Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 19 Abs. 4 TVHöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an das duale Hebammenstudium in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach §§ 20, 21 TVöD hat. Die Ü...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.3 Fälligkeit des Studienentgelts, § 9 Abs. 3 TVHöD

Die Regelung zur Fälligkeit in Absatz 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil – bzw. § 8 Abs. 3 TVSöD. Dementsprechend wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung gezahlte Entgelt. Da auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung der TVöD-K Anwendung fin...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 17 TVHöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 17 TVHöD i. V. m. § 29 TVöD-K: Fortzahlung des Studienentgelts. Unständige Entgeltbest...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.1 Allgemeines

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für einen dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung s...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 17 TVHöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVHöD auch eine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung vor. Über § 17 TVHöD findet die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebende Regelung zur Arbeitsbefreiung des § 29 TVöD-K entsprechende Anwendung. § 29 TVöD-K regelt für bestimmte Anlässe einen Anspruch der Beschäftigten auf bezahlte Fre...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.2 Schweigepflicht, § 6 Abs. 1 TVHöD

Der Studierende hat nach § 6 Abs. 1 TVHöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten der Einrichtung(en), in oder bei der/denen er seine Praxiseinsätze absolviert. Dies führt bei Geltung des TVöD-K dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der jeweiligen Einrichtung a...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.4 Schadenshaftung, § 6 Abs. 3 TVHöD

§ 6 Abs. 3 TVHöD regelt die Schadenshaftung der Studierenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Studierenden die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung finden, mithin die Vorschrift des § 3 Abs. 6 TVöD-K. Nach § 3 Abs. 6 TVöD-K ist die Schadenshaftung der Beschäftigten bei dienstlich ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2 Berufspraktischer Studienteil, § 8 Abs. 2 TVHöD

Für die berufspraktischen Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung gelten die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TVHöD). Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung der berufspraktischen Studienabschnitte bei einer anderen Einrichtung (Abs. 2 Satz 2). Ausgehend von...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Studienverhältnis ist das Studienentgelt (§ 9 Abs. 1) des letzten (vollen) Kalendermonats des Studienverhältnisses, wenn das Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD-K anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich nach der...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.2 Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O steht den Beschäftigten eine Zulage für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten zu. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gem. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag weiter. Sobald ein landesbezirklicher Tarifvertrag § 33 A...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1 Geltungsbereich (§ 1 TVHöD)

Der TVHöD findet Anwendung auf alle Personen, die mit einem Krankenhaus, welches an den TVöD-K gebunden ist, einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung für die Teilnahme an einem dualen Hebammenstudium schließen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Diese werden im Tarifvertrag "Studierende" bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TVHöD). 2.1.1 Duales Hebammenstudium Die akademische Hebammenausbil...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.5 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach § 22 Absatz 2 TVHöD entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Hinweis Der Rückzahlungsanspruch muss innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (vgl. § 23 TVHöD bzw. § 37 TVöD). Dem Studierenden bzw. ehemals Studierenden ist ü...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.10.3 Zusatzurlaub, § 12 Abs. 3 TVHöD

Für Studierende, die im Schichtdienst eingesetzt werden, sieht § 12 Abs. 3 TVHöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Der Anspruch bezieht sich auf das 2. und 3. Jahr des Studiums und beträgt pauschal 1 Tag. Schichtdienst im Tarifsinne liegt bereits vor, wenn die/der Studierende im Falle der Schichtarbeit (§ 7 Abs. 2 TVöD-K) einmal im 2. bzw. 3. Studienjahr einen Schichtwech...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.11.1 Dienstreisen im Rahmen des berufspraktischen Teils

Für Dienstreisen, die Studierende im Rahmen des berufspraktischen Studienteils zu unternehmen haben, hat die verantwortliche Praxiseinrichtung ihnen gem. § 13 Abs. 1 TVHöD eine Entschädigung in analoger Anwendung der für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden Reisekostenbestimmungen zu zahlen. Ausgehend davon, dass die Beschäftigten der verantwortl...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.4 Pauschale Abgeltung

