Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Teil D: Daten / Daten, Datenschutz, Regelungen, international [Rdn 215]

Rdn 216 Literaturhinweise: Boehm, Datenschutz in der Europäischen Union, JA 2009, 435 Esser/Herbold, Neue Wege für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Das Eurojust-Gesetz, NJW 2004, 2421 Nehm, Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane in Europa – Eine Zwischenbilanz, DRiZ 2000, 355 Simitis, Die EU-Datenschutzrichtlinie – Stillstand oder Anreiz, NJW 1997, 281 Soine, Daten...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 85]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Dauer [Rdn 505]

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Teil E: Register / Fahreignungsregister, Fahreignungs-Bewertungssystem [Rdn 349]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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zfs 12/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freit...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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zfs 11/2015, Der Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

Hinweis "Hiermit zeige ich die Vertretung des Betroffenen an. Unter Verweis auf die im Anhang befindliche und von mir unterzeichnete schriftliche Vertretungsvollmacht beantrage ich, den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Der Betroffene gesteht ein, das Tatfahrzeug zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt geführt zu haben. Darüber hinaus nimmt d...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / 12

Anmerkung der Schriftleitung: Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG ist auch ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde möglich (OLG Jena DAR 2015, 215). Gleiches gilt für die Feststellung, dass die Verfahrensdauer unangemessen war (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014 – IV-2 RBs 160/14, juris/Peglau, jurisPR-StrafR 7/2015 Anm. 4). Ein durch das Tatgericht übersehenes Ver...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / IV. Insolvenzrecht

Schließlich gibt es ein interessantes Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht. Zum einen betrifft dies das bekannte Zusammenspiel der Absätze in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination des § 315c StGB (parallel natürlich auch in § 315b StGB): Wegen § 11 Abs. 2 StGB gilt auch die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination als Vorsatztat und muss entsprechend ausgeurteil...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / 1

Für den gewöhnlichen Verkehrsrechtssachverhalt führt das Adhäsionsverfahren eher ein Schattendasein.[1] Dies beruht auf verschiedenen Gründen. So soll sich etwa das Adhäsionsverfahren wegen der Komplexität der Anspruchslage für Straßenverkehrsunfälle eher weniger eignen.[2] Ein gewichtiges und nicht von der Hand zu weisendes Argument ist aber sicherlich auch, dass das Gesetz...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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zfs 8/2015, Der elektronische Verkehrsanwalt

Der Verkehrsanwalt muss heute mehr denn je Dienstleister des Geschädigten sein. Er muss für eine schnelle Abwicklung sorgen und dabei nicht nur den Geschädigten zufriedenstellen, sondern auch seine Multiplikatoren. Zuallererst hat er jedoch die Aufgabe, überhaupt den Auftrag des Geschädigten zu akquirieren. Hier steht der Anwalt besonders im Wettbewerb mit der Versicherung de...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / bb) Ausländische intransparente/transparente Stiftung

Bei ausländischen Stiftungen kann die Frage eine Rolle spielen, ob es sich um eine sog. intransparente oder um eine transparente Stiftung handelt. Je nach Eigenschaft hat dies erhebliche Auswirkungen auf das Erb- und Erbschaftsteuerrecht (aber auch auf das Ertragsteuer- und Strafrecht). Grundsätzlich geht mit der lebzeitigen Übertragung von Vermögen durch einen Stifter auf e...mehr

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AGS 6/2015, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Es werden lediglich die Gebühren nach dem vor dem 1.8.2013 geltenden Recht für erstattungsfähig erachtet. Bereits vor dem 1.8.2013 war der Angeklagte anwaltlich vertreten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 teilt der bisherige Verteidiger mit, dass "der Angeklagte in meinem Einvernehmen den Verteidiger gewechselt hat". Der neue Verteidiger hatte sich bereits mit seinem Schreiben vo...mehr

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zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

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zfs 6/2015, Vorabentscheidu... / 2 Aus den Gründen:

" …" Zu den Vorlagefragen Vorbemerkungen [38] Da die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung der Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126 betreffen, die die Richtlinie 91/439 aufgehoben und ersetzt hat, ist vorab zu ermitteln, welche Bestimmungen des Unionsrechts auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zeitlich anwendbar sind. [39] Aus dem Vorlagebe...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbe... / C. Fazit

Dem Anscheinsbeweis kommt in der Praxis eine sehr große Bedeutung zu, da streitige Unfallabläufe häufig nicht ausreichend aufklärbar sind. Seine Anwendung kann dann dazu dienen, einen Sachverhalt, so weit er festgestellt werden konnte, rechtlich richtig zu würdigen, um so gerechte Ergebnisse zu erreichen. Es muss jedoch dabei darauf geachtet werden, dass dieser Sachverhalt a...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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ZFS 5/2015, Die Kapitalisierung von Ansprüchen

Hinweis "Meinem Mandanten steht, wie wir vereinbart haben, ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens i.H.v. 300 EUR monatlich zu. Dieser ist gem. §§ 843 Abs. 2, 760 BGB vierteljährlich vorschüssig zu zahlen. Ungeachtet der Frage, ob ein wichtiger Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB vorliegt (Anm. 1), möchte mein Mandant den Rentenanspruch durch Kapitalisierung abfinden...mehr

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zfs 4/2015, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses gem. Nr. 5.1.1. AUB zu Recht abgelehnt. Auch Nr. 5.1.2 AUB kommt nicht zum Tragen." 1. Nach den von der Berufung nicht angegriffenen, den Senat bindenden Feststellungen des LG (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist der Versicherungsfall eingetreten. Der Kl. hat durch ein Unfallereignis (Nr. 1.3 AUB) dauerhafte Beeinträchtig...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 5 Soziale En... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Vgl. auch die Nachweise bei § 24 SGB I. Burgemeister, Posttraumatische Symptome im Alter – Zur Reaktualisierung traumatischer Kriegserlebnisse bei ehemaligen Wehrmachtssoldaten, Med Sach 2002 S. 127. Dahm, Verschollenheit im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, ZfS S. 2003, 71. Dannecker/Biermann, Das Opferentschädigungsgesetz im...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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zfs 3/2015, Ausschluss bei ... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Der Kl. kann von der Bekl. Leistungen weder aus der Unfallzusatzversicherung noch aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verlangen." Allerdings ist der Versicherungsfall für beide Versicherungen eingetreten. Der Kl. hat durch ein Unfallereignis schwerste Amputationsverletzungen an beiden Händen erlitten und ist dadurch erwerbsunfähig und berufsunfähig geworden (§...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.1 Allgemeines zum Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 3 Eine Ordnungswidrigkeit ist gemäß § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten stellen in Abgrenzung zu Straftaten Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften dar, die von den jeweils zuständigen Behörden in einem gesonderten Verfahren geahndet we...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / III. Sonstige Kriterien

Wichtig zu wissen ist hier noch ergänzend, dass es nicht rechtsfehlerhaft ist, wenn eine bloß mittelbare Folge einer bußgeldrechtlichen Verurteilung (hier: Erhöhung des "Punktekontos" mit der Folge der Fahrerlaubnisentziehung auf verwaltungsrechtlichem Wege) bei der Bußgeldbemessung nicht zugunsten des Betroffenen berücksichtigt wurde.[25] Ebenso wenig ist für die Bemessung ...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / II. Vorwurf an den Betroffenen

Neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit ist der individuelle Vorwurf gegen den Betroffenen maßgeblich für die Höhe der Geldbuße. Man kann sich für die Bestimmung der Schwere des Vorwurfs zwar am Katalog des § 46 Abs. 2 StGB orientieren, eine Gleichsetzung mit dem Strafrecht darf aber nicht per se erfolgen, da es ja im Ordnungswidrigkeitenrecht schon dogmatisch nicht um di...mehr

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zfs 2/2015, Verletzung der ... / 2 Anmerkung:

Dass seinen Kraftfahrtversicherungsschutz gefährdet, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ist nichts Neues. Neu – und einen Graben zwischen Strafrecht und Versicherungsvertragsrecht aushebend – scheint nur zu sein, was unter dem unerlaubten Entfernen zu verstehen ist. Das OLG Stuttgart hatte über einen Entschädigungsanspruch eines vollkaskoversicherten VN zu entscheide...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) § 182 Abs. 1 HessSchulG ist formell verfassungsgemäß. Durch Erlass des § 171 StGB hat der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Zuständigkeit für das Strafrecht nicht abschließend Gebrauch gemacht und deshalb die Landeskompetenz nicht verdrängt. b) Der Landesgesetzgeber greift in das Erziehungsrecht der Eltern und (hier) auch in ihre Glaubensfreiheit ein. Der in Ar...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 1. Was bedeutet unverzüglich?

Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Damit soll die bereits erwähnte Problematik um die ungewisse Verwaltervergütung schnellstmöglich geregelt und erledigt werden und so für den in Vorwegleistung tretenden Insolvenzverwalter ein Stück Sicherheit eintreten. Unangemessene Wartezeiten oder sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerungen sollen dabei ausgeschlossen wer...mehr

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zerb 5/2015, Erbunwürdigkei... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindungsschlauc...mehr

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FF 12/2014, Zur Initiative "Assises de la Justice" der Europäischen Kommission

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Familienrecht und Strafrecht – Auszug – 3. Familienrecht Auch wenn das Familienrecht grundsätzlich weiterhin der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten untersteht, kann die EU auf der Grundlage besonderer Gesetzgebungsverfahren spezielle Maßnahmen für das Familienrecht mit gre...mehr

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 2 Anmerkung

Systemische Fortbildung à la Karlsruhe! Das Recht der Vergütungsvereinbarung scheint den Richtern in Karlsruhe keine Ruhe zu lassen. Hatte der 9. Zivilsenat noch für – vielleicht etwas übertriebene – Aufregung dadurch gesorgt, dass er fehlerhafte Vergütungsvereinbarungen für rechtswirksam erklärte,[1] sorgt der 4. Strafsenat – ja man liest richtig, ein Strafsenat – für eine wi...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Informations- und Auskunftspflichten (Nr. 3)

Rn 49 Aus § 295 Abs. 1 Nr. 3 ergeben sich für den Schuldner eine Reihe von gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder, damit diese ohne großen Untersuchungsaufwand das Verhalten des Schuldners überwachen und dessen Beachtung der Obliegenheiten überprüfen können.[77] Der Begriff "Auskunft" wird vom BGH[78] weit ausgeleg...mehr

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zfs 08/2014, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftungsverteilung

Hinweis Unbeachtlich ist, dass vorliegend der Fahrer des Klägerfahrzeugs das Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nicht über eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat. Denn berücksichtigt werden kann dieser Umstand nur, wenn er sich in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat (BGH NJW 2007, 506). Wer z.B. während einer laufenden Sperrfrist, wie vorliegend, ohne die e...mehr

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zfs 7/2014, zfs aktuell / Strafrecht

48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Am 1.9.2014 tritt das 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung v. 23.4.2014 in Kraft (BGBl l S. 410). Durch das Gesetz sollen nach der geltenden Fassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) bestehende Strafbarkeitslücken geschl...mehr