Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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zfs 01/2023, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sog. "Ku'damm-Raser-Fall" (BVerfG, Beschluss v. 7.12.2022 – 2 BvR 1404/20) Mit Beschluss v. 7.12.2022 hat die 2. Kammer des 2. Senats die Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes im sog. "Ku-damm-Raser-Fall" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2016 an ei...mehr

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zfs 01/2023, zfs Aktuell / 2.1 Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sog. "Ku'damm-Raser-Fall" (BVerfG, Beschluss v. 7.12.2022 – 2 BvR 1404/20)

Mit Beschluss v. 7.12.2022 hat die 2. Kammer des 2. Senats die Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes im sog. "Ku-damm-Raser-Fall" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2016 an einem Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin teilgenommen, bei dem er einen Autounfall verursachte, durch den e...mehr

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zfs 01/2023, Das Rehabilita... / IV. Gebührenfragen

Zuvorderst eine Bemerkung: Unabhängig von der rein rechtlichen Betrachtung muss etwas schiefgelaufen sein, wenn sich bei einem Personenschaden gegebenenfalls auf sämtliche Positionen geeinigt werden kann und dann ein Streit bei den Anwaltskosten entsteht. Es kann doch meines Erachtens nicht ernsthaft zu bestreiten sein, dass bei der Regulierung eines Personenschadens, der si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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zfs 01/2023, Das Rehabilita... / I. Wann ist an ein Rehabilitationsschadenmanagemant zu denken

Die primäre Aufgabe des Geschädigtenvertreters nach einem Verkehrsunfall ist, Schadensersatzansprüche seines Mandanten zu ermitteln, geltend zu machen und durchzusetzen. Man könnte also meinen, dass sich der Anwalt darauf konzentrieren kann, allein die monetären Folgen eines Verkehrsunfallereignisses für seinen Mandanten zu betrachten. Tatsächlich ist es jedoch so, dass der R...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zweiter Bericht über die Anwendung der RL (EU) 2017/1371

Die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Betrugsbekämpfungsrichtlinie) wurde am 5.7.2017 angenommen. Für die durch diese gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt die Betrugsbekämpfungsrichtlinie das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG von 1995 und die dazugehörige...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.2.2 Steuern und Strafrecht

Rz. 49 Steuerhinterziehung ist strafbar. Dies gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Gesetzgeber muss die steuerlichen Pflichten daher von vornherein klar und bestimmt regeln. Die Regelung muss im Gesetz selbst erfolgen (und nicht nur in Verordnungen, Richtlinien oder Erlassen).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 43 Baumert, Feststellung der Zahlungsunfähigkeit: Wenn Strafrecht und Insolvenzrecht aufeinandertreffen, NJW 2019, 1486 ff.; Brünkmans/Clev, Grundsätze für die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit und Besonderheiten bei konzernverbundenen Unternehmen – zugleich Anmerkung zu BGH Urt. v. 28.06.2022 – II ZR 112/21, ZInsO 2022, 2272 ff.; Burger/Schellberg, Die Auslösetatbeständ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Zahlungsunfähigkeit stellt den allgemeinen Eröffnungsgrund dar, der für alle insolvenzfähigen Rechtsträger und gesonderten Vermögensmassen Geltung hat. Neben der Funktion als Auslösetatbestand für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat die Zahlungsunfähigkeit Relevanz für die Anfechtungsgründe der §§ 130–132[1], für die gesetzlichen Antragspflichten gem. 15a od...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzung zum Zollrecht: Außenwirtschaftsrecht

Tz. 7 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in die EU-Zollunion regelt, befasst sich das Außenwirtschaftsrecht mit der Ausfuhr von Gütern (Waren, Technologie und Software) aus der EU-Zollunion. Ausfuhrzölle existieren nicht, weil es sich bei der EU um einen Zusammenschluss von Exportnationen handelt. Ausnahmsweise kann es im Agrarsektor zu Au...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / b) Identifizieren

Rz. 4 Die Unterscheidbarkeit von Individuen begründet sich auf der Heterogenität von Merkmalen und Merkmalskomplexen. Um festgestellte Merkmale einer Person zuordnen zu können, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / I. Einleitung

Rz. 105 Seit 1998 gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gem. StVG neben der Messung der Blutalkoholkonzentration (BAK) auch die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration (AAK) als gerichtsverwertbar, sofern die entsprechenden Anforderungen an die AAK-Messung erfüllt sind. Hintergrund war eine nachvollziehbar angestrebte Beschleunigung der gerichtsverwertbaren Bestimmung des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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zfs 10/2022, zfs Aktuell / Cannabis im Straßenverkehr – Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Der Konsum von Alkohol oder Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr sind im Sinne der Verkehrssicherheit grundsätzlich voneinander zu trennen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft können für Cannabis weder im Strafrecht noch im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Alkohol vergleichbare Grenzwerte festgelegt werden. Der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Bandenschmuggel (§ 373 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Bender, Bandenschmuggel – ein hochaktuelles Fossil, ZfZ 2000, 259; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 146; Ellbogen, Zu den Voraussetzungen des täterschaftlichen Bandendiebstahls, wistra 2002, 8; Erb, Die Neuinterpretation des Bandenbegriffs und das Mitwirkungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Überblick

Rz. 335 In Anlehnung an die im internationalen Strafrecht gebräuchliche Begrifflichkeit wird die bisherige Differenzierung zwischen "Verfall" und "Einziehung" durch einen einheitlichen Begriff der "Einziehung" (confiscation) ersetzt. Als "Kernstück des Reformvorhabens" wird die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung durch Streichung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB bezeic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 885 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbefugnisse der FinB sind auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt (sog. Territorialitätsprinzip [2]). Ermittlungen im Ausland sind deutschen Behörden untersagt. Insoweit sind sie auf die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe ausländischer Steuer- und Strafverfolgungsbehörden angewiesen, um auf für inländische Ermittlungsverfahren relevante I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablehnungsmöglichkeiten des Vollstreckungsstaates

Rz. 1172 [Autor/Stand] Immer wieder kommt es zum Erlass von Europäischen Haftbefehlen auch wegen Nichtigkeiten oder bei völlig unverhältnismäßigen Sachverhaltskonstellationen, insb. bei Bagatellen. Der RbEuHB enthält eine Vielzahl von Ablehnungsmöglichkeiten (Art. 3 Nr. 1, 3 RbEuHB)[2]. Die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats lehnt die Vollstreckung des Europäischen Haftb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatausführung

Rz. 86 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. erforderte die bandenmäßige Begehung "stets, dass mindestens zwei Bandenmitglieder während der Tatausführung zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich, zusammenwirken"[2]. Bandenmäßiger Schmuggel kam deshalb nicht in Betracht, wenn die Angeklagten zu keinem Zeitpunkt während des Schmuggels im engeren Sinne – d.h. vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Schmuggel mit Schusswaffen (§ 373 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) "Schusswaffe" Rz. 56 [Autor/Stand] Es gilt der strafrechtliche Waffenbegriff wie der der §§ 244, 250 StGB, der grundsätzlich enger zu bestimmen ist als der allgemeine formale Begriff nach dem Waffengesetz (vgl. dazu § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziff. 1.1)[2]. Schusswaffen sind alle Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zustimmung setz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 149 [Autor/Stand] Erfüllt das Verhalten des Täters den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung mehrfach oder neben § 378 AO noch den Tatbestand einer anderen Bußgeld- oder Strafvorschrift, so stellt sich die Frage, wie sich die verschiedenen Gesetzesvorschriften zueinander verhalten. Grundsätzlich sind die Konkurrenzverhältnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht genauso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Stellungnahme

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Auffassung von Kopacek löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur. Die Frage, ob ein leichtfertiges Handeln vorliegt oder nicht, hängt danach davon ab, wieweit im Einzelfall die sog. normalen Sorgfaltspflichten reichen und wo die zusätzlichen beginnen. Dies trägt nicht dazu bei, die Entscheidung im Einzelfall zu erleichtern[2]. Andererseits leuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] Während bei § 370 AO (jedenfalls in der Begehungsvariante des Abs. 1 Nr. 1 und 2) jedermann Täter bzw. Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung sein kann (s. § 370 Rz. 80 ff.), wendet sich § 378 AO in allen Tatalternativen nur an bestimmte Tätergruppen. Normadressaten sind der Stpfl. und Personen, die die Angelegenheiten eines Stpfl. wahrnehmen. Der Täterk...mehr

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zfs 09/2022, Stegbauer, Das Urteil in Straf- und Bußgeldsachen, C.H.BECK, 5. Auflage, 2022, XXIV, 341 S., kartoniert 69 EUR, ISBN 978-3-406-78682-2

Das einst von Rösch begründete und von Stegbauer fortgeführte Werk zum Urteil in Straf- und Bußgeldsachen bietet mehr als es der Titel verspricht. Denn neben den Essentialia der Tenorierung und Urteilsbegründung gibt es auch zusätzliche Hilfestellungen und Anleitungen für verschiedene Verfahrenssituationen. Erfreulich ist, dass das Werk im Vergleich zur früheren zweiten Aufl...mehr

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zfs 09/2022, Beweisverwertung eines mitgehörten Telefonats im Auto

Hinweis Der Vernehmung des von der Klägerpartei benannten Zeugen Z wird beklagtenseits widersprochen. Denn dieser hat als Beifahrer das streitgegenständliche Telefonat über die Frei- und Lautsprecheranlage im Auto des Klägers nicht zufällig mitgehört. Vielmehr hat der Kläger den Beklagten selbst aktiv angerufen in Kenntnis, dass Z als Beifahrer zuhört und gleichwohl den Bekl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Kritik

Die grundsätzliche "Befürwortung" der Beratungshilfe im Strafvollstreckungsverfahren dürfte diskussionswürdig sein. Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechts sind dem Strafrecht zugehörig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Regelung des Strafvollstreckungsrechts in der StPO wiederfinden. Das Verfahrensrecht sieht hier weitestgehend Entscheidungen der Strafgeri...mehr

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zfs 08/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II Online, 21. September 2022 (2,5 Std. FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 3. Quartal – Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht Online, 28. September 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 4. Quartal – Kanzleinachfolge im Verkehrsrecht Online, 5. Oktober 2022 (2,5 Std. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr