Fachbeiträge & Kommentare zu Sponsoring

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.5 Veranstaltungen und Promotion

Wenn Sie schon einmal einen Mandantenabend in der Kanzlei veranstaltet haben, dann wissen Sie, wie viel Arbeit die Vorbereitung, Einladung und Durchführung selbst eines einfachen Events mit 45 Minuten Fachnews, Jazz-Band und gutem Catering macht – zumal Sie Ihre Mitarbeiter gut einweisen sollten, sich unter die Mandanten und Geschäftspartner, die Ihre Mandanten mitgebracht h...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Spenden: Spendenbescheinigungen gehören zu den Jahresabschlussunterlagen

Spenden sind i. d. R. nur bei den Kapitalgesellschaften direkt als Betriebsausgabe abziehbar. Einzelunternehmer und (Personen-) Gesellschafter können sie wie Privatspenden als Sonderausgabe ansetzen.mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 16 Selbstständige und uns... / c) Spendenabzug

Rz. 107 Eine "Spende" i.S.d. § 10b EStG ist zivilrechtlich eine Schenkung und steuerlich eine Ausgabe zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, die zugleich unentgeltlich (fremdnützig) und freiwillig geleistet werden muss.[140] Dabei sind nur Geld- und Sachspenden begünstigt, die Hingabe von Nutzungen und Leistungen ist vom Spendenabzug ausgeschlossen (§ 10b Abs. 3 EStG). Im Einz...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 44 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[68] dient den Stiftungsorganen und der Finanzverwaltung, aber auch der Stiftungsaufsicht als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. In den einzelnen Landesstiftungsgesetzen finden sich üblicherweise einschlägige Vorschriften. Außerdem finden sich Vorschriften im BGB (§ 84a Abs. 1 i.V.m....mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Arten der unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 75 Die Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen steht heute außer Frage.[109] Man kann ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung unterscheiden:[110]mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / E. Stiftungen im Erbfall

Rz. 176 Stiftungen kommen für die Erbfolgegestaltung vor allem als Familienstiftungen, als gemeinnützige Stiftungen und als mildtätige Stiftungen in Betracht.[201] Die rechtlichen Grundlagen dieser Stiftungsformen wurden oben bereits näher dargestellt. Auch treuhänderische Stiftungen können über den Treuhänder (wirtschaftlich) Erben sein. Angesichts der anhaltenden Erbschaft...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / c) Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 100 Die Steuerbefreiungen werden in den einzelnen Steuergesetzen in der Regel soweit aufgehoben, wie die gemeinnützige Stiftung keine reine Vermögensverwaltung betreibt, sondern einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO).[130] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann eine Stiftung dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren.[131] Die Beteiligung einer Stiftung an einer G...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / III. Fachliche Beratung ist zwingend

Rz. 15 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Das verdeutlicht nicht zuletzt die ausufernde Regelungsdichte nach der letzten Stiftungsrechtsreform (siehe Rdn 17 ff.). Selbst unter Juristen und Steuerberatern findet man nur selten Stiftungsspezialisten, so dass auch von dies...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Die Stiftung: Eine besondere juristische Person

Rz. 8 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts,[14] um die es hier hauptsächlich geht, ist nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Diese im Zuge der Stiftungsrechtsreform 2023 in das BGB aufgenommene Legaldefinition entspricht im Wesent...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 196 Wie bereits eingangs angesprochen, ist das Pflichtteilsrecht bei Stiftungen in der Praxis generell ein besonderes Thema. Nicht eben selten wird der Berater in Sachen Stiftungen danach gefragt, ob durch eine Stiftung Pflichtteilsansprüche (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) vermieden werden können, etwa indem man eine Stiftung als Alleinerbin einsetzt....mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Ausländische Stiftungen

Rz. 138 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht. Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet, d.h. es können auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden (siehe auch Rdn 126 ff.). Rz. 139 Besonders "beliebt" sind in der Praxis die sehr e...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Allgemeines

Rz. 48 Eines der wohl am meisten unterschätzten Probleme bei der Stiftungsarbeit ist das der Haftung von Organmitgliedern bei Stiftungen.[76] Es wird in der Praxis deshalb leider häufig auf die leichte Schulter genommen. Nach einer nicht näher begründeten Meinung aus der Wissenschaft soll die Haftung von Stiftungsorganmitgliedern in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen....mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Sponsoring

Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn er wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erreichen oder für seine Produkte werben will. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind oder sich gleichwertig gegenüberstehen. Zuwendungen, die keine Betriebsausgaben sind, sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Sp...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 1 Erscheinungsformen des Sponsorings

