Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG – Riester-Rente)

Rz. 110 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2002 werden Altersvorsorgebeiträge zu einer > Riester-Rente im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich gefördert. Die Förderung wird für Pflichtversicherte in der GRV ebenso wie für Beamte und vergleichbare Personen gewährt. Sie soll – neben anderen Maßnahmen – einen Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Alter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Förderung schutzwürdiger Kulturgüter (§ 10g EStG)

Rz. 114 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 10g EStG begünstigt Maßnahmen an bestimmten schutzwürdigen Kulturgütern. Mit dieser Vorschrift soll jenen Stpfl bei der im Interesse der Allgemeinheit liegenden Erhaltung von Kulturgütern geholfen werden, die diese nicht zur Einkunftserzielung nutzen – dann führen die Aufwendungen zu BA/WK (vgl § 7i, § 11b EStG) – oder die Baudenkmale nic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Mandatsträger mit Altersversorgung

Rz. 78 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Mandatsträgern, die Einkünfte im Sinne des § 22 Nr 4 EStG beziehen, gehören vor allem Bundestagsabgeordnete (> Deutscher Bundestag), Landtagsabgeordnete und Abgeordnete des Europaparlaments (> Abgeordnete, > Europaabgeordnete). Nicht zu diesem Personenkreis gehören hingegen zB ehrenamtliche > Mitglieder kommunaler Vertretungen und kom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Belastung mit selbst geschuldeten Aufwendungen

Rz. 6 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA kann grundsätzlich nur abziehen, wer mit Aufwendungen selbst belastet ist. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem (vgl § 11 Abs 2 EStG; > Rz 14) und nicht für den die SA geleistet werden. Eine Ausnahme stellen Vorauszahlungen zu einer KV dar, soweit sie für zukünftige VZ geleistet werden und in der Summe das Dreifache des aktuellen Jahresbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne Kürzung des Hö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Sonderfälle mit ungekürztem Abzugsbetrag

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Von den Kürzungstatbeständen sind – neben den Mandatsträgern iSv § 22 Nr 4 EStG (> Rz 69/1, 78) – nur ArbN betroffen. Weitere Personengruppen werden von der Kürzung des Abzugs- bzw Höchstbetrags ausgenommen und damit begünstigt, obwohl sie ihre Altersvorsorge nicht in voller Höhe aus bereits versteuertem Einkommen bestreiten müssen. Das sind:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs

Rz. 14 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Als SA werden die tatsächlich geleisteten Beträge berücksichtigt (H 10.1 EStH), und zwar grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem sie ausgegeben werden (§ 11 Abs 2 EStG; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das gilt grundsätzlich auch, wenn sie wirtschaftlich ein anderes Kalenderjahr betreffen (BFH 167, 58 = BStBl 1992 II, 550) oder mit einem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Kürzung des Vorwegabzugs

Rz. 91 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird für Personen, die zum Personenkreis des § 10c Abs 3 Nr 1 und Nr 2 EStG 2004 gehören oder die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV oder diesen gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG erhalten haben, gekürzt (§ 10 Abs 3 Nr 2 Satz 2 EStG 2004). Rz. 92 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Betroffen von dieser ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmale, Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG)

Rz. 113 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Anknüpfend an die Voraussetzungen der §§ 7h und 7i EStG begünstigt § 10f EStG Herstellungskosten, bestimmte Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand für in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelegene Gebäude und Baudenkmale. § 10f EStG, der zeitlich nicht befristet ist, bietet die Möglichkeit, bestimmte Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 82 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonstige Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 und Nr 3a EStG (> Rz 36–44) werden seit dem VZ 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 2 800 EUR jährlich abgezogen (§ 10 Abs 4 Satz 1 EStG). Bei Stpfl, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten ha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersversorgung

Rz. 69 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Höchstbetrag nach § 10 Abs 3 Satz 1 EStG (> Rz 61) wird bei ArbN, die zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 EStG gehören und die einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, um den Betrag gekürzt, der dem Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Der Gesamtbeitrag wird dazu anhand der > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 87 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren Vorsorgeaufwendungen mit einem einheitlichen Höchstbetrag – bestehend aus einem Grundhöchstbetrag, einem Vorwegabzug, einem zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherungen und einem hälftigen Höchstbetrag – abziehbar (§ 10 Abs 3 EStG 2004). Der seither mehrfach (2005 und 2010) neu geregelte Abz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Durchführung der Günstigerprüfung

Rz. 107 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs 4a EStG zwischen den nach dem geltenden Recht abziehbaren Beträgen (> Rz 45–86) und dem nach der Rechtslage 2004 anzusetzenden Abzugsbetrag (> Rz 87–106) nimmt das FA von Amts wegen vor. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Seit dem VZ 2011 ist die Abschmelzung des Vorwegabzugs zu berücksichtigen (> Rz 90/1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Ausgelaufene Förderungsmaßnahmen

Rz. 123 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 1995 waren auch Bausparkassenbeiträge als SA begünstigt, wenn der Stpfl keinen Antrag auf Wohnungsbauprämie nach dem WoPG (> Wohnungsbau-Prämiensparen) gestellt hat und soweit dafür kein Anspruch auf ArbN-Sparzulage bestand (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG aF). Rz. 124 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2002 waren Au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gekürzt; denn die SA-Höchstbeträge und der SA-Pauschbetrag sind Jahresbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Arbeitnehmer mit steuerfreien Beitragszuschüssen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei ArbN, die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV erhalten haben, ist der sich in den einzelnen Jahren ergebende Abzugsbetrag um diese Beträge zu kürzen (§ 10 Abs 3 Satz 5 EStG). Haben beide > Ehegatten / > Lebenspartner steuerfreie ArbG-Leistungen erhalten, ist der Abzugsbetrag um beide Beträge zu kürzen. Rz. 64 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Höchstens abziehbarer Betrag

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beachten. Zur Verfassungsproblemati...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nur Beiträge an bestimmte Träger der Versicherung

Rz. 51 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar, wenn sie an bestimmte Versorgungsträger geleistet werden (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dazu gehören:mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstausbildung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein > Erststudium stellen keine WK/BA dar (§ 9 Abs 6 und § 4 Abs 9 EStG). Sie sind nur beschränkt als SA bis zu 6 000 EUR im Kalenderjahr abzugsfähig (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet (> Rz 5). Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 2010 (> Rz 23) eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung und > Pflegeversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG; > Vorsorgepauschale Rz 20 ff). Die Summe der Teilbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mindestens mit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Glaubensverschiedenen Ehen

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei glaubensverschiedenen Ehen gehört nur einer der > Ehegatten einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die KiSt wird idR nur nach der auf das Einkommen dieses Ehegatten entfallenden ESt bemessen (Individualbesteuerung; zB nach Maßgaben von § 7 Abs 2 KiStG NW, § 8 Abs 2 KiStG SN oder Art 9 Abs 2 Nr 2 KiStG BY). Deshalb bemisst sich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein als Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können – unbeschadet weiterer Voraussetzungen – nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht. 2. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einkommen ist der Gesamtbetrag der > Einkünfte (GdE), vermindert um > Sonderausgaben und > Außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs 4 EStG). Zur Ermittlung der Einkünfte, besonders solcher aus nichtselbständiger Arbeit, > Einkünfte Rz 1, 4. Ergänzend > Einnahmen-Überschussrechnung. Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vom Einkommen zu unterscheiden i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Das Gesetz enthält keine Regelungen über die Zulassung einer bestimmten Einrichtung zur Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen oder über die Verweigerung der Entgegennahme weiterer Daten von einer bisher beanstandungsfrei mitteilenden Einrichtung. 2. Ob Beiträge an eine bestimmte Einrichtung materiell-rechtlich als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind und es si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Leitsatz 1. Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S. des § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich "negative Sonderausgaben" sein. 2. Die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 Abs. 1a SGB VI ist gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. No...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs an den Arbeitgeber zurückgezahlt hat, können vom Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen eine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium als Betriebsausgaben

Leitsatz 1. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient. 2. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ist im Hinblick auf die übertragbaren Ausführungen zu § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lebensversicherungsbeiträge als Sonderausgaben

I. Allgemeine Hinweise Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Neben reinen Risikolebensversicherungen (> Rz 15) werden seit 2005 (> Rz 11) grundsätzlich nur noch solche Versicherungen gefördert, die ausschließlich der Altersversorgung und nicht zusätzlich der Kapital- oder Vermögensbildung dienen. Beiträge zu den ab 2005 abgeschlossenen (Neu-)Verträgen über Renten- und Kapitallebe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Neben reinen Risikolebensversicherungen (> Rz 15) werden seit 2005 (> Rz 11) grundsätzlich nur noch solche Versicherungen gefördert, die ausschließlich der Altersversorgung und nicht zusätzlich der Kapital- oder Vermögensbildung dienen. Beiträge zu den ab 2005 abgeschlossenen (Neu-)Verträgen über Renten- und Kapitallebensversicherungen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Behandlung der Beiträge für eine Lebensversicherung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das Lebensrisiko gehört zur privaten > Lebensführung. Deshalb sind Beiträge zu Lebensversicherungen grundsätzlich nicht beruflich veranlasst und mithin weder > Werbungskosten noch > Betriebsausgaben (vgl BFH 145, 52 = BStBl 1986 II, 143; BFH 145, 348 = BStBl 1986 II, 260). Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt das auch bei Aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Förderung der Altverträge

Rz. 16 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übergangsregelung für Altverträge: Beiträge zu den ab > Rz 17 dargestellten Arten der Lebensversicherung sind als (weitere) sonstige Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach (> Rz 14/1) beschränkt abziehbare SA. Sie werden weiterhin im Rahmen der vor 2005 maßgebenden Regelungen gefördert (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Zu Einzelheiten > Sonderausga...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Abzug von Beiträgen aus einem Altvertrag (> Rz 16) zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung (> Rz 18–20) setzt "laufende Beitragsleistung" voraus (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc und dd EStG 2004). Eine laufende Beitragsleistung ist bei Übereinstimmung der Beitragszahlungsdauer mit der Laufzeit des Versicherungsvertrags immer gegeben. Rz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Risikolebensversicherungen

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Beiträge zu Risikolebensversicherungen sind – unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Alt- und Neuverträge) – als (weitere) sonstige Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach (> Rz 14/1) beschränkt abziehbar. Zu Einzelheiten > Sonderausgaben Rz 43 ff, 82 ff. Risikolebensversicherungen sind solche, die nur für den Todesfall eine Leistung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 9. Pflichtveranlagungstatbestand (§ 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG)

Es besteht eine Pflicht zur Veranlagung zur Einkommensteuer, wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale für die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung höher ist als die bei der Veranlagung als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 3 a in Verb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Vertragsänderungen

a) Steuerrelevante Vertragsänderungen Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Werden wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrags, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsbeitrag und Beitragszahlungsdauer verändert, geht die FinVerw dem BFH folgend normalerweise davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag durch einen neuen (anderen) Versicherungsvertrag ersetzt worden is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachversteuerung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Nachversteuerung von > Sonderausgaben bei schädlicher Verfügung von > Lebensversicherungsprämien Rz 46 ff; außerdem > Private Altersvorsorge Rz 124 ff [130]. Ergänzend > Nachforderung von Lohnsteuer.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten- und Kapitalversicherungen

1. Förderung der Altverträge Rz. 16 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übergangsregelung für Altverträge: Beiträge zu den ab > Rz 17 dargestellten Arten der Lebensversicherung sind als (weitere) sonstige Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach (> Rz 14/1) beschränkt abziehbare SA. Sie werden weiterhin im Rahmen der vor 2005 maßgebenden Regelungen gefördert (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lehrgänge

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Lehrgangskosten können > Werbungskosten (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG), > Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen, > Fortbildungsveranstaltungen, > Sprachkurse, > Studienreisen.mehr