Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.2 Kinderfreizeitbonus

Rz. 8 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben nach der Gesetzesbegründung gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.1 Perspektivklärung und Rückkehrvorrang (vertretbarer Zeitraum) nach Satz 1

Rz. 20 Bei der Perspektivklärung nach Abs. 1 ist der Maßstab, ob die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass die Herkunftsfamilie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen, betreuen und fördern kann. Die Regelung greift insowei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.1 Laufende Leistungen nach Satz 1

Rz. 10 Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 durch laufende Leistungen gedeckt werden. Bezüglich der Sachaufwendungen gelten die einzelnen Bedarfsbestandteile des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB XII, insbesondere die in § 27 SGB XII genannt sind (Münder, § 39 SGB VIII, Rz. 7). Zum regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und damit zu d...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach Satz 1 (neue Rechtslage)

Rz. 14 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein eigenständiger Anspruch der Eltern begründet. Die Vorschrift begründet insoweit einen Rechtsanspruch der Eltern im Sinne eines subjektiven Rechts auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Bezie...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den notwendigen Unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 19 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 72 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Liberating Structures: Über... / 2.2 Knowhow Teilen oder verbreiten mit User Experience Fishbowl

Die Methode der User Experience Fishbowl – zu Deutsch am treffendsten mit Anwendererfahrung Goldfischglas übersetzt – ist primär dazu angelegt, das Know-How einer kleinen Gruppe, die Erfahrungen mit einem Thema gemacht haben, mit einer anderen, größeren Gruppe im Unternehmen oder der gesamten Organisation zu teilen. Dabei sind die User, die über Erfahrung verfügen, die "Gold...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.10 Kostentragungspflicht

Rz. 23 Der Richter im Jugendstrafrecht kann nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG dem Jugendlichen auferlegen, sich zwecks Betreuung und Aufsicht einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Des Weiteren kann der Richter nach § 12 Nr. 1 JGG dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, Erziehungsbeistandschaft i. S. d. § 30 in Anspruch zu nehmen. Ob die Kosten einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Betreuung oder Unterbringung von Minderjährigen unterlag unter Geltung des JWG in erster Linie der repressiven Heimaufsicht, § 78 JWG. Eine präventive Kontrolle der Einrichtung gab es weitestgehend nicht. Lediglich § 79 Abs. 1 JWG sah vor, dass für jeden zu betreuenden Minderjährigen eine gesonderte (Pflege-)Erlaubnis einzuholen war, wovon die Einrichtung aber rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategie: 9 erfolgskritisc... / 2.1 Strategiearbeit als Daueraufgabe verstehen und auf breite Beine stellen

Strategiearbeit als ständiger Dialog und raus aus dem "stillen Kämmerlein" Was früher als gültiger Maßstab betrachtet wurde, stellt sich heute als Hindernis für strategische Anpassungsfähigkeit heraus. Der erste Irrtum ist die Vorstellung, Strategiearbeit sei ein zeitpunktbezogenes Ereignis. Der zweite Irrtum ist die Annahme, dass Strategieinhalte ausschließlich von der Führu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.2.4 Zuschuss zum Übergangsgeld

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Das Übergangsgeld gehört zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben[1]. Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie u. a. Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Än...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher a...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/20634. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/16312. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen z...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.11 Übergangsmöglichkeiten

Rz. 58 Abs. 10 erlaubt den Übergang zu einem anderen Arbeitsverhältnis nach § 16i durch Abberufung und erneute Zuweisung. Ebenso sind Übergänge aus Arbeitsverhältnissen nach § 16e a. F. und aus dem Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich, dafür müssen die speziellen Voraussetzungen aus Abs. 3 Nr. 2 und 3 nicht erneut vorliegen. Für alle Fallgestaltungen gil...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen der Förderung Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4 Förderung

2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.3 Zielgruppe (Abs. 3)

Rz. 11 Ziel der Vorschrift ist eine Perspektive zur Erwerbstätigkeit als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen, denen es auch mit Unterstützung durch die Jobcenter über viele Jahre hinweg nicht gelungen ist, eine nachhaltige Beschäftigung zu finden und die dieser Perspektive bedürfen, weil eine Beschäftigungsprognose ansonsten negativ ausfallen muss und andere Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte ausschließlich ein Außerkrafttreten des § 16i mit Wirkung zum 1.1.2025. Das bedeutete, dass Förderungszeiträume vor dem 1.1.2025 beginnen dürfen aber auch müssen, und dann über den 31.12.2024 hinaus andauern und weiterlaufen. Die Gesetzesbegründung selbst führt aus, dass Förderungsleistungen daher längstens bis zum 31.12.2029 erbracht werden könn...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses

2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10)

Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. 1 für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind. Dabei muss die Förderung fü...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.7 Ausschlusstatbestände (Abs. 7)

Rz. 49 Die Ausschlussgründe sollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Kraft Gesetzes genügt die Vermutung dafür, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat (Abs. 7 Nr. 1) oder eine bisher erbrachte Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt (Abs. 7 Nr. 2). Die Vermutung stellt das Jobcenter auf. H...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.5 Berufliche Weiterbildung und Praktika (Abs. 5)

Rz. 43 In angemessenem zeitlichen Umfang sollen nach Abs. 5 erforderliche Weiterbildungen gefördert werden können. Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Eine Zulassung nach AZAV ist weder für den Träger noch für die Maßnahme erforderlich. Es steht aber nicht das Regelinstrumentarium zur Verfügung. Rz. 44 Im Regelfall ist eine Weiterbildung für die Ausübung der ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.12 Leistungsverfahren

Rz. 61 Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf einen Lohnkostenzuschuss und der Förderentscheidung darf der Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderentscheidung muss kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrages sein. Die Vordrucke zur Antragstellung und Information des Arbeitgebers zur Zuweisung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthalten hierzu einen Hi...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.1 Überblick

Rz. 7 Zur Vermeidung einer Überforderung der Versichertengemeinschaft kann die Krankenkasse den Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung wird der Anspruch auf das ...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.2 Sachleistungen einschließlich Gutscheine

Rz. 8 Als zusätzliche Leistungsform ist in den Regelungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 ff., nicht aber in § 4, rückwirkend zum 1.1.2011 der Gutschein aufgenommen worden. Gutscheine sind keine eigenständige Leistungsform, auch soweit unbare Formen der Leistungserbringung weder der Geld- noch der Sach- oder der Dienstleistung unmittelbar zugeordnet wer...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr