Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 3. Erinnerung gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG

Rz. 230 Ebenso erhält der Anwalt die Vergütung nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV, wenn gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG Erinnerung eingelegt wird. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt, dass auch Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten de...mehr

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§ 35 Strafsachen / cc) Zusätzliche Gebühr

Rz. 39 Unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 Nr. 1 VV entsteht im vorbereitenden Verfahren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Stadiums, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist; maßgebend ist also nicht Nr. 41...mehr

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§ 35 Strafsachen / hh) Übernahme des Bußgeldverfahrens und Fortsetzung als Strafverfahren

Rz. 62 Wird ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, um die Sache als Straftat zu verfolgen, so gilt das Strafverfahren als eigene Angelegenheit. Auch wenn § 17 Nr. 10 RVG nur den umgekehrten Fall regelt, sind Bußgeld- und Strafverfahren immer verschiedene Angelegenheiten, da die Gebühren in gesonderten Teilen des VV geregelt sind. Anderenfalls wäre zudem ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Zusätzliche Gebühr vor Hauptverhandlung

Rz. 164 Wird die Berufung zurückgenommen, so entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV. Für das Entstehen der Gebühr kommt es allein auf die Rücknahme an. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.[73] Beispiel 96: Berufungsrücknahme durc...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Terminsgebühr

Rz. 36 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Nr. 4102 VV, entsteht zusätzlich zur Grundgebühr und zur Verfahrensgebühr noch die Terminsgebühr der Nr. 4102 VV. Beispiel 8: Vorbereitendes Verfahren mit Terminsgebühr ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem staatsanwaltlichen Vernehmungstermin teilgenommen. Das Verfahre...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

Rz. 203 Beispiel 126: Bloße Revisionseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Revision beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erhält im Revisionsverfahren keine Vergütung. Die Einlegung der Revision gehört noch mit zum Ausgangsverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG) und wird durch die dortige Verfahrensgebühr abgegolten (siehe Beispiel...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 59. Verbindung

Rz. 129 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RV...mehr

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§ 35 Strafsachen / (b) Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 91 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Strittig ist, ob die Nichteröffnung rechtskräftig werden muss.[46] Nach zutreffender Auffassung[47] ist das nicht erforderlich, da auch eine Einstellung nicht endgültig sein muss, sondern nur endgültig gewollt sein muss (siehe Rdn 92)...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 35 Strafsachen / (d) Übergang in das Strafbefehlsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 94 Erreicht es der Verteidiger nach Zulassung der Anklage, der an sich zwingend die Durchführung der Hauptverhandlung zu folgen hat, dass doch noch im Strafbefehlsverfahren entschieden wird (§ 408a StPO), steht ihm analog Nr. 4141 VV ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr zu.[50] Beispiel 40: Übergang in das Strafbefehlsverfahren nach Anklageerhebung Nach Anklageerhebung verha...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 35 Im vorbereitenden Verfahren entsteht mit der Auftragserteilung zunächst einmal die Grundgebühr und zeitgleich die Verfahrensgebühr. Beispiel 7: Vorbereitendes Verfahren ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Das Verfahren ist ohne sein Zutun von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Auszugehen ist v...mehr

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§ 35 Strafsachen / (g) Rücknahme der Anklage

Rz. 97 Beispiel 43: Rücknahme der Anklage und Einstellung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens aufgrund einer Einlassung des Verteidigers zurück und stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Im gerichtlichen Verfahren entsteht keine Zusätzliche Gebühr, weil die Sache mit Rücknahme der Anklage noch nicht erledigt ist und jederzeit eine ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 50. Strafverfahren

Rz. 118 In Strafsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet. Beispiel 59:...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Rückgabe an die Verwaltungsbehörde

Rz. 151 Wird das Verfahren vom AG an die Verwaltungsbehörde zurückgegeben, so kann der Verteidiger Gebühren, die er bereits dort verdient hat, nicht erneut verdienen, da es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (§ 15 Abs. 2 RVG). Aufgrund des höheren Aufwands und des größeren Umfangs kann der Anwalt allerdings die bereits abgerechneten Gebühren erhöhen. Die Vorschriften der...mehr

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§ 35 Strafsachen / 5. Rücknahme der Anklage und erneute Anklage

Rz. 153 Wird eine Anklage zurückgenommen und sodann neu erhoben, handelt es sich bei dem dann erneuten erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren um eine neue Angelegenheit.[72] Beispiel 93: Rücknahme der Anklage und Neuerhebung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens auf Hinweis des Gerichts zurück. Später wird erneut Anklage erhoben und die Hau...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Anwalt war im vorbereitenden Verfahren nicht tätig

Rz. 145 Wird der Verteidiger erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 34 bis 82. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV anfallen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV). Besonderheiten ergeben sich zudem bei einer Rücknahme der Anklage (siehe ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr Nrn. 4124, 4125 VV

Fest stehe, so das AG, dass gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszuges durch den Verteidiger, der in dem Rechtszug tätig war, mit der Verfahrensgebühr des 1. Rechtszugs abgegolten ist. Auch die Beratung über die Aussichten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels durch den Verurteilten oder anderer Verfahrensbetei...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in einen Sonderband). Mit Schriftsatz vom 19.2.2021 beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Mit Schriftsatz vom 23.2.2021 beantragte der Verteidiger seine Beiordn...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Das AG hat den ehemaligen Angeklagten am 10.2.2021 zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit am selben Tag eingegangenem Schreiben vom 17.2.2021 legte der Verteidiger Berufung ein. Ergänzend bat er für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurücknimmt, um "einen kurzen Hinweis per Fax oder Mail, damit hier neu überdacht w...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung, die auch für das Revisions- und das Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung ist, ist zuzustimmen. Es führt jede nach der Einlegung des Rechtsmittels erbrachte Tätigkeit zum Anfall der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren. Das hat das AG zutreffend erkannt zur Nr. 4124 VV s. auch die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Nr. 4124 VV...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / 5. Kompatibilität des Unfallschadens

Nicht selten wird von einem in Anspruch genommenen Versicherer eingewandt, dass die in einem Gutachten dokumentierten Unfallschäden am Anspruchstellerfahrzeug nicht kompatibel seien mit einem Schadenbild an dem versicherten Kraftfahrzeug. In der Praxis des Autors sind dies häufig Unfälle auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern, wo es dann zunächst zu einem beabsichtigten oder un...mehr

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zfs 11/2022, Sachlich-recht... / 3 Anmerkung:

Dem Grunde nach ist die Entscheidung des KG zutreffend: auch ein Beschluss muss Feststellungen und eine Beweiswürdigung enthalten. Ansonsten droht die Aufhebung wegen einer lückenhaften Entscheidung. Hier lag nun die Besonderheit darin, dass nicht etwa die Staatsanwaltschaft die deutliche Herabsetzung der Rechtsfolgen bemängelte, sondern dass der Betroffene sich über das Feh...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Formeller Aktenbegriff

Rz. 181 Im Rahmen des AER gilt ein formeller Aktenbegriff. Daher kann auf diesem Wege Einsicht in alle Unterlagen, die sich bei der Akte befinden, und in solche Unterlagen genommen werden, die mit der Anklage vorzulegen sind (§ 46 OWiG i.V.m. § 147 Abs. 1, 2. Alt. StPO), also in solche Unterlagen, die nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts von Bedeutung ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / cc) Verweigerung der Anfertigung von Vergleichsaufnahmen

Rz. 48 Die beschuldigte Person ist zur Mitarbeit bei der Anfertigung der Vergleichsaufnahmen nicht verpflichtet. Ist der Betreffende nicht bereit, Vergleichsbilder anfertigen zu lassen, muss der Auftraggeber informiert werden. Beim Vorliegen einer Straftat können Gerichte oder Staatsanwaltschaften die Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Zwangsmaßnahmen überprüfen. Bei der ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / II. Bayern

Rz. 2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.5.2006 – Az.: I C 4–3618.2–31 – Verkündungsstand: 26.5.2009 – – Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahme...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / a) Muster 1: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I

Rz. 80 Muster 9.26: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I Muster 9.26: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I _________________________ VI _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – I. Beschluss Der Antrag der Beteiligten _________________________, den Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt _________________________ zu entlassen, wird zurückgewiesen. Gründe: Mit Sc...mehr

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Substanzmissbrauch im betri... / 1 Einstieg in das Thema Substanzmissbrauch

Polytoxikomanie (= gleichzeitiger Konsum verschiedener psychotrop wirkender Substanzen in einem Zeitraum von mind. 6 Monaten) ist weit verbreitet und kann die Arbeitssicherheit gefährden. Das Konsumverhalten hat sich massiv gewandelt. Noch vor etwa 30 Jahren hatte es den Anschein, dass Drogenkonsumenten überwiegend Personen sind, die in ihrem Leben andere Normen und Ziele ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 6 Die Schwierigkeit mit ärztlich verordneten Medikamenten

Auch ärztlich verordnete Medikamente können die Arbeitssicherheit nachhaltig gefährden. Neben RITALIN®, OXYCODON®, FENTANYL oder anderen Medikamenten, die dem BtMG unterstellt sind, tauchen im Arbeitsbereich seit einigen Jahren auch immer häufiger ärztlich verordnete Cannabis-Produkte auf. Bei ärztlich verordneten Substanzen baut sich ein besonderes Spannungsfeld auf. Denn e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 7.4 Handel mit Drogen im Unternehmen

Im Schichtbetrieb einer Großdruckerei versorgte ein junger Mann seine Kollegen regelmäßig mit Amphetamin und Crystal Meth, um die Nachtschicht besser durchzustehen. Davon wussten nur eingeweihte Personen. Dem Schichtführer fiel auf, dass 3 seiner Mitarbeiter regelmäßig extrem unmotiviert und müde zur Schicht kamen, aber nach der ersten Pause, die die drei zusammen vor der We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daher bereits 2018 die Einrichtung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr