Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit

Rz. 166 Beispiel: Ein aus Los Angeles stammender US-Amerikaner, der zuletzt mit seiner Ehefrau in New York lebte und nach der Trennung von ihr nun mit seiner Freundin in Düsseldorf wohnt, möchte für seine Erbfolge gerne kalifornisches Erbrecht wählen. Dieses sieht – anders als das in New York geltende Recht – für die Witwe keine zwingenden Rechte vor, so dass die Erbeinsetzu...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Selbstveranlagung und Veranlagung von Amts wegen

Rz. 283 Als weiteren Grundsatz kennt das spanische Steuerrecht das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación) und eher als Ausnahme das System der Veranlagung von Amts wegen (sistema de liquidación administrativa u oficial, Art. 101 LGT). Für nichtresidente Steuerpflichtige, die gegenüber den zentralstaatlichen Finanzbehörden steuerpflichtig sind, ist die Selbstveranlag...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

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Portugal / 1. Doppelbesteuerung

Rz. 243 Portugal hat mit ca. 79 Staaten (Stand 2024) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von denen 78 bereits in Kraft getreten sind, wobei sich diese Abkommen auf Regelungen zur Besteuerung des Einkommens beschränken und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nicht erfassen. Gesonderte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften und Schenkunge...mehr

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Russische Föderation / V. Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 83 Der zuständige Notar ist gem. Art. 1171 ff. ZGB während der Zeit, in der der Nachlass angenommen werden kann, d.h. grundsätzlich innerhalb der Sechsmonatsfrist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus, jedoch nicht länger als für insgesamt neun Monate, verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen und diesen zu verwalten. Sollte ein Testamentsvoll...mehr

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Niederlande / X. Vorfrage nach dem Bestehen der Ehe

Rz. 33 Ob der Ehegatte in den Niederlanden als gesetzlicher Erbe behandelt werden kann, ist von der Vorfrage abhängig, ob die Ehe wirksam geschlossen worden ist. Gelegentlich kommt es vor, dass die Ehe nicht wirksam geschlossen ist. Dies tritt insbesondere auf, wenn es sich um eine gemischt-nationale Ehe handelt, die Ehe im Ausland geschlossen worden ist und die Formvorschri...mehr

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Frankreich / a) Die clause de prélèvement moyennant indemnité

Rz. 190 In den Art. 1511–1514 C.C. ist zunächst die sog. clause de prélèvement moyennant indemnité geregelt. Durch diese erhält ein Ehegatte das Recht, nach Eheauflösung dem Gesamtgut vor der Teilung bestimmte Gegenstände zu entnehmen. Der Begünstigte schuldet jedoch einen Ausgleichsbetrag an das Gesamtgut. Eine clause de prélèvement moyennant indemnité kann sich gem. Art. 1...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Aufbau des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 3 Der Inhalt des Nachlasszeugnisses wird in Art. 68 EuErbVO in 15 Posten (lit. a bis o) aufgegliedert. Diese Posten lassen sich zu folgenden drei Gruppen gliedern:mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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Deutschland / 4. Vermächtnis

Rz. 74 Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (Vermächtnis [60]). Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht dinglich am Nachlass beteiligt, das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten (§ 2174 BGB).[61] Rz. 75 Inhalt eines Vermächtnisses kann...mehr

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Ungarn / e) Vertretung im Nachlassverfahren

Rz. 284 Im Nachlassverfahren können als Verfahrensvertreter auftreten:mehr

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Belgien / Literaturtipps

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / III. Bindungswirkung

Rz. 9 Das Errichtungsstatut erstreckt sich auch auf die Beschränkung des Widerrufs des Testaments. Art. 24 Abs. 3 EuErbVO bestimmt hier, dass Art. 24 Abs. 1 EuErbVO "für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags entsprechend" gelte. Bei Rechtswahl nach Art. 24 Abs. 2 EuErbVO unterliege die Änderung oder der Widerruf dem gew...mehr

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Ungarn / 3. Enterbung und Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 141 Wer vom Erblasser aus der Erbschaft ausgeschlossen wurde, fällt aus der Erbfolge weg. Von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann derjenige, der ein gesetzlicher Erbe des Erblassers ist oder sein könnte. Der Ausschluss[139] kann in zweierlei Weise erfolgen, und zwarmehr

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§ 1 Problematische Personen... / aa) Revision der Klägerin

Rz. 69 Ohne Erfolg wandte sich die Revision allerdings dagegen, dass das Berufungsgericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allein die durch den Unfall verursachte Magersucht – und diese nur bis Ende 2007 – berücksichtigt hatte und nicht auch die übrigen von der Klägerin geltend gemachten Beeinträchtigungen, weil diese nicht über das hinausgingen, was Nahestehende von U...mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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Österreich / 3. Ehepartner und eingetragener Partner

Rz. 20 Erbrechte des Ehepartners oder eingetragenen Partners bestehen nur während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft. Ist die Ehe oder eingetragene Partnerschaft im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen rechtskräftig aufgelöst, hat der frühere Ehegatte oder eingetragene Partner kein Erbrecht. Zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts im Auflösungsverfahren kommt es ...mehr

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Slowakei / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

Rz. 1 Die materiell-rechtliche Regelung des slowakischen Erbrechts ist im siebten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Nr. 40/1964 Slg., das am 1.4.1964 in Kraft trat, enthalten. Trotz der Tatsache, dass das BGB seitdem zahlreiche Änderungen erfahren hat, kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen, insbesondere die große Novelle Nr. 519/1991 Slg., das Pr...mehr

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Slowenien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 39 Das Recht auf den Pflichtteil ist ein Erbrecht (Art. 27 ErbG)[103] und kein schuldrechtlicher Anspruch. Die Gesamtheit aller Pflichtteile bildet den "reservierten Teil", die "Reserve",[104] sodass der Erblasser nur über den Rest, den sogenannten "verfügbaren Teil" des Nachlasses, frei verfügen kann (Art. 26 Abs. 1, 3 ErbG). Der Pflichtteilsberechtigte ist als Rechtsna...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Erbrecht aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 53 In einer zunehmenden Anzahl von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Neuseeland, Australien und Slowenien, entsteht ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht schon aufgrund einer formlos begründeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, soweit diese durch eine bestimmte Mindestdauer, die Geburt gemeinschaftlicher Kinder oder andere Faktoren eine bestimmte Stabilität erreicht ha...mehr

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Luxemburg / d) Güterrechtsstatut

Rz. 16 Nach Art. 1 Abs. 2 lit. d) EuErbVO sind Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Andererseits bestimmt Art. 23 Abs. 2 lit. b) EuErbVO, dass dem Erbstatut die Nachlassansprüche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrente / Zusammenfassung

Begriff Um eine Betriebsrente im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines bisherigen Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen mit dem Eintritt des "biologischen Ereignisses" gewährt werden. Bei der Altersversorgung ist dies das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, bei der Invaliditätsversorgu...mehr

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Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[28] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den...mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

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Frankreich / 1. Unstreitige Sachverhalte

Rz. 219 Ein dem deutschen Recht vergleichbares, förmliches Erbscheinsverfahren ist dem französischen Recht fremd.[139] Nach Art. 730 C.C. kann die Erbenstellung durch alle Beweismittel nachgewiesen werden. In der Praxis werden bei unstreitigen Sachverhalten notarielle Urkunden zum Nachweis der Erbeneigenschaft verwendet. Die geläufigste[140] und in den Art. 730–1 ff. C.C. ei...mehr

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Portugal / 2. Notarielles Erbenfeststellungsverfahren – habilitação notarial

Rz. 168 Das notarielle Verfahren ist in den Art. 82 ff. Código do Notariado geregelt. Es sieht die Beurkundung der Erklärung dreier Personen vor, die der Notar für glaubwürdig hält und die bestätigen, dass es sich bei den benannten Erben um die Erben des Erblassers handelt, dass niemand bevorrechtigt ist und dass keine anderen Erben in direkter Konkurrenz zu den benannten Er...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Hintergrund

Rz. 88 Die Unterstellung der Erbfolge unter das am gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers geltende Recht war aus politischen Gründen vorgegeben. Es sei hier dahingestellt, ob die Vorteile der gefundenen Regelung ihre Nachteile aufwiegen. Es bleibt auf der Ebene des internationalen Erbrechts bei folgenden Schwächen:mehr

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Russische Föderation / II. Die acht Kategorien

Rz. 19 Zur ersten Kategorie von Erben gehören die Kinder, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Enkelkinder können im Rahmen des Repräsentationsprinzips ebenfalls Erben der erste Kategorie werden (vgl. Art. 1142 ZGB). Zur zweiten Kategorie von Erben gehören Brüder, Schwestern, Halbbrüder, Halbschwestern und Großeltern (sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits) de...mehr

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Schweiz / 5. Modifikationsmöglichkeiten innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 168 Die Ehegatten können im Rahmen der Errungenschaftsbeteiligung gestützt auf Art. 216 ZGB eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vorschlagsbeteiligung vereinbaren. In der Mehrzahl der Fälle[301] wird mit Blick auf eine Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten eine Zuweisung des gesamten Vorschlags an diesen stipuliert.[302] Die früheren Kontroversen um die ...mehr

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Dänemark / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 164 Es gilt das Deutsch-Dänische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 22.11.1995 – in Dänemark am 25.12.1996 in Kraft getreten (Lovtidende C Nr. 158 vom 6.12.1996). Rz. 165 Die Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen ist im Einzelnen im Abschnitt III des DBA geregelt:mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Mögliche Ursachen für einen internationalen Entscheidungsdissens

