Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / II. Zulässigkeit/Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Das LG hat die sofortige Beschwerde der Zeugin als zulässig angesehen. Gem. § 464 Abs. 3 S. 1, HS 1 StPO könne gegen eine Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Ausnahmeregelung des § 464 Abs. 3 S. 1 HS 2 StPO, wonach dies nicht gilt, wenn die Hauptsacheentscheidung, im Rahmen derer die Kostenentscheidung getroffen worden ist, nicht vom Antragstell...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft und Kostenerstattung

§§ 464 Abs. 2, 464a Abs. 2 StPO Leitsatz Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV ist grundsätzlich nicht zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 18.3.2021 – 13 Qs 14/21 I. Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletz...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vor Begründung der (zurückgenommenen) Berufung der Staatsanwaltschaft

Nr. 4124 VV RVG Leitsatz Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV entsteht grundsätzlich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.2.2021 – 2 Ws 246/20 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staat...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / III. Jedenfalls nicht erstattungsfähig

Die Kammer geht nämlich davon aus, dass die vom Verteidiger erbrachte Tätigkeit jedenfalls nicht erstattungsfähig sei, da sie im konkreten Fall nicht notwendig gewesen sei (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Die Notwendigkeit der Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsrechtszug, also die Frage, ob die Gebühr nach Nr. 4124 VV verdient ist, wenn die Staatsanwaltschaft...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / IV. Auffassung des OLG

Die dagegen vorgebrachten Argumente können das OLG nicht zu überzeugen. Der Angeklagte möge ein anzuerkennendes Interesse daran haben, über den weiteren Verfahrensgang bei Berufungseinlegung durch die Staatsanwaltschaft informiert zu werden. Vor Zustellung des Urteils und Begründung der Berufung beschränke sich das Interesse aber auf ein subjektives Beratungsbedürfnis. Objek...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Am 31.7.2019 beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Mit Verfügung vom 8.8.2019 sandte der Strafrichter die Akte vom AG an die Staatsanwaltschaft zurück mit dem Hinweis, dass die bisher durchgeführten Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat begründen würden. Am 18.9.2019 ging bei der Staatsanwaltschaft die...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 18.3.2020 zuungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt, ohne diese zu begründen. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Schreiben vom 8.5.2020 zurück. Das AG hat der...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Das Strafverfahren endete durch freisprechendes Urteil des AG vom 4.2.2020. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft am 10.2.2020 Berufung eingelegt. Mit Schriftsatz vom 17.2.2020 wandte sich der Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger gegen die nicht begründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / III. Streitstand in Rechtsprechung und Literatur

In Rspr. und Lit. sei umstritten, ob die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug notwendig und damit die Gebühr Nr. 4124 VV verdient sei, wenn die Staatsanwaltschaft ihr zuungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel noch vor dessen Begründung zurücknehme. In der Lit. werde einhellig die Meinung vertreten, dass auch im Falle einer späteren Rücknahme der Beru...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / II. Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV entstanden?

Das LG hinterfragt zunächst, ob nach Einlegung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft durch die beratende Tätigkeit des Verteidigers die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entstanden ist. Die Tätigkeit, die hier geltend gemacht werde, sei die Übersendung des Schreibens vom 17.2.2020, mit dem der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten die Staatsanwaltschaft um Rücknahm...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV entsteht grundsätzlich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.2.2021 – 2 Ws 246/20mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV ist grundsätzlich nicht zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 18.3.2021 – 13 Qs 14/21mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehlsantrag zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Antragstellung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Er muss aber eine dem Abgeltungsbereich der Nr. 4104 VV unterfallende Tätigkeit erbr...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / III. Aber: Keine vergütungsfähige Tätigkeit erbracht

Es sei vorliegend jedoch keine Tätigkeit im Zeitraum 8.1.2020 bis 17.1.2020 erkennen, mit der die Verwirklichung des Tatbestands der Nr. 4104 VV begründet werden könnte. Zwar sei mit Verfügung vom 17.1.2020 das Verfahren nach einem Telefonat des Verteidigers mit dem zuständigen Staatsanwalt sowie nach einem Gespräch mit seinem Mandanten, die sich beide nur auf eine mögliche ...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / III. Differenztheorie auch bei (Teil-)Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO im Ermittlungsverfahren

Entgegen der Ansicht des Verteidigers komme die Differenztheorie im vorliegenden Fall hinsichtlich der zuvor genannten Gebühren zur Anwendung. Differenztheorie (oder eine Quotelung, dies stehe im pflichtgemäßen Ermessen des Rechtspflegers) komme immer dann zum Tragen, wenn unterschiedliche Entscheidungen innerhalb eines Verfahrens unterschiedliche Kostenträger nach sich zieh...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV hätten festgesetzt werden müssen. 1. Hinsichtlich der Nr. 4104 VV ist der Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung vom LG richtig erkannt. Durch die Rücknahme des Strafbefehlsantrags wird das Verfahren – ebenso wie durch die Rücknahme der Anklage – in das Stadium des Ermitt...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.2 Zollfahndungsämter

Rz. 22 Die Zollfahndungsämter sind als örtliche Bundesbehörden zur Erforschung und Ermittlung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Zölle, Verbrauchsteuern, EG-Abgaben) zuständig. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in §§ 24ff. ZollfahndungsdienstG v. 16.8.2002[1] und in § 208 AO geregelt. Sie wirken be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.2.3 Generalzolldirektion

