Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergartenbeiträge als Kinderbetreuungskosten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Leitsatz Wenn der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Unterbringung und Betreuung des Kindes des AN, das den Kindergarten besucht, steuerfrei in derselben Höhe wie die geschuldeten Kindergartenbeiträge zahlt, kommt ein Sonderausgabenabzug der Kindergartenbeiträge nicht in Betracht. Sachverhalt Die Kläger haben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nur mit Höchstbeträgen werden abgezogen: I. Unterhalt für ehemalige Ehegatten bzw Lebenspartner (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG) Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspart...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA werden nicht nur bei einer Veranlagung zur ESt, sondern bei ArbN bereits beim LSt-Abzug (> Lohnsteuertarif Rz 36) und bei anderen Stpfl bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt. Im Einzelnen gilt: Rz. 121 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für SA, die nicht Vorsorgeaufwendungen iSd > Rz 27–44 sind, wird ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben

Einige SA sind unbeschränkt, andere nur mit Höchstbeträgen abziehbar. In voller Höhe abziehbar sind: I. Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG) Rz. 18 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unbeschränkt abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG; H 10.3 EStH). Zu den Einzelh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Kirchensteuer als Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gezahlte KiSt gehört zu den unbeschränkt abziehbaren SA (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG; dazu knapp auch > Sonderausgaben Rz 19). KiSt sind Geldleistungen, die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf gesetzlicher Grundlage erheben (> Rz 1 ff). Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonderfälle:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonderausgaben

1 A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das berei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Anrechnung erstatteter oder gutgeschriebener Sonderausgaben

Rz. 115 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Grundsätzlich mindern erstattete Aufwendungen die SA im Erstattungsjahr. Bonuszahlungen einer GKV für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V sind dabei keine von den SA des Stpfl abzuziehenden Leistungen (BFH 254, 111 = BStBl 2016 II, 989), wohl aber Prämienzahlungen bei Wahltarifen gemäß § 53 Abs 1 SGB V (BFH 261, 524 = BStBl 2018 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beiträge für die Basisversorgung im Alter (§ 10 Abs 1 Nr 2 EStG)

a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge hand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige Vorsorgeaufwendungen

a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG) Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Vorsorgeaufwendungen

1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unbeschränkt abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG; H 10.3 EStH). Zu den Einzelheiten > Dauernde Lasten; außerdem > Rentenaufwand Rz 3 ff; > Renteneinkünfte Rz 108 ff. Zuwendungen, die freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beiträge können vom Landwirt, seinem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner oder in bestimmten Fällen von mitarbeitenden Familienangehörigen (> Angehörige) geleistet werden. Sie werden an die > Landwirtschaftliche Alterskasse entrichtet. Werden dem Versicherten aufgrund des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte Beitragszusch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handeln. Sie können durch die > Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheini...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Abziehbar als SA sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Schulgeld (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erhält der Stpfl für ein Kind einen Kinderfreibetrag oder > Kindergeld (vgl § 32 Abs 1 bis 6 EStG und > Kinderfreibeträge Rz 30–49), so kann er einen Teil des Entgelts, das er für den Schulbesuch eines Kindes entrichtet, als SA abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG). Seit dem VZ 2008 ist der Abzug je Kind und Kalenderjahr auf 30 % des Schulgelds, h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den als SA begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen gehören (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 112 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE; zu diesem > Einkommen Rz 1 sowie > Einkünfte Rz 3) nicht ausgeglichen werden können, werden nach Maßgabe von § 10d EStG auf frühere VZ rück- und ggf auf folgende VZ vorgetragen. Zu den Einzelheiten, Voraussetzungen sowie Beschränkungen > Verluste Rz 15 ff und > R 10d ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Basisrente-Erwerbsminderung; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 35/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2014 werden auch Beiträge zur ausschließlichen Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) als SA berücksichtigt (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG; BMF vom 24.05.2017, Rz 45–55, BStBl 2017 I, 820). Voraussetzung für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Unterhalt für ehemalige Ehegatten bzw Lebenspartner (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft werden bis zu 13 805 EUR im VZ als SA berücksichtigt, wenn der Stpfl dies im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, bei der Veranlagung oder der F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kirchensteuer (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG)

