Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Gebührenanrechnungen (§ 14 Abs. 2 RVG)

In § 14 Abs. 2 RVG ist eine neue allgemeine Regelung für die Anrechnung von Betragsrahmengebühren eingeführt worden. Diese ersetzt die entfallenen Regelungen in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV und in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV.[11] Nach dem neuen § 14 Abs. 2 RVG soll dann, wenn eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen ist, die Gebühr, auf die angerechnet wird, so ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Vermisste Änderungen

Angetreten war man mal mit einem 3. KostRMoG bzw. das sollte kommen. Dass der RegE. von September 2020 den Namen nicht zu Recht tragen würde, hatte dann auch wohl das BMJV erkannt und nennt das vorgesehene Gesetz dann lieber nur KostRÄG 2021. Ein KostRMoG wäre es – bezogen auf die Teile 4 und 5 VV zumindest teilweise – gewesen, wenn man die gemeinsamen Vorschläge von DAV und...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / a) Zeugenbeistand in Strafsachen

Nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV sind im Strafverfahren für die Tätigkeit als Zeugenbeistand die Vorschriften des Teils 4 VV entsprechend anzuwenden. Da der Zeugenbeistand ggf. nach § 68b Abs. 2 StPO nur für die Dauer der Vernehmung beigeordnet wird, geht ein Teil der obergerichtlichen Rspr. davon aus, dass der (beigeordnete) Zeugenbeistand vergütungsrechtlich nicht wie ein Verteidi...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / b) Zeugenbeistand in Bußgeldsachen

Die früher geltende Regelung für das Bußgeldverfahren in Vorbem. 5 Abs. 1 VV wich von der Formulierung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV ab. Dort war bestimmt, dass für die Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem Verfahren, für das sich die Gebühren nach diesem Teil bestimmen, die gleichen Gebühren wie für einen Verteidiger in diesem Verfahren entstehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut gal...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

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AGS 02/2021, Zeitschriften aktuell

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2020), ZAP 2020, 815, Fach 24 S. 1761 In dem Beitrag werden aktuelle Probleme erörtert, die in gebührenrechtlicher Hinsicht für den Rechtsanwalt von Bedeutung sind. Zunächst wird in dem Aufsatz die Anwaltsvergütung im Zwangsgeld- und Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 888, 890 ZPO behandelt. Nach einer kurzen Ein...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2 Einstellung eines Strafverfahrens bzw. eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

2.1 Voraussetzungen Hinweis Einstellung eines Strafverfahrens Die für den Beschuldigten günstigste Form der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens ist die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Über § 46 Abs. 1 OWiG kann auch ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Diesem Verfahrensabschluss liegt folg...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.1 Diskrepanz zwischen Anfangsverdacht und Nachweis

Anzahl und Entwicklung der Verurteilungen verdeutlichen den großen Unterschied zwischen dem Anfangsverdacht eines Steuerdelikts einerseits, der für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreicht und in vielen Fällen angenommen werden kann und wird, sowie dem letztlich möglichen Nachweis andererseits, der zudem meist erst am Ende jahrelanger Ermittlungen steht (bzw. nicht steht). Bei d...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 6 Absehen von der Verfolgung wegen geringer Schuld

Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Im Unterschied zu § 398 AO setzt § 153 StPO tatbestandlich nicht voraus, dass eine geringe Steuerverkürzung eingetreten ist oder geringwertige Steuervorteile erlangt wurden. In der Praxis gelangt die Vorschrift insbesondere dan...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Geldbußen können gegen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften verhängt werden. Dies kann dann geschehen, wenn Organe der juristischen Person oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten begehen, z. B. ihren Aufsichtspflichten nicht genügen od...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2 Ursachen der Einstellung von Steuerstrafverfahren

2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.1 Voraussetzungen

Hinweis Einstellung eines Strafverfahrens Die für den Beschuldigten günstigste Form der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens ist die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Über § 46 Abs. 1 OWiG kann auch ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Diesem Verfahrensabschluss liegt folgende Unterscheidung...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.2 Ursachen im Bereich der Bußgeld- und Strafsachenstellen

Steufa-Berichte werden in strafrechtlicher Hinsicht überwiegend an die BuStra-Stellen, prozentual weniger an die Staatsanwaltschaft, weitergeleitet. Die BuStra ist dann für das Ergebnis eines Falles verantwortlich. Hier kann es sich auswirken, dass BuStra-Beamte keine echte Ausbildung im Steuerstrafrecht erhalten. In den Fachhochschulen wird zu dem Thema überwiegend zwar theo...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.4 Ursachen im Bereich der Strafgerichte

Für den Amtsrichter, dessen Dezernat i. d. R. noch andere Wirtschaftsdelikte umfasst (z. B. Verstöße gegen das Ausländergesetz oder das Lebensmittelrecht etc.), bilden Hinterziehungsfälle häufig den weniger beliebten Teil seiner Tätigkeit, sind doch diese Verfahren oft dadurch gekennzeichnet, dass sie umfangreich und kompliziert sind und die Sachverhalte sich häufig auch noc...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.3 Ursachen im Bereich der Staatsanwaltschaft

Im Bereich der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften sind es in erster Linie die dünne Personaldecke – insbesondere in den großstädtischen Ballungsgebieten – und die Personalfluktuation, die sich negativ auf die Entwicklung von Steuerstraffällen und damit positiv für die Beschuldigten auswirken. Die hohen Bestände häufig umfangreicher und komplexer Fälle führen oft...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 14. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet....mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIII. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 138 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ § 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Rech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / t) Vorstrafen/Führungszeugnis/Strafhaft

Rz. 104 Zurückliegende Vorstrafen berühren das zu begründende Arbeitsverhältnis nicht. Das Fragerecht besteht nur insoweit, wie eine Vorstrafe für den offenen Arbeitsplatz relevant ist.[247] Relevanz besteht insoweit nur, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes das Fehlen einer einschlägigen Vorstrafe erfordert, z.B. wenn sich ein mehrfach wegen Verkehrsdel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 718 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Mittelbare Klarstellung durch Änderung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG

Rz. 380 Umstritten ist, wie die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen in Strafsachen zu vergüten ist, also ob der Beistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV (Nr. 4100 ff. VV RVG) abrechnet oder ob seine Tätigkeit nur eine "Einze...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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AGS 01/2021, Interner Rat z... / II. Interner Rat zum Schweigen reicht nicht

Nach Nr. 4141 VV entsteht die Gebühr insbesondere dann, wenn ein Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Gebühr entsteht nach Abs. 2 hingegen nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Welche Tätigkeit der Rechtsanwalt erbringe, sei – so das AG Köln – unerheblich. Es genüge jede zur Förderung der Einstellung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Sonstige Arbeitsbedingungen

Rz. 325 Handelt es sich bei wegen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern um Teilzeitbeschäftigte, so ist das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG jedoch hinsichtlich der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen zu beachten.[657] Auch in Betriebsvereinbarungen dürften Differenzierungen unzulässig sein, soweit sie zumindest auch an die Arbeitszeit anknüpfen. Sof...mehr

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AGS 01/2021, Aufwendungen f... / III. Gesetzliche Regelung in § 33 Abs. 2 S. 4 EstG abschließend

Der zum 1.1.2013 eingefügte § 33 Abs. 2 S. 4 EStG regelt nach Auffassung des Hess. FG nunmehr gesetzlich die Frage der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten. Die Norm betreffe grds. jedes gerichtliche Verfahren, somit auch Strafverfahren (Loschelder, in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 38. Aufl., 2019, § 33 Tz. 67; BFH, Urt. v. 18.5.2017 – VI R 9/16, BStBl II 2017, 988). Nach der R...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 515 Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die gesetzlich geregelten Fälle

Rz. 15 In § 14 RVG ist ein neuer Absatz 2 eingeführt, der die Anrechnung von Rahmengebühren betrifft. Der bisherige Absatz 2 wird dadurch zu Absatz 3. Rz. 16 Mit dieser Regelung soll die doppelte Berücksichtigung einer Vorbefassung bei Satz- und Betragsrahmengebühren vermieden werden. Die Vorschrift untersagt, bei der Bestimmung einer Rahmengebühr, auf die eine andere Rahmeng...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 5 Durchsuchung beim Steuerberater

Gelegentlich kommt es vor, dass Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss gem. § 103 StPO (Durchsuchung bei Dritten) beim Steuerberater erscheinen. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Fahnder vom Strafverfahren gegen den Mandanten auf ein Strafverfahren wegen Beihilfe des Beraters umschwenken dürfen. Zwar äußerte sich das OLG Hamm mit Beschluss...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 2.2 Mitwirkungspflichten des Unternehmers

Der Wirtschaftsbeteiligte ist zur Mitwirkung in der Zollaußenprüfung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht kann im Zweifel erzwungen werden. Allerdings muss die Mitwirkung von der Zollverwaltung im Einzelfall verlangt werden. Die Mitwirkung kann in der Vorlage von Unterlagen, der Auskunftserteilung oder sonstigen zur Aufklärung zollrechtlich oder außenwirtschaftsrechtlich rel...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 2 Steuerliche Abzugsfähigkeit von Verteidigerkosten bei betrieblichem/beruflichem Zusammenhang

Verteidigerkosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Strafverfahren in ursächlichem Zusammenhang mit einem betrieblichen oder beruflichen Vorgang stand. Dies gilt auch für vorsätzlich begangene Taten. Die Grundsätze für den Betriebsausgabenabzug von Strafverteidigungskosten wurden im Urteil des BFH vom 20.9.1989 aufgestellt. Voraussetzung ist...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 2.3 Werbungskostenabzug

Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit insbesondere bei zwei Fallkonstellationen nicht abziehbar: Die Tat fällt aus dem Rahmen der üblichen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen heraus (z. B. Verwahrungsbruch, falsche uneidliche Aussage und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch eine Kriminalbeamtin...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 1 Möglichkeit der Erstattung von Verteidigerkosten

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das Strafverfahren später von der Bußgeld- oder Strafsachenstelle des FA oder der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.[1] Da etwa...mehr

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Verwaltungsgrundsätze 2020 bei international verbundenen Unternehmen

Kommentar In einem neuen BMF-Schreiben wurden die Verwaltungsgrundsätze 2020 bekannt gemacht. Darin werden die Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und die Folgen bei Verstößen umfassend dargestellt. Für international verbundene Unternehmen wird die Frage der Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen den Unternehmen immer bedeutsamer. Die Finanzverwaltung hat in de...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Erstattung von Fotokopiekosten

Im Regelfall ist bei der Information des Rechtsuchenden im Wege der Erteilung der Beratungshilfe keine Fertigung von Kopien nötig. Erstattungsfähig können diese jedoch sein, wenn es auf den Inhalt von Dokumenten oder Aktenteilen besonders ankommt und die Beratungsperson die Kopie gerade dieser Rechtssache vornehmen musste.[35] Eine solche Notwendigkeit sah das AG Schwerin [36...mehr

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AGS 12/2020, Meyer-Großner/Schmitt, StPO - Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen

Erläutert von Prof. Dr. Bertram Schmitt>. 63. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LXXVII, 2671 S., 95,00 EUR Über dieses jährlich erscheinenden Standardwerk aus der Reihe der Beck’schen Kurzkommentare muss man eigentlich keine Worte mehr verlieren. Die Neuauflage zur StPO erfasst zwölf Änderungsgesetze. Unter anderem berücksichtigt wurden die Anpassung datenschutzrechtlic...mehr

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AGS 12/2020, Anrechenbarkei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Neben- und Adhäsionsklägerin hat Erfolg. Die Bezirksrevisoren bei dem OLG als Vertreterin der Landeskasse hat dazu in ihrer Stellungnahme ausgeführt: Hinweis "Die Gebühren Nr. 4143 sowie Nr. 4144 VV entstehen als zusätzliche Verfahrensgebühren für das erstinstanzliche bzw. das Berufungs- bzw. Revisionsverfahren im Adhäsionsverfahren. Laut Urteil de...mehr

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AGS 12/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Der den Nebenklägern als Terminsvertreter beigeordnete Rechtsanwalt E. nahm an den insgesamt sechs Hauptverhandlungstagen v. 26. sowie 27. September, 2., 9., 10. u. 16.10.2019 als Vertreter für den Nebenklägervertreter teil. Rechtsanwalt E. beantragte daraufhin, für seine Tätigkeit im Strafverfahren Kosten und Auslagen i.H.v. 5.377,73 EUR festzusetzen. Mit Kostenfestsetzungsbe...mehr

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zfs 12/2020, Haftpflichtver... / Sachverhalt

Der Kl., der Inhaber einer Fleischerei ist, unterhielt bei der Bekl. eine Gewerbehaftpflichtversicherung. In dem Versicherungsschein waren als "Betriebsart/Betriebsbeschreibung" die Begriffe "Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei" aufgeführt. Das versicherte "Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko" wurde weiter wie folgt definiert: "für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlic...mehr

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FF 12/2020, Bundesregierung... / 3. Effektive Strafverfolgung

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