Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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ZAP 22/2015, Auskunftsrecht der Presse: Herausgabe noch nicht rechtskräftiger Entscheidungen

(BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 – 1 BvR 857/15) • Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grds. eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann ...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtsprechungs... / 5. Zulassungsbescheinigung als öffentliche Urkunde (§ 348 StGB)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde i.S.d. § 348 StGB. Sie beweist weder zu öffentlichem Glauben, dass die Eintragungen zur Person richtig sind, noch dass die eingetragene Person Verfügungsberechtigter oder Halter des Fahrzeugs ist, auf das sich die Zulassungsbescheini...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 2. Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten sind im OWiG wie folgt geregelt: Die Verfolgungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 1 OWiG grundsätzlich bei der Verwaltungsbehörde, teilweise aber auch bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter. Die sog. Ahndungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 2 OWiG ebenfalls bei der Verwaltungsbehörde, soweit nicht gem. § 45 OWiG das Gericht berufen ist. Die sachliche...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / c) Verfahrensfragen

Nach § 3 Abs. 4 StVG besteht bei der verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis eine Bindungswirkung an eine strafrechtliche Entscheidung. Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in einem Strafverfahren können Fahrerlaubnisbehörde und Verwaltungsgericht grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Fest...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 1. Anwendbarkeit der Grundsätze/Vorschriften der StPO (§ 46 OWiG)

Nach § 46 Abs. 1 OWiG gelten im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren, also die der StPO, des GVG und des JGG entsprechend (vgl. dazu Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, Rn 3078 ff. [im Folgenden kurz: Burhoff/Bearbeiter, OWi]). Die Verfolgungsbehörde hat, soweit das OWiG nichts anderes b...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / a) Allgemeines

Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (vgl. Burhoff/Stephan, OWi, Rn 185 ff.; Burhoff, in: Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, § 5 Rn 233 ff. [im Folgenden kurz: Ludovisy/Eggert/Burhoff/Bearbeiter]; Cierniak zfs 201...mehr

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ZAP 8/2017, Strafbefehl: EU-Konformität des Zustellungsverfahrens

(EuGH, Urt. v. 22.3.2017 – C-124/16) • Die deutschen Regelungen zur Zustellung eines Strafbefehls an Beschuldigte, die im Inland keinen festen Wohnsitz haben und gegen die ein Haftbefehl nicht möglich ist, sind mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafver...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Designerdrogen sollen effektiver eingedämmt werden

Während auf der einen Seite das Betäubungsmittelrecht zu therapeutischen Zwecken gelockert wird (s. die vorstehende Meldung), plant die Bundesregierung an anderer Stelle eine Verschärfung: Sogenannte Designerdrogen oder "Legal Highs" sollen künftig effektiver eingedämmt werden können. Solche künstlich hergestellte Rauschmittel verbreiten sich zunehmend. Beworben werden sie of...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 4 StPO sieht vor, dass dem Beschuldigten nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft gem. §§ 112, 112a StPO oder einstweiliger Unterbringung gem. §§ 126a, 275 Abs. 5 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Die Regelung über den Zeitpunkt für die Bestellung ist in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO enthalten. Obwohl § 141 Abs. 3 StPO regel...mehr

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ZAP 14/2016, Ist ein auf Ve... / IV. Anmerkung

Nach den Gesetzesmaterialien zum UWG 2004 stellen die zivilrechtlichen UWG-Vorschriften keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar (BT-Drucks 15/1487, S. 22, 34 und 43). In einem Strafverfahren hatte der BGH dies mit Urt. v. 30.5.2008 (1 StR 166/07) bereits zum UWG 2004 festgestellt. Dieser zutreffenden Ansicht sind in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Zivilgericht...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / bb) Belehrung des Betroffenen

Im Hinblick auf die Aussagepflicht des Betroffenen ist zu unterscheiden, ob es sich um Angaben zur Person oder zur Sache handelt. Da auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kein Zwang zur Selbstbezichtigung besteht, steht es dem Betroffenen stets frei, sich inhaltlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen. Auf dieses Aussageverweigerungsrecht ist der Betroffene ausdrücklich hinzuw...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / dd) Äußerung des Betroffenen zur Sache

Ebenso wie im Strafverfahren steht es dem Betroffenen auch im Bußgeldverfahren frei, sich zur Sache zu äußern. Der sog. Nemo-tenetur-Satz gilt auch hier: Aus einem vollständigen Schweigen dürfen keine für den Betroffenen nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Gibt der Betroffene allerdings zu einem einheitlichen Vorgang Teilauskünfte, so kann dem Schweigen im Übrigen eine Ind...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / 2. Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU

Seit dem 16.11.2015 gelten EU-weit für Opfer von Straftaten verbindliche, harmonisierte Rechte. An diesem Tag ist die Umsetzungsfrist für die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU abgelaufen. Die Opferrechte gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden, der in der EU Opfer einer Straftat geworden ist. Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode ...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Bundesregierung beschließt Anti-Doping-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 25. März den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen. Mit ihm soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden, worin die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 2. Art. 3 EMRK – Verbot der Folter

In Art. 3 EMRK ist einer der wichtigsten Grundwerte der demokratischen Gesellschaften verankert. Im Unterschied zu den meisten materiell-rechtlichen Bestimmungen der Konvention sieht Art. 3 EMRK keine Ausnahmen vor und nach Art. 15 Abs. 2 EMRK darf nicht einmal im Fall eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, von ihm abgewichen werden. Die Konvention e...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / c) Durchsuchung im Bußgeldverfahren

Der BVerfG-Beschluss vom 14.7.2016 (2 BvR 2748/14, StRR 9/2016, S. 18 = VRR 9/2016, S. 13 m. Anm. Niehaus) betraf Durchsuchungen im Bußgeldverfahren (zur Durchsuchung im Bußgeldverfahren vgl. Burhoff, in – auch vom BVerfG zitierten –: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, Rn 901 ff.). Gegen den Betroffenen waren in einem st...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 5. Duldung nach § 60a AufenthG

Duldung bedeutet eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von an sich ausreisepflichtigen Ausländern. Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 geduldete Personen. Aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland kann angeordnet werden, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staa...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 12. Einstellung nach Aussetzung

Da nach einer Aussetzung mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden muss, kann auch nach Durchführung eines ersten Hauptverhandlungstermins eine Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn das Verfahren ausgesetzt wird und sich danach erledigt. BGH, Beschl. v. 14.4.2011 – IX ZR 153/10: Die Zusätzliche Gebühr kann der Nr. 4141 VV RVG kann auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016, 1.680 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderu...mehr

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ZAP 2/2016, Neuregelungen i... / VI. Psychosoziale Prozessbegleitung (ab 1.1.2017)

Die weitreichendste Änderung ist m.E. ab dem 1.1.2017 in dem – dann neuen – § 406g Abs. 1 StPO (2017) enthalten. In der Vergangenheit musste das vermeintliche Opfer lediglich auf die Möglichkeit der sog. psychosozialen Prozessbegleitung hingewiesen werden. Ab dem 1.1.2017 garantiert § 406g Abs. 1 StPO (2017) ein solches Recht auf Beistand für den Verletzten und ein korrespond...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Neue Regeln zum Opferschutz in Kraft

Wegen des Ablaufs der Umsetzungsfrist der EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) haben Opfer von Straftaten seit dem 16. November verbindliche, harmonisierte Rechte. Deutschland beabsichtigt derzeit zwar, die Richtlinie noch durch das 3. Opferrechtsreformgesetz umzusetzen, solange es jedoch keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet hat, findet die EU-Richtlinie ab sofort direkt Anwe...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 1. Verfahrensprinzipien

Während im Strafverfahren nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 163 Abs. StPO das sog. Legalitätsprinzip gilt, also grundsätzlich ein Verfolgungszwang besteht, von dem nur die §§ 153 ff. StPO und die Privatklagedelikte eine Ausnahme machen, gilt im Bußgeldverfahren nach den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 1 S. 1 OWiG das sog. Opportunitätsprinzip, das eine Verfolgung in das pflichtgemäß...mehr

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ZAP 8/2015, Strafbefehlsverfahren: Beschränkung der Verteidigung

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14) • Wird ein Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren bestellt, ist die Bestellung auf das schriftliche Verfahren bis zur Einleitung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt; sie umfasst daher nicht die anschließende Hauptverhandlung. Denn hätte die Bestellung im Strafbefehlsverfahren die gesamte erste Instanz ode...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / II. Gegenstand des Bußgeldverfahrens

Gegenstand des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das im OWiG geregelt ist, sind rechtswidrige und vorwerfbare Verstöße gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung. Verwirklicht werden muss der Tatbestand eines Gesetzes, dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Abs. 1 OWiG). Anders als im Strafverfahren geht es nicht um moralisches Unrecht, s...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 1. Erkennungsdienstliche Behandlung

Nach § 81b Alt. 2 StPO dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist. Hiermit im Zusammenhang steht die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer vol...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.3 • Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Für die Frage, ob eine schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO gegeben ist, ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Pflichtverteidigerbestellung abzustellen (LG Nürnberg-Fürth StRR 2015, 183). Kann die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden, begründet das die Schwierigkeit der Sachlage (LG Bielefeld StraFo 2016, 512; LG...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / IV. Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 4 Abs. 2 BORA

Diese strukturelle Interessenlage legt es nahe, sofern verfügbar, eine vom Mandanten oder Dritten aufgebrachte Sicherungssumme zur Fortführung der Verfahren auch im Rahmen der privatautonom verhandelten Grundlage als Sicherungsbetrag zu blocken (Gedanke des Depositums = Sicherungsbetrag). Oftmals ist der Mandant selbst oder sind Dritte (Verwandte, ggf. auch Prozessfinanziere...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / 2. Anwesenheitsrechte/Trennungsgebot

Der Prozessbegleiter darf bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend sein, § 406g Abs. 1 S. 2 StPO. Es ist jedoch weder seine Aufgabe noch seine Befugnis, im Sinne des Verletzten auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen oder dessen Aussage besonderes Gewicht zu verschaffen. Die Stellung des psychosozialen Prozessbegleiter...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / 1. Bundesdatenschutz-/Telemediengesetz

Wird den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) u.a. im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zuwider gehandelt, enthält § 43 Abs. 1, 2 BDSG einen Katalog von Bußgeldvorschriften, der Geldbußen i.S.d. § 43 Abs. 3 S. 1 BDSG vorsieht. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Täter aus der Ordnungswidri...mehr

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ZAP 2/2016, Rechtsprechungs... / a) Widerlegung der Regelvermutung des § 69 StGB

Das OLG Hamm (Beschl. v. 10.11.2015 – 5 RVs 125/15, VRR 4/2016, 11 = StRR 7/2016, 15) rückt noch einmal eine Frage in den Fokus, die bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht häufiger übersehen wird, nämlich die der Widerlegung der Regelvermutung des § 69 StGB. Davon war das LG, das den Angeklagten u.a. wegen Verstößen gegen §§ 142, 35c StGB verurteilt hatte, aufgrund von B...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 4.1.1.1 aa) Vertretungsvollmacht

Mit dem Beschluss des OLG Hamm vom 6.9.2016 (4 RVs 96/16, StRR 12/2016, S. 11 m. Anm. Lorenz), wird ein Strafverfahren abgeschlossen, in dem die Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist. In der Berufungshauptverhandlung war der Verteidiger des Angeklagten anwesend. In der Revision machte der Angeklagte geltend, der Verteidiger sei mit einer schrif...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Gesetzesvorhaben gegen Menschenhandel umstritten

Im Ansatz richtig, aber noch mit Mängeln behaftet ist nach Ansicht der im Bundestags-Rechtsausschuss Anfang Juni angehörten Sachverständigen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die strafrechtlichen Maßnahmen gegen den Menschenhandel an eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 angepasst werden sollen (BT-Drucks 18/4613). Der Gesetzentwurf fügt den bereits bestehenden S...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll vollständig neu gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzesvorhaben vor, das der Bundesjustizminister Anfang März vorgestellt hat. Danach wird das derzeit geltende Recht der "hohen kriminalpolitischen Bedeutung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung" nicht gerecht. Zwar würden das StGB mit dem Institut des Verfalls und d...mehr

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ZAP 7/2016, Objektive Entsc... / a) Vorsatz

Vorsatz wird gewöhnlich als das Wissen und Wollen der Tat definiert. Zum Vorsatz gehören ein Wissens- und ein Wollenselement. Der Handelnde muss die Umstände, auf die sich der Vorsatz beziehen muss, gekannt bzw. vorausgesehen und in sein Wollen aufgenommen haben (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2011 â^’ VI ZR 309/10, NJW- RR 2012, 404). Hinweis: Der Vorsatz muss sich i.d.R. nur auf d...mehr

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zfs 8/2016, Anordnung eines... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde gegen den … Beschl. des VG [VG des Saarlandes v. 27.4.2016 – 5 L 317/16] ist zulässig und begründet." Die ASt. hält der auf § 11 Abs. 8 FeV gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis in ihrer Beschwerdebegründung vom 11.5.2016 entgegen, dass bereits die ihr zugrunde liegende Gutachtenanordnung rechtswidrig sei. Diese basiere auf der nicht erwiesenen Annahme, sie ...mehr

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ZAP 1/2015, Defizite der Sicherungen gegen Fehlurteile in Strafsachen

Die Verurteilung eines Unschuldigen ist der größte anzunehmende Unfall im Strafverfahren. Er ist nicht so selten, dass man das Phänomen vergessen dürfte. Das Strafprozessrecht enthält Sicherungen. Es ist aber nach vielen Änderungen gegenüber den Reichsjustizgesetzen nicht mehr mit denselben Garantien versehen. Unterschiedliche Instanzenzüge waren zuerst vorgesehen, weil Kapi...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Videovernehmung

Die moderne Technik ist auch im Strafverfahren bzw. in der StPO angekommen. Eine Stelle, an der das sehr deutlich wird, ist die Frage der Zulässigkeit von Videovernehmungen in der Hauptverhandlung und der damit zusammenhängenden Problematik, wie diese durchzuführen sind. Dazu verhält sich der BGH (Beschl. v. 20.9.2016 – 3 StR 84/16, NJW 2017, 181 = StraFo 2017, 22) mit folge...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 2. Revisionsverfahren

Nachfolgende Zusammenstellung der Rechtsprechung schließt sich an die zuletzt gemachten Ausführungen über die Begründungsanforderungen an die Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO) an (vgl. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 897 ff.; zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge s. auch Junker, in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelf...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / III. Praktische Relevanz der vergütungsrechtlichen Vereinbarung und des Sicherungsbedürfnisses

Honorarrechtlich stellt dieser existenzielle Aspekt die Mandatsbeziehung vor eine besondere Situation, gleichzeitig stellen sich Rückabwicklungs- und Schadensersatzfragen. Indem eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung – in Realisierung längst herrschender empirischer Marktgesetze auf dem Anwaltsmarkt – auch Vereinbarungshonorare als Schadenspositionen anerkennt (s. OLG ...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / a) Hohe Geldstrafen

Hohe Geldstrafen belasten den Verurteilten massiv. Der Wegfall mehrerer Monatsgehälter führt zu ganz erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung, die durch Zahlungserleichterungen nicht immer ausreichend kompensiert werden können. Letztere reichen insbesondere dann nicht aus, wenn sich die Ratenzahlungszeit unverhältnismäßig lang über das Mehrfache des sich aus der Tage...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / b) Verfahren

Für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Akteneinsicht im Strafverfahren (wegen der Einzelheiten Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 60 Rn 48 ff. m.w.N., § 49 Rn 1 ff.; Burhoff/Stephan, OWi, Rn 185 ff.; Burhoff, EV, Rn 145 ff.; Ludovisy/Eggert/Burhoff/Burhoff, § 5 Rn 234 ff. i.V.m. § 4 Rn 776 ff.). Zuständig für die Akteneins...mehr

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ZAP 8/2016, Telefonüberwachung: Bußgeldverfahren

(OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.12.2015 – 2 Ss (OWi) 294/15) • Die aus einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse, dürfen nach Einstellung des Strafverfahrens nicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verwertet werden (§ 46 OWiG, § 477 StPO). ZAP EN-Nr. 322/2016 ZAP 8/2016, S. 405 – 405mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / aa) Allgemeines

In § 55 OWiG ist vorgeschrieben, dass der Betroffene vor Erlass eines Bußgeldbescheids anzuhören ist. Es ist allerdings nicht geregelt, in welcher Form dies zu geschehen hat (zur Anhörung des Betroffenen eingehend Burhoff/Gübner, OWi, Rn 373 ff.). Anders als im Strafrecht (§ 163a StPO) genügt im Bußgeldverfahren auch, dass dem Betroffenen nur Gelegenheit zur Äußerung gegeben...mehr

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ZAP 12/2015, Verständigungsverfahren: Gerichtliche Mitteilungs- und Aufklärungspflichten

(OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.2.2015 – 1 Ss 294/14) • Ein Verständigungsverfahren kann unter einem durchgreifenden Rechtsfehler leiden, wenn das Gericht nicht auf Bewährungsauflagen hingewiesen hat. Das Tatgericht muss vor einer Verständigung offenlegen, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur ...mehr

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ZAP 7/2015, Einstellung nach § 153a StPO: Verfahrenshindernis auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren

(OLG Bamberg, Beschl. v. 19.1.2015 – 3 Ss OWi 1500/14) • Die Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153a StPO und die Erfüllung der Auflage durch den Beschuldigten führt zu einem Verfahrenshindernis in Bezug auf die gesamte Tat im prozessualen Sinne, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit. Die Regelung des § 21 Abs. 2 OWiG wird durch die speziellere...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / "Unwürdige" Assessorin darf nicht Anwältin werden

Eine Juristin, die sich während ihrer Referendarausbildung gegenüber ihren Ausbildern allzu "patzig" gezeigt hatte, darf nun nicht Rechtsanwältin werden. Dies hat jetzt in letzter Instanz der BGH entschieden, nachdem ihr zuvor die RAK Köln und der AGH NRW (vgl. dazu ZAP EN-Nr. 498/2016) die Zulassung versagt hatten. Die 1982 geborene Klägerin bestand 2012 die zweite juristisc...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / 1. Empfehlungen der BMJV-Expertenkommission

Im Juli 2014 hatte die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission zur "Effektivierung des Strafverfahrens" ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen hat sie im Oktober 2015 ihre "Empfehlungen" abgegeben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1110 und den auf der Homepage des BMJV eingestellten Abschlussbericht nebst Protokollen aus den Kommissionssitzungen und der von den Mitglied...mehr