Rz. 16 Die durch das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung v. 3.12.2015[1] mit Wirkung ab 1.1.2016 eingeführte Generalzolldirektion leitet als Bundesoberbehörde die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung.[2] Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter aus. Sie gliedert sich in Direktionen und das Zollkriminalamt.[3] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.6 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 273 Gem. §§ 386 Abs. 1, 387 Abs. 1 AO ist die zuständige Behörde zur Verfolgung von Straftaten nach § 26c UStG die sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde. Dabei handelt es sich um die jeweils zuständige Bußgeld- und Strafsachenstellen. Sofern ein bestimmtes Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 2–4 AO in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt, ist diese auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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AGS 03/2021, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten einen gemeinschaftlichen Diebstahl im besonders schweren Fall zur Last. Mit Verfügung vom 18.6.2020 hat die Staatsanwaltschaft auf Anregung des AG beantragt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Verfügung vom 26.6.2020 hat das AG den Angeklagten zur beabsichtigten Pflichtverteidigerbestellung angehört und mitge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 112 Allgem... / 2.1 Zuständigkeit im Einzelnen

Rz. 4 Die sachliche Zuständigkeit zum Erlass von Bußgeldbescheiden umfasst die selbständige und eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit zur Aufklärung des Sachverhalts. Die zu Verfolgungsbehörden bestimmten Stellen haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 Abs. 2 OWiG). Vom Grundsatz her soll der zuständige Vers...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / I. Sachverhalt

Das LG Berlin hatte den Angeklagten verurteilt, eine Anordnung der Sicherungsverwahrung hingegen abgelehnt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der BGH hat einen Termin für die Revisionshauptverhandlung auf den 19.8.2020 anberaumt. Hieraufhin hat die der Geschädigten beigeordnete Nebenkläger-Vertreterin Rechtsanwältin A beantragt, die erfolgte ...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Erforderlichkeit der Reise

1. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege der PKH oder VKH oder vom Gericht sonst beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt wie hier die der Nebenklägerin als Beistand bestellte Rechtsanwältin A erhält gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, soweit in den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften des RVG nichts anderes bestimmt ist. § 46 Abs. 1 RVG trifft...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / Leitsatz

Die in der ersten Instanz erfolgte Bestellung des Rechtsanwalts als Beistand gem. § 397a Abs. 1 Nr. 4 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz. Die Teilnahme der Nebenkläger-Vertreterin an der Revisionshauptverhandlung, in der u.a. über die Revision der Staatsanwal...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder ist für den Kanzleiinhaber immer wieder ein Thema bei der Befassung mit der Weiterentwicklung der Steuerberatungskanzlei. Für einen Steuerberater bieten sich verschiedene Themenkomplexe an, in denen er aufgrund seiner Fachkenntnisse befähigt ist, als Spezialist Gutachten zu erstellen. Hat ein Gericht einen Steuerberater zum Sachv...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.5 Gutachtenerstellung in Strafsachen

Bei Sachverständigengutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, ggf. auch Insolvenzverwalter, bei denen als Spezialproblem Schlussrechnungsprüfungen hinzukommen, die vom Insolvenzverwalter oder den Insolvenzgerichten beauftragt werden können, stehen im Vordergrund die sich aus den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Insolvenzstraftaten des Bankrotts gem, §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom LG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Das Revisionsverfahren beginnt grds. mit der Einlegung der Revision gegen das entsprechende Urteil (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4130 VV Rn 2). Wird von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, beginnt für den Verteidiger das Revisionsverfahren mit ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / III. "Erstattungsfähigkeit"

Die dargelegten anwaltlichen Tätigkeiten waren nach Auffassung des LG auch erstattungsfähig. Dabei sei grds. nicht zu prüfen, inwieweit die gebührenauslösende Tätigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung unbedingt erforderlich war (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., § 55 Rn 53). Etwas anderes gelte nur, wenn eine Prozesshandlung völlig überflüssig oder bedeutungslos...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Angeklagten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Dieser hatte sich in dem Verfahren als Wahlverteidiger angezeigt, a...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / Leitsatz

Zur Erstattungsfähigkeit der Gebühren für das Revisionsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurücknimmt. Mit der Entgegennahme der Revisionsschrift der Staatsanwaltschaft erbringt der Verteidiger die erste Tätigkeit im Rahmen des Revisionsverfahrens; es entsteht damit die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. LG Detmold, Beschl. v. ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin. Gegen ihre Mandantin war ein umfangreiches Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Vorwurfs des Betrugs anhängig. Die Beschuldigte befand sich in U-Haft. Die Pflichtverteidiger erhielt Akteneinsicht und beantragte dann Durchführung einer mündlichen Haftprüfung. im Haftprüfungstermin machte die Pflichtverteidigerin für ihre Mandantin A...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom AG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Auch im Fall der Einstellung nach § 154 StPO entsteht nach h.M die zusätzliche Verfahrensgebühr (OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = AGS 2010, 292 = RVGprof. 2010, 119 = VRR 2010, 320 = StRR 2010, 440; LG Arnsberg, StraFo 2017, 131 = AGS 2017, 216; LG Saarbrücken AGS 2015, 225; LG Verden Beschl. v. 29...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / V. Privates Sachverständigengutachten

Nicht festgesetzt hat das LG hingegen die Kosten einer eingeholten gutachterlichen Überprüfung der dem Verfahren zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung durch einen privaten Sachverständigen. Die Kosten privater Ermittlungen seien nicht erstattungsfähig, weil die damit verbundenen Auslagen regelmäßig nicht notwendig seien. Es sei Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, den ...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / III. Mitwirkung

Der Schwerpunkt der amtsgerichtlichen Ausführungen liegt bei der Frage der "Mitwirkung" i.S.d. Nr. 4141 VV. Denn für das Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV müsse – so das AG – eine anwaltliche Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens vorliegen. Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genüge jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfa...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr