Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 42 AO geht auf § 6 StAnpG zurück, der seinerseits mit geringfügigen Änderungen die seit 1919 geltende Regelung des § 5 RAO übernommen hatte. § 6 StAnpG bestimmte in seinen beiden ersten Absätzen, dass durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Steuerpflicht nicht umgangen oder gemindert werden könne und die Steuern bei Vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.3 Zweck

Rz. 6 § 42 AO soll den Geltungsanspruch des Steuergesetzes gegen Umgehung schützen.[1] Für einen solchen Schutz besteht im Falle der Steuergesetze ein besonderes Bedürfnis, weil es in der Natur der Steuer als einer ohne konkrete Gegenleistung auferlegten Leistungspflicht[2] liegt, dass sich die Stpfl. ihr nach Möglichkeit zu entziehen versuchen.[3] Dies kann insbesondere dad...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönliche Steuerpflicht

1. Natürliche Personen Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 1 Steuerpflicht

Schrifttum: Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 u 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften

Rn. 20 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die in § 1 Abs 1 KStG und § 2 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (KapGes, Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (zB eV), nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. PersGes und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 412 Der Schiedsrichter erbringt im umsatzsteuerlichen Sinn eine sonstige Leistung, weshalb sämtliche Entgelte für diese Leistung der Umsatzsteuer unterliegen (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9, 16 Abs. 1, 20 UStG).[743] Unternehmer i.S.d. UStG ist nicht das Schiedsgericht, sondern jeder Schiedsrichter. Eine Steuerpflicht entfällt bei der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerklaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gemäß § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 ErbStG regelt für das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz die objektive Steuerpflicht, das Steuerobjekt. Unter der Definition als steuerpflichtige Vorgänge führt die Vorschrift abschließend die Tatbestände auf, die dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterfallen. Die in § 1 Abs. 1 ErbStG erfassten Tatbestände werden durch die §§ 3 bis 8 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 4. Allgemeine Gütergemeinschaft

Im ErbStG löst die Vereinbarung des Wahlgüterstandes der Gütergemeinschaft, da sie auch voreheliches Vermögen – oder bei späterer Umstellung des Güterstandes während der Ehe – zuvor getrenntes Vermögen der Eheleute einschließt, in Deutschland die Fiktionswirkung einer stets zwingend unterstellten freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG aus, wenn die in das Gesamtg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, § 38 AO. "Tatbestand" in diesem Sinne ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen eintreten. Der Tatbestand ist da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckzuwendungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Als eigenen steuerpflichtigen Vorgang fasst das Gesetz die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zu Gunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen unter Lebenden (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsteuer die Schenkungen unter Lebenden. Die der Schenkungsteuer unterfallenden Vorgänge sind in § 7 ErbStG abschließend aufgeführt.[2] § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG enthält den Grundtatbestand der Schenkung unter Lebenden. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 10 ErbStG führen Einzelfälle von Schenkungen unter Lebenden auf. § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zu Gunsten eines bestimmte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23 bis 39 der Steuerberatervergütungsverordnung in Verbindung mit den §§ 10 und 13 der Steuerberatervergütungsverordnung entsprechend. (2) 1Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine andere Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vergütung nach der StBVV

Rz. 19 Schließlich wird in § 35 für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auf die §§ 23 bis 39 der StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 der StBVV verwiesen. Daher gilt hier § 2 Abs. 1 nicht. Allerdings sind in den Vorschriften der StBVV, auf die verwiesen wird, zum Teil auch wieder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt, der zugleich Steuerberater ist

Rz. 133 Rechtsanwälte sowie Partnerschafts- und Rechtsanwaltsgesellschaften i.S.d. BRAO sind nach den §§ 3, 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. Da jedoch auch – oder in erster Linie[217] – die Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater erfolgt, für die eine eigene Gebührenordnung ( Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) gilt, war unter Geltu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss in Angelegenheiten nach Teil 4 bis 6 (Abs. 2)

Rz. 15 VV Vorb. 2.3 geht ausweislich seiner Überschrift davon aus, dass alle außergerichtlichen Vertretungen nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu vergüten sind. Ausgehend hiervon regelt Abs. 2, in welchen Angelegenheiten die Anwendung der Gebührentatbestände nach VV Teil 2 Abschnitt 3 ausgeschlossen ist. Während nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung noch die auß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrahmen/-satz