1.1 Sponsoringarten Sponsoring kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Die wichtigsten sind gemeinnützige Bereiche wie Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt- und Denkmalschutz. Eine Sonderform ist Medien- und Programmsponsoring, durch die Fernsehübertragungen oder Rundfunksendungen gesponsert werden. Beim Sportsponsoring [1] sind die Unternehmen in der Lage, ökono...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / Zusammenfassung

Überblick Unter Sponsoring versteht man ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen 2 oder mehreren Parteien, aufgrund dessen sich ein Unternehmen (der Sponsor) verpflichtet, an Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Institutionen aus dem gesellschaftlichen Umfeld des Unternehmens (Gesponserte) materielle Vorteile zu gewähren. Der Gesponserte verspricht, ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 1.2 Mäzenatentum

Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung grenzt Sponsoring von anderen Formen der Unternehmensförderung wie z. B. Mäzenatentum und Spendenwesen ab. Ein Mäzen ist ein vermögender Privatmann, der mit finanziellen Mitteln Künstler oder Sportler bzw. Kunst, Kultur oder Sport fördert, ohne eine Gegenleistung zu fordern. Beim Mäzenatentum stehen idealistische und uneigennützige ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 1.1 Sponsoringarten

Sponsoring kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Die wichtigsten sind gemeinnützige Bereiche wie Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt- und Denkmalschutz. Eine Sonderform ist Medien- und Programmsponsoring, durch die Fernsehübertragungen oder Rundfunksendungen gesponsert werden. Beim Sportsponsoring [1] sind die Unternehmen in der Lage, ökonomische Ziele zu err...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 3 Besteuerung beim Empfänger

3.1 Gewerbliche Tätigkeit eines Profisportlers Prinzipiell liegen beim Empfänger, z. B. dem gesponserten Sportler, steuerpflichtige Einnahmen vor. Denn Einkünfte, die Sportler aufgrund von Sponsorenverträgen erzielen, dürften im Regelfall gewerbliche Einkünfte sein.[1] Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen v...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.3 Geschenke an eigene Arbeitnehmer

Soweit die Aufwendungen auf Geschenke an eigene Arbeitnehmer entfallen, sind sie in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar und bei diesen als Arbeitslohn zu versteuern.mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.11 Schaubild zur Vereinfachungsregelung

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4 Exkurs: VIP-Logen in Sportstätten

4.1 Maßgebliche BMF-Schreiben Das BMF[1] hat sich in 2 Schreiben mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für sog. VIP-Logen (VIP = "Very Important Persons") in und außerhalb von Sportstätten befasst. Darunter werden solche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen verstanden, die dieser für bestimmte sportliche Veranstaltungen trägt und für die er vom Empfänger dies...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.1 Maßgebliche BMF-Schreiben

Das BMF[1] hat sich in 2 Schreiben mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für sog. VIP-Logen (VIP = "Very Important Persons") in und außerhalb von Sportstätten befasst. Darunter werden solche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen verstanden, die dieser für bestimmte sportliche Veranstaltungen trägt und für die er vom Empfänger dieser Leistung bestimmte Gegenle...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zweifelsfragen

Zusammenfassung Überblick Unter Sponsoring versteht man ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen 2 oder mehreren Parteien, aufgrund dessen sich ein Unternehmen (der Sponsor) verpflichtet, an Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Institutionen aus dem gesellschaftlichen Umfeld des Unternehmens (Gesponserte) materielle Vorteile zu gewähren. Der Gesponser...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.9 Veranstaltung außerhalb von Sportstätten

Werden außerhalb einer Sportstätte in einem Gesamtpaket Leistungen angeboten, die Eintritt, Bewirtung und Werbung enthalten, z. B. Operngala, ist eine pauschale Aufteilung möglich, die sich an den Umständen des Einzelfalls orientieren muss.[1]mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.8 Business-Seats

Für sog. Business-Seats, bei denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Eintrittskarten/Rahmenprogramm und Bewirtung enthalten sind, ist dieser sachgerecht aufzuteilen (ggf. pauschale Aufteilung mit 50 % für Geschenke und 50 % für Bewirtung).mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.2 Empfängerin ist steuerbegünstigte Körperschaft

Ist die Empfängerin eine steuerbegünstigte Körperschaft, können die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung, welchem Bereich die Einnahmen zuzuordnen sind, gelten die allgeme...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.2 Geschenke an Geschäftsfreunde

Der Geschenkanteil ist nicht abzugsfähig, soweit es sich um Geschenke an Geschäftsfreunde handelt und der Betrag im Wirtschaftsjahr pro Empfänger 35 EUR überschreitet. Da die Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde, z. B. andere Unternehmer und deren Arbeitnehmer, regelmäßig den Betrag von 35 EUR pro Empfänger und Wirtschaftsjahr übersteigen, sind sie nicht als Betrie...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.4 VIP-Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern

