Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 47 Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages i.S.v. § 705 Abs. 1 BGB begründet und entsteht – je nach Vereinbarung – mit Abschluss dieses Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufschiebende Bedingung; zulässig ist auch die Errichtung einer stillen Gesellschaft unter einer auflösenden Bedingung, vgl. unten Rdn 183).[53] Das bloße Hina...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Wettbewerb zur stillen Gesellschaft

Rz. 160 Geschäftsinhaber und stiller Gesellschafter unterliegen auch ggü. der stillen Gesellschaft grds. keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Die §§ 117 ff. HGB finden grds. keine Anwendung, da die stille Gesellschaft keinen nach außen gerichteten Geschäftszweck hat, der vor Wettbewerb durch die Gesellschafter geschützt werden müsste.[202] Ausnahmsweise kann aber eine ents...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 40 Schwieriger ist die Abgrenzung zu den sog. Partiarischen Rechtsverhältnissen. Partiarische Rechtsverhältnisse sind eine besondere Gruppe von Austauschverträgen, bei denen – ohne dass ein Gesellschaftsrechtsverhältnis gewollt ist – Gegenleistung für die erbrachte Leistung nicht ein festes Entgelt, sondern eine Beteiligung am Gewinn des Leistungsempfängers ist. Rz. 41 In...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Darlehensvertrag

Rz. 42 Beim partiarischen Darlehensvertrag wird als Gegenleistung für ein Darlehen ein Entgelt proportional zum Gewinn des Unternehmens versprochen. Während ein partiarischer Darlehensvertrag ein Austauschverhältnis ist (Kreditgewährung gegen Gewinnbeteiligung), ist eine stille Gesellschaft ein echtes Gesellschaftsverhältnis, bei dem die Förderung eines gemeinsamen Zwecks im...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung des Unterbeteilig...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 362 Bei der atypisch stillen Gesellschaft lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalfunktion dadurch erreichen, dass die Einlage des stillen Gesellschafters mit einem Nachrang ausgestattet wird. Gem. § 232 Abs. 2 HGB besteht grds. keine Nachschusspflicht und keine Verpflichtung zur Rückzahlung von empfangenen Gewinnen. Regelmäßig wird bei Mezzanine-Finanzierungen durch ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 199 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald dessen Höhe festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung von vornherein) feststeht.[264] Verzögert der Geschäftsinhaber die Berechnung schuldhaft, tritt Fäl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 158 Den stillen Gesellschafter trifft mangels gesetzlicher Regelung ggü. der Hauptgesellschaft kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt jedenfalls für den typischen stillen Gesellschafter, da es bei Beachtung der beiderseitigen Interessen sachlich nicht gerechtfertigt sein kann, den stillen Gesellschafter lediglich aufgrund seiner Vermögenseinlage trotz fehlender Beteiligung an...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 215 Eine Unterbeteiligung ist eine Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Mit der Unterbeteiligung räumt ein Hauptbeteiligter als direkt an einer Kapital- oder Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter einem Unterbeteiligten durch Gesellschaftsvertrag eine obligatorische Mitberechtigung an seinem Gesellschaftsanteil ein. Der Unterbeteiligte partizipiert zumindes...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäftsinhabers ist...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Mit diesen beiden Vertragsformen werden nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben. Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich von dem Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteilig...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.3 Anlageunternehmen

Unternehmen, an denen mit vermögenswirksamen Leistungen nicht verbriefte Beteiligungen (Genossenschaftsanteile, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen) erworben werden sollen oder erworben worden sind, haben der ZPS ZANS in Berlin unverzüglich anzuzeigen, dass der Arbeitnehmer für die aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder Beteiligungs-Kaufvertrags angelegten Beträge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Ergebnisbeteiligung

Rz. 274 Die Beteiligung des Unterbeteiligten am Ergebnis der Hauptbeteiligung richtet sich nach dem Unterbeteiligungsvertrag. Ist dort keine Regelung getroffen, gilt entsprechend § 231 Abs. 1 HGB ein den Umständen nach angemessener Anteil als vereinbart. Rz. 275 § 709 Abs. 3 BGB, der mangels vertraglicher Bestimmung eine Verteilung des Ergebnisses nach Beteiligungsverhältniss...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 208 Aus zivilrechtlicher Sicht ist die Unterbeteiligung v.a. dann interessant, wenn jemand ohne direkte Beteiligung wirtschaftlich am Ergebnis der Hauptgesellschaft beteiligt werden soll. Die Unterbeteiligung bietet eine Form mittelbarer Unternehmensteilhabe, die immer dann bedeutsam wird, wenn eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung nicht möglich oder nicht gewollt i...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / Literaturtipps

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehmen, eine Persone...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG und PartG (mbB) als e...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Vertragliche Verlustausgleichsverpflichtungen

Rz. 457 Die Erklärung eines Gesellschafters ggü. seiner Gesellschaft, er werde alle ihr entstehenden Verluste ausgleichen, ist nicht eine unentgeltliche, notariell zu beurkundende Verpflichtung, sondern eine causa societatis formfrei eingehbare Verpflichtung. Fällt die Gesellschaft später in die Insolvenz, hat der Gesellschafter diese mit dem Insolvenzeintritt nicht hinfälli...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Erbrechtliche Gestaltungen

Rz. 377 Gesellschaftsvertragliche Regeln über die Rechtsnachfolge von Todes wegen bei einem Gesellschaftsanteil bedürfen zu ihrer Verwirklichung regelmäßig entsprechender Gestaltungen der Verfügungen von Todes wegen. Fehlt es an einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, sodass die gesetzliche Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. zur Anwendung gelangt oder sieht der Ge...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Begriff des Private Equity

Rz. 239 Der angelsächsische Begriff des Private Equity entspricht dem deutschen Begriff des Beteiligungskapitals. Private Equity ist der Oberbegriff für eine Anlageklasse, zu der Beteiligungsformen wie Venture Capital, Leveraged Buy-Outs, aber auch Mezzanine-Finanzierungen wie stille Beteiligungen gehören. Die Private Equity-Beteiligung ist eine Eigenkapitalbeteiligung, die ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vermögensverwaltende KG

Rz. 625 Die vermögensverwaltende KG entsteht nur durch Handelsregistereintragung (§§ 161 Abs. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 HGB), so dass in diesem Fall die Eintragung konstitutiv für die Entstehung der KG ist. Wird die Gesellschaft ohne Registereintragung vermögensverwaltend tätig, handelt es sich um eine GbR. Die vermögensverwaltende KG hat sich als Alternative zur haftungsrechtlic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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§ 13 Konzernrecht / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 824 Einkommensteuerlich führt die Fortsetzungsklausel beim Ableben eines Gesellschafters einer gewerblichen KG zu einer Aufgabe des Mitunternehmeranteils in der Person des Erblassers. Soweit der Abfindungsanspruch das steuerliche Kapitalkonto im Zeitpunkt des Erbfalls übersteigt, entsteht aufseiten des Erblassers ein Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG.[1100] ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Freie Hinauskündigungsklausel?

Rz. 408 Es wird als grds. unzulässig i.S.d. § 138 BGB angesehen, freie Hinauskündigungsrechte vorzusehen,[648] wonach bestimmte Gesellschafter oder die Gesellschaftermehrheit einzelne Gesellschafter ohne besondere Gründe hinauskündigen können. Die Problematik wird dabei weniger in der direkten Wirkung des Ausschlusses als vielmehr in deren mittelbaren Konsequenzen gesehen, d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Besonderheiten bei der Prüfung der Vorbesitzzeit

Rz. 400 Bei einer Veräußerung von begünstigtem Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft muss die Vorbesitzzeit von jedem Gesellschafter individuell erfüllt sein. Erfüllt ein Gesellschafter die Vorbesitzzeit in seiner Person nicht, entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von § 6b EStG anteilig in Höhe des auf ihn entfallenden Bruchteils i.S.v. §...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Äußerliche Erkennbarkeit und wirtschaftliche Tätigkeit am Markt

Rz. 10 Eine innere, für Dritte nicht erkennbare Absicht, wie z.B. stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe oder das ständige Spekulieren mit Wertpapieren an der Börse, reicht allein nicht aus. Die Tätigkeit muss vielmehr nach außen in Erscheinung treten und anbietend sein.[15] Daher betreibt eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wenn sie nicht nach außen hin auftritt, kei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

Rz. 565 Der ausscheidende Gesellschafter verliert seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen, erhält jedoch im Gegenzug einen Anspruch auf Abfindung. Er soll den vollen Wert seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhalten (§§ 148 Abs. 6 und 8 HGB). Daher ist eine Abschichtungsbilanz aufzustellen, die sich im Allgemeinen auf den Tag des Ausscheidens bezieht, es sei denn, der...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) personenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fristen von den Anschaffungskosten eines ...mehr