Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Führt ein Unternehmer Reiseleistungen aus, gelten unionseinheitlich besondere Regelungen für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung. Nachdem aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Änderungen in § 25 UStG vorgenommen werden mussten, hat die Finanzverwaltung jetzt die Verwaltungsanweisungen zu den Reiseleistungen vollständig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begriff der festen Niederlassung bei Vermietung einer Immobilie

Sachverhalt Bei dem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung der Art. 192 und 196 MwStSystRL sowie der Art. 11 und 53 MwStSystRL-DVO. Streitig war der Begriff der festen Niederlassung bzw. ob eine feste Niederlassung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne neben einem hinreichenden Grad an Beständigkeit stets auch das Vorliegen personeller und sachlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 25e UStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (bis zum 30.6.2021: "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"), der zeitgleich zu § 25e UStG in das Umsatzsteuergesetz integriert wurde. Beide Vorschriften enthalten wechselseitige Verweise und bedingen einander. Als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Beispiele zum Anwendungsbereich von § 25e UStG

Rz. 62e Da die Haftung nach § 25e UStG nur eingreift, wenn sich nicht bereits eine Steuerschuld nach § 3 Abs. 3a UStG ergibt, kommen insbesondere diese haftungsbegründenden Fallgestaltungen in Betracht[1]: Lieferungen an einen Unternehmer, unabhängig von der Ansässigkeit des liefernden Unternehmers, Praxis-Beispiel Der in Köln ansässiger Antikhändler K veräußert über die elekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.2.2 Verhältnis zum sekundären Unionsrecht

Rz. 20 Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie[1], durch die das Umsatzsteuerrecht innerhalb der EU weitgehend harmonisiert worden ist, ermächtigt die Mitgliedsstaaten in mehreren Vorschriften[2], die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen sowie Missbrauch zu verhindern. Dementsprechend ist § 42 AO auch im Umsatzsteuerrecht anwendbar.[3] D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Keine Berufung auf Wegfall der Bereicherung

Rz. 191 Auf Entreicherung bzw. den Wegfall der Bereicherung kann sich der Anwalt bei der Rückforderung eines unberechtigt festgesetzten Betrages und eines auf Rechtsmittel der Staatskasse neu festgesetzten Betrages nicht berufen. Das Recht der Staatskasse auf (teilweise) Rückforderung infolge – geringerer – Neufestsetzung oder fehlender Festsetzung ist ein öffentlich-rechtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.1 Normalfall

Einkommensteuererklärung Wer die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen will, muss die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Praxis-Tipp Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Höchstbetragsüberschreitung Bei der Geltendmachung ist auf die Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 11 Persönliche Haftung

Schrifttum: Gehm, Haftung für Steuerschulden, KStZ 2020, 161; Schmidt, Haftungsfalle Grundsteuer beim Immobilienerwerb – Persönliche und dingliche Haftung des Erwerbers, NWB 2020, 2822; Benne, Haftungsbescheid für rückständige Realsteuern, ZKF 2018, 202; Benne, Kommunaler Duldungsbescheid, ZKF 2018, 125; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 4. Aufl. 2017; Banzhaf, Die Grund...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausgangslage

Rz. 100 Bei erfolgreicher Prozessführung rechnen Anwälte häufig nicht mit ihren Auftraggebern, sondern direkt mit dem (teilweise) unterlegenen Gegner ab. Das bringt regelmäßig deutliche Erleichterungen, bedarf aber hinsichtlich der Umsatzsteuer insbesondere bei einer Mehrfachvertretung zusätzlicher Aufmerksamkeit. Rz. 101 Sind die Streitgenossen allesamt nicht vorsteuerabzugs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Geltendmachung der Haftung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Haftende darf auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [2] des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (§ 219 Satz 1 AO). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde sämtliche denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gemeinschaftliche Forderung

Rz. 258 Haben mehrere Auftraggeber den Anwalt wegen einer gemeinschaftlichen Forderung beauftragt, so steht dem Anwalt die Vergütung aus dem Wert insgesamt nur einmal zu, wobei sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008 erhöht. Jeder Auftraggeber haftet gemäß § 7 Abs. 2 auf die vollen Gebühren (ausgenommen die Erhöhung nach VV 1008). Abzurechnen ist auf der Netto-Basis. Die Umsa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rn. 908 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der StPfl

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gemäß § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Tod...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abzinsung von Rückstellungen

Tz. 108 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.45 sind Rückstellungen mit dem Barwert (present value) anzusetzen, falls die Auswirkungen einer Abzinsung wesentlich sind ("where the effect…is material"). Dem Barwertkalkül liegt die Annahme zugrunde, dass die durch den Ansatz der Rückstellung an das Unternehmen gebundenen Ausgabengegenwerte bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebührentatbestände

Rz. 329 Anhand der Regeltypen der Testamentsvollstreckung teilt man die möglichen Vergütungen für den Vollstrecker nach seinen üblicherweise vorzunehmenden Aufgaben wie folgt ein:[598]mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 7 Erlöschen der Steuerpflicht

Rz. 96 Die Körperschaftsteuerpflicht der aufgelösten Körperschaft endet nicht schon mit dem Tag der Auflösung, sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist mit der Schlussverteilung des Abwicklungs-Endvermögens, frühestens mit Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs beendet. Nach der Schlussverteilung hat die Körperschaft kein Verm...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.2 Besonderheiten

Der Testamentsvollstrecker benötigt für die korrekte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Angaben der Erben über das Vermögen des Erblassers und aufgrund des § 14 ErbStG auch Informationen über etwaige Vorschenkungen. Hierfür steht dem Testamentsvollstrecker ggf. nach § 2218 BGB i. V. m. § 242 BGB das Recht zu, die betreffenden Erben auf Auskunft zu verklagen. Die Ausübung erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.3 Haftungsfallen

Bei Erbauseinandersetzungen sind bei der Erbschaftsteuer vor allem die Regeln zu Steuerbefreiungen für begünstigtes Vermögen zu beachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3 und 4 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 3 und 4 ErbStG, § 13a i. V. m. § 13b ErbStG sowie § 13d Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG). Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie können Übertragungen für Betriebsvermögen nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht alle – steuerlichen Pflichten für den Erblasser zu erfüllen. Der Erbfall an sich löst unterschiedliche steuerliche Tatbestände und damit auch Pflichten des Testamentsvollstreckers aus. Im Zeitpunkt des Erbfalls in der Person des Erblassers bereits entstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 3 Haftung des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als sehr einfache und beliebte Rechtsform hat ihre Tücken, wenn sie in eine finanzielle Schieflage gerät. Dann haften die Beteiligten mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden, so wie das bei Personengesellschaften üblich ist. Insoweit kann das Finanzamt die Gesellschafter auch dann für Steuerschulden der GbR in Haftung nehmen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 5 Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO, § 25 HGB)

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt umsatzsteuerlich i. d. R. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor.[1] In diesem Fall haftet der Betriebsübernehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 75 AO für betrieblich begründete Steuern (Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Gewerbest...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181, 392 = BStBl 1997 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Privatrechtliche Vorschriften

Rz. 185 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für fremde Steuerschulden kann auch aufgrund privatrechtlicher Vorschriften gehaftet werden: Zur Haftung des Erwerbers eines unter der bisherigen Firma fortgeführten Handelsgeschäfts für Steuerschulden des bisherigen Inhabers nach § 25 HGB vgl BFH 146, 4 = BStBl 1986 II, 383; die Gesellschafter einer GbR haften für rückständige Steuerschulden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr