Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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AGS 6/2013, Vergütungsoptio... / b) Verwalter

Die Vergütungsbestimmungen des RVG finden keine Anwendung. Während dort Festgebühren – berechnet aus einem Streitwert -, Betragsrahmengebühren (beispielsweise im Strafrecht) oder streitwertunabhängige Pauschgebühren (z.B. in der Beratungshilfe) bekannt sind, findet sich eine gänzlich andere Regelung im Bereich der Insolvenzverwalter- und Treuhändervergütung. Hier ist die Ver...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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ZFS 5/2013, Entscheidung im... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Rechtsbeschwerde gegen den gem. § 72 OWiG ergangenen Beschluss, durch den das AG gegen den Betr. eine Geldbuße von 100 EUR festgesetzt hatte, ist zulässig, da eine Verfahrensrüge, mit der die Unzulässigkeit des schriftlichen Verfahrens gem. § 79 Abs. 1 Nr. 5 OWiG beanstandet wurde, in wirksamer Weise erhoben ist. Die Rechtsbeschwerde rügt in einer den Begründungserfor...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VI. Synopse

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zfs 03/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum; Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 12.4.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung in Verke...mehr

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zfs 03/2013, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2013, Deutscher Anwaltverlag, 31. Aufl. 2013, 760 Seiten, broschiert, mit CD-ROM und Online-Zugang, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1242-8

Ich wiederhole mich: Es wird kaum ohne gehen – dafür aber etwas leichter. Der Verlag ist der Suche nicht mehr nach dem gezahlten Schadensbetrag, sondern – nun in Abkehr von der 30. Auflage – nach der alphabetisch sortierten Verletzungsart nachgegangen. Ein vollständiger Umbau des Werkes führt damit zu einer nutzerfreundlichen Anwendung. Erneut haben Richter am BGH Wolfgang We...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Steuerhinterziehung in großem Ausmaß – § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO

Rz. 158 Für den besonders schweren Fall nach § 370 Abs. 3 S. Nr. 1 AO ist zu berücksichtigen, dass § 370 Abs. 3 AO durch das Telekommunikationsgesetz (s. Rz. 1a) Wirkung v. 1.1.2008 neu gestaltet worden ist. Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung i. S. d. aktuellen Regelbeispiels kann daher erst vorliegen, wenn die Tathandlung (s. Rz. 36) in 2008 oder danach beg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.3.5 Absprachen über die Strafzumessung

Rz. 240 § 257c StPO [1] sieht nunmehr die gesetzliche Möglichkeit vor, dass sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über das Verfahrensergebnis verständigen kann. Durch diese Regelung wird der Streit über die Zulässigkeit einer Absprache mit dem Gericht über eine Verfahrensvereinfachung bzw. -beendigung und demgemäß über die Strafbemessung beendet. Eine Verständigung m...mehr

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zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

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Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter

Leitsatz 1. Die Haftung nach § 71 AO setzt u.a. voraus, dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. 2. Im Zusammenhang mit anonymisierten Kapitaltransfers ins Ausland setzt die Feststellung einer Steuerhinterziehung voraus, dass der jeweilige Inhaber des in das Ausland transferierten Kapitals daraus in der Folge Erträge erzielt hat, die der Besteuerung im Inlan...mehr

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zfs 11/2012, Seier: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, Carl Heymanns Verlag, 1. Auflage 2012, 116 Seiten, 35 EUR, ISBN 978-3-452-27627-8

Prof. Dr. Seier von der Universität zu Köln hat ein bewusst knapp gehaltenes Buch zur Verteidigung in Straßenverkehrssachen – insbesondere für Berufsanfänger – zusammengestellt. Der Stand der Rechtsprechung ist bis Mitte 2011 festgehalten. Das Werk entspringt einem Skript, das für die Fachanwaltsausbildung für Strafrecht verwendet wird. Leider beschreibt dies die damit verbu...mehr

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zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

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zfs 12/2012, Kein Kausalitä... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung erlaubt, auf die sich nach dem VVG 2008 und den AKB 2008 für die Kaskoversicherung in Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellenden Fragen aufmerksam zu machen. Beruft sich der VR auf Leistungsfreiheit, so gilt: 1. Der VR muss nachweisen, dass der VN objektiv eine Obliegenheit verletzt hat. Anders als früher folgt das nicht aus einer Rezeption de...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / IV.

Im Weiteren werden wir uns jetzt mit dem Stand der Rechtsprechung zur Einsicht in die genannten Messunterlagen vertraut machen.[110] Ich werde paradigmatisch das Messfoto als typischen Aktenbestandteil einerseits und die Bedienungsanleitung als eine in der Regel nicht zu den Akten genommene Informationsquelle andererseits behandeln; die weiteren Messunterlagen folgen dem dab...mehr

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EuGH-Vorlage zur Steuerschuldnerschaft von Personen, die im Steuergebiet geschmuggelte Zigaretten erwerben

Leitsatz Steht Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren unbeschadet seines systematischen Zusammenhangs mit Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der eine Person, die in einem anderen M...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 1. Die Grundsatzfrage

Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die Satzungsversammlung möge noch am selben Vormittag beschließen, ob die bestehenden Fachanwaltschaften um Fachanwaltschaften für Familien- und/oder Strafrecht erweitert werden sollten.[9] Auch wenn sich im Protokoll der Sitzung keine einzelnen ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 2. Die Beschlüsse der Ersten Satzungsversammlung

Nach der Debatte wurden die Anträge auf Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und für Familienrecht angenommen – der Antrag zur Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht mit 57 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen, der für die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht mit einem weniger eindeutigen Votum von 47 Ja-Stimmen bei 36 Nein-Stimmen....mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / II. Die Geburt des Fachanwalts für Familienrecht

Zu Beginn der Ersten Satzungsversammlung war die Schaffung einer Fachanwaltschaft für Familienrecht (und einer Fachanwaltschaft für Strafrecht) bzw. die Schaffung weiterer Fachanwaltschaften überhaupt nicht unumstritten. 1. Die Grundsatzfrage Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die S...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / I. Einleitung

In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, erinnern.[3] Damals wurde der Mythos des Sturms auf die Bastille (am 14.7.1789) von der Anwaltschaft kurzerhand adaptiert und a...mehr

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Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

Leitsatz Steuerberatungskosten für die Abgabe von Erklärungen nach dem StraBEG können weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abgezogen werden. Normenkette § 1 Abs. 1 und 2, § 4, § 8 Abs. 1 StraBEG,§ 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 6, § 11, § 20 EStG 2002 Sachverhalt Im Dezember 2004 gab der Kläger mehrere strafbefreiende Erklärungen nach dem StraBEG ab. ...mehr

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Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung bei Warendiebstahl

Sachverhalt Bei dem bulgarischen Verfahren ging es um die Frage, in welchen Fällen davon auszugehen ist, dass der Fall eines nachgewiesenen oder belegten Diebstahls nach Art. 185 Abs. 2 MwStSystRL vorliegt. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL erfolgt eine Vorsteuerberichtigung insbesondere dann, wenn...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / 9

Hinweis Ich empfehle, sämtliche betroffenen Mandanten laufend über einen Informationsverteiler zu informieren. Autor: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Berlin[1]mehr

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zfs 10/2012, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Deutscher Anwaltverlag, 7. Auflage 2012, 976 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1176-6 Dieses Werk hat sich etabliert. Das bewährte Konzept ist für Anfänger und Profis eine unentbehrliche Fundgrube und Arbeitshilfe. Die vielen Tipps helfen bei der Bearbeitung der vielfach unterschätzten Verkehrsrechtsmandate im Strafrecht bzw. Ordnungswdrigkeitenrecht. Auch der "Gelegenheitsvert...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / I. Haftung bei fehlerhafter Beratung

Es dürfte unstreitig sein, dass bei einem Entzug der Fahrerlaubnis als Schadenseintritt – wie beispielsweise dem Verlust des Arbeitsplatzes eines Berufskraftfahrers – erhebliche Beträge im Regresswege dem Rechtsanwalt gegenüber geltend gemacht werden können. Der Schaden kann sich mithin erst Jahre später realisieren, die Ursache wird aber ggf. in den kommenden Monaten gesetz...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr

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zfs 10/2012, Strafverfahren... / 2 Aus den Gründen:

[10] “( … ) II. Die Revision des Bekl. ist begründet. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Voraussetzungen für eine Aberkennung des Rechts des Kl., von seiner in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland Gebrauch zu machen, sind erfüllt. Der Aberkennungsentscheidung des Bekl....mehr

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zfs 8/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Ja...mehr

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zfs 8/2012, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden

Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Auflage 2012, Deutscher Anwaltverlag, 304 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1232-9 Der BGH mit seinen eigenen Worten, aber dieses Mal nicht in der Form eines Urteils, sondern vielmehr als Interpret der eigenen Urteile: Wolfgang Wellner, der den 6. Zivilsenat jahrelang geprägt hat, hat mit diesem übersichtlichen Buch eine "Mark...mehr

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zfs 7/2012, Massentermine i... / E. Fazit

In Bußgeldsachen sind Sammel- oder Massentermine zulässig, soweit die Verfahrensgrundsätze und wesentlichen Formalien eingehalten, auch berechtigte Wünsche der Prozessbeteiligten berücksichtigt werden und der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht unter der massenhaften Abhandlung der Verfahren leidet. Geeignet sind Sammeltermine für äußerst einfach gelagerte Fallkonstellation...mehr

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zfs 7/2012, Krumm: Verkehrsordnungswidrigkeiten

Krumm: Verkehrsordnungswidrigkeiten, 1. Auflage 2012, Nomos, 323 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8329-7209-7 Das Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Amtsgericht ist durch massive Fall- und Erledigungszahlen gekennzeichnet und deshalb von besonderer praktischer Bedeutung für den Verteidiger. Allein im Jahr 2010 wurden vor den Amtsgerichten insgesamt 392.042 Bußgeldverfahren erled...mehr

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Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer; Begriff des Empfängers

Leitsatz 1. Wurden in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen nicht bekannten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen. 2. In diesem Fall ist die...mehr

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zfs 5/2012, Balke/Reisert/Quarch: Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage 2012, Nomos, 421 Seiten 49 EUR, ISBN 978-3-8329-4067-6

Mittlerweile gibt es zahlreiche (Hand-)Bücher zur Unfallregulierung. Auch im Nomos-Verlag erscheint nun in der ersten Auflage das vorliegende Kompendium, welches sich in die Palette von Regulierungsbücher einreiht und ab sofort auf dem Markt zu positionieren versucht. Das Werk erscheint in der Reihe "NomosAnwalt", woran die Zielgruppe schon deutlich erkennbar ist. Das Werk wu...mehr

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ZErb 4/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate

Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto 2. Aufl. 2011, zerb verlag 192 Seiten, 38 EUR Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorli...mehr

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zfs 3/2012, Prof. Dr. Dencker wird siebzig

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gratuliert Prof. Dr. Dencker herzlich zu seinem siebzigsten Geburtstag. Der siebzigste Geburtstag stellt sicherlich ein Datum dar, an dem man auch Rückschau halten darf. Prof. Dr. Dencker war lange Jahre in Münster als Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten tätig. Dabei hat er sich nicht nur dogmatische...mehr

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zfs 2/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2012 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Samstag, 3. März 2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebüh...mehr

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zfs 12/2011, Elektrofahrräder / 6. Bußgeld- und Strafrecht

Die Einordnung als Fahrrad oder Kraftrad kann weiterhin erhebliche Auswirkungen im Bußgeld- und Strafrecht haben. Beispielsweise wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als 1 sec) bei Radfahrern mit 100 EUR und 1 Punkt geahndet, während der Kraftradfahrer für den gleichen Verstoß mit 200 EUR, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot (lfd.-Nr. 132. BKatV i.V.m. § 3 A...mehr

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zfs 1/2012, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2012, 30. Auflage 2012, 708 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-117-3, 99 EUR

Es wird kaum ohne gehen: In der 30. Auflage 2012 haben Richter am BGH Wolfgang Wellner und Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker die Autorenschaft dieses Standardwerkes für die Bemessung von Schmerzensgeld übernommen. Deutliche Veränderungen des Werkes sind bis dato nicht zu ersehen. Dies wird sich sicherlich erst in der Folge dem Praktiker aufdrängen. Neu sind etwa 200 Urteile (30 ...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr

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zfs 12/2011, Elektrofahrräder / V. Fazit

Die mit der Klassifizierung von Elektrofahrrädern einhergehenden juristischen Konsequenzen können erheblich voneinander abweichen, was dem Verbraucher aber im Regelfall nicht bewusst sein dürfte. Es besteht insoweit hoher Beratungsbedarf. Die Auswirkungen in der Praxis und erste Gerichtsurteile bleiben abzuwarten. Die nachfolgende Übersicht soll die wesentlichen Unterschiede...mehr

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zfs 04/2012, Anscheinsbeweis gegen den nach links Abbiegenden bei Kollision mit einem überholenden Fahrzeug

Hinweis Rechtlich ist der Unfall wie folgt zu werten: Da sich der Unfall unstreitig im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Versuch des Bekl. ereignet hat, nach links in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen, spricht gegen den Bekl. der Anschein, den Unfall dadurch verschuldet zu haben, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO nicht beachtet hat. D...mehr

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Für Entziehung des Wohnungseigentums ist Abmahnung erforderlich

Leitsatz Abmahnung im Regelfall als erforderliche Voraussetzung eines Entziehungsbeschlusses gegen einen störenden Wohnungseigentümer Inhaltliche Prüfung der Entziehungsberechtigung bleibt der nachfolgenden Entziehungsklage (Veräußerungsverpflichtungsklage) vorbehalten Normenkette § 18 WEG Kommentar Die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatten die Entziehung gegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.2 Voraussetzungen

Rz. 97 Ein Steuerstrafverfahren ist nach § 397 Abs. 1 AO eingeleitet, sobald von der Finanzbehörde oder den Strafverfolgungsorganen eine Maßnahme getroffen wird, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat bzw. Steuerordnungswidrigkeit strafrechtlich bzw. bußgeldrechtlich vorzugehen (§ 397 AO Rz. 34ff.; § 410 Abs. 1 Nr. 6 AO). Rz. 98 Da die Einleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Zweck der "Selbstanzeige"

Rz. 2 Die "Selbstanzeige" ist eine steuerstrafrechtliche Besonderheit des deutschen Strafrechts[1], weil bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 371 Abs. 1–3 AO Straffreiheit bei beendeter Straftat gewährt wird. Hierin liegt der gesetzliche Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch. Deswegen wird die Regelung verschiedentlich auch als "permanente Amnestie" bezeichnet[2]. Da...mehr

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AGS 04/2009, RVG. Kommentar zum RVG. Von VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Bürovorsteherin Antje Bräuer, Richterin am LSG Jaka Curkovic, Dipl.-Rpfl. Oberregierungsrat a.D. Wolfgang Mathias und Fachanwalt für Strafrecht Jochen D. Uher, 3. Aufl. 2009, Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXIX, 1656 S. 89,00 EUR.

Der etwas andere RVG-Kommentar: Nun hat auch das Team rund um Hans Helmut Bischof, bestehend aus Richtern, Rechtsanwälten und Bürovorstehern bzw. Rechtsfachwirten, nach Gerold/Schmidt, Schneider/Wolf und Mayer/Kroiß die 3. Aufl. zum RVG und die erste Auflage auf den Markt gebracht, die sich mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar im Besonderen und zur Vergütungsvereinbarung...mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / Leitsatz

Nr. 4143 VV ist auf die Tätigkeit des Verteidigers im (Grund-)Verfahren nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz – StrEG – nicht entsprechend anwendbar. OLG Köln, Beschl. v. 14.8.2009–2 Ws 373/09mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war durch rechtskräftiges Urteil des LG zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt und vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Außerdem war – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – ausgesprochen worden, dass der Beschwerdeführer wegen der erlittenen Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahm...mehr

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zfs 08/2011, Eignungszweife... / VII. Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbots im Straf-/OWi-Verfahren auf das Führerscheinentziehungsverfahren

Die Rechtsprechung hatte sich damit zu befassen, ob etwa eine im Strafrecht unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt gewonnene Blutprobe im Führerscheinentziehungsverfahren verwertbar ist.[32] Selbst wenn diese Zwangsmaßnahme im Strafrecht objektiv rechtswidrig war, sei im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auch das Untersuchungsergebnis einer unter Verstoß gegen den Richtervo...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Sachverhalt

Der rechtskräftig Verurteilte hatte um Beratungshilfe für eine anwaltliche Vertretung in einem Gnadenverfahren nachgesucht. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle wies den Beratungshilfeantrag mit der Begründung zurück, es handele sich nicht um eine außergerichtliche Angelegenheit i.S.d. § 1 Abs. 1 BerHG. Dem ist der Bezirksrevisor beigetreten mit der Auffassung, das Begnadig...mehr

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AGS 10/2009, Vergütung im V... / 2 Aus den Gründen

Die geltend gemachte Gebühr gem. Nrn. 4143, 4144 VV ist nicht entstanden. Die Tätigkeit im Entschädigungs(grund)verfahren ist, wenn – wie das hier der Fall ist – der Rechtsanwalt bereits als Verteidiger im vorherigen Strafverfahren tätig war, mit den hier bereits abgerechneten Gebühren nach Nrn. 4100 ff. VV pauschal abgegolten. Dem Einwand, diese Tätigkeit sei bei der Bemessu...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 4. Keine "Verhinderung der Errichtung/Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen"?

Für die Auslegung des § 2339 Abs. 1 Ziff. 2 BGB, die den Vorsatz einengend als Absicht versteht, kann aus dem Wortlaut dieser Vorschrift nichts gewonnen werden. Nach einhelligem Verständnis umfasst Vorsatz neben Absicht auch den direkten Vorsatz (Wissen um den sicheren Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs) sowie den dolus eventualis, bei dem der Täter die Verwirklichung des...mehr