Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 266 Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, verlangte von der Beklagten aus übergegangenem Recht restlichen Schadensersatz wegen der Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Im Revisionsverfahren stritten die Parteien nur noch darum, ob die Beklagte den für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern anfallenden Investitionszuschlag...mehr

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Katalonien / 1. Die vertragliche Erbfolge

Rz. 59 Das katalanische Recht hat in Aufhebung des romanischen Prinzips, das dies verboten hatte, historisch die vertragliche oder paktierte Erbfolge zugelassen. Die Erbverträge in Katalonien tragen den Namen heretaments und sind im Titel III des IV. Buches des CCCat geregelt. Historisch gesehen hatten die Erbverträge einen hohen Stellenwert, wobei ihre traditionelle Regelun...mehr

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Italien / I. System der Erbschaftsteuer

Rz. 299 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Regierung Berlusconi mit Gesetz Nr. 383 vom 18.10.2001, das am 25.10.2001 in Kraft trat, für alle Erbfälle, die nach dem 25.10.2001 eingetreten sind, abgeschafft hatte, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 262/06 bzw. durch Gesetz Nr. 286/06 rückwirkend zum 3.10.2006 (Erbschaften) bzw. zum 1.1.2007 (Schenkungen) wieder eingef...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / IV. Örtliche und zeitliche Relativität des ordre public

Rz. 22 Der Sachverhalt muss einen erheblichen Inlandsbezug [49] und eine Gegenwartsbeziehung aufweisen. Beispiel: Sind sämtliche Beteiligte in Tunesien lebende Muslime und beantragen sie einen Erbschein zur Abwicklung eines hier befindlichen Bankdepots nach ihrem 1994 verstorbenen Vater, so erscheint es vermessen, die sich bei Anwendung des islamischen Erbrechts ergebende ungl...mehr

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Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

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Russische Föderation / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 25 Wie dargestellt (siehe Rdn 19) ist der Ehegatte Erbe in der ersten Kategorie und erbt gleichberechtigt mit Kindern und Eltern des Erblassers. Gemäß Art. 1150 ZGB hat diese Erbenstellung keinen Einfluss auf die Ansprüche auf güterrechtliche Auseinandersetzung. Gemäß Art. 256 ZGB und Art. 33, 34 Familiengesetzbuch gilt, sofern ehevertraglich keine andere Regelung getrof...mehr

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Schweiz / 6. Wahl und Modifikation der Gütergemeinschaft

Rz. 171 Unterstellen die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse dem Güterstand der Gütergemeinschaft, umschreiben sie den Umfang des Gesamtgutes durch Wahl der Variante der allgemeinen Gütergemeinschaft möglichst weit und weisen sie das ganze Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten zu, so kann der Nachlass des vorversterbenden Ehegatten auf die persönlichen Gebrauchsgegen...mehr

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Albanien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 4 Das materielle Erbrecht ist im albanischen Zivilgesetzbuch vom 29.7.1994 geregelt.[2] Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Sie erben grundsätzlich zu gleichen Teilen. Eheliche, nichteheliche, durch den Erblasser anerkannte außereheliche und adoptierte Kinder erben gleichberechtigt, Art. 361 ZGB. Ist eines der Kinder vor ...mehr

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Norwegen [1] / VI. Gegenseitige und gemeinsame Testamente

Rz. 69 In Norwegen besteht nach § 60 ADL die Möglichkeit, dass zwei oder mehrere Personen in einem gemeinsamen Dokument ein Testament errichten können (gemeinsames Testament). Die Vorschrift gestattet es auch, ein Testament zum gegenseitigen Vorteil füreinander zu errichten (gegenseitiges Testament). Rz. 70 Den Widerruf oder die Änderung eines gemeinsamen oder eines gegenseit...mehr

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Schweiz / e) Auflage

Rz. 110 Die Auflage erlaubt dem Erblasser die Anordnung verschiedenster Verhaltensweisen gegenüber den Erben oder Vermächtnisnehmern. Möglicher Gegenstand der Auflage ist alles, was Inhalt einer Schuldverpflichtung sein kann.[188] Das Bundesgericht verlangt nicht zwingend einen Bezug der Auflage zu den dem Beschwerten durch Verfügung von Todes wegen zugewendeten Erbschaftsge...mehr

