Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 5 Urlaub / II. Sonderfälle in Teilzeitverhältnissen

Rz. 15 Im Grundsatz kommt es nach dem gesetzlichen Urlaubsrecht nur auf die Tage an, an denen gearbeitet wird. Das Urlaubsrecht geht vom Tagesprinzip aus. Arbeitet ein Beschäftigter beispielsweise 20 Stunden pro Woche verteilt auf je vier Stunden von Montag bis Freitag, stellt dies urlaubsrechtlich eine Arbeit an fünf von sechs Werktagen dar. Besteht keine vertragliche Regel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Kürzung von Sonderleistungen

Rz. 255 Sonderleistungen mit Entgeltcharakter sind entsprechend der verkürzten Arbeitszeit zu kürzen. Rz. 256 Sonderleistungen mit Betriebstreuecharakter sind grundsätzlich nicht zu kürzen. Errechnet sich die Sonderleistung aus einem gewissen Prozentsatz zum Grundgehalt, so ergibt sich jedoch eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung ist rechtmäßig, da sie nicht an die ...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Beschäftigungsverhältnis

Rz. 10 Anders als noch die Vorgängerregelung in § 15b BAT eröffnet bereits der Wortlaut des § 11 TVöD/TV-L den Teilzeitanspruch allen Beschäftigten. § 15b BAT war auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt.[8] Rz. 11 Es genügt, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis besteht.[9] Der Anspruch auf die Teilzeitarbeit kann also in den besonderen Fällen des § 11 TvöD/TV-L beispielswe...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / II. Ältere Übergangsregelungen

Rz. 38 Zu den Übergangsregelungen bei Anhebung der Gleitzonengrenzen von 400 EUR bis 800 EUR auf 450 EUR bis 850 EUR mit Wirkung zum 1.1.2013 finden sich Bestandsschutzregelungen in § 444 Abs. 1 SGB III, § 7 Abs. 3 SGB V, § 231 Abs. 9 SGB VI, § 276b Abs. 2 SGB VI. Die bei Inkrafttreten der Gleitzonenregelung am 1.4.2003 geschaffenen Übergangsregelungen dürften kaum mehr Anwe...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / I. Primäranspruch

Rz. 17 Vorrangig gewährt § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, also auf Teilzeitbeschäftigung. Es handelt sich um einen echten Anspruch, der keiner weiteren Mitwirkungs- oder Umsetzungshandlung bedarf. Äußert der Anspruchsberechtigte das Verlangen, so resultiert daraus unmittelbar die Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Vereinbarung über eine Pflegeteilzeit

Rz. 47 Macht der Beschäftigte die nur teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung geltend, also eine Pflegeteilzeit, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit, § 3 Abs. 4 S. 1 PflegeZG. Der Beschäftigte kann also die Teilzeitlösung nicht ohne Beteiligung des Arbeitgebers durchse...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 55 § 8 TzBfG, § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX, § 3 PflegeZG und z.B. § 11 TVöD enthalten Anspruchsgrundlagen für Teilzeitbeschäftigung. § 15 BEEG steht in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zu diesen Anspruchsgrundlagen, d.h. ein nach § 15 BEEG Anspruchsberechtigter kann stattdessen einen Anspruch gemäß § 8 TzBfG geltend machen.[78] Die Anspruchsgrundlagen können aber nicht b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zeitpunkt und Umfang der Verringerung

Rz. 57 Zwar ist nach § 8 Abs. 2 TzBfG der Zeitpunkt der Verringerung nicht anzugeben. Um jedoch als Angebot auf Abänderung eines Vertrages hinreichend bestimmt zu sein und darüber hinaus die Kontrolle der Fristen zu ermöglichen, muss das Angebot des Arbeitnehmers den Zeitpunkt des Beginns der gewünschten Änderung angeben.[67] Ausreichend ist es jedoch, wenn der Anfangstermin...mehr

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§ 5 Urlaub / I. Grundsätze zur Berechnung der Urlaubsdauer

Rz. 10 Die Dauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens vierundzwanzig Werktage. Dabei geht das BUrlG von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage i.S.d. § 3 Abs. 1 BUrlG sind nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 Abs. 2 BUrlG. Rz. 11 Für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte gilt daher, dass die Mindestzahl der Urlaubstage sic...mehr

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§ 3 Entlohnung / I. "Arbeitsentgelt"

Rz. 7 Unter den Begriff des Arbeitsentgelts gem. § 4 Abs. 1 TzBfG ist zunächst die Grundvergütung des Arbeitnehmers zu verstehen. Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen knüpft.[6] Auch die Differenzierung au...mehr

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§ 3 Entlohnung / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das Verbot der Gehaltsdifferenzierung wegen der vereinbarten Dauer der Arbeitszeit jenseits einer reinen Pro-rata-temporis-Betrachtung ergibt sich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG. Jenseits dieser Norm stellt eine ungleiche Entlohnung Teilzeitbeschäftigter häufig auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar und damit einen Verstoß gegen § 3 EntGTransp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Feststellungsklage auf Eintritt der Verringerungsfiktion

