Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.1 Lieferung von Altteilen

Die Lieferungen von Altteilen durch die am Kraftfahrzeug-Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Nach Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE ist der pauschal ermittelte Wert für den Altteil auf allen Wirtschaftsstufen gleich, sodass sich bei den Lieferungen zwischen Unternehmern Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenseitig aufheben.Ist der Endabne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kfz-Werkstatt baut Austauschmotor ein und rechnet ab

Herr Huber ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Er baut in den Pkw seines Kunden Friedhelm Schmitz, der kein Unternehmer ist, einen Austauschmotor ein. Für den Einbau des Austauschmotors berechnet er ihm 5.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Den alten defekten Motor (= Altteil) übernimmt Herr Huber und schreibt ihm dafür einen Betrag von 500 EUR gut, sodass Herr Schmitz nur noc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, erhaltene / 4 Ausweis der erhaltenen Anzahlung auf einem Debitorenkonto

Wird die Anzahlung nur auf das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" gebucht, fehlt in der Buchführung die Zuordnung zum Kunden. D. h., innerhalb der Buchführung kann nicht festgestellt werden, welcher Kunde die Vorauszahlung geleistet hat. Hinzu kommt, dass bei der Nettomethode nicht der tatsächlich gezahlte Betrag ausgewiesen wird, sondern...mehr

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Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 3.2 Berechnung des Bruttoaustauschentgelts

Das Bruttoaustauschentgelt, von dem die 10 % berechnet werden, ist der Betrag, den der Endabnehmer für den Erwerb eines aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils ohne Umsatzsteuer zahlt, das dem zurückgegebenen Altteil entspricht. Rabatte bleiben in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung des Bruttoaustauschentgelts Herr Huber baut in den Pkw seine...mehr

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Anzahlungen, erhaltene / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Brutto-/Nettobuchung Umsatzsteuer, Nullsteuersatz Abgrenzung zur Vorauszahlungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.3 Kritik an der Rechtsprechung des BFH

Das Niedersächsische FG vertritt in ständiger Wiederkehr die Auffassung, dass die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gegen das GrEStG, die Einheit der Steuerrechtsordnung, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, das Verfahrensgrundrecht des Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.[2] Im Ü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, erhaltene / 10.1 Verwendung eines Debitorenkontos

Wird die Anzahlung nur auf das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen (Verbindlichkeiten)" gebucht, fehlt in der Buchführung die Zuordnung zum Kunden. D. h., innerhalb der Buchführung kann nicht festgestellt werden, welcher Kunde die Vorauszahlung geleistet hat. Hinzu kommt, dass bei der Nettomethode nicht der tatsächlich gezahlte Betrag ausgewiesen wird, sondern nur der ...mehr

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / 4. Beratungshinweis

Rz. 44 Praxistipp Der Geschädigte muss daher darüber aufgeklärt werden,mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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§ 24 Anhang / IX. Muster: Klage Fahrerschutzversicherung

Rz. 22 Muster 8: Klage Fahrerschutzversicherung Muster: Klage Fahrerschutzversicherung An das Landgericht __________________________________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________, gegen die _________________________ Versicherung AG, ve...mehr

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Anzahlungen, erhaltene / 9 Anzahlungen/Abschlagszahlungen: Verbindlichkeiten oder Leistungsabrechnung mit Gewinnrealisierung

Der BFH hat entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Erteilung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem ein Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsteht.[1] § 8 Abs. 2 HOAI a. F. entspricht der derzeitigen Re...mehr

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / II. Reparaturkosten

Rz. 17 Der Geschädigte kann, soweit kein Totalschaden eingetreten ist, die erforderlichen Instandsetzungskosten verlangen und zwar unabhängig davon, ob und wann und auf welche Weise er die Reparaturarbeiten tatsächlich durchführen lässt.[18] Jeder zweite Fahrzeugschaden wird fiktiv abgerechnet. Rz. 18 Bei der fiktiven Schadenabrechnung entfällt lediglich die Mehrwertsteuer (§...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 18 Inhalte, Bekanntgabe und Auswertung des Prüfungsberichts

Rz. 157 Nach § 202 Abs. 1 Satz 1 AO ergeht über das Ergebnis der Betriebsprüfung ein schriftlicher oder elektronischer[1] Bericht (Prüfungsbericht). Der Steuerpflichtige hat hierauf einen Anspruch. In diesem Bericht stellt der Prüfer die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrund...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 21 Verwertungsverbot

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung grundsätzlich einem Verwertungsverbot, wenn der Prüfung keine wirksame Prüfungsanordnung zugrunde lag. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn die Prüfungsfeststellungen im Rahmen einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden oder wenn ein zuvor erlassener St...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 7 Umsatzsteuer und Rechnungsabgrenzung

In die Bemessung eines transitorischen Rechnungsabgrenzungspostens sind nur Ausgaben und Einnahmen einzubeziehen, die zugleich auch Aufwand und Ertrag darstellen. Daher ist die Umsatzsteuer i. d. R. nicht einzubeziehen, da diese erfolgsneutral ist. Etwas anderes kann für nicht abziehbare Vorsteuer (§ 15 Abs. 2 UstG) gelten. Diese ist ggf. mit dem Hauptbetrag abzugrenzen. Sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.1.2023) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung der EU-Kommission (Stand: 23.3.2022)[1], die zum 1.1.2023 von der DATEV aktualisiert worden ist.[2] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Belastungswirkung der USt mit zwei Steuersätzen

Rz. 20 Untersuchungen über die Belastungswirkungen der deutschen USt mit den bis 31.12.2022 vorhandenen zwei Steuersätzen haben ergeben, dass die MwSt-Belastung der privaten Haushalte im Großen und Ganzen proportional zum Einkommen verläuft, also weder progressiv noch regressiv ist. Dieses Ergebnis ist auf die Struktur der – unterschiedlich besteuerten – Verbrauchsausgaben u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sehen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Steuersätze bei Einführung der MwSt

Rz. 21 Nach dem UStG (Mehrwertsteuer) v. 29.5.1967[1] betrug der allgemeine Steuersatz bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 10 % und der ermäßigte Steuersatz 5 %. Die Höhe der Steuersätze im Vergleich zu den Steuersätzen des § 7 UStG 1951 (4 %, 3 %, 1,5 % und 1 %) war dadurch bedingt, dass die Steuer bis 31.12.1967 bei jedem Umsatz endgültig und unabhängig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Keine Gesamtrevision der USt-Ermäßigungstatbestände in Sicht

Rz. 39 Allerdings hat auch die von Herbst 2013 bis Herbst 2017 amtierende Bundesregierung (Koalition aus CDU/CSU und SPD) keine grundlegende Neuregelung der USt-Ermäßigungen in der 18. Legislaturperiode vorgenommen. Bis auf punktuelle Änderungen, nämlich der Einbeziehung von Hörbüchern in die Steuerermäßigung, enthielt der Koalitionsvertrag vom November 2013[1] keinerlei Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum ermäßigten Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 4 Für das Jahr 2017 geht die Bundesregierung davon aus, dass etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum allgemeinen Steuersatz entfallen.[1] Dies bedeutet, dass 7,8 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum ermäßigten Steuersatz entfallen. Von dem Umsatzsteueraufkommen zum ermäßigten Steuersatz entfielen etwa 75 % auf Nahrungsmittel, Milc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Tabellarische Übersicht über die Steuersätze in Deutschland seit Einführung der MwSt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Forderungen nach Steuerermäßigungen für umweltfreundliche Produkte und gesunde Lebensmittel

Rz. 23a Als Konkretisierung des von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 11.12.2019 erklärten "Green Deal", der insbesondere für die Wirtschaft eine nachhaltige Wachstumsstrategie skizziert, hat die EU-Kommission am 20.5.2020 ihre Strategie für gesündere und nachhaltigere Lebensmittel unter dem Titel "Vom Hof auf den Tisch (From Farm to Fork)" veröffentlicht. Hierzu em...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum allgemeinen Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 3 Im Jahr 2017 schätzte die Bundesregierung den Anteil des Umsatzsteueraufkommens nach dem allgemeinen Steuersatz auf etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens.[1] In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Jahr 2018 räumte die Bundesregierung ein, dass sich das Umsatzsteueraufkommen statistisch nicht auf den Regelsteuersatz und den ermäßig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.5 Senkung der Preise oder Entgelterhöhung der Unternehmer

Rz. 37 Die Preisgestaltung ist grundsätzlich Sache des Unternehmers. Der Gesetzgeber kann durch die Einführung neuer Steuerermäßigungen zwar auf Preissenkungen zugunsten der Endverbraucher hoffen. Staatliche Stellen können Unternehmer jedoch nicht zwingen, Steuerermäßigungen an ihre Kunden weiterzugeben. Dies wurde zuletzt bei der Einführung des ermäßigten Steuersatzes für B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Steuersätze

Rz. 2 Steuersätze sind Berechnungsfaktoren zur Ermittlung der Steuer. Sie werden ausgedrückt in Prozentsätzen. Durch Anwendung dieser Sätze auf die vom Gesetz jeweils bestimmte Bemessungsgrundlage errechnet sich die Steuer. Rz. 3 Als Steuersätze in diesem technischen Sinne kennen das UStG und seine Nebengesetze außer den Steuersätzen des § 12 UStG eine Reihe weiterer Steuersä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, geleistete / 5.2 Beispiele mit Abrechnungsvarianten: Wann kann die Vorsteuer geltend gemacht werden?

Die Vorsteuer kann jeweils in dem Voranmeldungszeitraum abgezogen werden, in dem beide Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen. Wie sich dies auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele. Praxis-Beispiel Anzahlungsbetrag wird nur teilweise gezahlt Herr Hafermann verlangt von Herrn Huber eine Anzahlung i. H. v. 20.000 EUR zuzüglich 19 % (3.800 EUR) Umsatzsteuer = 23.800 EUR. Herr Hu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, geleistete / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung Umbuchung Umsatzsteuer Hinweis Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %. Soweit keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, ist eine neues Konto "geleistete Anzahlungen ohne USt" anzulegen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.8 Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 54 Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern (sog. Istbesteuerung), müssen erhaltene An- und Vorauszahlungen im USt-Voranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs versteuern. Auch Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Sollbesteuerung), müssen eine erhaltene An- oder Vorauszahlung für eine im zweiten Halbjahr 2020...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarf (z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Geleistete Anzahlung für einen Bagger

Herr Huber hat am 15.1.01 einen Bagger für 150.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (28.500 EUR) bestellt. Er hat mit dem Lieferanten vereinbart, dass er innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50.000 EUR zuzüglich 19 % = 9.500 EUR Umsatzsteuer überweist. Der Lieferant erstellt hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Vorschläge, bestimmte Waren von der Steuerermäßigung auszunehmen

Rz. 23c Im September 2017 kam ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Klimaschutzgutachten zu dem Ergebnis, dass der große Fleischkonsum in Deutschland, der die hohen Tierbestände fördert, wegen der damit verbundenen Ausdünstungen und Fäkalien für das Klima schädlich sei. Das Umweltbundesamt schlug deshalb vor, den ermäßigten Steuersatz für Fleisch, Wurst und Milchprodu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] gilt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 steigen deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner...mehr