Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / 2 Gründe

II. Die Revision bleibt ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat gemeint, die Beratung zweier Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments und die Fertigung eines entsprechenden Entwurfs lösten keine Geschäftsgebühr aus. Es handele sich nicht um ein Tätigwerden nach außen und nicht um die Mitwirkung an einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Bindung. Eine m...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 1

Im Fall der Übertragung von Betriebsvermögen von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden gelten die Verschonungsregelungen in §§ 13a ff ErbStG. Dies gilt seit der Erbschaftsteuerreform 2016 durch die Einführung der sog. 26-Mio.-Euro-Erwerbsgrenze nicht mehr uneingeschränkt für Großerwerbe. Die Verfasserin geht in diesem Beitrag auf den Anlass dieser Einschränkungen e...mehr

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AGS 07/2021, Voraussetzunge... / III. Identische, zumindest aber gleichgelagerte Interessenlage

Was der Nebenklägervertreter vorliegend gegen eine gemeinschaftliche Nebenklagevertretung vorbringt, verfing nach Auffassung des KG nicht. Dazu weist das KG nur darauf hin, dass gerade der Umstand, dass die beiden Nebenklageberechtigten miteinander verheiratet seien und durch den Tod ihres gemeinsamen Kindes gleichermaßen betroffen seien, Beleg für eine identische, zumindest...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / II. Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins?

Die Frage, ob die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins besteht, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Zunächst ist festzuhalten, dass die transmortale Vollmacht kein geeignetes Legitimationspapier ist, um die Erbfolge im Grundbuch berichtigen zu können. Für die Eintragung der Erbfolge im Grundbuch ist § 35 Abs. 1 GBO – mit dem dort verankerten Nachweistypenzwa...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 4

Auf einen Blick In der Praxis wird die Frage, ob die Vorsorgevollmacht oder aber der Erbschein das jeweils geeignete Legitimationspapier ist, so lange von Bedeutung sein, solange eine höchstrichterliche Klärung aussteht. Die Rechtsprechung hat sich in mehreren Anläufen bemüht, das Legitimationsmittel der transmortalen Vollmacht zu stärken und wurde für ihre Versuche nicht nu...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / I. Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer[1] besteuert Erwerbe durch Schenkungen und von Todes wegen. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um betriebliches Vermögen, greifen die Verschonungsregelungen gemäß §§ 13a ff ErbStG ein. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen den Zweck, die mit dem betrieblichen Vermög...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 9.7.2020 erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. FamFG. Es ist als befristete Beschwerde statthaft und insgesamt zulässig, §§ 58 Abs. 1 i.V.m. 352e Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u...mehr

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ZErb 07/2021, Beeinträchtig... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Sie führt im angefochtenen Umfang zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat die Klägerin unabhängig davon, ob die Schenkungen wirksam waren oder nicht, gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung der genannten Beträge an die Erbengemeinschaft. Sowei...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Verfahren/Entscheidung

Rz. 24 Ein Abänderungsantrag leitet gegenüber dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern ist Teil des bereits anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Deshalb bleibt das Amtsgericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat, für alle Einzelmaßnahmen des gleichen Verfahrens zuständig, auch wenn der Schuldner zwi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Auskunft an Testamentsvollstrecker

Frage: Ein Testamentsvollstrecker ist an uns mit der Frage um Auskunft herangetreten. Die Verstorbene war bei uns bis zu ihrem Tod Mandantin. Die Beauftragung hatten wir von ihrer Betreuerin erhalten. Der Auftrag ist mit dem Sterbedatum erloschen. Können Sie mir sagen, ob die Auskunftserteilung an den Testaments„vollstrecker abrechenbar ist und wenn ja, wie? Antwort: Vor der Fr...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 6 Erbschaftsteuerrecht – Wegfall relevanter Steuerbefreiungen für natürliche Personen

Auch im Bereich des Erbschaftsteuergesetzes führt die steuerliche Einordnung des VK als Drittstaat zur Nichtanwendung wesentlicher Steuerbefreiungen. Insbesondere die Steuerbefreiung für ein Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a–c ErbStG) und die Vergünstigung für vermietete Wohngrundstücke (§ 13d ErbStG) werden nur für in der EU/im EWR belegenes Vermögen gewährt. Durch den im Ra...mehr

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Spenden/Sponsoring / 5 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt. Rz. 71–102 vorläufig frei Rz. 103 Die Zuwendungen gehören nach wie vor zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Seit VZ 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

Leitsatz 1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz 1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gase / 2.3 Hinweise zum sicheren Umgang mit inerten Gasen

Gas nicht unkontrolliert ausströmen lassen: Argon, Stickstoff, Kohlendioxid, Helium sind geruchlose Gase – es kann Sauerstoffmangel entstehen. Bereits bei ca. 8 Vol.-% Sauerstoff in der Luft kann ein Mensch ohne Vorwarnung bewusstlos werden; 3 Vol.-% Sauerstoff führen zum Tod durch Ersticken. Da CO2 und Argon schwerer als Luft sind, sammeln sie sich vor allem in tiefgelegene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.2 Entstehen, Fälligkeit, Vererbbarkeit und Sicherung

Rz. 85 Das Entstehen und die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs können im Sozialplan festgelegt werden. Ist dies nicht geschehen, ist der Entstehenszeitpunkt durch Auslegung des Sozialplans zu ermitteln. Im Zweifel entsteht der Abfindungsanspruch nicht bereits mit Aufstellung des Sozialplans, sondern erst mit der Entlassung und wird dann auch fällig (BAG, Urteil v. 27.6.2006...mehr

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Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sei...mehr

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Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Leitsatz Die Steuerbefreiung für ein Familienheim kann nur für ein einziges Objekt in Betracht kommen. Auch besteht für den Erben ebenso wenig ein Recht zwischen mehreren ererbten Immobilien, die vom Erblasser/von der Erblasserin nacheinander zeitweise selbst genutzt und aufgrund zwingender Gründe jeweils wieder verlassen worden waren, auszuwählen. Sachverhalt Streitig ist, ob...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Leitsatz 1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. 2. Dies gilt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schenkung von Todes wegen

Rz. 20 [Autor/Stand] Anders als bei einer Schenkung unter Lebenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2) kommt es bei der Schenkung von Todes wegen auf den Erbfall an und nicht auf die Ausführung. Rz. 21 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb aufgrund Schenkung auf den Todesfall i.S. von § 2301 BGB. § 2301 BGB spricht richtigerweise von eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Als ersten der beiden praktisch wichtigen steuerbaren Vorgänge nennt § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG den Erwerb von Todes wegen. Die einzelnen Erwerbe von Todes wegen konkretisiert das Gesetz dann in § 3 ErbStG. Neben den in § 3 Abs. 1 EStG aufgelisteten Erwerben von Todes wegen hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 ErbStG eine Reihe von Tatbeständen geregelt, die E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen (Abs. 4)

Rz. 95 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen den Nacherbschaften gleich. Rz. 96 [Autor/Stand] Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung bestimmen, dass ihren ansonsten zu Schlusserben eingesetzten Ki...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Nr. 1)

1. Erbfolge Rz. 13 [Autor/Stand] Nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer mit dem Tod des Erblassers. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundregel gilt bei der Erbfolge für den Vollerben und den Vorerben, aber nicht für den Nacherben. Sein Erwerb wird erst besteuert, wenn der Nacherbfall eintritt (§ 6 Abs. 2 und 3 ErbStG). Dass weder der originäre noch der de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Tod des Auftraggebers

Rz. 28 Durch den Tod des Auftraggebers erledigt sich der Auftrag im Zweifel nicht (§ 672 S. 1 BGB).[23] Sofern das Mandatsverhältnis jedoch höchstpersönlicher Natur war oder gar materiell-rechtlich sich mit dem Tode des Auftraggebers erledigt, etwa bei einem Scheidungsverfahren oder in einer Strafverteidigung, erledigt sich auch der Auftrag, so dass damit die Fälligkeit eint...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Tod oder Erkrankung des Anwalts

Rz. 26 Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen.[10] Rz. 27 Unerheblich ist, ob der Verstorbene mit einem anderen Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft verbunden war.[11] Beim Tode lediglich eines Sozius ist ein Anwaltswechsel dagegen nicht erforderlich, da die übrigen Mitglieder der Sozietät das Mandat fortführen können. Wechselt der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Tod des Anwalts

Rz. 27 Der Auftrag erledigt sich ferner durch den Tod des Anwalts, es sei denn, er war Mitglied einer Berufsgemeinschaft und der Auftrag war der Berufsgemeinschaft erteilt,[21] was im Zweifel anzunehmen ist (siehe § 6 Rdn 26 f.). Der Tod des Anwalts führt auch dann nicht zur Erledigung, wenn für ihn ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt ist.[22] In diesem Fall setzt sich das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht bei einer rechtsfähigen Stiftung mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Variante 1 ErbStG). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG kommt es hingegen auf den Übergang von Vermögen an. Er tritt nur dann bereits bei der Anerkennung ein, wenn die Stiftung als Erbe eingesetzt wurde (§§ 84, 1...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Der Erblasser und seine Ehefrau haben am 10.10.1994 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches auszugsweise wie folgt lautet: "(…)" I. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. II. Nach unserem gleichzeitigen Tod bzw. nach dem Tod des Längstlebenden sind Erben zu gleichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags

Rz. 31 [Autor/Stand] Erwirbt ein Hinterbliebener mit dem Todesfall Versorgungsansprüche, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages mit einem Dritten unmittelbar auf den Berechtigten übergehen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Es handelt sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 330, 331 BGB. Dem Grunde na...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt der Nacherbfolge nicht durch Tod (Abs. 3)

Rz. 86 [Autor/Stand] Tritt die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis ein, z.B. aufgrund einer Wiederverheiratungsklausel, handelt es sich erbschaftsteuerrechtlich um zwei getrennte Erwerbe. Für jeden Erwerb werden die Steuerklasse, der Freibetrag und der Steuersatz selbständig ermittelt. Rz. 87 [Autor/Stand] Maßgebend für die Nacherbschaft ist das Verhältnis des Nacherben z...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 2 Gründe

II. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts war zurückzuweisen. 1. Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 2 ZPO wird in Fällen, in denen das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. Daher ist vorliegend das Ober...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Sonstige Entstehungstatbestände

a) Genehmigungserwerb Rz. 77 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Steuer, was jemand dadurch erlangt, dass bei Genehmigung einer Zuwendung des Erblassers Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden. Gegenstand des Erwerbs ist das Erlangte. Das kann ein Anspruch auf die Leistung sein oder erst di...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / Leitsatz

1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Hs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom ...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21. August 2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 20.7.2020 schließt der BGH konsequent an seine Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht des Notars in Nachlassangelegenheiten und auch an die weitere Rechtsprechung zur postmortalen Verschwiegenheitspflicht an. Der Sohn des Erblassers hatte nach dem Tod seines Vaters von dem Notar, der das gemeinschaftliche Testament seines Vaters zusammen mit d...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken. 1. Bei objektiv falschen Angaben trägt der Versicherungsnehmer die sekundäre Beweislast für eine plausible Erklärung. Diese sekundäre Darlegungslast führt nicht zu einer U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Krankheitsbeihilfen

Rn. 620 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Keine ähnlichen Verpflichtungen i. S. d. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB resultieren aus Zusagen auf Beihilfen, die ein UN seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.2002, I R 71/00, BStBl. II 2003, S. 279 (280)). Diese Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der StPfl

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gemäß § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Tod...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Abs. 2)

Rz. 44 [Autor/Stand] Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden, § 1 Abs. 2 ErbStG. Rz. 45 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass es sich im Ergebnis bei Erbschaftsteuer...mehr