Rz. 23 Die Höhe der Wertgebühr richtet sich zum zweiten nach den Tabellen A bis D, die als Anlage zur StBVV beigefügt sind und den Gebührensatz vorgeben. Auf diese Tabellen nehmen die §§ 21 bis 39 StBVV Bezug und geben für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten konkrete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 7 Erlöschen der Steuerpflicht

Rz. 96 Die Körperschaftsteuerpflicht der aufgelösten Körperschaft endet nicht schon mit dem Tag der Auflösung, sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist mit der Schlussverteilung des Abwicklungs-Endvermögens, frühestens mit Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs beendet. Nach der Schlussverteilung hat die Körperschaft kein Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.3 Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Rz. 89 Wird eine Kapitalgesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, findet keine Liquidation statt. Daher ist § 11 KStG nicht anwendbar. Somit ist mangels eines Abwicklungszeitraums auch kein Besteuerungszeitraum zu bilden. Die Steuerpflicht endet mit der Löschung im Handelsregister, wenn die Kapitalgesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift kommt nur zur Anwendung bei der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 KStG genannt sind. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, also AG, GmbH und KGaA, dazu die SE und Körperschaften ausländischen Rechts, die nach ihrer Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen (vgl. § 1 Rz. 17ff., Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.2 Angaben zu den beteiligten Personen, Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3

Rz. 21 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 sind Angaben zu der Person des Intermediärs zu machen, wobei in Nr. 10 und S. 2 ergänzende Angaben gefordert werden. Ist der Intermediär eine natürliche Person, sind Familienname und Vorname sowie Tag und Ort der Geburt anzugeben. Ist er keine natürliche Person, d. h. eine Körperschaft oder Personengesellschaft, ist die Firma oder der Name anzug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Inlandsbezug des mitteilungspflichtigen Nutzers

Rz. 9 § 138g Abs. 3 AO schränkt die Verpflichtung zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung auf solche Nutzer ein, die einen Inlandsbezug aufweisen. Die Mitteilungspflicht hängt auch bei Inhouse-Gestaltungen von dem entsprechenden Inlandsbezug ab. Nach § 138g Abs. 3 Nr. 1 AO besteht dieser Inlandsbezug darin, dass der Nutzer Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Steuerpflichtiger (Abs. 2)

Rz. 4 § 139a Abs. 2 AO regelt, dass als Stpfl. i. S. d. Vorschriften über das Identifikationsmerkmal über den in § 33 Abs. 1 AO genannten Personenkreis hinaus auch solche Personen erfasst werden, die nach den Steuergesetzen zwar steuerpflichtig sind, aber noch keine Steuer schulden. Typisches Beispiel ist die minderjährige – kein oder nur ein geringes Einkommen erzielende – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Identifikationsmerkmal stellt ein eindeutiges Identifikations- und einheitliches und beständiges Zuordnungsmerkmal dar, das die Bundesland- und Steuerarten übergreifende Zuordnung auch außersteuerlicher Besteuerungsmerkmale zulässt. Der Verifikationsgrundsatz[1] setzt einerseits die Verfügbarkeit von Kontrollinstrumenten, anderseits aber auch den zweifelsfreien Abg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2.1 Eindeutige Identifizierung

Rz. 4 Nach der Rspr. des BVerfG[1] verlangt der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass alle Stpfl. durch ein Steuergesetz nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Verdacht eines Abgabenbetrugs (Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 20 Die besondere Rechtsstellung mit staatsanwaltschaftlicher Rechtsqualität wird für die Finanzbehörde in Abweichung von § 386 Abs. 2 Nr. 1 AO nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ausnahmsweise auch dann begründet, wenn durch den die Tat bildenden Lebenssachverhalt sowohl eine Steuerstraftat als auch zugleich eine allgemeine Straftat gegeben sind, sofern diese Verletzung des allge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 140 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Endet die > Unbeschränkte Steuerpflicht des Stpfl/Zulageberechtigten, entfällt auch die Voraussetzung für den SA-Abzug nach § 10a EStG (> Rz 9); die Zulageberechtigung wird davon nicht berührt (> Rz 5/2). Aus europarechtlichen Gründen wird die bis dahin gewährte staatliche Förderung nur zurückgefordert, wenn der Zulageberechtigte/Stpfl in e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr