Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2 Steuerrecht

2.1 Besteuerung bei der Wahl des Berliner Testaments 2.1.1 Allgemeines Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweigender Widerruf eines Schenkungsangebots (nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB) bezüglich Versicherungspolicen im Testament durch Anordnung einer Erbschaft zu gleichen Teilen

Leitsatz (nicht amtlich) 1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so ist dies im Zweifel jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung jederzeit einseitig lösen kann. 2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermög...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / III. Sachverhalt und Wertung des handschriftlichen Testaments

Ausgangspunkt ist ein handschriftliches Ehegattentestament folgenden Inhalts: Zitat "Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Erstversterbende vermacht dem überlebenden Ehegatten an seinem gesamten Nachlaß den Nießbrauch auf Lebenszeit. Der einzige Erbe nach dem Längstlebenden von uns ist unser Sohn X. Das Haus und Guthabenbeträge auf der Bank und Sparkonten vor...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.1 Bestimmung durch Testament

Rz. 12 Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung die Person des Testamentsvollstreckers unmissverständlich und unmittelbar selbst bestimmen (§ 2197 BGB). Allerdings ist bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung in der letztwilligen Verfügung zu beachten, dass es durch Verweigerung zu einem Wegfall des vorgesehenen Testamentsvollstreckers kommen kann, sodass g...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweige... / 1 Gründe

I. Die Parteien sind Geschwister und zugleich Mitglieder der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter, der am … 2019 verstorbenen (Name 01), geborene (Name 02) (nachfolgend: Erblasserin). Weitere Abkömmlinge der Erblasserin sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament (vom 31.8.2017) mit nachfolgendem Inhalt: Zitat Testam...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

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ZErb 03/2024, Der Begriff B... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung eines Vermächtnisses und hierbei um den Begriff des "Barvermögens". Die Klägerin und die Beklagten sind neben einem weiteren Bruder die Kinder des zwischen dem TT.MM.2020 und dem TT.MM.2020 in Ort2 verstorbenen Erblassers DD. Mit notariellem Testament vom 16.4.2018 setzte der Erblasser die Beklagten als Erben ein. Zuvor wurde der Kläger...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / Leitsatz

1. Ist der Erblasser berechtigt, den Erbvertrag oder ein für ihn bindend gewordenes Testament anzufechten, kann der Erbe keinen Anspruch gem. § 2287 BGB geltend machen, wenn der Erblasser zum Nachteil des Vertrags- oder Schlusserben noch innerhalb der Anfechtungsfrist Schenkungen vornimmt, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird. 2. Voraussetzung für eine...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.3 Antragsgrundsatz

Rz. 41 Das Testamentsvollstreckerzeugnis wird von dem nach § 343 FamFG für die Nachlasssache zuständigen Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt, § 2368 BGB. Der Antrag ist schriftlich in notarieller Urkunde oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu stellen. Bei Stellung des Antrages müssen folgende Angaben enthalten sein: Die Zeit des Todes des Erblassers, die Verfügung v...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7 Einziehungsverfahren – Amtsverfahren

Ist ein erteilter und ausgehändigter Erbschein unrichtig, muss das Gericht ihn einziehen, § 2361 BGB i. V. m. §§ 26, 353 FamFG. Das Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB – als Spiegelbild zum Erteilungsverfahren – spielt sowohl im Nachlassverfahren bei der Testamentseröffnung und Einziehung eines unrichtigen Erbscheins als auch im Grundbuchverfahren im Falle eines Amtswidersp...mehr

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ZErb 03/2024, Soll die Goldkette mit ins Grab?

Grabbeigaben sind seit jeher in vielen Kulturen Bestandteil von Bestattungsritualen. Sie dienen als Mittel der Ehrung und Respektbekundung gegenüber den Verstorbenen und fungieren hierneben als Mittel zur Aufrechterhaltung der emotionalen Verbindung der Hinterbliebenen zum Erblasser über dessen Tod hinaus. Die Frage, ob die Eheringe des Verstorbenen mit ins Grab gelegt werde...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.2 Örtliche Zuständigkeit

Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Nachlasssachen ist gemäß § 343 Abs. 1 FamFG der Wohnsitz des Erblassers zur Zeit des Erbfalls. Alternativ ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser beim Erbfall seinen Aufenthalt hatte. § 343 Abs. 2 FamFG bestimmt die Voraussetzungen für die Auffangzuständigkeit des AG Berlin-Schöneberg. Im Fal...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12 Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers

Rz. 73 Grundsätzlich wird ein Testamentsvollstrecker nicht vollkommen ohne Bezahlung unentgeltlich tätig. Er hat vielmehr nach § 2221 BGB Anspruch auf eine angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat. Praxis-Beispiel Den Vergütungsanspruch ausschließende Erblasserverfügung "Die Testamentsvollstreckung ist kostenlos." Hat der Erblasser in seiner ...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweige... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so ist dies im Zweifel jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung jederzeit einseitig lösen kann. 2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfa...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.2 Bestimmung durch Eheleute

Rz. 14 Häufig kommt es vor, dass sich Ehegatten in ihrem Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen und zugleich einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Beim gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten ist dann stets zu ermitteln, ob die Anordnung nach dem Tod des Erst- oder des Letztversterbenden, also für den ersten oder erst für den zweiten Erbfall, beginnen...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / IV. Empfehlungen für die zutreffende Vorgehensweise

Das Nachlassgericht hätte in ein Beweisverfahren eintreten und das Ergebnis der Ermittlung abwarten und im Rahmen der Auslegung werten müssen. Inhaltlich gibt das handschriftliche Testament, gerade unter Berücksichtigung der Andeutungstheorie,[6] jedes der drei genannten Ergebnisse her. Der hier zunächst erteilte gemeinschaftliche Erbschein mit der schwer nachvollziehbaren Er...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.1 Nachweis der Amtsinhaberschaft

Rz. 39 Liegt die Ernennung des Testamentsvollstreckers in einem notariellen Testament oder (einseitig!) in einem Erbvertrag vor, so genügt zur Legitimation des Testamentsvollstreckers die Vorlage der öffentlichen Urkunde anstelle eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Fehlen diese Voraussetzungen, so ist das Testamentsvollstreckeramt als solches zwar nicht abhängig vom Besit...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14.2 Passive Prozessführungsbefugnis

Rz. 93 Im Passivprozess gilt die Regelung des § 2213 Abs. 1 BGB. Hiernach besteht eine konkurrierende Prozessführungsbefugnis. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, sofern der Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses befugt ist. Er kann den Anspruch gegen die Erben, den Testamentsvollstrecker oder gegen beide geltend machen. Da allerdings ein gegen den Erben g...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der sogenannten erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die sogenannte güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht i...mehr

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Erbprozessrecht / 5 Herausgabeklage des Alleinerben

Bei der Klage des wahren Erben gegen den Erbschaftsbesitzer aus dem Erbschaftsanspruch des § 2018 BGB müssen im Klageantrag die herausverlangten Gegenstände einzeln und genau bezeichnet werden, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Dies ist erforderlich für die Bestimmung des Umfangs der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft sowie zur Durchführung der Zwangsvollstreckung gemäß § 883 ZPO. ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 3 Verhältnis Erben/Testamentsvollstrecker

Rz. 8 Das Rechtsverhältnis zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist geprägt von den Regelungen in § 2218 BGB. Auch wenn dort auf die Regelungen des Auftragsrechts verwiesen wird, besteht zwischen den Beteiligten kein Auftragsverhältnis, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis sui generis. Rechtstechnisch gesehen ist der Testamentsvollstrecker weder Beauftragte...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / 7

Auf einen Blick Bei einem Testament, das den Nachlass nach Einzelgegenständen verteilt, ist zunächst durch Auslegung zu klären, wer Miterbe, wer evtl. Vermächtnisnehmer nach § 2087 Abs. 2 BGB sein soll oder ob eine Beschränkung der Vollerbschaft gewollt war. Ansatzpunkt für die Prüfung ist zunächst der Erbscheinsantrag des Beteiligten. Erbvergleiche der Beteiligten können be...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.2 Zeitliche Befristung

Rz. 68 Einen weiteren Beendigungsgrund stellt die zeitliche Befristung der Testamentsvollstreckung dar. Primär endet diese, wenn im Testament vom Erblasser eine Frist für die Dauer festgesetzt ist und wenn der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt hat.[1] Daneben sieht § 2210 Satz 1 BGB eine Höchstdauer von 30 Jahren vor. Diese Frist stellt allerdings keine absolute O...mehr

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Erbprozessrecht / 10 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist auch der Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteil ist ein bestimmter Anteil des Nachlasses. Der hierauf gerichtete Anspruch gegen die eingesetzten Erben ist ausschließlich auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet und stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar. Nahen Angehörigen, also sowohl jedem Kind nach de...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.4 Ernennung durch das Nachlassgericht

Rz. 18 Als Notlösung bietet sich an, das Nachlassgericht im Testament zu ersuchen, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen. Allerdings ist das Gericht nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Vielmehr besteht hier ein Ermessensspielraum. Das Ersuchen i. S. d. § 2200 BGB muss vom Erblasser nicht ausdrücklich gestellt werden. Es genügt, wenn sich durch (ggf. ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.2 Anspruchsberechtigung

Rz. 88 Gemäß § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker nur gegenüber den aus dem Testament ersichtlichen Erben und Vermächtnisnehmern. Der Schadensersatzanspruch des Erben fällt in den Nachlass, sodass er unter Umständen (bei Entlassung oder Tod des Testamentsvollstreckers) von dem Testamentsvollstreckernachfolger geltend zu machen ist. Die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.1 Abwicklungsvollstreckung, §§ 2203, 2204 BGB

Rz. 30 Den gesetzlichen Regelfall stellt die Auseinandersetzungs- oder Abwicklungsvollstreckung dar. In der Regel geht es einem Erblasser bei Anordnung der Testamentsvollstreckung darum einen geordneten Übergang des Vermögens auf den oder die Erben sicherzustellen. Hat der Erblasser betreffend die Aufgaben keine anderweitigen Bestimmungen als die Anordnung der Testamentsvoll...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 2.2 Rechtsstellung

Rz. 5 Im Gegensatz zur Vor- und Nacherbschaft wird der Testamentsvollstrecker nicht Eigentümer des Nachlasses im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge, sondern er ist nur Verwalter eines fremden hinterlassenen Vermögens, wobei ihm die tatsächliche Sachherrschaft obliegt. Gleichwohl hat er im Außenverhältnis eine weitergehende Rechtsmacht als der Vorerbe, vgl. § 2205 Satz 2 und Sat...mehr

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Erbprozessrecht / 7.1 Vorerbschaft und Eintritt der Nacherbschaft

Durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser anordnen, dass sein Nachlass verschiedenen Personen zeitlich nacheinander zukommen soll. Der Vorerbe ist damit ein "Erbe auf Zeit". Wer als Vorerbe eingesetzt ist, erhält zwar mit dem Tode des Erblassers den Nachlass wie ein "gewöhnlicher" Erbe, ist aber kein vollwertiger Erbe, da er im Verhältnis zum eingeset...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.4 Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund

Rz. 70 Auch eine Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund ist möglich. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auch gegen seinen Willen, aber nach seiner Anhörung, vgl. § 2227 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn dieser seine Pflichten grob verletzt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig ist. U...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.5 Ersatztestamentsvollstrecker/Mitvollstrecker

Rz. 19 Will der Erblasser nur einer einzelnen Person seines Vertrauens die Verwaltung seines Nachlasses übertragen, z. B. um Kompetenzstreitigkeiten unter den Testamentsvollstreckern zu vermeiden, kann er die Fortsetzung der Testamentsvollstreckung bei Ausfall der von ihm beauftragten Person auf verschiedenen Wegen erreichen: § 2197 Abs. 2 BGB sieht die Möglichkeit der Ernenn...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.1 Natürliche Personen

Rz. 23 Es kann davon ausgegangen werden, dass jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden kann. Zwingend ist allerdings, dass der Testamentsvollstrecker im Zeitpunkt des Erbfalls voll geschäftsfähig ist und nicht nach § 1896 BGB einen Betreuer zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten erhalten hat (§ 2201 BGB). Achtung Für den Fall, dass ein Unfähiger...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.4 Funktionelle Zuständigkeit

Liegt eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments bzw. Erbvertrags vor bzw. wird von einer Partei die Existenz dessen behauptet oder kommt die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht, so ist grundsätzlich der Richter zuständig. Soll ein Erbschein auf Grundlage gesetzlicher Erbfolge erteilt werden, so trifft der Rechtspfleger die Entscheidung, § 3 Nr. 2c, § 16 ...mehr

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Erbprozessrecht / 4 Erbenfeststellungsklage

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Erbe sein Erbrecht grundsätzlich gegenüber Dritten wie Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern nachweisen muss. Dies kann entweder durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines Testaments oder eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins erfolgen. Ist zwischen zwei Personen ein Erbrecht streitig und der erforderliche Nachweis somi...mehr

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ZErb 03/2024, Der Begriff B... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Nach erläuternder Auslegung des Begriffs "Barvermögen" in Testamenten, ist aufgrund der veränderten Verkehrsanschauung von "Bargeschäften" im heutzutage überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehr auch sofort über eine Kartenzahlung verfügbares Bankguthaben umfasst, sofern sich aus) den Umständen im Übrigen kein abweichender Erblasserwille erkennen lässt. 2. Da...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.4 Gesamtvollstreckung

Rz. 35 Der Erblasser kann mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen. Diese führen dann ihr Amt gemeinschaftlich als Gesamtvollstrecker aus, § 2224 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aus der gemeinschaftlichen Amtsführung folgt letztlich, dass mehrere Testamentsvollstrecker auch grundsätzlich nur übereinstimmend Handlungen vornehmen können. So können Anträge nur gemeinsam gestellt und Rechtsmi...mehr

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Erbprozessrecht / 3 Begriffsbestimmung Nachlass- und Teilungssachen

Die Durchführung der Erbauseinandersetzung ist in den §§ 2042 ff. BGB geregelt, die "Nachlass- und Teilungssachen" als Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in § 342 ff. FamFG. Das Nachlassgericht ist nach § 342 Abs. 1 FamFG im Bereich der "Nachlasssachen" im Wesentlichen für die besondere amtliche Verwahrung letztwilliger Verfügungen, die Sicherung des Nachlasses ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7.2 Voraussetzungen

Zuständigkeit Zuständig für die Einziehung ist immer das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat. Dies gilt für die internationale, die örtliche und die funktionale Zuständigkeit und auch für den Fall, dass ein unzuständiges Gericht den Erbschein erteilt hat. Unrichtigkeit Bei Vorliegen schwerer Verfahrensfehler ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen. Die...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / V. Bewertung der Kritik des Senats

Die Kritik des Senats ist in ihrer Deutlichkeit dennoch missverständlich. Es geht aus dem Leitsatz nicht hervor, was genau der Senat korrigieren möchte. Soll die Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger rückgängig gemacht werden oder sollen Nachlasssachen nur von Amtsgerichtsdirektoren bearbeitet werden dürfen und wollen diese das überhaupt? Ein Leitsatz bzw. eine gerichtliche E...mehr

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Erbprozessrecht / 1 Einleitung

Der Erbprozess ist geprägt sowohl von materiell-rechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Besonderheiten aus verschiedenen Bereichen der ZPO und des FamFG. Die prozessualen Instrumentarien sind vielfältig. So können erbrechtliche Ansprüche des Alleinerben[1] in Form von Auskunfts- oder Herausgabeansprüchen Gegenstand einer prozessualen Auseinandersetzung sein. Es können abe...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 16 Zusammenfassung

Rz. 95 Wenngleich eine Testamentsvollstreckung nicht für jeden Nachlass notwendig ist, so erscheint deren Anordnung doch in vielen Fällen ratsam. Ein Testamentsvollstrecker vermittelt aufgrund seiner Erfahrung und des in ihn gesetzten Vertrauens des Erblassers in der Regel die notwendige Autorität und Neutralität, um möglichen Streit unter den Erben zu vermeiden und auf eine...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6 Testament, Erbvertrag (Zeilen 9 bis 12)

In Zeile 9 sind Angaben zu machen, ob ein Testament bzw. Erbvertrag vorhanden ist. Ist dies der Fall, sind der Name, das Aktenzeichen des Gerichts/Urkundenrolle des Notars einzutragen. Ein nicht amtlich verwahrtes Testament ist an das Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Geschieht dies nicht, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Testaments beizufügen. Unter U...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.5 Beispiel

Praxis-Beispiel Begünstigtes Betriebsvermögen und weiteres Vermögen wird vererbt Großvater G hat ein formgültiges Testament errichtet. Hierin hat er seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eltern der Enkelin sind vorverstorben. Der Nachlass enthält: einen Mitunternehmeranteil (Steuerwert 8.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden), ein zu fremde Wohnzwecke...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dies wird regelmäßig im Eheve...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)

Ist ein Erbschein beantragt worden, so ist dies in Zeile 12 unter Angabe des Namens, des Aktenzeichens des Gerichts bzw. der Urkundenrollen-Nummer des Notars einzutragen. Der Erbe kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, welcher Zeugnis gibt über sein Erbrecht und bei mehreren Erben über die Größe des Erbteils. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbsch...mehr