Insoweit gilt Folgendes: Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen und somit in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen, die der Steuerpflichtige seinen Arbeitnehmern gewährt, gelten als betrieblich veranlasst und unterliegen mithin nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.3 Nicht abziehbare Kosten der Lebensführung

Soweit die Zuwendungen die Voraussetzungen für den Betriebsausgaben- und Spendenabzug nicht erfüllen, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.[1] Hiervon betroffen sind Aufwendungen, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Zuwendenden mit sich bringen, z. B. die Förderung von Kunst und Künstlern durch ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7 Vereinfachungsregelungen

Hauptgehalt der genannten BMF-Schreiben ist eine Vereinfachungsregelung, die eine pauschale Aufteilung des dem Sponsor in Rechnung gestellten Gesamtbetrags der betrieblich veranlassten Aufwendungen (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten und ggf. auch besondere Raumnutzung) zulässt. Außerdem kann die Steuer beim Eingeladenen durch eine pauschale Besteuerung beim Sponsor...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.4 Pauschale Aufteilung bei besonderer Raumnutzung

Erfolgt die besondere Raumnutzung außerhalb der Tage, an denen Sportereignisse stattfinden, mindestens einmal wöchentlich, kann der auf diese Raumnutzung entfallende Anteil vorab pauschal mit 15 % des Gesamtbetrags ermittelt und als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für die weitere pauschale Aufteilung ist dann von dem um den Raumnutzungsanteil gekürzten Gesamtbetrag auszuge...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.1 Gewerbliche Tätigkeit eines Profisportlers

Prinzipiell liegen beim Empfänger, z. B. dem gesponserten Sportler, steuerpflichtige Einnahmen vor. Denn Einkünfte, die Sportler aufgrund von Sponsorenverträgen erzielen, dürften im Regelfall gewerbliche Einkünfte sein.[1] Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sa...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.2 Spendenabzug

Zuwendungen eines Sponsors sind nicht als Betriebsausgaben, sondern als Spenden i. S. d. § 10b EStG anzusehen, soweit sie um der Sache selbst Willen und ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils für den Spender gegeben worden sind. Der Begriff der "Spende" setzt unentgeltliches Handeln voraus. Daran fehlt es, wenn der Steuerpflichtige eine Gegenleistung des Zuwendungsempf...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.3 VIP-Maßnahmen gegenüber Geschäftsfreunden

Hier ist wie folgt zu differenzieren: Geschenke: Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich z. B. Eintrittskarten zu, um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder sich verkaufsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die nur abziehbar sind, wenn die Anschaffungs- oder H...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2 Abzug der Sponsoringaufwendungen

Steuerrechtlich können die Leistungen des Sponsors Betriebsausgaben, begrenzt abzugsfähige Spenden oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sein. In den meisten Fällen werden die gegenseitigen Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags erbracht. Da die Leistungen des Sponsors für bestimmte Gegenleistungen des Empfängers erbracht werden, handelt es sich aus Sicht des...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.5 Privat veranlasste VIP-Maßnahmen

Ist die Leistung des Unternehmers privat veranlasst, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG in vollem Umfang um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, bei Kapitalgesellschaften können verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Eine private Veranlassung ist u. a. gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Eintrittskarten an Dritte überlässt, um gesellschaftsrecht...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.1 Pauschale Aufteilung des Gesamtbetrags

Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn bei betrieblich veranlassten Aufwendungen der für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) vereinbarte Gesamtbetrag wie folgt pauschal aufgeteilt wird[1]: Anteil für die Werbung: 40 % des Gesamtbetrags. Dieser Werbeaufwand, der in erster Linie auf die Besucher der Sportstä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.2 Werbeleistungen und besondere Raumnutzung

Die in den vertraglich abgeschlossenen Gesamtpaketen neben den Eintrittskarten, der Bewirtung, den Raumkosten u. a. erfassten Aufwendungen für Werbeleistungen sind prinzipiell als Betriebsausgaben abziehbar. Wird glaubhaft gemacht, dass auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung Räumlichkeiten in der Sportstätte für betriebliche Veranstaltungen, z. B. Konferenzen, Bes...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.6 Nachweispflichten

Der Betriebsausgabenabzug für VIP-Aufwendungen ist vollumfänglich zu versagen, wenn keine Nachweise dafür vorgelegt werden, welchem konkreten Zweck der getätigte Aufwand diente, d. h. welchem Personenkreis aus welcher Veranlassung die Leistung zugewendet wurde. Dagegen ist der Betriebsausgabenabzug nicht bereits deshalb zu versagen, weil keine Aufschlüsselung des Pauschalprei...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Schiffsreise

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Unterne...mehr