § 650f Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Besteller zur Stellung einer Sicherheit auffordern. Ein solches Sicherungsverlangen kann grundsätzlich formfrei erfolgen, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich (mit Zugangsnachweis) erklärt oder per E-Mail übermittelt werden. Rz. 85 Das Sicherungsverlangen muss den konkreten Vertrag und ggf. entsprechende Zusatza...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Muster: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB

Rz. 103 Muster 4.8: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB Muster 4.8: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagte – wegen Leistung einer Sicherh...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (4) Ausstellung nach Vorschrift des Bestellers

Rz. 157 Weder der Bürge noch der Unternehmer kann Einfluss auf die Gestaltung der Bürgschaft nehmen. Allein der Besteller kann in zulässigem Rahmen Zweck, Höhe, Wortlaut und Form der Bürgschaft im Rahmen des vereinbarten Sicherungszwecks festlegen.[142]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Sicherungsumfang für Besteller

(a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertraglicher Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck (einfache Sicherungsabrede) – die Ansprüche auf die vollständige, fristgerechte, ordnungsgemäße und – zum Zeitpunkt der Abnahme – mangelfreie Erbringung der vertraglic...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (a) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertraglicher Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck (einfache Sicherungsabrede) – die Ansprüche auf die vollständige, fristgerechte, ordnungsgemäße und – zum Zeitpunkt der Abnahme – mangelfreie Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung:mehr