Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 5 Mehr als 2 Veranstaltungen im Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitgeber führt den jährlichen Betriebsausflug abteilungsbezogen durch (Produktion, Verwaltung, Vertrieb). Kein Personenkreis ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Abteilung darf einen eintägigen Ausflug unternehmen, der mit einem Abendessen endet. Die Kosten je Veranstaltung dürfen 100 EUR pro teilnehmenden Mitarbeiter nicht übersteigen. Außerdem finde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 4 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 5 Die andere ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2 Haltelinie vor Steuern – Mindestsicherungsniveau – Abs. 1

Rz. 7 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff Mindestsicherungsniveau eingefügt. Rz. 8 Der Begriff hat allein klarstellende Funktion (BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22), damit geht keine inhaltliche Änderung der Regelung einher. Wie auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 16 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Voraussetzung des Greifens der Schutzklausel

Rz. 11 Einzige Voraussetzung ist, dass sich nach der geltenden Anpassungsformel des § 68 ein aktueller Rentenwert ergibt, mit dem ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % unterschritten wird. Aufgrund der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB XI von 3,05 % auf 3,4 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUE...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2.2 Aussetzung der Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 22 Nach Satz 2 gilt weiter eine gesetzlich angeordnete Aussetzung der Berechnung des Ausgleichsbedarfs bis zum 30.6.2026. Dies gilt sowohl für die Anwendung der Schutzklausel nach § 68a Abs. 1 Satz 1 als auch für das Greifen der Niveauschutzklausel nach § 255e (BT-Drs. 19/4668 S. 37; soweit hier auf § 255f verwiesen wird, dürfte es sich um einen redaktionellen Fehler han...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.2 Haltelinie – 48 %

Rz. 13 Beim Ausgleichsbedarf wird jedoch die gesetzlich noch bis 2025 zu beachtende Haltelinie von 48 % i. S. v. § 154 Abs. 3 und 3a Beachtung finden. Verrechnungen erfolgen nur so weit, dass ein Sicherungsniveau von 48 % nicht unterschritten werden kann. Hierbei sind auch die §§ 255e, 255h und 255i zu beachten (auf die Kommentierungen dieser Regelungen wird insoweit Bezug g...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Freudenberg, Neuregelungen durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, B+P 2023, 125. Gummels, Vermögensberatung: Arbeitnehmer können von Sonderzahlungen an die DRV doppelt profitieren – bei Rente und Steuern, BBP 2023, 270. Husemann, Von der späten Entlassung zur frühzeitigen Rente – eine wissenschaftliche Analyse des "Mannheimer Modells", ZFA 2023, 7. Rieker, Mitteilung über ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.2 Steuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung, § 9 Abs. 2 TVHöD

Dual Studierende sind sozialversicherungsrechtlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt (siehe Ziffer 1.4.1). Damit unterliegen sie sowohl während des berufspraktischen Teils als auch während des hochschulischen Teils der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Vor diesem Hintergrund haben die Tarifvertragsparteie...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.2 Im Rahmen des Erbfalls sowie danach anfallende Steuern

Rz. 62 Wenngleich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers keine erbschaftsteuerliche Auswirkung hat, ist der Testamentsvollstrecker nach § 31 Abs. 5 ErbStG unzweifelhaft dazu verpflichtet, die konkrete Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall abzugeben, der zu seiner Einsetzung führte. Zudem hat er für die Entrichtung der Erbschaftsteuer an das Finanzamt zu sorgen, § 32...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.1 Vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandene Steuern

Rz. 60 Nachdem die Erben wegen der durch den Erblasser angeordneten Vermögensverwaltung keine Verfügungsbefugnis über ihr Erbe haben, greift § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AO ein, wonach der mit der Verwaltung betraute Testamentsvollstrecker die Steuerschuld für die Erben zu begleichen hat. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung ergibt sich aus der Abgabenordnung für den Test...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Wirtschaftsjahr/Steuerliches Einlagekonto/latente Steuern, etc

Tz. 230b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zu Fragen der Entstehung und Bestimmung des Wj der Übernehmerin, wenn diese durch die Einbringung neu entsteht (s Tz 240 und s § 24 UmwStG Tz 177 zu der vergleichbaren Problematik bei Einbringung in eine Pers-Ges; bei einer bestehenden Kap-Ges/Gen beginnt durch die Einbringung kein neues Wj; s Schober, in H/H/R, § 4a Rn 22), der Möglichkeit ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 7. Rückgängigmachung und Aufhebung der Steuerfestsetzung

Ähnlich – in den Rechtswirkungen und teilweise auch den Voraussetzungen – wie § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, enthält auch das GrEStG mit § 16 eine Regelung über die Nichtfestsetzung der Steuer oder ihre spätere Aufhebung oder Änderung bei Rückgängigmachung einer zuvor die Grunderwerbsteuer auslösenden Grundstücksübertragung. Besonders bei § 16 Abs. 1 GrEStG sind die Voraussetzunge...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Befreiungen

Die Regelungen dürfen aber keine überschießende Tendenz haben. Deshalb wird in diesen Fällen zunächst, soweit auf einer Seite der Übertragung eine natürliche Person in gleichem oder anteiligem Umfang auch an der Gesellschaft beteiligt ist, die Steuer insgesamt oder ggf. anteilig nicht erhoben (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 GrEStG). Deren Anteil an der Gesamthand darf sich aber fünf...mehr

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AGS 03/2024, Absehen von Ma... / IV. Gegenstandswert

Die Gebühr nach Nr. 4142 VV sei daher zusätzlich in Ansatz zu bringen. Die Höhe der Gebühr bemesse sich nach dem Gegenstandswert i.H.d. laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hinterzogenen Steuer i.H.v. insgesamt 1.079.582,56 EUR.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Geschützter Personenkreis

a) Steuerpflichtiger Rz. 78 [Autor/Stand] Unzulässig ist nur die Anwendung solcher Zwangsmittel, die sich "gegen den Steuerpflichtigen" richten. Stpfl. ist gem. § 33 AO derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet oder z.B. eine Steuerklärung abzugeben hat. Dazu zählen auch der gesetzliche Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO, der Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3 AO) u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweifel über die Höhe der Steuerverkürzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Aussetzung nach § 396 AO ist nur zulässig, wenn die Steuerverkürzung (bzw. ungerechtfertigte Vorteilserlangung) dem Grunde nach ("ob") streitig ist, nicht dagegen bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe der Verkürzung bzw. des zu Unrecht erlangten Vorteils[2]. Die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung ist nämlich nicht vom Umfang der verkürzten Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Konfliktlage

Rz. 15 [Autor/Stand] Besteuerungsverfahren und Strafverfahren haben i.d.R. ein und denselben Sachverhalt zum Gegenstand, werden meist gleichzeitig durchgeführt, häufig von der gleichen Behörde (§ 386 Abs. 1, 2 AO) und u.U. sogar vom selben Beamten (vgl. § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO)[2]. Beide Verfahren werden jedoch von verschiedenen Prinzipien beherrscht, die z.T. einander w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechte und Pflichten im Strafverfahren

Rz. 42 [Autor/Stand] Zur Stellung und den Ermittlungsbefugnissen der FinB (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO) und der Steuer- und Zollfahndung im Steuerstrafverfahren s. zunächst § 386 Rz. 46 ff. und § 404 Rz. 110 ff., 280 ff. In einem Strafverfahren sieht die Rechtsstellung des Beschuldigten erheblich anders aus (vgl. zunächst die Ausführungen zu § 385 Rz. 143 ff.). Er hat staat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessualer Erkenntnisse (§ 393 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Friedenhagen, Verwertung von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, AO-StB 2013, 289; Geuenich, Gleichlauf von strafrechtlicher und steuerlicher Datenverwendung, BB 2013, 3048; Heerspink, Auf ein Neues: Steuer-CD, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gesetzesalternativen

Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§ 100a StPO (Alt. 1), s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. (Teil-)Identität von Veranlagungszeitraum und Steuerart

Rz. 112 [Autor/Stand] Ist wegen unrichtiger oder fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Strafverfahren anhängig, entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Beispiel nach BGH[2]: S hatte für Januar bis Oktober 07 falsche monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Im Dezember 07 wurde ihm...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2 Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 59 Den Testamentsvollstrecker treffen steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit den vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandenen Steuern, der im Rahmen des Erbfalls anfallenden Erbschaftsteuer und den nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehenden Steuern. Stets ist der Testamentsvollstrecker hier aber lediglich Vermögensverwalter i. S. d. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Fernwirkung

Rz. 175 [Autor/Stand] Ob die vorbezeichneten strafprozessualen Verwertungsverbote im Strafverfahren Fernwirkung haben, ist umstritten[2] (zum Meinungsstand s. auch § 385 Rz. 1053 ff. m.w.N.). Der BGH lehnt dies grds. ab[3]. Werden aufgrund einer unverwertbaren Beweiserhebung neue Beweismittel bekannt, dürfen diese grds. verwertet werden. Eine Fernwirkung hat der BGH bislang ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Grundsätze der Ermessensausübung

a) Umfassende Abwägung Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind alle Umstände, die im konkreten Fall für und gegen eine Aussetzung des Steuerstrafverfahrens sprechen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist bei der Ausübung des Ermessens auf die Funktion des § 396 AO (s. Rz. 13 ff.) und auf die allgemein für das Prozessrecht geltenden Grundsätze zurückzugreife...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

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zfs 03/2024, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, wussten Sie, dass es im US-Bundesstaat Colorado verboten ist, an Sonntagen mit schwarz lackierten Autos zu fahren? Oder dass Sie in New Jersey nie wieder ein Wunschkennzeichen beantragen können, wenn Sie einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden? Nein? Nun ja, diese aus dem Bereich des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Drohung durch Steufa zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung

Schrifttum: Bruschke, Konfliktlösung durch eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt, DStR 2010, 2611; Dannecker, Absprachen im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren, in FS Schmitt Glaeser, 2003, S. 371; Pflaum, Kooperative Gesamtbereinigung von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2010; Seer, Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) TKÜ wegen schwerer Steuerdelikte

Rz. 270 [Autor/Stand] Eine TKÜ im Fall einer Steuerhinterziehung aufgrund eigener Ermittlungen der FinB war bislang gem. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO a.F. nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung "unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen" begangen wurde (also bei bandenmäßiger Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der RAO 1919 hatten die Strafgerichte in Steuer- und Zollstrafsachen, in denen die Strafbarkeit einer Handlung von der Entscheidung einer dem Steuerrecht angehörigen Vorfrage abhing, auch über diese gemäß den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen allgemein geltenden Vorschriften zu entscheiden. Bei uneingeschränkter Geltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Auswirkungen vo... / e) Schenkungssteuer

Ein mögliches Argument für eine Zuwendung nur an das eigene Kind lässt sich aus schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten herleiten: Der Schenkungssteuerfreibetrag des eigenen Kindes ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1. EStG mit aktuell 400.000,00 EUR deutlich höher als der des Schwiegerkindes mit 20.000,00 EUR (§ 16 Nr. 5 EStG). Auch die Steuerklasse des eigenen Kindes ist eine besser...mehr