Für den Fall, dass bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung Regelungen zur pauschalen Abgeltung etwaig entstehender Kosten für Familienheimfahrten bestehen, die sich für die Studierenden günstiger auswirken als die Regelungen des § 14 Abs. 1 TVHöD, gehen diese einer Fahrtkostenerstattung nach § 14 Abs. 1 vor. Dies bestimmt § 14 Abs. 2 TVHöD. Die Regelung ist an die Bestimm...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 6 Abs. 2 TVHöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.4 Weiterentwicklung der Studienmöglichkeiten

Mit dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD) ist nur ein Teil der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung 2020 (siehe hierzu Ziffer 1.5.1) bisher umgesetzt worden. Die Tarifierung von Studienbedingungen für die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und der Sparte V...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus

Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. Hinweis Nach § 108 ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.2 Ausschluss vom Geltungsbereich

Aus der Beschränkung des TVHöD auf Studierende in einem dualen Hebammenstudium ergibt sich, dass der TVHöD keine Anwendung für Studierende, die im Bereich des öffentlichen Dienstes der Kommunen ein anderes praxisintegriertes duales Studium absolvieren, ein Masterstudium absolvieren. Hinweis Hinsichtlich der Vertragsgestaltung und Bezahlung der Studierenden in praxisintegrierten...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 5 TVHöD)

§ 5 Abs. 1 Satz 1 TVHöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen der verantwortlichen Praxiseinrichtung vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Rz. 30 Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. Damit scheidet eine anteilige Zwölftelung aus.[1] Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1 1. Stufe: Wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB

Rz. 128 Ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung ist gegeben, wenn die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist.[1] Im Rahmen der Interessenabwägung nach § 626 Abs. 1 BGB ist ferner zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen noch bis z...mehr

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Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

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Abmahnung / 10.2 Anhörungsrecht

Bei einem etwaigen Anhörungsrecht des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Abmahnung sind zwei Fragen voneinander zu unterscheiden: Zum einen geht es um die Frage, ob dem Arbeitnehmer vor Erteilung der Abmahnung ein Anhörungsrecht zusteht. Zum anderen geht es darum, ob der Arbeitnehmer angehört werden muss, bevor die erteilte Abmahnung zu seinen Personalakten genommen wir...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 10.4 Tarifliche Ausschlussfrist

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach tarifrechtlichen Regelungen üblicherweise nach Ablauf einer bestimmten Ausschlussfrist (z. B. nach § 37 TVöD). Der Anspruch des Beschäftigten auf Entfernung einer Abmahnung aus seinen Personalakten ist kein Anspruch in diesem Sinne. Das Recht, vom Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ein vertragstre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 3.3 Versetzung

Im Falle einer Versetzung an einen anderen Dienstort wegen Leistungsmängeln kann die gebotene Interessenabwägung ergeben, dass der Arbeitgeber das beanstandete Verhalten zunächst unter Hinweis auf die sonst drohende Versetzung abmahnen muss. Dies hat das BAG in einem besonders gelagerten Einzelfall entschieden, dem § 12 BAT zugrunde lag.[1] Da eine Versetzung oder Umsetzung ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.2 Bereich VKA

Nach § 8b Abs. 6 TVSöD erhalten Studierende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen, wie sie für die Beschäftigten i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gelten, die Zulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c un...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 12a TVSöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVSöD auch eine Entgeltfortzahlung in folgenden Fällen vor: Freistellung vor Prüfungen, § 12a Abs. 1, 2 TVSöD: § 12a Abs. 1 sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Studierende vor den in den Ausbildungsordnungen für den Ausbildungsteil vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohn...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.2 Erschwerniszuschläge

Werden Studierende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätten (vgl.§ 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD), nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 TVSöD im 2. bis 4. Aus...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Bei den in § 8b Abs. 1 und 2 TVSöD genannten Zulagen, die für Beschäftigte, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätten (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD), gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O vereinbart sind, handelt es sich um Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten. Soweit Studierende die Voraussetzungen für di...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.1 Ausbildungsteil

§ 7 Abs. 1 Satz 2 TVSöD bestimmt zwar im Gegensatz zu § 7 Abs. 1 Satz 2 TVdS-L nicht ausdrücklich, dass die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs- und Studienzeit der Studierenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, sich während der praktischen Ausbildung im Rahmen des Ausbildungsteils beim Ausbildenden nach den für die Beschäftigten des A...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Für Dienstreisen, die Studierende im Rahmen des Ausbildungsteils oder der berufspraktischen Studienabschnitte zu unternehmen haben, hat der Ausbildende ihnen gem. § 10 Abs. 1 TVSöD eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung zu zahlen. Eine solche Entschädigung erhalten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.2 Schweigepflicht (§ 5 Abs. 1 TVSöD)

Der Studierende hat nach § 5 Abs. 1 TVSöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies führt bei Geltung des TVöD dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Ausbildenden angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.4 Schadenshaftung (§ 5 Abs. 3 TVSöD)

§ 5 Abs. 3 TVSöD regelt die Schadenshaftung der Studierenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Studierenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung finden.[1]mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.1 Monatliches Entgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD

Das monatliche Entgelt für den Ausbildungsteil gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt auch nach Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (siehe hierzu Haufe-Beitrag Ausbildung, dort Ziffer 3.3.1.1) weiterhin als angemessen i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, zumal es höher ist als die in § 17 Abs. 2 BBiG vorgesehene Mindestvergütung. Hinsichtlich der Höhe des monatlichen En...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.4 Weiterentwicklung der Ausbildungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Einigung in der Tarifrunde 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass sie nach Abschluss der Tarifrunde 2020 Tarifverhandlungen über die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes, der Sparte Verwaltung der VKA sowie des Hebammenstudiums nach dem Hebammenreformgesetz vom 22.1...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.4 Ausschluss vom Geltungsbereich

Aus der Beschränkung des TVSöD auf ausbildungsintegrierte duale Studiengänge ergibt sich, dass der TVSöD keine Anwendung findet für Studierende, die ein praxisintegriertes duales Studium absolvieren, ausbildungsbegleitend oder berufsintegriert bzw. berufsbegleitend studieren. Hinweis Für Studierende in einem praxisintegrierten dualen Studium sowie in einem sich hieran unmittelb...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 12a TVSöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 12a Abs. 1, § 12a Abs. 3 TVSöD i. V. m. § 29 TVöD: Fortzahlung des Studienentgelts (§...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.1 Allgemeines

Das deutsche Ausbildungssystem unterscheidet die betriebliche bzw. betrieblich geprägte duale Ausbildung einerseits und die schulische bzw. schulisch geprägte fachpraktische Ausbildung und Hochschulausbildung andererseits. An der Schnittstelle von beruflicher und akademischer Bildung existieren viele hybride Ausbildungsformate. Hierzu zählen die dualen Studiengänge, in die e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.1 Bereich Bund

Gemäß § 8b Abs. 5 TVSöD erhalten Studierende im Bereich des Bundes bei Vorliegen der Voraussetzungen der Protokollerklärungen Nr. 1 bis 3 des Teils IV Abschn. 25 Unterabschn. 25.1 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O 50 % des entsprechenden Zulagenbetrages.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.3 Zusatzurlaub (§ 9 Abs. 3 TVSöD)

Für Studierende mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. b oder c TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Schichtdienst tätig sind, sieht § 9 Abs. 3 TVSöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Der Anspruch bezieht sich auf das 2. und 3. Jahr des Ausbildungsteils und beträgt pauschal 1 Tag. Schichtdienst im Tarifsinne liegt bereits vor, wenn die/der Studierende im Falle de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr