Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4 Umsatzsteuer

3.4.1 Allgemeines Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsä...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Prozessoptimierung für eine... / 8 Literaturhinweise

Currle, Aktives Steuern der Strategieumsetzung, in Euroforum (Hrsg.), Strategien erfolgreich entwickeln und umsetzen, 2008, S. 1–95. Greiner/Wolf, Das 7-K-Prinzip – Geschäftsmodelle gestalten, Strategien entwickeln, in Horváth & Partners White Paper, 2014. Horváth & Partners, Balanced Scorecard umsetzen, 4. Aufl. 2007. Math/Borkenhagen, Moderne Konzernplanung – Top-down, asymme...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.3 Vorsteuer auf Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 37 Nicht abziehbar sind ferner Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, die nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 oder Abs. 7 EStG nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Im Einzelnen geht es dabei um Aufwendungen für Geschenke[1], für Bewirtung[2], für Gästehäuser[3], für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten und damit zusammenhängende Bewirtungen[4] und für unangeme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Beträge bei der Ermittlung des Einkommens abziehbar sind. Entsprechende Regelungen waren vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Die früher auch in § 11 KStG 1975 normierte Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen ist nunmehr modifiziert in den §§ 20-21a KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 § 9 KStG regelt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sie ergänzt wie § 10 KStG die Kernvorschrift des § 8 KStG. Die §§ 9 und 10 KStG unterscheiden sich durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber durch ihren materiell-rechtlichen Inhalt. Beide Normen ergänzen sich gegen...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewertung von Wohnräumen

Zusammenfassung Überblick Für die steuerrechtliche und beitragsrechtliche Bewertung von Wohnräumen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt, ist zwischen Unterkünften und Wohnungen zu unterscheiden. Während für eine Unterkunft stets der amtliche Sachbezugswert Ausgangsgröße für den Lohnsteuerabzug ist, bestimmt sich der Wert...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3 Bewertung der überlassenen Wohnung

3.1 Ortsüblicher Mietwert vergleichbarer Wohnungen Für die Frage, ob eine verbilligte Wohnungsüberlassung durch den Arbeitgeber und damit ein geldwerter Vorteil vorliegt, ist die tatsächlich erhobene Miete einschließlich der tatsächlich abgerechneten Nebenkosten mit der ortsüblichen Miete zu vergleichen; Basis ist hier die Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten, ggf. abzügli...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1 Freie Kost und Logis

1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst....mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.3 Freie Unterkunft

1.3.1 Unterscheidung zwischen Unterkunft und Wohnung Es sind unterschiedliche Sachbezugswerte anzusetzen, je nachdem, ob der Arbeitnehmer freie Unterkunft oder freie Wohnung erhält. Die Abgrenzung richtet sich danach, ob die Raumverhältnisse eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Mindestanforderungen hierfür sind eine eigene Wasserversorgung und Wasserentsorgung, z...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.4 Fingierte Nettolohnvereinbarung bei Steuer- und Beitragshinterziehung

Eine fingierte Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind.[1] Nach der Gesetzesbegründung entspricht es der Erfahrung, dass eine illegale Beschäftigung gegenüber der Sozialversicherung oder der Finanzbehörde verborgen wird. Dem illegalen Arbeitnehmer fließt jedenfalls bei Nichtabführung v...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 2 Unterscheidung zwischen Wohnung und Unterkunft

Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Wohnräumen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt, ist zwischen Unterkünften und Wohnungen zu unterscheiden. 2.1 Wohnung Als Wohnung gilt eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, da...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 2.2 Unterkunft

Für eine Unterkunft ist stets der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Dieser amtliche Sachbezugswert ist auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft mietet, ggf. mit Einrichtungsgegenständen ausstattet und seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder zu einer geringeren als der von ihm selbst gezahlten Miete überlässt.mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / Entgelt

1 Freie Kost und Logis 1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Sta...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.3 Gesetzliche Mietpreisbeschränkungen

Bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Mietwerts einer Wohnung sind gesetzliche Mietpreisbeschränkungen zu beachten. Ergibt sich dadurch ein Mietwert, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer diese geringere Miete zahlt. Außerdem sind vom Arbeitgeber gewährte Mietvorteile steuerfrei, die...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.4 Sonderregelung für Auslandswohnungen

Eine besondere Bewertungsregelung gilt für Wohnungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass einer Auslandstätigkeit am ausländischen Beschäftigungsort zur Verfügung stellt. Die Verwaltung begrenzt hier den Ansatz der ortsüblichen Miete auf einen bestimmten Prozentsatz des Arbeitslohns. Der maximal ansetzbare Mietwert für die im Ausland gelegene Wohnung berechnet si...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.1.2 Kein Mietspiegel

Ist für die betreffende Gemeinde ein Mietspiegel nicht aufgestellt worden, so kann die ortsübliche Miete anhand eines Mietspiegels einer vergleichbaren Gemeinde ermittelt werden.[1] Etwaige örtlich bedingte Abweichungen sind in Form von Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen. Vergleichbare Gemeinde ist nicht immer gleichzusetzen mit der Nachbargemeinde. Ebenso kann die Vergl...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.3.1 Anspruchsberechtigung wird nicht geprüft

Nicht geprüft wird, ob der Arbeitnehmer nach seinen Einkommens- und Familienverhältnissen eine geförderte Wohnung hätte mieten können. Die Mietvorteile sind insoweit steuerfrei, als die vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahlte Miete nicht unter der Miete liegt, die für die Wohnung im Zeitpunkt ihres Bezugs durch den Arbeitnehmer bei einer Förderung nach den Wohnungsbaugesetzen ...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2.1 Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Welche monatlichen Sachbezugswerte für freie Unterbringung bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung für 2024 bundesweit anzusetzen sind, kann aus der folgenden Übersicht entnommen werden: Die Bewertung der Unterkunft mit dem amtlichen Sachbezugswert ist unbillig, wenn der überlassene Wohnraum ...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung

Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass ...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.1 Ortsüblicher Mietwert vergleichbarer Wohnungen

Für die Frage, ob eine verbilligte Wohnungsüberlassung durch den Arbeitgeber und damit ein geldwerter Vorteil vorliegt, ist die tatsächlich erhobene Miete einschließlich der tatsächlich abgerechneten Nebenkosten mit der ortsüblichen Miete zu vergleichen; Basis ist hier die Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten, ggf. abzüglich des Bewertungsabschlags.[1] 3.1.1 Mietspiegel Der...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.4 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Seit 2020 ist bei verbilligter Überlassung einer Wohnung im Normalfall nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach Anwendung des Bewertungsabschlags auf 2/3 gekürzten ortsüblichen Mietwert und der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete lohnsteuerpflichtig. Das gilt aber nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag mehr als 50 EUR monatlich beträgt, da geldwerte Vorteile bis zu 50 E...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2 Amtliche Sachbezugswerte

Rechtsgrundlage für die Sachbezugswerte ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Anwendungsbereich der Sachbezugswerte sind die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Sie legen für Zwecke der Lohnsteuer- und Beitragserhebung für bestimmte Sachbezüge eine vereinfachte Wertermittlung fest. Für freie Verpflegung bzw. freie Unterbringung gelten gesonderte Werte, die ...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.1.1 Mietspiegel

Der ortsübliche Mietpreis ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit vergleichbare Wohnung üblich ist (Vergleichsmiete). Dieser Mietwert kann für eine Wohnung im Regelfall anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden. Dabei kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil nach dem niedrigsten Wert des Mietpreisspiegels berechn...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.1.3 Vergleichsmieten

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu einer niedrigeren als der üblichen Miete vermietet, kann die niedrigere Miete als ortsüblicher Mietpreis angesetzt werden. Persönliche Bedürfnisse des Arbeitnehmers (z. B. hinsichtlich der Größe der Wohnung) werden bei der Bewertung der Wohnung nicht berücksichti...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 2.1 Wohnung

Als Wohnung gilt eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine eigene Toilette vorhanden sind.[1] Danach stellt ein 1-Zimmer-Appartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.3.2 Verzicht auf zulässige Mieterhöhungen

Soweit später zulässige Mieterhöhungen, z. B. nach Ablauf des Förderzeitraums, im Hinblick auf das Dienstverhältnis unterblieben sind, erhöhen sie den steuerpflichtigen Mietvorteil.[1] Im Übrigen können wegen der Lage einer Dienstwohnung und der sich möglicherweise daraus ergebenden Beeinträchtigungen Abzüge vom ortsüblichen Mietpreis vorgenommen werden. Die Höhe der Minderun...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2.2 Sachbezugswerte in der Sozialversicherung

Die genannten Werte sind nicht nur bei der Lohnsteuer zu beachten. Sie sind auch in der Sozialversicherung maßgeblich, falls der Arbeitgeber freie Unterkunft gewährt. Dies gilt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung, soweit dabei die Höhe des Arbeitsentgelts von Bedeutung ist (z. B. bei der Prüfung, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.3.2 Sachbezugswert bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft bei Aufnahme des Beschäftigten im Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft[1] vermindert sich um 15 %. In diesem Fall beträgt der Kürzungsbetrag für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende ebenfalls 15 %. Auch bei Unterkünften kann die Bewertung mit dem ortsüblichen...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Für die steuerrechtliche und beitragsrechtliche Bewertung von Wohnräumen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt, ist zwischen Unterkünften und Wohnungen zu unterscheiden. Während für eine Unterkunft stets der amtliche Sachbezugswert Ausgangsgröße für den Lohnsteuerabzug ist, bestimmt sich der Wertansatz für eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Steuern

Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines Selbststä...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Weitere Folgeanpassungen bei den Steuern

Rz. 310 Im Grundsatz ist der Abzug von Steuern nur dann und in dem Zeitraum zulässig, in dem diese tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[737] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Der BGH hat dies für die Korrektur von Sonderabschreibungen ausdrücklich ausgesprochen: Trotz der unterhaltsrechtlichen He...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.3 Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 131 Das Bundeszentralamt für Steuern ist Zusammenarbeitsbehörde gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und folglich zu Auskünften an den Zoll verpflichtet, um ihn nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG bei seiner Aufgabenerledigung zu unterstützen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, die sich sogenannter Schein- und Abdeckrechnungen bedient, ist eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.3.1 Unterscheidung zwischen Unterkunft und Wohnung

Es sind unterschiedliche Sachbezugswerte anzusetzen, je nachdem, ob der Arbeitnehmer freie Unterkunft oder freie Wohnung erhält. Die Abgrenzung richtet sich danach, ob die Raumverhältnisse eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Mindestanforderungen hierfür sind eine eigene Wasserversorgung und Wasserentsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare eigene Kochg...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete

Seit 1.1.2020 gilt ein neuer gesetzlicher Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen.[1] Das Anknüpfen an den laufend dynamisierten Mietspiegel führt insbesondere bei niedrigen Bestandsmieten durch die stetig wachsenden Mieten zu zusätzlichen Steuerbelastungen für den Arbeitnehmer. Um hier Abhilfe zu schaffen, führte der Gesetzgeber für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 ein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen

a) Steuern Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern

Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschaftsvertrag bei mehreren am Festkapital beteiligten Gesellschaftern Entnahmerechte für St...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr