Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsleistung.

Rn 14 Berücksichtigt werden dürfen nur die unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt (LG Kassel JurBüro 04, 558). Unterhaltsberechtigte, denen der Schuldner keinen Bar- oder Naturalunterhalt (AG Fürstenwalde JurBüro 22, 553) leistet, bleiben unberücksichtigt (LG Braunschweig JurBüro 13, 273; L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hypothekarisch gesicherte Forderung.

Rn 2 § 830 ist anwendbar, falls die Forderung im Zeitpunkt der Pfändung bereits durch die Hypothek gesichert ist, und zwar unabhängig davon, ob dem Gläubiger die hypothekarische Sicherung bekannt ist. Die Regelung gilt grds für alle eingetragenen Hypotheken (Ausn Rn 4). Sie erfasst auch bedingte und künftige hypothekarisch gesicherte Forderungen (St/J/Würdinger § 830 Rz 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Als Geldforderung des ArbN wird das Arbeitseinkommen grds nach den generellen Vorschriften der §§ 828 ff gepfändet. Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung des Arbeitslohnanspruchs gegen einen bestimmten Drittschuldner beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Pfändungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 5 Der Gläubiger erwirbt mit der Pfändung ein Pfändungspfandrecht gem § 804 I am Erbteil (BGH NJW-RR 19, 970 Tz 7). Die Pfändung nach § 859 II wirkt wie ein durch Erbteilsverpfändung entstandenes Vertragspfandrecht, soweit die ZPO keine eigene Regelung enthält und die besondere Natur des Pfändungspfandrechts nicht entgegensteht, § 804 II Hs 1, §§ 1273 II, 1258 BGB (RGZ 156...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6.2 Änderungsverträge

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind für Teile einer Leistung zunächst keine Teilentgelte gesondert vereinbart worden, kann das auch in einem Änderungsvertrag nachgeholt werden. Soll der Änderungsvertrag dazu dienen, für Teile der Leistung die jüngste Steuersatzerhöhung zu vermeiden, muss er vor dem 01.01.2007 geschlossen worden sein (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstrickung (§ 126 II).

Rn 11 Das Nebeneinander der beiden Antragsrechte führt dazu, dass auch dann, wenn der Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag im Namen der Partei stellt, ein späterer Kostenfestsetzungsantrag auf den eigenen Namen nicht ausgeschlossen ist. Im Antrag auf Festsetzung auf den Namen der Partei ist kein Verzicht auf das eigene Beitreibungsrecht des Anwalts zu sehen. Das Kostenerstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck, Anwendungsbereich, Allgemeines.

Rn 2c § 72a dient dem Zweck, eine effiziente und ressourcensparende Bearbeitung und Entscheidung von Verfahren dadurch zu fördern, dass innerhalb des Gerichts eine häufigere Befassung der entscheidenden Spruchkörper mit den genannten Materien eintritt (RegE BTDrs 19/13828, 22). Da mit der Auslegung des Abs 1 über den gesetzlichen Richter entschieden wird, muss diese sich mög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abweichungen von den Formularen.

Rn 42 Abweichungen von den gesetzlichen Formularanforderungen sind ausschließlich nach § 3 I Nr 1 iVm II, III ZVFV zulässig. Ansonsten sind Abweichungen unabhängig davon unzulässig, wie sie ausgefüllt oder übermittelt werden, etwa als Schriftstück, elektronisch per PDF oder als Datensatz. Die bisherige Unterscheidung zwischen inhaltlichen Abweichungen und solchen von der for...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Eigentümergrundschuld.

Rn 51 Eine offene Eigentümergrundschuld ist im Grundbuch auf den Namen des Schuldners eingetragen, § 1196 I BGB. Eine verdeckte Eigentümergrundschuld entsteht gesetzlich aus einer noch für einen Dritten eingetragenen Hypothek oder Grundschuld, §§ 1163, 1168, 1170 II, 1177 I, 1192 BGB (Gottwald/Mock § 857 Rz 421). Eine künftige Eigentümergrundschuld ist pfändbar und ein Pfänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikation des pfändungsfreien Betrags, Abs 2.

Rn 7 Durch § 906 II wird, jenseits der Reduzierung bei einer privilegierten Pfändung nach Abs 1, die Modifikation des pfändungsfreien Guthabens nach §§ 899 I, 902 S 1 ermöglicht. Die Norm basiert auf der bisherigen Regelung in § 850k IV 2, die noch dem Regierungsentwurf zugrunde gelegen hat. Dieser Regelungsvorschlag enthielt eine enumerierte Aufzählung der zu berücksichtige...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. 20 %iger Toleranzbereich des Rechtsanwalts bei der Vergütungsbestimmung

Rz. 24 Häufig weigern sich Rechtsschutzversicherungen, die abgerechnete Geschäftsgebühr in voller Höhe zu erstatten. In diesen Fällen können sich Rechtsanwälte auf den 20 %igen Toleranzbereich berufen, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung nicht unbillig sein kann.[17] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der 6. und 8. Senat des BGH eine pauschale Berufung auf den 20 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 230 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit BMF vom 06.04.2022, BStBl I 2022, 623 Rz 3 ff, hat die FinVerw Grundsätze für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als ag Belastung formuliert, vgl dazu Hillmoth, INF 2006, 257. Diese Grundsätze sind als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften von den FG ausnahmsweise insoweit zu beachten, wie sie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Hinterlegungsbefugnis (Alt 1).

Rn 2 Erforderlich ist eine Mehrfachpfändung, dh die Forderung des Schuldners muss für mehrere, zumindest zwei Gläubiger gepfändet sein. Bei einer Mehrfachpfändung richtet sich der Rang nach der Entstehung der Pfandrechte und damit der Zustellung, § 804 III. Die Pfändungen müssen wirksam sein. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, anders Alt 2. Pfändungen iRd Sicherungsvol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss. Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für den Auskunftsanspruch genügt eine Pfänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung des Schuldners.

Rn 85 Der Schuldner bleibt auch nach der Pfändung Inhaber der Forderung. Mit dem Verfügungsverbot aus § 829 I 2 (Inhibitorium) wird dem Schuldner jede Verfügung über die Forderung untersagt. Trotz der umfassenden Formulierung sind ihm aber nach dem Zweck der Regelung nicht alle, sondern nur das Pfändungspfandrecht beeinträchtigende Verfügungen untersagt (BGH NJW 68, 2059, 20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Kauf auf Probe vs. Kauf mit Rückgaberecht

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Besonderheiten gelten für den Kauf auf Probe. Hier wird dem Käufer mit der Zusendung der Ware die faktische Befähigung zur Verfügung über den Gegenstand zunächst noch nicht verschafft (§ 454 BGB). Sendet der Käufer den Gegenstand innerhalb der Probezeit an den Lieferer zurück, kommt keine Lieferung zustande (OFD Hamburg vom 13.02.1996, StEd 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang nach § 829: ZVFV

Abgelöst zum 22.12.22 durch Gesetz v. 16.12.22 (BGBl. I 2368) Gesetzestext Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF).

Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben iHd Sockelfreibetrags verfügt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sozialleistungen und Kindergeld.

Rn 129 Wird dem Pfändungsschutzkonto eine Sozialleistung oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Guthabenforderung für die Dauer von vierzehn Tagen nur mit solchen Forderungen verrechnen oder hiergegen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Verfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen, Abs 6 S 1. Selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) werden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Ermächtigung.

Rn 35 Das durch §§ 1368, 1369 BGB begründete Revokationsrecht eines Ehegatten, die Unwirksamkeit von Verfügungen des anderen Ehegatten (§ 1365: Vermögen im ganzen; § 1369: Haushaltsgegenstände) geltend zu machen, ist eine Erscheinungsform der gesetzlichen Prozessstandschaft. Ebenso verhält es sich mit der Unterhaltsklage eines vertretungsberechtigten Elternteils für Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leistungspflicht des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 3 Nach § 908 I ist das Kreditinstitut dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben iRd vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies entspricht weitgehend dem bisherigen § 850k V 1. Über den bisherigen Normtext hinaus wird präzisiert, dass die Leistungspflicht das gesamte von der Pfändung nicht erfasste Guthaben betrifft. Für das Kreditinstit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allseitige Rechtskrafterstreckung.

Rn 4 Eine allseitige Rechtskrafterstreckung sehen nur wenige Vorschriften vor: Der praktisch bedeutsame Fall einer Rechtskrafterstreckung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache (§ 325) erzeugt keine Streitgenossenschaft, weil grds der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit für den selbst nicht in den Prozess einrückenden Rechtsnachfolger fortführt, der Rechtsnachfolger allenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antrag wegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 8 Soweit nach § 829 IV 1 Formulare eingeführt sind, muss der Antragsteller sie verwenden, § 829 IV 2 (BGH NJW 16, 81 Tz 11). Nach § 2 S 1 Nr 2 ZVFV ist das Formular nach Anlage 2 in zwei Antragsalternativen verpflichtend zu verwenden. Der Formularzwang besteht für den Regelfall eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie für den isolierten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bülow in S/W/R, UStG, Loseblattwerk, Stand: 188. Lfg. 09/2016. Denker, Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen, AStW 2024, 4. Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017. Schneider, ABC-Führer Umsatzsteuer, Stand: 123. Lfg. 08/2023 (62/20/20 ff.). von Seltmann, Mehrwertsteuer auf die Anwaltsrechnungen ab dem 1.1.2007, NJW-Spezial 2006, 525. Wäger, Anmerkungen zum BFH-Urteil vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Einrichtungen zur integrierten Versorgung (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG befreit Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG von Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b oder § 140a SGB V oder Kooperationsverträge nach § 119b SGB V bestehen, von der Umsatzsteuer. Durch § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG werden Abgrenzungsfragen vermieden, ob die im Rahmen solcher Versorgungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 14 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitpunkt der Vereinnahmung

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Vereinnahmungszeitpunkts gilt es wie folgt zu unterscheiden (vgl. Abschn. 13.6. Abs. 1 UStAE): Zur Frage der Vereinnahmung bei Einzahlung auf ein gesperrtes Konto vgl. BFH vom 27.11.1958, Az: V 284/57 U, BStBl III 1959, 64 und vom 23.04.1980, Az: VIII R 156/75, BStBl II 1980, 643. Vereinnahmt sind auch Beträge, die der Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.8 Arbeitnehmerentsendung und -überlassung

Gleiches gilt für Entleiher von Leiharbeitnehmern. Auch das Arbeitnehmerentsendegesetz beinhaltet Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Den Arbeitgeber (die Arbeitnehmer und ggf. auch angetroffene Dritte) treffen die Mitwirkungspflichten aus § 5 SchwarzArbG sowie die Aufzeichnungs- und Bereitstellungspflichten aus §§ 18 und 8 AEntG.[2] Zu den Unterlagen, die ein Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Zeile 5 Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss dem Finanzamt grundsätzlich auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung [1] übermittelt werden.[2] Dafür ist eine Authentifizierung [3] erforderlich. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten, z. B. wenn ein Steuerpflichtiger nicht über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.14 Fehlverhalten der Beteiligten (Abs. 5 Satz 5)

Rz. 91 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die hausärztlichen Leistungserbringer und die an der HzV teilnehmenden Versicherten ggf. auch falsch verhalten können, egal ob bewusst oder unbewusst. Um Fehlverhalten aufzudecken, sieht Abs. 5 Satz 5 vor, dass die den Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 obliegende arzt- und versichertenbezogene Prüfung der ärztlichen Abrechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.5 Beratungspflicht (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahme von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, in medizinischer und psychologischer Hinsicht haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder an eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist. Maßgebend für die v...mehr