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unbeschränkt abziehbar ist die gezahlte KiSt, sowie sie nicht als Zuschlag zur Kapitalertrag- bzw zur > Abgeltungsteuer gezahlt wurde (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG; > R 10.7 EStR; H 10.7 EStH). Zu Einzelheiten > Kirchensteuer Rz 70–76. Die Entscheidung über den Abzug von Kirchenbeiträgen nach > R 10.7 Abs 1 EStR ist eine Billigkeitsmaßnahme iSv § 16...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 31 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Berufsständische Versorgungseinrichtungen müssen den GRV vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG). Eine Übersicht über berufsständische Versorgungseinrichtungen, die diese Voraussetzung erfüllen, enthält das BMF-Schreiben vom 08.07.2014, BStBl 2014 I, 1098. Für die Besteuerung der (späteren) Leistungen ist es ohne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA, die ein Erbe für den Erblasser nachentrichtet, können idR bei ihm als SA abgezogen werden (BFH 64, 3 = BStBl 1957 III, 135; BFH 70, 374 = BStBl 1960 III, 140; BFH 255, 27 = BStBl 2017 II, 256). Zu weiteren Hinweisen > Rechtsnachfolger.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spenden (§ 10b EStG)

Rz. 111 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Spenden und Parteibeiträge sind nach Maßgabe der §§ 10b, 34g EStG als SA abziehbar. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen > Parteibeiträge und > Spenden sowie > R 10b.1 EStR.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Besonderheiten für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen

I. Besondere Voraussetzungen 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kürzung des Höchstbetrags / Abzugsvolumens

aa) Allgemeines Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Höchstbeträge

1. Grundsätzliches Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung

a) Höchstens abziehbarer Betrag Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Gemeinsame Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug

I. Begünstigte Personen 1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gek...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonderausgabenähnliche Abzugsbeträge

I. Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG – Riester-Rente) Rz. 110 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2002 werden Altersvorsorgebeiträge zu einer > Riester-Rente im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich gefördert. Die Förderung wird für Pflichtversicherte in der GRV ebenso wie für Beamte und vergleichbare Personen gewährt. Sie soll – neben anderen Maßnahmen – einen Anrei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen

a) Grundsätze Rz. 82 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonstige Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 und Nr 3a EStG (> Rz 36–44) werden seit dem VZ 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 2 800 EUR jährlich abgezogen (§ 10 Abs 4 Satz 1 EStG). Bei Stpfl, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besondere Voraussetzungen

1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übergangsweise Anwendung der Höchstbeträge des VZ 2004 bis zum VZ 2019 (Günstigerprüfung)

1. Allgemeines Rz. 87 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren Vorsorgeaufwendungen mit einem einheitlichen Höchstbetrag – bestehend aus einem Grundhöchstbetrag, einem Vorwegabzug, einem zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherungen und einem hälftigen Höchstbetrag – abziehbar (§ 10 Abs 3 EStG 2004). Der seither mehrfach (2005 und 2010) neu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gekürzt; denn die SA-Höchs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundhöchstbetrag

Rz. 89 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Grundhöchstbetrag beträgt 1 334 EUR (§ 10 Abs 3 Nr 1 EStG 2004).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere gemeinsame Voraussetzungen

1. WK/BA-Abzug geht vor Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die in § 10 EStG (> Rz 18–44) bezeichneten Aufwendungen zugleich WK/BA oder werden wie ebendiese behandelt, müssen sie als solche vorrangig abgezogen werden (§ 10 Abs 1 – Eingangssatz – EStG). Der Vorrang der WK/BA vor den SA wirkt grundsätzlich auch dann, wenn die WK/BA nicht abziehbar sind, zB weil eines der die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 23 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen, die der Stpfl für die erste Berufsausbildung (> Erstausbildung) oder für ein > Erststudium macht, die nicht im Rahmen eines (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses erworben werden (dann WK; > Bildungsaufwendungen Rz 12, 21), sowie für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (> Rz 23/2), sind nur im Rahmen eines Höchstbetrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie Diebstahl-, Einbruch-, Feuer-, Hausrat-, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Rürup- oder Basisrente-Alter; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 32 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem SA-Abzug werden Beiträge zum Aufbau einer Rürup- oder Basisrente-Alter gefördert. Das ist eine kapitalgedeckte RV mit einem privaten Versicherer, die – ebenso wie die GRV – zur Basisversorgung gehört (> Renteneinkünfte Rz 20 ff). Der Versicherungsvertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen (vgl § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Kindern

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Diese grundsätzliche Beschränkung des SA-Abzugs auf eigene Aufwendungen (> Rz 7/2) gilt an sich auch im Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind. So ist es zB, wenn der Stpfl finanziell mit Aufwendungen belastet ist, obwohl sein Kind selbst als VN zur Beitragsleistung verpflichtet ist (BFH 112, 369 = BStBl 1974 II, 545 bei Pflichtbeiträgen des Soh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Leistung aufgrund eigener Verpflichtung

Rz. 6/2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 An einer wirtschaftlichen Belastung durch ‚Aufwendungen’ fehlt es, wenn schon bei der Zahlung offensichtlich ist, dass der Stpfl die Leistung gar nicht schuldet, weil er zB nicht Mitglied einer Kirche ist (BFH 181, 144 = BStBl 1996 II, 646; > Kirchensteuer Rz 75/2) oder die Leistung aus anderen Gründen zurückgefordert werden kann (BFH 114, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Eheleuten bzw Lebenspartnern

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für zusammenveranlagte > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner (> Ehegattenbesteuerung Rz 4/4, 25–34) ist es unerheblich, wer von beiden die SA geleistet hat (§ 26b EStG; BFH 89, 69 = BStBl 1967 III, 596; BFH 164, 235 = BStBl 1991 II, 690; > R 10.1 EStR; im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 29 ff). Rz. 9/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 86 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) wird zunächst für jeden Ehegatten/Lebenspartner nach dessen persönlichen Verhältnissen der ihm zustehende Höchstbetrag bestimmt. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag (§ 10 Abs 4 Satz 3 EStG). Übersteigen die von den Ehegatt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Besonderheiten bei Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach § 3 Nr 63 EStG steuerfreie oder nach § 40b EStG pauschal besteuerte Versicherungsbeiträge (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 240 ff) sind auch in den Fällen der > Gehaltsumwandlung keine SA des ArbN, weil er sie nicht als VN schuldet (vgl § 1 Abs 2 BetrAVG; außerdem > Rz 45). Gleiches gilt für die > Geringfügige Beschäftigung (450 EUR-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Berücksichtigung von Amts wegen oder auf Antrag

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der SA-Abzug nach § 10 EStG setzt grundsätzlich keinen förmlichen Antrag voraus. Eine Ausnahme gilt lediglich für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft (> Unterhaltsleistungen Rz 5 ff). Das FA kann freilich von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mindestansatz

Rz. 85 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übersteigen die vom Stpfl geleisteten Beiträge für die Basis-KV und die gesetzliche PflV (> Rz 36 ff) den Höchstbetrag von 2 800 EUR/1 900 EUR, sind diese Beiträge für die Basisabsicherung als SA anzusetzen. Sie werden nicht auf den Höchstbetrag (> Rz 82) reduziert (keine Deckelung). Ein zusätzlicher Abzug von weiteren sonstigen Vorsorgeaufw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. WK/BA-Abzug geht vor

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die in § 10 EStG (> Rz 18–44) bezeichneten Aufwendungen zugleich WK/BA oder werden wie ebendiese behandelt, müssen sie als solche vorrangig abgezogen werden (§ 10 Abs 1 – Eingangssatz – EStG). Der Vorrang der WK/BA vor den SA wirkt grundsätzlich auch dann, wenn die WK/BA nicht abziehbar sind, zB weil eines der diesbezüglichen > Abzugsve...mehr