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Deutschland / 5. Steuertarif; Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 286 Soweit die Bereicherung des Erwerbers die Freibeträge übersteigt, ist auf den Mehrbetrag Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Erbschaftsteuersatz ist zunächst abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG). Zur Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten und Lebenspartner des Zuwendenden insbesondere dessen Kinder und Enkelkinder. Dessen Eltern und Voreltern gehören im Fall de...mehr

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Italien / 9. Ersatzerbschaft

Rz. 120 Gemäß Art. 688 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser einen Erben einsetzen für den Fall, dass der vorrangig eingesetzte Erbe (oder der gesetzliche Erbe) die Erbschaft nicht annehmen kann oder will. Das Gleiche gilt nach Art. 691 c.c. für Vermächtnisse. Die Anordnung der Ersatzerbschaft kann eine einfache, eine mehrfache, eine aufeinander folgende oder eine wechselseitige se...mehr

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Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

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Italien / 4. Umfang des Pflichtteilsrechts

Rz. 148 Für die Berechnung der Pflichtteilshöhe ist zunächst das Reinvermögen des Erblassers (Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Erblasser- und Erbfallschulden[224]) zum Zeitpunkt der Eröffnung der Erbfolge zu ermitteln.[225] Eingerechnet werden auch unentgeltliche Zuwendungen (bei gemischten Schenkungen der unentgeltliche Anteil)[226] des Erblassers zu seinen Lebzeiten (s...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / C. Erbenloser Nachlass

Rz. 57 Anlass für die Probleme mit dem Fiskuserbrecht im Internationalen Privatrecht ist, dass dieses in einigen Staaten, insbesondere in England und anderen Staaten mit angloamerikanischem Rechtssystem, aber auch in Österreich und den Niederlanden,[62] als hoheitliches Aneignungsrecht (Okkupationsrecht der Krone)[63] an dem "herrenlosen" Nachlass (bona vacantia) ausgestalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.3 Hinterbliebenenversorgung und Sterbegeld

Erhält ein Hinterbliebener des Arbeitnehmers Sterbegeld, ist dies ebenfalls ein Versorgungsbezug.[1] Für das Sterbegeld gelten zur Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ebenfalls der Prozentsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag des Verstorbenen. Das Sterbegeld darf als Leistung aus Anlass des Todes die Berechnung des Versorgungsfreibetr...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / D. Anpassung ausländischer erbrechtlicher Institute an das inländische Sachenrecht

Rz. 41 Erbrecht und Sachenrecht liegen dicht beieinander. Unterliegt die Erbfolge einem anderen Recht als ein zum Nachlass gehörender Gegenstand (z.B. im Fall der Vererbung eines in Deutschland belegenen Grundstücks durch einen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorbenen Erblasser), so können sich aus dem französischen Erbrecht Folgen ergeben, die das deut...mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / dd) Zuwendung

Rz. 76 Die definición ist ein aus zwei Elementen zusammengesetztes Rechtsgeschäft: Es setzt sich einerseits aus einer Zuwendung und andererseits aus einem Verzicht zusammen.[137] Der Erbverzicht muss gemäß Art. 38 Abs. 1 ErbVG (Art. 50 Abs. 1 CDCIB a.F.) "in Anbetracht irgendeiner Schenkung, Zuwendung oder eines Ausgleichs" im weitesten Sinne,[138] den der Verzichtende vom E...mehr

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Frankreich / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 173 Grundsätzlich kann jeder Miterbe gem. Art. 815 Abs. 1 C.C. jederzeit die Teilung verlangen. Vertraglich kann ein Teilungsausschluss gem. Art. 1873–2 ff. C.C. bis zu einer Dauer von fünf Jahren vereinbart werden. Gerichtlich kann auf Antrag gem. Art. 821 ff. C.C. ein Teilungsausschluss auf die Dauer von höchstens fünf Jahren (Art. 823 C.C.), bei Minderjährigkeit von M...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Allgemeines

Rz. 148 Etwaige Pflichtteilsansprüche beurteilen sich nach dem Recht, welches für die Erbfolge insgesamt gilt, dem Erbstatut. Dieses bestimmt sich für Erbfälle, die ab dem 17.8.2015 eingetreten sind, nach den Art. 21, 22 EuErbVO. Rz. 149 Das Recht auf den Noterbteil nach dem (gemein-)spanischen Código Civil (die legítima)[215] unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Pflic...mehr

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Nordmazedonien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das materielle Erbrecht ist in dem am 20.9.1996 in Kraft getretenen Erbgesetz (mazErbG) enthalten, welches das vormalige Erbgesetz aus dem Jahre 1973 abgelöst hat.[6] Rz. 4 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Art. 13 mazErbG die Kinder und der Ehegatte. Für Abkömmlinge der Kinder gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen. Nichtehelic...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Dingliche Wirkungen von Vindikationslegaten und Teilungsanordnungen

Rz. 111 Einzelvermächtnisse und Teilungsanordnungen betreffen nicht den Übergang des Vermögens als Ganzes (Universalsukzession), sondern einzelne Rechte, die aus dem Nachlass herausgelöst werden (Singularsukzession). Selbst dann, wenn dem Vermächtnis in der Rechtsordnung, die Erbstatut ist, unmittelbar verfügende Wirkung zukommen sollte – wie z.B. im französischen oder itali...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Rechtswahl nach Übergangsrecht

Rz. 131 Gemäß Art. 83 Abs. 2 EuErbVO ist eine auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen bezogene Rechtswahl, die vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO (17.8.2015) getroffen wurde, für eine nach dem Anwendungsstichtag eingetretene Erbfolge nicht nur dann wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kapitels III der EuErbVO erfüllt (antizipierte Rechtswahl). Sie ist auch dann ...mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Italien / 1. Allgemeines

Rz. 226 Der Anfall des Nachlasses erfolgt im italienischen Recht nicht ipso jure.[371] Der Nachlass bildet zunächst eine selbstständige Masse ohne Rechtsträger [372] (sog. patrimonio ereditario), die erst durch die Annahme der Erbschaft durch die zur Erbschaft berufenen Personen gem. Art. 470 ff. c.c. diesen Personen anfällt (Art. 459 c.c.). Die Annahme wirkt nach Art. 459 c....mehr

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Luxemburg / f) Abgrenzung zum Sachenrecht

Rz. 22 Nach wohl h.M. bestimmt das Erbstatut, ob es aufgrund des Todes zu einer Änderung der dinglichen Rechtszuordnung kommt. Wie sich dieser Übergang mit dinglicher Wirkung vollzieht, ob also z.B. eine zusätzliche Eintragung im Grundstücksregister erforderlich ist, bestimmt dagegen die lex rei sitae. Dies gilt auch für das Vindikationslegat oder das gesetzlich aufgrund des...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Erbverträge (pactos sucesorios)

Rz. 85 Durch Erbvertrag können gemäß Art. 51 Abs. 1 ErbVG alle letztwilligen Verfügungen betreffend die Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge getroffen werden. Somit können mit erbvertraglicher Bindungswirkung Erben (Art. 66–99 ErbVG) oder Vermächtnisnehmer (Art. 70–73 ErbVG) eingesetzt werden. Ferner können Ersatzanordnungen, Bedingungen, Vorbehalte, Verzichte und Rückfallklau...mehr

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Litauen / I. Testamentserrichtung, Nichtigkeit des Testaments

Rz. 20 Jeder hat das Recht, durch Testament seine Erben frei zu bestimmen. Nur wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Rz. 21 Die wirksame Errichtung eines Testaments setzt die höchstpersönliche Errichtung durch einen testierfähigen Erblasser voraus, der mit dem notwendigen Testierwillen handelt. Zudem dürfen keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Rz. 2...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 142 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[250] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Die Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erbrecht

Rz. 1 Der gewöhnliche Aufenthalt ist einer der Schlüsselbegriffe der EuErbVO.[1] Er ist nicht nur für die Anknüpfung des Erbstatuts (Art. 21 EuErbVO) und des für die Verfügungen von Todes wegen maßgeblichen Errichtungsstatuts (Art. 24, 25 EuErbVO) von besonderer Bedeutung. Die internationale Zuständigkeit für gerichtliche Streitigkeiten (Art. 4 EuErbVO) und die Ausstellung d...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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Nordmazedonien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Die Bestimmungen des am 1.1.1983 in Kraft getretenen Gesetzes der ehemaligen Föderation Jugoslawien zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse (IPRG) vom 15.7.1982[1] galten in der souveränen Republik Mazedonien nach Abspaltung aus der jugoslawischen Föderation zunächst fort.[2] Am 12.7.2007 wurde das Gesetz durch...mehr

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Deutschland / 1. Funktion und Inhalt

Rz. 141 In vielerlei Situationen benötigt der Erbe einen Nachweis seines Erbrechts (gegenüber dem Grundbuchamt, dem Handelsregister, Banken, Lebensversicherungen etc.). Deshalb stellt das Nachlassgericht gem. § 2353 BGB auf Antrag dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht aus. Aus diesem ergeben sich die Person des Erben sowie die Größe des jeweiligen Erbteils (§ 2353 BGB) so...mehr

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Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 207 Das Berufungsurteil hielt im Ergebnis revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Da eine Haftung des Beklagten für die von ihm verursachte Verletzung der Gesundheit des Klägers gemäß § 823 Abs. 1 BGB mangels Verantwortlichkeit des Beklagten ausschied (§ 827 BGB) und Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten verlangt werden konnte, kam allein eine ...mehr

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Frankreich / aa) Die verschiedenen Güterstände

Rz. 53 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich gem. Art. 1400–1491 C.C. die sog. communauté réduite aux acquêts, also eine Errungenschaftsgemeinschaft. Zu unterscheiden sind bei der communauté réduite aux acquêts das Gesamtgut (la communauté) und das Eigengut (les propres) jeweils des Mannes und der Frau. Das Gesamtgut setzt sich gem. Art. 1401 C.C. aus dem von den Ehegatt...mehr

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Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Problematik

Rz. 150 In einigen Staaten gilt kein einheitliches Recht auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts, sondern es gibt mehrere parallele Rechtsordnungen nebeneinander. Rz. 151 So kann es eine interterritoriale Rechtsspaltung geben, bei der in einzelnen Gebieten dieses Staates unterschiedliches Recht gilt. In Europa ist das z.B. im Vereinigten Königreich (England und Wales, Scho...mehr

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Russische Föderation / VII. Sonstige Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung, insb. Errichtung einer Nachlassstiftung

Rz. 63 Insbesondere wenn es um die Nachlassplanung von größeren Vermögen in Russland geht, wurde in der Vergangenheit häufig auf Möglichkeiten, die z.B. Stiftungsmodelle im Ausland bieten, zurückgegriffen (siehe Rdn 5). Weiterhin gibt es im russischen Recht keine Möglichkeit, den Erbteil reduzierende Schenkungen oder sonstige Vermögensdispositionen zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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Ungarn / 1. Erbvertrag

Rz. 194 In einem Erbvertrag[178] verpflichtet sich der Erblasser, den anderen Vertragspartner im Hinblick auf einen gegenüber ihm bzw. einem im Vertrag bestimmten Dritten zu erbringenden Unterhalt, Leibrente bzw. Pflege – bezogen auf sein Vermögen, einen bestimmten Teil davon oder auf bestimmte Vermögensgegenstände – als Erben einzusetzen.[179] Der Erbvertrag ist im ungarisc...mehr

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Griechenland / 4. Insbesondere: Grundstücksabwicklung und Auszahlung von Bankguthaben

Rz. 94 Grundstücks- bzw. Immobilienabwicklung: Nach griechischem Recht muss für den Erwerb einer Immobilie die Eintragung ("Transkription") eines entsprechenden "Titels" ins Grundbuch vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Todes wegen. In diesem Fall kann der "Titel" entweder eine notarielle oder (ab 1.9.2024) eine anwaltliche Erbschaftsannahme oder ein Erbsch...mehr

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Frankreich / c) Die stipulation de parts inégales und die clause d’attribution de la totalité de la communauté

Rz. 199 In den Art. 1520–1525 C.C. findet sich die gesetzliche Regelung der stipulation de parts inégales und der clause d’attribution de la totalité de la communauté. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen dahingehend, dass das Gesamtgut bei Beendigung des Güterstands nicht hälftig geteilt wird, sondern dass einem der Ehegatten ohne Verpflichtung zur Ausgleichszahlung ein ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Allgemeines

Rz. 48 Persönliche Anknüpfungsmerkmale stellen also auf Merkmale der am Erbfall Beteiligten ab. Persönliche Anknüpfungsmerkmale sind beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit. Ist die persönliche Steuerpflicht in Deutschland gegeben, ist das Weltvermögen (unabhängig davon, wo dies räumlich belegen ist, also das Inlands- und Auslands...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / VI. Registrierung von Testamenten

Rz. 25 In Deutschland sind nach Beurkundung eines Testaments vom Notar gem. § 34a Abs. 1 S. 1 BeurkG die Verwahrangaben dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister (ZTR) in Berlin mitzuteilen. Bei Beurkundung anderer Verfügungen, die sich auf die Erbfolge auswirken können (Widerruf von Testamenten, erbrechtliche oder güterrechtliche Rechtswahl, Erbve...mehr