Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / d) Latente Steuern

Rz. 101 Eine weitere Problematik im Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen bzw. Gesellschaftsbeteiligungen besteht darin, ob und inwieweit dabei latente Steuerbelastungen zu berücksichtigen sind. Veräußert der Erbe das Unternehmen bzw. die Gesellschaftsbeteiligung, hat er einen etwaigen Gewinn zu versteuern. Die Steuerlast mindert für den Erben den Wert des Nachlasse...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / C. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im’Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von’Deutschland erhobenen Steuern

I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deut...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Latente Steuern

Rz. 132 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung hat der Erbe zu tragen. Der BGH hat die Frage, wie diese sog. latenten St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.6 Übernahme von Steuern (Lohnsteuer)

Tz. 831 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt der Arbeitgeber ohne vorherige klare und eindeutige Vereinbarung im Anstellungsvertrag St-Belastungen des Ges-GF, liegt insoweit eine vGA vor. Dies kann zB nach einer LSt-Außenprüfung der Fall sein, bei der zusätzliche, bisher nicht versteuerte geldwerte Vorteile zugunsten des Ges-GF festgestellt wurden. Beispiel: Bei einer LSt-Auße...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / f) Sonstige Steuern

Rz. 271 Bei der Übertragung inländischer Immobilien auf eine Stiftung kann ggf. Grunderwerbsteuer anfallen. Da sich die Stiftungserrichtung jedoch grundsätzlich unentgeltlich vollzieht, greift die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 GrEStG. Dies gilt jedoch nicht, soweit eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungsauflage vorliegt.[410]mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Steuern

Rz. 467 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG für die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Sonstige Steuern

Rz. 291 Die Stiftung ist gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einen inländischen Gewerbebetrieb unterhält.[436] Stiftungen erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR, vgl. § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG. Rz. 292 Ebenso gelten die allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes , sofern die Stiftung als Unternehmerin i.S.d. Umsatzsteuergesetzes tätig wird. Die satzungsgemäßen Zuwendu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Ausländische Steuer

Rz. 351 Der Erwerber muss in dem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Darunter ist jede ausländische Steuer zu verstehen, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen freigebigen Vermögensübergang erhoben wird. Ausländische Gewinnsteuern wie die kanadische capital gains tax sind nich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anrechnung der tatsächlich gezahlten Steuer/Mindeststeuer

Rz. 315 Anstelle der fiktiven Steuer kann er auch die tatsächlich auf den in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerb gezahlte Steuer anrechnen, wenn sie höher ist (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG).[427] Allerdings wird durch § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG die Möglichkeit einer steuerfreien Nachschenkung ausgeschlossen. Demzufolge darf die Steuer, die sich für den letzten Erwerb o...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Fälligkeit der Steuer

Rz. 382 Da das ErbStG die Fälligkeit der Steuer nicht regelt, gilt § 220 AO. Und da die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt werden muss, kann die Fälligkeit frühestens mit Bekanntgabe des Steuerbescheids eintreten (§ 220 Abs. 2 AO). In der Regel wird die Steuer einen Monat nach der Bekanntgabe fällig, weil der Steuerbescheid üblicherweise ein dahingehendes Leistungsgebot...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Anrechnung einer fiktiven Steuer

Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG).[426] Angerechnet wird nicht unbedingt die Steuer, die auf den Vorerwerb gezahlt worden ist, sonder...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Anrechnung der Steuer auf die Vorschenkung

Rz. 312 Werden die Erwerbe zusammengerechnet und besteuert, muss die Steuer berücksichtigt werden, die auf den einbezogenen Vorerwerb bezahlt werden musste. Sie wird von der Steuer auf den Gesamterwerb abgezogen. Dafür bietet das Gesetz zwei Möglichkeiten, unter denen der Steuerpflichtige wählen kann. a) Anrechnung einer fiktiven Steuer Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer, Nachweise

Rz. 354 Die ausländische Steuer muss bestandskräftig festgesetzt und gezahlt sein. Sie darf keinem Ermäßigungsanspruch unterliegen. Davon kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid endgültig bzw. bestandskräftig ist.[462] Der Erwerber hat den Nachweis über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer durch Vorlage entsprechende...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Entrichtung der Steuer

Rz. 270 Der Steuerschuldner, d.h. die Stiftung und bei Zuwendungen unter Lebenden auch der Stifter bzw. Zustifter (§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG), hat die Steuer nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, der im Allgemeinen eine Zahlungsfrist von einem Monat einräumt, zu entrichten. Die Steuer auf begünstigtes Betriebsvermögen ist auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden, soweit dies ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Berechnung der Steuer

aa) Steuerklassenprivileg bei Erstausstattung einer Familienstiftung (1) Privilegierung der Familienstiftung Rz. 261 Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält für die Bestimmung der Steuerklasse bei inländischen Familienstiftungen eine Sonderregelung. Für Vermögenszuwendungen an eine Familienstiftung wäre mangels Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Stifter und S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Neuberechnung der Steuer

Rz. 597 Gem. § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG fallen bei Behaltensfristverstößen sowohl der Verschonungsabschlag nach Abs. 1 als auch der Abzugsbetrag nach Abs. 2 mit Wirkung für die Vergangenheit weg (soweit der Verstoß reicht).[1011] Somit führen beispielsweise schädliche Verfügungen über Teile des begünstigten Vermögens (wesentliche Betriebsgrundlagen, Teilbetriebe, einer von meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Solidaritätszuschlag auf Steuerabzugsbeträge und auf die pauschale Steuer nach § 37b EStG

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolzG ist ein SolZ auch auf die KapSt und auf die St-Abzugsbeträge nach § 50a EStG zu erheben. Der auf die St-Abzugsbeträge erhobene SolZ wird auf den SolZ auf die veranlagte KSt angerechnet (s Tz 102). Auch auf die nach § 37b EStG pauschal mit 30 % erhobene St ist zusätzlich ein SolZ zu erheben (s Tz 95). Soweit d...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Allgemeines

In der Schweiz können Steuern auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben werden. Folglich gibt es im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuern neben dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG[1]) noch 26 Steuergesetze der einzelnen Kantone.[2] Die Kantons- und Gemeindesteuern sind weitestgehend durch das Bundesgesetz über die Steuerharmonisi...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Der GV ist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechtigt, die beantragten Drittauskünfte wegen des fehlenden Geburtsdatums zu verweigern. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollzieher sogenannte Drittauskünfte einholen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Ve...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / A. Einführung

Rz. 1 Auch wenn die nach dem Tod eines Menschen eintretenden Rechtsfolgen maßgeblich von der zivilrechtlichen Rechtslage bestimmt werden, ergeben sich doch auch maßgebliche, in vielen Fällen sogar ebenso bedeutsame steuerrechtliche Konsequenzen. Rz. 2 Denn neben den Steuern von Einkommen und Ertrag (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) ist im de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Geltungsbereich des DBA

Rz. 361 Im I. Abschnitt wird der Geltungsbereich des DBA geregelt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs

Rz. 24 Wird Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt unter Lebenden übertragen, wird der Nießbrauch nicht als übernommene Gegenleistung des Beschenkten angesehen und dementsprechend auch nicht ein teilentgeltliches Geschäft angenommen. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungs- bzw. Duldungsauflage, die nicht zu den Gegenleistungen zählt.[34] Der Nießbrauch wird mit seinem vollen...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 1 Der Fall

GV will Drittauskünfte nur bei Angabe des Geburtsdatums einholen Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Im Vollstreckungsauftrag beantragte er u.a. die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO, darunter auch das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzuru...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 3 Der Praxistipp

Praxis des Bundeszentralamts für Steuern ist nach der DSGVO bedenklich Es erscheint bedenklich, dass das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Projektbüro des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder "vereinbart" hat, dass es sich bei der Angabe des Geburtsdatums des Schuldners um ein Pflichtfeld handelt. Dies beachtet einerseits nicht, dass weder die ZPO noch die AO eine s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Personengesellschaften

Rz. 640 Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Rz. 641 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind vielmehr die Gesellschafter: Gewerblich tätige oder gewerblich ge...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 7

Auf einen Blick Die steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind durch die föderalistische Staatsstruktur geprägt, indem Steuern sowohl auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene erhoben werden. Trotz dieser vermeintlichen Komplexität ist die Schweiz als Zuzugsstaat insbesondere aufgrund der niedrigen Einkommens- und Vermögenssteuern für deutsche Zuzügler attraktiv. Da e...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Ertragsteuerrecht

Rz. 37 Ertragsteuerliches Ziel der beratenden Gestaltung im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist i.d.R., dass der Übernehmer die zu erbringenden Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abziehen kann, während der Übergeber korrespondierend hierzu Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1a EStG zu vers...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Ertragsteuer

Rz. 337 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[633] Wir der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[634] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch die das Vorkaufsrecht gem. § 2034 BGB ausübenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Vorstellungen des BFH

Tz. 467 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Der BFH stellt sich die Festlegung des Tantiemesatzes wie folgt vor (s Urt des BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549): Zunächst ist die Höhe der Gesamtbezüge festzulegen, die die GmbH bei normaler Geschäftslage ihrem GF zu zahlen in der Lage und bereit ist (Kriterien insbes: Fremdvergleich, Gewinnsituation der GmbH). Im nächsten Schritt ist aus...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 4 Abschlusszahlung (Nr. 3)

Rz. 18 Die Abschlusszahlung (Steuer des Veranlagungszeitraums abzüglich geleisteter Vorauszahlungen) entsteht nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des jeweiligen Vz, also i. d. R. mit Ablauf des Kalenderjahrs. Der Vz kann auch länger als ein Kj. sein (z. B. bei der Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG) oder kürzer (z. B. bei Erlöschen der Steuerpflicht oder bei Gründung im lauf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / bb. Steuervorteil als Abzugsposten bei der Berechnung von Ansprüchen nach §§ 2124 Abs. 2, 2125 f. BGB

Man könnte weiterhin die Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach §§ 2124 Abs. 2, 2125, 2126 BGB als "netto, nach Steuern" verstehen und die Aufwendungen des Vorerben direkt um die Steuervorteile kürzen, die der Abzug als Betriebsausgaben/Werbungskosten mit sich bringt,[16] so wie es bei der Schadenberechnung mit der Umsatzsteuer auf Reparaturrechnungen gehandhabt wird, die der ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 364 Im IV. Abschnitt geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Betracht kommen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Überdachende Besteuerung

Rz. 367 In verschiedenen Fällen behält sich der Nicht-Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers ein weitergehendes Besteuerungsrecht vor. Beim Wegzug wird für die eigenen Staatsangehörigen, die Erblasser oder Schenker sind, fingiert, dass sie noch für eine bestimmte Zeit als in Deutschland ansässig gelten, so im DBA/USA für zehn Jahre (Art. 4 Abs. 3), im DBA/Schweiz für max...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen

Rz. 192 Die Voraussetzungen der Steuervergünstigung müssen bei einer Körperschaft grundsätzlich entweder bei Entstehen der Steuer (z.B. Schenkung- oder Erbschaftsteuer) oder bei zeitraumbezogenen Steuern (z.B. Körperschaft- oder Gewerbesteuer) im jeweiligen Zeitraum vorliegen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist daher der Zeitpunkt des Erwerbs bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird restriktiv gehan...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 416 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[550] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[551] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbSt...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inhalt

Rz. 378 Die Steuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt (§§ 155, 157 AO). Dieser muss den Steuerschuldner und die Steuer nach Art und Betrag nennen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Außerdem muss der Bescheid inhaltlich bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Rz. 379 Mehrere Steuerfälle, z.B. mehrere Schenkungen zwischen denselben Beteiligten, können in einem...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr