Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Im Umsatzsteuerrecht sind keine speziellen Befreiungsvorschriften für Vereine im Allgemeinen und für steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Besonderen enthalten. Verschiedene vom Umsatzsteuergesetz erfasste, also steuerbare Umsätze, können unter die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG (Anhang 5) fallen. Für die...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003)

Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Vieh- und Pflanzenzucht, Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG)

Tz. 218 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der ermäßigte Steuersatz kommt auch für die Umsätze aus der Aufzucht und dem Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere in Betracht (s. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, Anhang 5). Sie kommt für alle Unternehmer in Betracht, die nicht die Vorschrift des § 24 UStG (Anhang 5) anwenden. Einzuordnen sind au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Nachhaltigkeit

Tz. 11 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist. Kriterien für die Nachhaltigkeit sind z. B.: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Tz. 149 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach dieser gesetzlichen Vorschrift sind Entgelte (Gebühren) von Teilnehmern an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen steuerbefreit, wenn derartige Veranstaltungen von den Vereinen im Rahmen eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetriebes) durchgeführt werden (Hinweis s. Tz. 145–148). Als Teilnehmergebühr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.18 Die Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG)

Tz. 175a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wird auf die Ausführungen unter Rz. 22d–22j verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4 Nr. 25 UStG)

2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11 Vorträge, Kurse, Sportunterricht (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG)

2.11.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1 Begriff der Miete/Pacht

2.4.1.1 Zivilrecht Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnungsbegriff (Abs. 9)

Rz. 164 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält in Abs. 9 die Legaldefinition des Begriffs Wohnung. Dabei ist der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] für Zwecke der Grundbesitzbewertung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen erstmals gesetzlich definiert worden und übernimmt die typolog...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rechnungen über Kleinbeträge

Tz. 306 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Sonderregelung gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Die Umsatzsteuer braucht hier nicht gesondert ausgewiesen werden (s. § 33 UStDV, Anhang 6). Es genügt, wenn die Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthält: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Leistungen gegen Zahlung eines Sonderentgelts

Tz. 40 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vereinnahmen Vereine neben dem Mitgliedsbeitrag von ihren Mitgliedern zusätzlichen Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, handelt es sich um steuerbare Leistungen, die auch steuerpflichtig sind, soweit nicht ein Befreiungstatbestand des § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Beispiel 1: Ein Tennisverein erhebt von seinen aktiven Mitglieder...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2 Einordnung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche

2.4.2.1 Vermögensverwaltung Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Blinde, Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG)

Tz. 117 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 19 UStG (Anhang 5) begünstigt die Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten. Die Umsätze, die die Blinden selbst tätigen, sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Art des Umsatzes befreit. Der Nachweis der Blindeneigenschaft ist nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts zu führen. S. Abschn. 4.19.1 Abs. 1 UStAE. Blindenwerkstä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG)

Tz. 74 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Auch die Verschaffung von Versicherungsschutz für die Mitglieder eines Vereins ist steuerbefreit. Verschaffung von Versicherungsschutz liegt vor, wenn der Unternehmer (Verband/Verein) mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (Mitglied) abschließt (s. BFH vom 09.10.2002, BStBl II 2003, 378). Das Mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Wett- und Spielumsätze (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG)

Tz. 72 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (vom 08.04.1922, RGBl I 1922, 393, zuletzt geändert durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006, BGBl I 2006, 2407) fallen. Sind die Umsätze nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz steuerbar, aber aufgrund einer Befreiungsvorschrift nicht steuerpflic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.16 Personalgestellung durch geistliche Vereinigungen (§ 4 Nr. 27 UStG)

Tz. 172 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern, gleich welcher Konfession, für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke wird nach dieser gesetzlichen Vorschrift von der Umsatzsteuer befreit. Tz. 173 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Beurteilung, ob die Gestellung für steuerbegün...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.2 Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten (§ 4 Nr. 20 Buchst. b UStG)

Tz. 131 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG (Anhang 5) die Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden. Die Vorschrift betrifft insbesondere Gastspie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.1 Befreite Umsätze

