Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Axmann, Keine Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel, RdLH 2013 S. 78. Böttiger, Ärztlich verordnete Verhütungsmittel als GKV-ergänzende Sozialhilfeleistungen?, Sozialrecht aktuell 2008 S. 203. Hammel, Zur Übernahme der Kosten empfängnisverhütender Mittel bei bedürftigen Personen, ZFSH/SGB 2013 S. 509. Rz. 14 Auch wenn die Übernahme der Kosten für die Einsetzung...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung

Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuschüsse zum Erwerb eines Kfz oder bei Wahl der K...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 6 Das Gesetz sieht als Hilfen zur Familienplanung folgende Leistungen vor: ärztliche Beratung und Untersuchung, Verordnung empfängnisregelnder Mittel (Satz 1) sowie die Übernahme von Kosten für empfängnisverhütende Mittel (Satz 2). Der Leistungsumfang entspricht damit inhaltlich grundsätzlich dem in § 24a Abs. 1 SGB V (zu Unterschieden vgl. Rz. 8). Aus der unterschiedlich...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Berendes, Zum Anspruch auf Übernahme von Energieschulden, info also 2008 S. 151. Crome, Zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung von privatrechtlichen Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Energieversorgungsunternehmen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, Sozialrecht aktuell 2015 S. 143. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlung...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.2.2 Bedeutungswandel in qualitativer Hinsicht

Rz. 15 Neben dem Bedeutungswandel der Regelungen des Fünften Kapitels in quantitativer Hinsicht, ist es auch inhaltlich zu einer Änderung der Bedeutung der Krankenhilfe gekommen. Rz. 16 Im Rahmen der Neukonzeption der Regelsätze bzw. Regelbedarfe (§ 28 a. F., jetzt § 27a) wurden dem Regelsatz auch die Kosten bei Krankheit zugeschlagen, die nicht von den Hilfen nach §§ 47 bis ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.2 Nr. 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten (4.9.2 – F 4.2)

Rz. 35 Die Pflegebereiche der Nr. 2 und der Nr. 3 bilden u. a. solche Kriterien ab, die bisher im Rahmen der Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz nach § 45a (Abs. 2) a. F. erfasst waren, wenngleich in "pflegefachlich verbesserter und umfassenderer Art und Weise" (BT-Drs. 18/5926 S. 110). Es geht hier um grundlegende, im Alltag regemäßig wiederkehrend...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 145 ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 34, Art. 12 Abs. 1 des 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung in Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sozialrecht

BVerfG, Beschl. v. 23. 5.2018 – 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67 Krankenhäuser

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser als Zweckbetriebe (s. § 65 AO) anzusehen sind (s. auch AEAO zu § 67). Sie unterscheidet zwischen solchen Anstalten, die in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltsgesetzes oder der BundespflegesatzVO (BPflV) fallen (s. § 67 Abs. 1 AO) und solchen, bei denen diese V...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.2 Häusliche Pflege

Rz. 11 Die häusliche Pflegehilfe und deren Erbringung durch geeignete Pflegekräfte setzte mit Einführung des PflegeVG zunächst die Existenz eines Haushalts voraus, in dem der Pflegebedürftige gepflegt wird. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 hat hier nichts geändert. Das konnte sowohl der eigene als auch ein anderer, frei gewählter Haushalt sei...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 320 Die Frage nach der richtigen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen für den Fall des Vorhandenseins behinderter Kinder wird in zunehmendem Maße aktuell.[333] Die fortwährend sich leerenden öffentlichen Kassen, gerade im Bereich der Sozialhilfe, wie auch andererseits die nicht unbeträchtlichen Vermögensmassen, die derzeit zur Vererbung in die nächste Generation an...mehr

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Vorwort

Der Begriff Mandat leitet sich aus der lateinischen Redewendung "ex manu datum" ("aus der Hand geben") ab und charakterisiert das zwischen Auftraggeber und Anwalt bestehende Vertrauensverhältnis. Für das in seinen Berater gesetzte Vertrauen verlangt der Mandant eine hochwertige Leistung, die der Anwalt bestmöglich zu erbringen hat. Dabei darf es dem im Erbrecht tätigen Anwal...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Die Prognose bezüglich der Sittenwidrigkeit

Rz. 336 Es bleibt die Frage, ob das Behindertentestament zukünftig bei jeder Vermögensgröße Bestand haben wird. Der BGH hatte über die Frage der Sittenwidrigkeit bislang nur für den Fall des Vorhandenseins von mittlerem Vermögen zu entscheiden. In einer Entscheidung vom 20.10.1993[364] hatte er dabei insofern noch auf die Vermögensgröße abgestellt, als er einen Vergleich dahi...mehr

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Sommer, SGB V § 37a Sozioth... / 2.2 Anspruchsinhalt/Leistungsumfang

Rz. 9 Der Anspruch auf Soziotherapie umfasst die Koordination der im Rahmen des Betreuungsplans zur Verfügung gestellten Hilfsangebote sowie die Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme der Leistungen mit dem Ziel der selbstständigen Inanspruchnahme der Leistungen (Abs. 1 Satz 2). Die Behandlungselemente werden nach den entsprechenden leistungsrechtlichen Vorschriften vo...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.1 Zivilrechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 5 Wer Erbe geworden ist, wird nach Zivilrecht, einschließlich des internationalen Privatrechts, festgestellt. Eine etwaige Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I ist dabei irrelevant, da diese nur Leistungen i. S. d. § 11 SGB I erfasst (Mrozynski, SGB I, 3. Aufl. 2003, § 56 Rz. 2). Ist deutsches Zivilrecht anwendbar, sind der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (§ 1968 BGB) b...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / b) (Keine) Heranziehung des Know-how von Sachverständigen

Nach meinem Kenntnisstand sind Ausgaben der Kfz-Haftpflichtversicherer für die Honorare der Kfz-Sachverständigen beim Blechschaden höher als die für die Anwälte. Die Begutachtung des Blechs ist indes häufig eine relativ simple Angelegenheit. Es geht – jedenfalls mitunter – allein um das Anfertigen von Fotos und die Eingabe von Daten in ein Computerprogramm. Dafür wird ein se...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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zerb 9/2018, Das Behindertentestament

Gerhard Ruby/Andreas Schindler zerb verlag, 3. Auflage 2018, 211 Seiten, 49 EUR ISBN 978-3-95661-075-2 Großartig! Und auch ein wenig gemein. Als Erbrechtler waren mir die sozialrechtlichen Bezüge beim Behindertentestament immer etwas fremd und unverständlich geblieben. Ein guter Grund, die freundliche Kollegin mit der Fachanwaltsqualifikation für Sozialrecht anzurufen. Nach der...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 3 Literatur

Rz. 51 Nakielski, Arbeitslosengeld-Bezug nach der Altersteilzeit, SoSich 2017 S. 468. Nebe, Die Stufenweise Wiedereingliederung – Sicherung der Erwerbsteilhabe durch komplementäres Arbeits- und Sozialrecht, SGb 2015 S. 125. Preis, Sonderzahlungen im Wandel von Praxis und Dogmatik, SR 3 2012 S. 101. Winkler, Die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Hartz III, info also 2006 S....mehr

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Jung, SGB XII § 64a Pflegegeld / 2.6 Übergangsregelung

Rz. 15 Für Empfänger von Pflegegeld nach der bis 31.3.1995 gültigen Regelung in § 69 Abs. 3 BSHG sieht Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) i. d. F. v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Übergangsregelungen vor. Zwar dürfte diese Vorschrift in der Praxis nur noch eine geringe Rolle spielen, jedoch wurde sie durch die Pflegestärkungsgesetze weder aufgehoben, noch modifiziert ...mehr

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Jung, SGB XII § 64i Entlast... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Entlastungsbetrag ist keine vom Sozialhilfeträger zu zahlende Pauschale. Vielmehr wird er nur für nachgewiesene, dem in Satz 2 geregelten Leistungszweck entsprechende Aufwendungen bewilligt. Er beträgt auch nicht in jedem Fall 125,00 EUR – maßgeblich ist die tatsächlich beanspruchte Entlastung, die nachzuweisen ist. Rz. 4 Nach § 64i Satz 2 ist der Entlastungsbeitrag...mehr

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Jung, SGB XII § 61a Begriff... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Griep,Versorgungslücken in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Sozialrecht aktuell 2017 S. 165. Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58. Schmidt, Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, NZS 2017 S. 207. Schölkopf, Die Reform der Pflegeversicherung – Die Pflegestärkungsgesetze, Sozialrecht aktuell 2016 S. 14. ders., Zur Entwicklu...mehr

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Jung, SGB XII § 65 Stationä... / 3 Literatur

Rz. 7 Fuchs, Es drohen erhebliche Versorgungslücken für behinderte Menschen – Neue Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, SozSich 2016 S. 369. Griep, Risiken der Heimaufnahme von Personen des Pflegegrades 1, Sozialrecht aktuell 2018 S. 1. Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58. Nakielski/Winkel, Der ne...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 1. Zuwendungen an Kinder

Neben die persönliche Beziehung und Unterstützung treten die materiellen Leistungen. Die Bedeutung finanzieller Transfers ist keineswegs geringer, unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt: Persönliche Hilfen werden unmittelbar erbracht. Eine materielle Unterstützung setzt hingegen ausreichendes Einkommen oder Kapital voraus. Sind die Einkommensverhältnisse prekär,...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

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AGS 6/2018, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Julian Dahn und Thomas Schmidt. 2. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 430 S., 44,00 EUR In sozialrechtlichen Angelegenheiten gehen die Uhren anders. Nicht nur, dass hier abweichend vom Grundsatz des § 2 Abs. 1 RVG grds. nicht nach Wertgebühren, sondern nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird, hat sich das Problem der Vergütungsabrechnung hier eindeutig auf die...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.1 Prüfung geeigneter Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 obliegt den Pflegekassen eine Prüfung möglicher Rehabilitationsleistungen in jedem Einzelfall. Nach dem Wortlaut der Vorschrift hat die Pflegekasse erst bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit tätig zu werden mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dieser offenbare Widerspruch zu Abs. 2, in welch...mehr

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zfs 6/2018, Arbeits- und Be... / III. Problematik

Aus den o.g. Definitionen wird klar, dass Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sozialpolitische bzw. versicherungsrechtliche Begriffe sind. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Mediziner diese Begriffe problemlos verstehen könnten, wenn selbst Juristen immer wieder damit Probleme haben. Es darf getrost unterstellt werden, dass die wenigsten Mediziner fundierte ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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zfs 6/2018, Heidel/Pauly/Amend: AnwaltFormulare – Schriftsätze · Verträge · Erläuterungen, Deutscher Anwaltverlag, 9. Aufl. 2018, 3.011 Seiten, 179 EUR, ISBN 978-3-8240-1530-6

Juristische Praxis ohne Formulare ist undenkbar. Zahlreiche rechtliche Probleme kehren beständig wieder. Wer meint, das Rad mit jedem Fall neu erfinden zu müssen, verliert Zeit und läuft Gefahr, sich zu verzetteln. Anwaltskunst besteht neben der Ermittlung des Sachverhalts zu großen Teilen darin, sich auf das Wesentliche zu beschränken, die eigene Forschungs- und Gedankenarb...mehr

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Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.1 Rechtsweg (Abs. 1)

Rz. 4 § 81a Abs. 1 Satz 1 legt die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fest, wenn es um Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und der für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stelle (vgl. die Komm. zu § 81 Rz. 4) im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Sozialdaten kommt. Viele sozialdatenschutzrechtliche Fragestellungen lassen sich nic...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998 S. 28. ders., Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013 S. 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014 S. 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015 S. 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreich...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Vormundschaft

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.3.2018 – 17 UF 16/18 Bei Bestellung des Jugendamtes zum Vormund ist das Familiengericht an die vom Sozialrecht vorgegebenen örtlichen Zuständigkeitsregeln gebunden. Die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes zum Vormund ist auch aus Kindeswohlgründen nicht zulässig (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2016 – 5 WF 191/16, entge...mehr

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zfs 5/2018, Umgrenzungsfunk... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Vorwurf laut Bußgeldbescheid vom 27.3.2017 (Az. 266.014451.2) richtet sich gegen den Betr., als Verantwortlicher einem Fahrer keinen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage ausgestellt zu haben, ohne dass freilich der Name des Fahrers angegeben ist. Dabei handelt es sich im Bereich des Fahrpersonalrechts – Sozialrecht zum Schutz der Fahrer – um eine wesentliche, zu...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.3.1 Krankheit oder Behinderung

Rz. 15 Krankheit ist jeder regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustand, der geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit herabzusetzen (BSG, Urteile v. 20.12.1960, 4 RJ 118/59, SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO, und v. 25.5.1961, 5 RKn 3/60, SozR Nr. 5 zu § 45 RKG; Jörg, in: Kreikebohm, SGB VI, § 43 Rz. 21; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 41 Rz. 8). Regelwidrig ...mehr