Rz. 194 Als Ursache für den internationalen Entscheidungsdissens kommt in erster Linie eine abweichende Anknüpfung des Personalstatuts in Betracht. Das trifft z.B. dann zu, wenn ein im Inland lebender Erblasser Angehöriger eines ausländischen Staates ist, der das Erbstatut an die Staatsangehörigkeit anknüpft, und der Erblasser dieses Recht nicht oder ein anderes Recht als Er...mehr

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Griechenland / 1. Steuerklasse A: Ehepartner, Abkömmlinge und Vorfahren ersten Grades

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss.[6] Der Testator muss das Testament in Gegenwart sämtlicher Zeugen unterschreiben bzw. ihnen gegenüber die Unterschrift als seine Eigene anerk...mehr

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Frankreich / 4. Erbverträge

Rz. 35 Erbverträge sind in Frankreich wegen des Misstrauens gegenüber Vereinbarungen auf den eigenen Tod verboten oder nur eingeschränkt zulässig (siehe näher Rdn 135 f.). Das Verbot der pactes sur succession future im französischen Recht ist richtigerweise als materielles Verbot und nicht nur als formelles Verbot einzustufen, da durch die restriktive Haltung nicht nur die A...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Zulässigkeit der gemeinschaftlichen Errichtung

Rz. 57 Beispiel: Deutsche Eheleute sind nach Aufgabe der Zahnarztpraxis durch den Ehemann nach Andalusien übersiedelt und haben dort ein Haus mit Meerblick erworben. Nach einigen Jahren ereilt die Ehefrau ein Schlaganfall. Um dem Überlebenden von ihnen das Weiterleben in der neuen Heimat zu ermöglichen, verfasst der Ehemann eigenhändig ein Testament in spanischer Sprache, mi...mehr

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Italien / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[353] sieht Art. 2284 c.c.[354] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[355] es sei denn, sie beschlie...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 117 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte im Ergebnis mit Recht einen auf Schmerzensgeld gerichteten Schadensersatzanspruch der Klägerin aus dem Gesichtspunkt eines – durch den Tod des Tieres psychisch vermittelten – sogenannten Schockschadens verneint. Rz. 118 Ein solcher Schadensersatzanspruch aus § 7 Abs. 1, § 11 S...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Die einfache Rückverweisung auf das deutsche Recht

Rz. 51 Beispiel 1 Der Erblasser war Deutscher. Er lebte die letzten zehn Jahre seines Lebens mit seiner Lebensgefährtin in Sarajevo, wo er einen Kfz-Import betrieb. Testamentarisch hatte er seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt. Die in Schleswig lebenden Eltern des Erblassers erheben gegen die Lebensgefährtin Stufenklage auf Auszahlung des halben Nachlasswertes al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Im Unterschied zum Wohnsitz muss zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts keine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Es muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Voraussetzungen

Rz. 69 Für die Anordnung von family provisions müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:[73]mehr

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Montenegro / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 11 montErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt (Art. 10 montErbG). Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge ein. Ist ...mehr

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Italien / II. Früheres Kollisionsrecht (Erbfälle bis 16.8.2015)

Rz. 14 Für Erbfälle bis zum Ablauf des 16.8.2015 gilt unverändert das bisherige Kollisionsrecht.[15] Dies knüpft gem. Art. 46 Abs. 1 it. IPRG für den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit)[16] daran an, welchem Staat der Erblasser im Todeszeitpunkt angehörte.[17] Objektiv wird das Erbstatut an das Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes angeknüpft, o...mehr

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Schweiz / 2. Pflichtteile und verfügbare Quote

Rz. 115 Pflichtteilsgeschützt sind nicht sämtliche gesetzlichen Erben, sondern nur die Nachkommen des Erblassers und der überlebende Ehegatte bzw. der überlebende eingetragene Partner (Art. 470 Abs. 1 ZGB).[201] Der Pflichtteil berechnet sich als Bruchteil des jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs und beträgt für alle pflichtteilsberechtigten Erben die Hälfte des gesetzlichen...mehr

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Deutschland / 4. Steuerliche Entlastung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen (§§ 13a–13c ErbStG) sowie für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13d ErbStG)

Rz. 282 Unter den nunmehr in §§ 13a, 13b und 13c ErbStG genannten Voraussetzungen wird der Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften (weiterhin) begünstigt. § 13d ErbStG gewährt für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke eine teilweise Steuerbefreiung durch einen verminderten Wertansatz dieser Grundstücke mit ...mehr

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Schweden / XIII. Anrechnung von Vorausempfang (Förskott på arv)

Rz. 169 ÄB Kap. 6 § 1 regelt: "Was der Erblasser zu Lebzeiten einem Leibeserben gegeben hat, ist als Vorempfang auf dessen Erbe nach dem Erblasser anzusehen, wenn nichts anderes vom Erblasser angeordnet worden ist oder den Umständen nach als beabsichtigt angesehen werden muss. Ist der Empfänger ein Dritter, so hat eine Anrechnung nur zu erfolgen, wenn dies angeordnet wurde o...mehr