Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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zfs 7/2014, zfs aktuell / 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Am 1.9.2014 tritt das 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung v. 23.4.2014 in Kraft (BGBl l S. 410). Durch das Gesetz sollen nach der geltenden Fassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und die Ratifizierung Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10....mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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zfs 7/2014, Krumm: Fahrverbot in Bußgeldsachen, Nomos Verlagsgesellschaft, 3. Aufl. 2014, 681 Seiten, 78 EUR, ISBN 978-3-8487-1055-3

Ein fulminantes Werk! Nach vierjährigem Abstand nun in 3. Auflage erschienen. 681 Seiten für ein einziges Thema – das Fahrverbot in Bußgeldsachen. Allerdings ein zentrales Thema des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens und für die Mandantschaft in der Regel von größerer Bedeutung als die Geldbuße. Im Vergleich: Bußgeldrechtlich ist das Fahrverbot nur in wenigen Vorschriften ...mehr

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zfs 6/2014, Kürzung auf Nul... / 3 Anmerkung:

Das abgedruckte Urteil erlaubt, einen Blick auf die Bedeutung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Versicherungsfällen in der Vollkaskoversicherung zu werfen. Weist der VR nach, dass die versicherte Person (vorsätzlich oder grob fahrlässig) alkoholbedingt einen Unfall verursacht hat, ist er nach § 81 Abs. 2 VVG ganz oder teilweise leistungsfrei. Das setzt voraus, d...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung des AG ist nicht zu beanstanden. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen eines Beteiligten die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Nach § 91 Abs. 2 ZPO sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen i...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 1 Sachverhalt

Das gegen den Betroffenen, einen Rechtsanwalt, geführte Bußgeldverfahren hatte das AG gem. § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Landeskasse, der auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt wurden, eingestellt. Einen Verteidiger hatte der Betroffene nicht beauftragt. Anschließend machte der Betroffene für seine in eigener Sache entfaltete Tätigkeit Gebühren und Auslagen...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / E. Offene Fragen

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass eingetragene Verstöße keine Tilgungshemmung mehr entfalten, wenn sie nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Dem gegenüber steht jedoch der Umstand, dass teilweise sich die Tilgungsfristen bei den weniger schwerwiegenden Verstößen, die mit 1 Punkt bewehrt sind, um 6 Monate verlängern. Es ist daher genau zu prüfen, ob angesichts der kla...mehr

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zfs 5/2014, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Kostenerstattungsanspruch aus der vereinbarten Reisekostenkrankenversicherung aus Anlass ihrer Behandlung in Mexiko nach einem fehlgeschlagenen Selbstmordversuch zu. 1. Gem. § 1 der VB-ERV/TUI leistet die Bekl. Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Koste...mehr

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zfs 5/2014, Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB, 2. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.628 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27613-1 und Satzger/Schluckebier/Widmaier: StPO, 1. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.340 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27041-2

Nach einiger Wartezeit liegen nunmehr die beiden korrelierenden Kommentarwerke zur StPO und zum StGB, dieses schon in zweiter Auflage, von Satzger, Schluckebier und Widmaier vor und bieten dem Rechtsanwender, soviel sei vorweg verraten, ein beeindruckendes Duett zur Bewältigung strafrechtlicher Probleme. Beide Werke haben sich zum Ziel gesetzt, den Bedarf der Rechtspraxis zu...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Festsetzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gebühren und Auslagen abgelehnt. Denn für die Verteidigung in eigener Sache erhält der Rechtsanwalt als Betroffener eines Bußgeldverfahrens, für das gem. §§ 46 Abs. 1, 105 Abs. 1 OWiG die Regelungen der StPO sinngemäß gelten, keine Gebühren erstattet. aa) Zwar gehören zu den...mehr

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zfs 4/2014, Geschickte Verw... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Rechtsbeschwerde der Betr., die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthaft und auch rechtzeitig eingelegt und begründet worden ist, ist zulässig, hat indes in der Sache keinen Erfolg." Mit ihrer in der Form des § 344 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 3, 46 OWiG erhobenen Verfahrensrüge, mit der die Betr. geltend macht, das AG habe unter Verstoß gegen den Inbegriffsgrundsatz de...mehr