Tz. 126 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nur solche Umsätze, die eng mit dem Betrieb der betreffenden Einrichtung im Zusammenhang stehen (s. FG Bremen vom 09.10.1975, EFG 1975, 49 und s. FG Bremen vom 15.12.1981, EFG 1982, 271). Das sind z. B. anlässlich einer Theateraufführung die üblichen Nebenleistungen wie die Garderobenaufbewahrung, der Verkauf von Programmheften,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.17 Lieferung und Verwendung von Gegenständen, die steuerfreien Tätigkeiten dienen (§ 4 Nr. 28 UStG)

Tz. 174 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendet ein Verband/Verein einen Gegenstand des unternehmerischen Bereichs ausschließlich zur Ausführung steuerfreier Umsätze nach § 4 Nr. 8–27 UStG (Anhang 5), so ist die Veräußerung eines Gegenstandes bzw. seine Entnahme oder vorübergehende Nutzung im außerunternehmerischen Vereinsbereich steuerfrei. Tz. 175 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.5 Gesetzliche Aufteilungsgebote

Es stellt sich die Frage, ob nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Vermietung von Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen und der Behandlung der Betriebsvorrichtungen als unselbständige Nebenleistungen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen, noch Raum für die Anwendung von diesem Grundsatz entgegenstehenden nationalen gesetzlichen Aufteilungsregelu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 31 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Bestimmung zum allgemeinen Bewertungsmaßstab ist bei der Bewertung eines Wirtschaftsgutes stets der gemeine Wert zugrunde zu legen, soweit nicht im Bewertungsgesetz selbst oder in anderen Regelungen ein spezieller Bewertungsmaßstab ausdrücklich vorgeschrieben wird. Bestehen gesetzliche Vorschriften mit gesonderten Wertbegriffen oder geson...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verhältnis Zuschlag/Grundlohn

Rz. 329 § 3b EStG setzt voraus, dass die Zuschläge gesondert und zusätzlich neben dem Grundlohn gezahlt werden. Die Steuerfreiheit entfällt deshalb, wenn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kein Zuschlag vereinbart worden ist, da die Arbeit regelmäßig zu den begünstigten Zeiten verrichtet wird. Sie ist auch dann nicht gegeben, wenn ein für die geschuldete regelmäßige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/1553 v. 19.9.2003; BR-Drucks. 609/03 v. 28.8.2003)

Rz. 46 [Autor/Stand] Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch ... vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2 Umsatzsteuerrecht

Tz. 77 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Grundstücks im umsatzsteuerlichen Sinne richtet sich ebenfalls nach bürgerlichem Recht (s. BFH vom 15.12.1966, BStBl III 1967, 209). Die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Befreiungsvorschrift gegeben ist, muss ebenfalls nach bürgerlichem Recht beurteilt werden (s. BFH vom 25.03.1971, BStBl ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.2 Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen

Tz. 169 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG (Anhang 5) begünstigt die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Jugendhilfe, wenn die Darbietungen von den Jugendlichen selbst erbracht werden, wenn diese Leistungen in einem engen Zusammenhang mit den in § 4 Nr. 25 Satz 1 UStG (Anhang 5) bezeichneten Leistungen stehen. Begünstigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Pauschaler Abschlag für Wohnflächen

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Ziel des bayerischen Gesetzgebers ist es, dem grundlegenden Bedürfnis am Gut "Wohnen" mit der Vergünstigung angemessen Rechnung zu tragen.[2] Rz. 44 [Autor/Stand] Ob dieser – ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer die Aufzählung der verschiedenen in Betracht kommenden Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Mit Blick auf die dem BVerfG vorgelegten Fälle bezog such die Entscheidung ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Gesetz v. 26.6.2013[1] zurück. Hierdurch wurde geregelt, dass die in der Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), der Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen werden. Die Neuregelung ist mWv 1.1.2014 a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Anwendung des alphabetischen Warenverzeichnisses

Rz. 839 Das nachfolgende alphabetische Warenverzeichnis soll die Antwort auf die Frage erleichtern, ob ein bestimmter Gegenstand dem ermäßigten Steuersatz (= begünstigt) oder dem allgemeinen Steuersatz (= nicht begünstigt) unterliegt. Die Übersicht umfasst die begünstigten Waren sowie diejenigen nicht begünstigten Waren, bei denen die Anwendbarkeit der Steuerermäßigung zweif...mehr