Rz. 218 Hat der Arbeitgeber sich nicht oder nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 5 TzBfG geäußert, tritt gem. § 8 Abs. 5 S. 2 beziehungsweise S. 3 TzBfG die Fiktion der zustimmenden Willenserklärung ein. Einer Klage hierauf bedarf es daher nicht mehr. Würde der Arbeitnehmer nunmehr noch eine Klage auf Abgabe der Willenserklärung erheben, so würde diese in eine zulässige Fe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 9 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 10 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[18] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustelle...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 5 Freistellungsphase und Sonderzahlungen

Der Umgang mit Sonderzahlungen während der Freistellungsphase ist Gegenstand einiger aktueller Entscheidungen des BAG. So ist beispielsweise der tarifvertragliche Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit von der Zahlung von einer Inflationsausgleichsprämie unwirksam.[1] Der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit durch § ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Bei der Festlegung eines Arbeitszeitmodells sind die Rahmenbedingungen aus § 2 Abs. 1 und Abs. 2 AltTZG einzuhalten. Für die Durchführung der Altersteilzeit existieren dabei innerhalb der gesetzten Grenzen durch das AltTZG unterschiedliche Modelle: Beim Teilzeitmodell wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilze...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften u. a.

Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten bei Altersteilzeit entsprechend. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben für Teilzeitarbeit zu beachten. 8.1 Kündigungsschutz Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung fle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Als Unterfall des Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB ist der Arbeitsvertrag von seiner Rechtsnatur als Dauerschuldverhältnis her darauf ausgerichtet, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen. Gleichwohl ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum (befristet) zu schließen. Mit dem "Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S 1, 11–104mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.1 Voraussetzung der Teilzeitausbildung

Das bis zur Gesetzesreform im Jahr 2020 notwendige berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Teilzeitausbildung – etwa aufgrund der Betreuung eines eigenen Kindes, der Pflege von Angehörigen oder eines vergleichbar schwerwiegenden Grundes – gibt es nicht mehr. Die Teilzeitausbildung wird damit für alle Auszubildenden ermöglicht und stellt eine Alternative zum traditione...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 3 Vertragliche Vereinbarungen

In dem verwendeten Berufsausbildungsvertrag ist die Vereinbarung einer Teilzeitausbildung als wesentlicher Inhalt des Vertrages vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich niederzulegen. Soll die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit erst nach Beginn der Berufsausbildung verkürzt werden, ist eine Änderungsvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag notwendig. Unabhängig v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 11.604 EUR[1]. [2] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[3] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.4 Modell der Teilzeitausbildung und Ausbildungszeitrahmen

Die gesetzliche Regelung erlaubt verschiedenste individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten der Teilzeitausbildung. Den Rahmen für mögliche Modelle gibt § 7a Abs. 2 und Abs. 3 BBiG vor. Ausgangspunkt ist die prozentuale Festlegung der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 BBiG. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.6 Erneuter Antrag

Beschäftigte können grundsätzlich beliebig oft Brückenteilzeit beantragen. Wichtig Erneuter Antrag Frühestens 1 Jahr nach Rückkehr aus der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit oder Brückenteilzeit) verlangen.[1] Die Inanspruchnahme von Teilzeit nach anderen Rechtsgrundlagen sperrt jedoch nicht.[2] Für einen erneuten Antrag, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Brückenteilzeit ist der im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Anspruch von Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 1 bis zu 5 Jahren zu reduzieren und danach ohne Weiteres zur bisherigen Arbeitszeit (in Vollzeit oder Teilzeit) zurückzukehren. §9a TzBfG ist die rechtliche Grundlage für die Brückenteilzeit. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.5 Betriebliche Gründe

Die Brückenteilzeit kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Insoweit gelten die Grundsätze des § 8 Abs. 4 TzBfG und die dazu ergangene Rechtsprechung in entsprechender Anwendung. Inwieweit die sehr hohen Anforderungen an die betrieblichen Gründe von der Rechtsprechung im Hinblick auf eventuelle Besonderheiten der befristeten Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 4 Inhalt des Anspruchs auf Brückenteilzeit

Der Anspruch auf die Brückenteilzeit richtet sich auf eine von vornherein fixierte Reduzierung der Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bei einer Höchstdauer von 5 Jahren. Tarifvertraglich ist eine Verkürzung oder Verlängerung dieses Zeitraums möglich – auch wenn dies zuungunsten des Arbeitnehmers wirkt.[1] Individualvertraglich sind die Arbeitsvertragspa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 2.3 Überschreiten der Altersgrenze von 55 Jahren

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, z. B. infolge eines Wechsels von Voll- zur Teilzeitbeschäftigung oder von einer selbstständigen Tätigkeit zur Arbeitnehmerbeschäftigung, bleiben weiterhin krankenversicherungsfrei, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert (a...mehr