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zfs 4/2014, Haus/Krumm/Quarch: Gesamtes Verkehrsrecht, Handkommentar, 1. Aufl. 2014, Nomos Verlagsgesellschaft, 2.805 Seiten, 128 EUR, ISBN 978-3-8329-5348-5

Der erste Eindruck, den der Leser bekommt, wenn er dieses ganz neu auf den Markt gekommene Buch in Händen hält: Faszination! Ein 2.805 Seiten starkes Buch, auf allerdings sehr dünnem Papier gedruckt (der einzige spontan auffällige Nachteil), 3 bundesweit angesehene Herausgeber, insgesamt 33 Autoren – sämtlich bekannte Fachleute des Verkehrsrechts, ein Abkürzungs- und Literat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.4 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 12 Die AO kennt für den Stpfl. selbst kein Mitwirkungs-(Auskunfts- und Vorlage-)Verweigerungsrecht. Er muss nach § 90 Abs. 1 AO seine für die Besteuerung erheblichen Tatsachen und Sachverhalte vollständig offen legen. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch, wenn sich der Stpfl. durch ihre Erfüllung der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Steuerstraftat oder Steue...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / E. Fazit und Zusammenfassung

Bußgeldrechtlich gelagerte Tatvorwürfe sind in vielen Fällen abhängig von technisch-physikalisch gelagerten Sonderfragen, die nur durch Anfertigung von Sachverständigengutachten entschieden werden können. Diese Grundkonstellation besteht nicht nur bei Messverfahren aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, sondern darüber hinaus bei angeblichen Ladungsv...mehr

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zfs 3/2014, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis Juli 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung* Referent: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden Ort: Gießen / Stadthalle Datum: Freitag, 4.4.2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / V. Rotlichtverstoß

Ordnungswidrig i.S.d. § 24 des StVG handelt gem. § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, wer § 37 Abs. 2 Nr. 1/2 StVO über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt. Der qualifizierte Regeltatbestand mit Fahrverbot greift bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens ein. Maßgeblich für die ...mehr

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zfs 3/2014, Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, 1. Aufl. 2013, Bundesanzeiger Verlag, 486 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89817-964-5

Die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich aktuell in Deutschland im Wesentlichen an Entscheidungen der Obergerichte, die in Tabellen verschiedener Autoren gesammelt werden. Diese Form der Bemessung hat ihre Schwächen (ausführlich dazu Teil A § 2 Rn 42 ff., Teil B § 1 Rn 1 ff.; auch Luckey, Tagungsband des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags) und das Werk will den Auf...mehr

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zfs 3/2014, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2014, 32. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 792 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1289-3

Immer wieder erstaunlich ist es, dass alljährlich die SchmerzensgeldBeträge aktualisiert erscheinen können: um rund 200 Entscheidungen reicher ist der aktuelle Band. Es ist eine Anschaffung, die jedenfalls für den bei der Schmerzensgeldbemessung tätigen Rechtsanwalt und die entsprechenden Gerichte unentbehrlich ist. Die diesjährigen Empfehlungen des 52. Deutschen Verkehrsger...mehr

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zfs 2/2014, Umfang der Deck... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Parteien streiten um restliche Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag." Die Bekl. verweigerte hierbei mit Abrechnungsschreiben v. 8.10.2010 die Erstattung eines Teiles der außergerichtlichen anteiligen Rechtsanwaltskosten der Kl. für die Vertretung in einem Verfahren hinsichtlich einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung zu lasten der Kl. V. 11.6.2010...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / C. Technische Aspekte der Wahrnehmbarkeit

Das Kollisionsereignis muss vom Beschuldigten bewusst wahrgenommen werden. Die bei einer Kollision auftretenden physikalischen Ereignisse, Schwingungen,[24] können gespürt, gehört oder gesehen werden.[25] Der Sachverständige muss alle drei Wahrnehmungsvarianten im Gutachten abdecken. Die optische Wahrnehmung kann dadurch beeinträchtigt sein, dass der Beschuldigte die Anstoßst...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / B. Rechtliche Aspekte der Wahrnehmbarkeit

Rechtlich ist die Problematik der Wahrnehmbarkeit des Unfalls im subjektiven Tatbestand angesiedelt. Dabei genügt bedingter Vorsatz für die Verwirklichung des Delikts.[3] Der erste Ansatzpunkt des Verteidigers ist dabei die tatsächliche Wahrnehmbarkeit des Anstoßes, denn hierum wird es in der Praxis sehr häufig gehen. Unterschieden werden muss zunächst nach der Wahrnehmungsfä...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / D. Andere Gutachten

Soweit Lessing [34] und Himmelreich [35] auch die Einholung psychologischer Gutachten zur Frage der Wahrnehmung in der konkreten Situation propagiert haben, ist dieser Ansatz im Vergleich zu den technischen Gutachten bislang weit weniger intensiv vertreten und beschrieben worden. Die Hemmschwelle des Mandanten, sich von einem Verkehrspsychologen oder gar Psychiater begutachten...mehr

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zerb 11/2013, Liber Amicorum Klaus Schurig zum 70. Geburtstag

Ralf Michaels/Dennis Solomon (Hrsg.) sellier european law publishers, München 2012, ISBN 978-3-86653-219-9, 323 Seiten, gebunden, 99 EUR Prof. Dr. Klaus Schurig, der Widmungsträger dieser Festschrift, lehrte an der Universität Passau das Internationale Privatrecht. Als Schüler von Gerhard Kegel in Köln befasster er sich während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn intens...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / 1. Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden

Dass der Mandant nicht zur Polizei geht, um sich einzulassen, sondern zunächst der Verteidiger Akteneinsicht nimmt, dürfte selbstverständlich sein. (Anfängliches) Schweigen kann dem Mandant niemals negativ ausgelegt werden, demgegenüber nachträgliches "Korrigieren" seiner Angaben gegenüber der Polizei schon. Der Mandant erscheint regelmäßig sehr aufgewühlt beim Verteidiger, w...mehr

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AGS 1/2014, Keine Versendun... / 1 Aus den Gründen

Die von dem Bezirksrevisor eingelegte Beschwerde gegen die erstinstanzliche Aufhebung der Anforderung der Auslagen für die Aktenversendung gem. Nr. 9003 GKG-KostVerz. (Aktenversendungspauschale) ist unbegründet. Das VG hat die Verfügung zu Recht aufgehoben. Die Voraussetzungen für die Erhebung der Auslagenpauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. lagen nicht vor, da der Prozessbe...mehr

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zfs 1/2014, Verstöße gegen ... / 2 Aus den Gründen:

"II. 1. Die Vorlegungsvoraussetzungen sind erfüllt. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG ist gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG für die Rechtsbeschwerde i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1992 – 2 StR 371/91, BGHSt 38, 251, 254). Das OLG kann nicht seiner Absicht gemäß entscheiden, ohne jedenfalls von der Rechtsauffassung des OLG...mehr

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / D. Zusammenfassung

Für den Verteidiger muss feststehen, dass das Verweigern einer ordnungsgemäßen Absprache-Protokollierung regelmäßig Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters und damit eine Ablehnung begründet. Der Verteidiger muss das Risiko eines nicht protokollierten "Deals" der "alten Schule" bewusst abwägen und seinen Mandanten über mögliche Risiken aufklären. Entscheidungen n...mehr

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ZFS 11/2013, Erstattungsfähigkeit der Abschleppkosten

Hinweis Die im Abrechnungsschreiben vorgenommene Kürzung hinsichtlich der Abschleppkosten kann nicht akzeptiert werden. Das Abschleppunternehmen besteht auf einen Ausgleich der noch offenen Kosten gegebenenfalls durch den Geschädigten. Dieser hat einen Anspruch auf Ersatz der vollen Abschleppkosten. Die in Ihrem Abrechnungsschreiben vorgenommene Begründung für die Kürzung ver...mehr

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FoVo 11/2013, Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2013, 3714). Es tritt in zwei Stufen zum 9.10.2013 sowie zum 1.11.2014 in Kraft. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten, die nach § 11a RDG und § 43d BRAO gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gelten, sind mit einer Übergangsregelung versehen und...mehr

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zfs 10/2013, Gestaltungsspi... / B. Eigener Sach- und/oder Personenschaden des Betroffenen

Gerade im Bereich von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verkehrsunfällen, etwa wegen eines Vorfahrtsverstoßes, erleidet der Betroffene nicht selten selbst einen beträchtlichen Schaden. Das Fahrzeug erleidet einen (Total-)Schaden und/oder der Betroffene wird selbst nicht unerheblich verletzt. Wirtschaftlich ist es gerade dann heikel, wenn für den Betroffenen keine Vollkaskov...mehr

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zfs 10/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Bad Bramstedt / balladins Superior Hotel Datum: Samstag, 16.11.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Els...mehr

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zfs 10/2013, Neidhart/Nissen: Bußgeldkataloge in Europa, 1. Aufl. 2013, Deutscher Anwaltverlag, 192 S., 19,90 EUR, ISBN 978-3-8240-1293-0

Rechtzeitig zum Ende der Urlaubszeit ist ein neues Buch auf dem Markt erschienen, auf das wir Verkehrsrechtsanwälte schon seit langer Zeit warten mussten und das sich mit der Frage beschäftigt: Wie sieht es bußgeldrechtlich in den anderen Ländern Europas aus? In der verkehrsrechtlichen Praxis werden wir von unseren Mandanten tagtäglich, insbesondere nach der jeweiligen Urlau...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / e) Gnadenverfahren

Ob es sich beim Gnadenverfahren um ein strafrechtliches Verfahren handelt oder ob der Verwaltungsbereich überwiegt, wird in der Literatur unterschiedlich bewertet. Der Antrag auf Straferlass im Gnadenverfahren ist zwar thematisch dem Strafrecht zuzuordnen, stellt jedoch nach überwiegender Ansicht eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit dar.[39] Daher fällt das Gnadenverfahr...mehr

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zfs 10/2013, Verjährungsunt... / 3 Anmerkung:

Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung unspektakulär, aber wenn man ein wenig tiefer in die Problematik (Irrtum bei der Verwaltungsbehörde) einsteigt, offenbaren sich doch einige bemerkenswerte Details. Es gibt dem Grunde nach zwei gegenläufige Ansätze in der OLG-Rspr. Das OLG Bamberg (Beschl. v. 18.4.2007 – 2 Ss OWi 1073/06, NStZ 2008, 532) propagiert – in Kenntnis ...mehr

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zfs 09/2013, § 323c StGB al... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung nimmt zu der bisher nicht höchstricherlich geklärten Frage Stellung, ob § 323c StGB ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB ist. Ob eine Norm aus einem anderen Regelungsbereich, hier des Strafrechts, ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB ist, bestimmt sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Gesetzes nach den Intentionen des Gesetzgebers bei Erlass der Nor...mehr

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zfs 08/2013, Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 731 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8329-7138-0

In jüngerer Zeit sind gleich mehrere Werke zu Messungen im Verkehrsrecht erschienen oder neu aufgelegt worden. Das Werk von Buck und Krumbholz erscheint nunmehr in zweiter Auflage und wurde inhaltlich erweitert und aktualisiert. Auf mittlerweile über 700 Seiten angewachsen ist das Werk aber weiterhin handlich und übersichtlich, zudem in der Gestaltung vorbildlich modern geha...mehr

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zfs 08/2013, Unterschiedlic... / G. Fazit

Die Schwierigkeit bei der Bemessung von Schmerzensgeld besteht darin, die vom Bundesgerichtshof für maßgeblich erachteten Kriterien in Zahlen umzusetzen. Nach der Entscheidung des großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1955, die heute noch maßgeblich ist,[65] kommt es auf die erlittenen Schmerzen, die Schwere der Verletzungen, ein verletzungsbedingtes Leiden...mehr

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / H. Fazit

I. Bei einer strittigen Unfallschuld muss die Kollision nicht nur für das Zivil-, sondern ggf. auch für das Bußgeldverfahren rekonstruiert werden. II. In der Regel erhält der von der Polizei als "ON 01" bezeichnete Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid, nicht selten wird auch beiden Fahrzeugführern ein Teilverschulden vorgeworfen. III. Wird direkt an der Unfallstelle gegen ...mehr

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zfs 08/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2013 Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 13.9.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referent: ...mehr

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zfs 08/2013, Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Nachdem der Bundestag am 16.5.2013 das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet hat und es den Vermittlungsausschuss durchlaufen musste, hat sodann am 5.7.2013 in einer Marathonsitzung auch der Bundesrat als 62. Tagesordnungspunkt (von 88) dem Gesetz zugestimmt. Seit dem 1.8.2013 ist damit die Änderung des RVG tägliche Praxis. Auf den ersten Blick ist es zu weitreic...mehr

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zfs 08/2013, Keine Aktenver... / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Die Voraussetzungen für die Erhebung der Auslagenpauschale nach Nr. 9003 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG lagen nicht vor, da der Prozessbevollmächtigte des Kl. nicht um eine Übersendung der bei den Gerichtsakten befindlichen Verwaltungsvorgänge und Personalakten gebeten hatte, sondern ausdrücklich darum, “die Akten zur Abholung bei der Geschäftsstelle bereit zu legen’....mehr

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zfs 08/2013, Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten

Hinweis Nach dem Unfallablauf ist dem Kläger ein Mitverschulden nicht vorzuwerfen; die Bewertung des Verschuldens des Beklagten führt dazu, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Pkw außer Ansatz bleibt. Der Beklagte wollte nach links vor dem entgegenkommenden Kläger in die … straße abbiegen. Gemäß § 9 Abs. 3 StVO hatte er den Kläger zunächst durchfahren zu lassen. Durch d...mehr

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / 2. Privatsachverständigengutachten

Weigert sich das Gericht zur Einholung eines Gutachtens, kann/sollte der Betroffene ein Privatgutachten zum Unfallhergang in Auftrag geben. Zwar muss der Betroffene im Bußgeld- und Strafrecht nicht seine Unschuld nachweisen, sondern die Strafverfolgungsorgane dem Betroffenen ein Verschulden. Die Zeichen stehen jedoch ohne Privatgutachten auf Verurteilung, wenn belastende Zeu...mehr

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zfs 08/2013, Cosack/Hamatschek, Praxishandbuch Anwaltsmarketing – Mandanten gewinnen mit System, 1. Aufl. 2013, NWB Verlag, 296 Seiten, 59 Euro, ISBN 978-3-482-64291-3

Brauchen wir ein Buch als Rechtsanwälte, um unser Marketing zu befördern? Unbedingt. Diese Beratungslücke haben die Autorinnen – keine Rechtsanwältinnen, aber durch diverse Beratungen lange auf diesem Gebiet tätig – erkannt und machen ihre Erfahrungen durch dieses Buch einem größeren Kreis bekannt. Sie geben den Lesern die Möglichkeit, ihr Kanzleiprofil zu finden und anhand ...mehr

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zfs 08/2013, Unterschiedlic... / F. Gründe der Ungleichbehandlung

Im Vergleich zu zahlreichen Entscheidungen, die es für HWS-Distorsionen nach Verkehrsunfällen gibt, sind die Entscheidungen, die einen Geschlechtsbezug haben, seltener. Statistisch sind die oben gewonnenen Ergebnisse möglicherweise deshalb nicht aussagekräftig. Dennoch lässt sich eine Tendenz nicht verleugnen,[53] so dass die Frage gestellt werden muss, wo die Gründe für die...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

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ZFS 6/2013, Geipel, Handbuch der Beweiswürdigung, ZAP, 2. Aufl. 2013, 1.456 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-89655-694-3

Wissen Sie was es mit dem Theorem von Bayes auf sich hat? Nein? Dann wird es aber Zeit! Ich habe mich zum Beispiel gefragt, warum ich das nicht bereits im Studium, spätestens aber im Referendariat gelernt habe. Ich habe mich gefragt, warum in all den Jahren der Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht immer wieder die Diskussion aufgebrandet ist, wie Gerichte Beweise würdigen, wa...mehr