Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2 Zuständigkeitsbestimmung

Die Grundregeln für die Bestimmung der Zuständigkeit nach Trägerarten sind: 3.2.1 Krankenversicherung Die Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung solche Leistungen erbringen kann. 3.2.2 Rentenversicherung Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.1 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung solche Leistungen erbringen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.1 Zugang zu Leistungen

Es wurden zahlreiche Instrumente geschaffen, die den Zugang zu den erforderlichen Leistungen erleichtern und beschleunigen. Hervorzuheben sind das besondere Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit mit eng gesetzten Fristen[1], das grundsätzliche Recht des Leistungsberechtigten, selbstbeschaffte Leistungen durch den Rehabilitationsträger erstattet zu bekommen[2], die gemeinsamen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 2 Rechtscharakter

Rehabilitationsträger können grundsätzlich alle Geld- und Sachleistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget ausführen. Leistungen auf der Grundlage eines Persönlichen Budgets setzen voraus, dass in den jeweiligen Leistungsgesetzen auch tatsächlich Ansprüche in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen vorgesehen sind. In der Regel sind es Geldleistungen. Das Persönliche Budg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 4 Leistungsumfang/-dauer

Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz wurde klargestellt, dass Teilhabeleistungen auch ohne Bezug auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe budgetfähig sind. Zudem wurde bestimmt, dass neben Teilhabeleistungen auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 3 Voraussetzungen

Anspruch auf ein Persönliches Budget haben grundsätzlich Menschen mit Behinderungen oder diejenigen, die von Behinderung bedroht sind.[1] Dies ist unabhängig von Alter, Art, Schwere und Ursache der Behinderung. Auch die Notwendigkeit, bei der Verwendung und/oder Verwaltung des Persönlichen Budgets auf Beratung und Unterstützung durch Dritte angewiesen zu sein, steht dem Ansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / Zusammenfassung

Begriff Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu den im Teilhaberecht dominierenden Sach- und Dienstleistungen. Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen (Stärkung der Wuns...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergotherapie

Begriff Die Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.[1] Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit zu einer weitgehenden Teilhabe am Alltagsleben zu verhelfen. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten Funktionen und Täti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.4 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 6 Unverändert werden die Vorschlagslisten für die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen von den für die Durchführung des SGB XIV oder des Rechts von Menschen mit Behinderungen oder des Rechts der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Behörden aufgestellt. Auch die Stellen, denen n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Berufs- und ehrenamtlichen Richter sowie der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den jeweiligen Fachkammern. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung v. 26.5.1972 (BGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, in der durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 26.5.1972 (BGBl. I S. 841) die Bezeichnung "ehrenamtlicher Richter" eingeführt worden ist, ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei handelt es sich in den Abs. 1 und 2 im Wesentlichen um notwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. Gemäß Abs. 2 Satz 2 sollen darin aus dem Kreis der ehrenamtlichen Richter Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem SGB XIV und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.4 Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 9 Für die Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gilt die Sonderregelung in § 12 Abs. 4, die durch das Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024 und zuvor durch das 6. SGGÄndG redaktionell und inhaltlich geändert worden ist. Die letztgenannte redaktionelle Änderung betraf die terminologische Anpassung an das SGB IX. Inh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 2.1 Besetzung

Rz. 2 Hinsichtlich der Besetzung trifft § 41 Abs. 5 eine zwingende Regelung, von der auch das Präsidium nicht abweichen kann. Danach gehören dem Großen Senat an: Der Präsident des Bundessozialgerichts, der gemäß § 41 Abs. 6 Satz 2 den Vorsitz führt und dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt (Abs. 6 Satz 3). Je ein Richter der Senate, in denen der Präsident ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) sind mit Wirkung zum 1.4.2008 die Abs. 2 bis 4 angefügt worden, mit denen die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte insgesamt und der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Besonderen geschaffen worden ist....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.6 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kommt eine immer größer werdende Bedeutung für eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu. Ziel dieser Leistungen ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Mittelpunkt steht die Lebensführung der Betroffenen im eigenen Wohnumfeld oder Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1]. Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsvorbereitung oder eine Qualifizierung wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt, die aber noch in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen, erhalten vielfach Teilhabeleistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Mensch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 1 Struktur des Eingliederungshilferechts

Das Leistungssystem der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 grundlegend neu geordnet. Ziel der Neuausrichtung war es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die zuvor maßgeblich an der Wohnform ausgerichteten Leistungen orientieren sich nunmehr in ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 3 Leistungsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung), oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind (Eintritt der Behinderung ist nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2 Seelische Behinderung

Der Begriff der seelischen Behinderung ist zweigliedrig. Es ist einmal ein Abweichen der seelischen Gesundheit vom für das Lebensalter typischen Zustand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert. Zum anderen ist eine dadurch verursachte und ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 6 Verfahren

Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur auf Antrag, frühestens ab dem 1. des Monats der Antragstellung gezahlt.[1] Die Leistungen werden als Sach-, Dienst- oder Geldleistung erbracht.[2] Leistungen zur Sozialen Teilhabe können mit Zustimmung des Leistungsberechtigten auch in Form einer pauschalen Geldleistung erbracht werden.[3] Hierzu gehören z. B. Leistungen zur Assi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / Zusammenfassung

Begriff Die Eingliederungshilfe ist ein eigenständiges Leistungssystem für Menschen mit Behinderungen. Sie soll den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Betroffenen sollen durch die Leistungen befähigt werden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 1 Bedeutung von Beteiligung

Kinder und Jugendliche sind – entsprechend ihrem Entwicklungsstand – in der Lage, ihre Bedürfnisse zu artikulieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Eine ernst gemeinte und durchgeführte Beteiligung trägt diesem Umstand Rechnung. Die Beteiligung gestaltet sich unterschiedlich: Beteiligung im Sinne von Teilnahme bedeutet, sich aktiv in einen Prozess einbringen zu können. B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich gemäß Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamLeistG) v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2955) zum 1.1.2009 mit einem völlig anderen Inhalt in Kraft. Damals ging es um zusätzliche Leistungen für die Schule. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2011 in Kraft. Eine dem Abs. 1 vergleichbare Bestimmung enthielten schon Abs. 1 und 2 des § 27 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, die wiederum zuvor eine inhaltsgleiche Übertragung von § 12 BSHG in das Recht d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingefügt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist verpflichtet, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.12 Digitale Gesundheitsanwendungen der Rentenversicherung (Abs. 12)

Rz. 37 In das Verzeichnis nach Abs. 1 können auch digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen werden, die durch die Träger der Rentenversicherung als Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB VI erbracht werden (Satz 1). Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis nach Abs. 1 ist nachzuweisen, dass die Gesundheitsanwendung dazu beiträgt, die Erwerbsf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

Rz. 4 Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Der Anspruch setzt dabei voraus, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die dazu führen, dass ein Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt wird. Darüber hinaus darf der Hilfesuchende nicht in de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3 Einzelne Bedarfstatbestände

Rz. 14 Dem unbestimmten Rechtsbegriff des notwendigen Lebensunterhalts hat der Gesetzgeber einige ausdrücklich benannte Bedarfstatbestände angefügt. Aufgrund dieser ausdrücklichen Hervorhebung gehören diese Tatbestände sozusagen zum Kernbereich des notwendigen Lebensunterhalts. Die Aufzählung als solche ist jedoch, wie aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 ("insbesondere") herv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Sie übernimmt im Wesentlichen den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG. Der neue Satz 2 2. Alternative stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass auch die Hilfe für junge Vol...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 7.12...mehr