Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.1 Einführung

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gutscheine, Gutschriften oder Preisnachlässe stellen in der Praxis für viele Unternehmer ein wichtiges Instrument zu Neugewinnung oder Bindung von Kunden dar. Für den Verbraucher sind Gutscheine v. a. als Geschenkidee sehr beliebt, geben Sie den Beschenkten doch gewisse Auswahlmöglichkeiten aus dem Sortiment des Unternehmers auf den sich der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Unselbstständige Nebenleistungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 24 UStG findet ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind. Unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 24 UStG fallen grundsätzlic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12.1 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 169 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.14. UStAE .mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wer die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gem. § 26a Abs. 1 UStG gewerbs- oder bandenmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG regelt die urkundsmäßige Abwicklung eines Umsatzes. Der BFH beurteilt die Rechnung aufgrund des Steuerausweises für den Vorsteuerabzug als Belegnachweis (BFH vom 21.01.1993, Az: V R 30/88, BStBl II 1993, 384).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.3 Bisher erforderlicher Einsatz der USt-IdNr. entfällt

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf B2C-Leistungen entfällt der bislang im B2B-Bereich zur optimalen Gestaltung erforderliche Einsatz der USt-IdNr. (Hinweis auf die Voraufl. zu diesem Buch, 3. Aufl. 2011,§ 3a a. F. Kap. 3.5).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Beginn oder Beendigung während des Jahres

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kj. ausgeübt, so tritt dieser Teil an die Stelle des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Begünstigte Berufe

2.1.2.1 Allgemeines Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit die Tätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen (sog. Katalogberufe) und ähnliche heilberufliche Tätigkeiten (sog. Gesundheitsfachberufe). Die Kategorie der ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten kann dabei durchaus als Auffangtatbestand verstanden werden,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem je...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung

2.7.1.1 Steuerbarkeit Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.). 2.7.1.2 Kein Neufahrzeug Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.). 2.7.1.3 Umsätze an Streitkräfte der GSVP im EU-Ausland Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allgemein zur GSVP und dem Sinn der Um...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Detailwissen zu den damaligen Neuerungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den textlichen Änderungen des § 3a UStG zum 01.01.2010 vgl. 3. Aufl. 2011, Vor § 1 Kap. 11.7 (Übersicht).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.3.4 Abnehmernachweis

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Verwaltungsauffassung ist es ggf. nicht ausreichend, hinsichtlich der Eigenschaft des Abnehmers als ausländischer Abnehmer lediglich den Namen und die Anschrift aufzuzeichnen, sondern soll es erforderlich sein, eine Abschrift oder Kopie eines Identifikationsnachweises zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen, um die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Keine Selbstanzeige

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als i. R. d. § 371 AO sieht § 26c UStG keine Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Die Strafbarkeit entfällt weder durch eine Berichtigungserklärung noch (konkludent) dadurch, dass der Unternehmer die fällige Steuer nachträglich entrichtet.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Nachweis der Steuerbefreiung

2.5.2.1 Allgemeines Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.). 2.5.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werd...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.5 Verspätete oder Nichtabgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-Voranmeldung und die USt-Jahreserklärung sind Steuererklärungen i. S. v. § 150 AO. Wenn die Finanzbehörde die Befugnis zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer anderen steuerlich erheblichen Erklärung erhalten soll, muss dies ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, so etwa in § 152 Abs. 4 AO für die Fes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Unternehmerfähigkeit

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmerfähigkeit hängt von der Steuerrechtsfähigkeit ab. Steuerrechtsfähig (also Träger von Rechten und Pflichten im umsatzsteuerlichen Sinne) ist jedes selbstständige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistung gegen Entgelt ausführt (Abschn. 2.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Nicht entscheidend sind die zivilrechtliche Rechtsform bzw. Rechtsf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde zum 01.01.1980 in das UStG eingefügt. Bis heute erfuhr sie lediglich eine redaktionelle Änderung zur Anpassung der Rechtsnorm an den EU-Binnenmarkt zum 01.01.1993.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sonderfall Organschaft

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Fällen der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) ist der Organträger Unternehmer hinsichtlich des gesamten Organkreises. Er allein ist im Organkreis Schuldner der USt und zum Vorsteuerabzug berechtigt und ihm obliegen die verfahrensrechtlichen Pflichten der Organschaft. Die Berichtigungspflicht des § 17 UStG trifft daher ausschließlich den O...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3a UStG regelt den Ort sonstiger Leistungen und ist daher wesentliche Voraussetzung für deren Steuerbarkeit.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begünstigte Leistungen

2.2.3.1 Allgemeines Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreit Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze (Nebenleistungen) von der Umsatzsteuer. Leistungen von Einrichtungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben des "Mehrwertsteuerpakets" mit dem JStG 2009 in das deutsche Recht transferiert und dazu ab dem 01.01.2010 auch § 3b UStG neu gefasst (vgl. Rz. 1).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, die als Importe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9 Mischfälle

2.1.4.9.1 Generelle Einordnung Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schwierig sind Fälle zu beurteilen, die sowohl Elemente der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken als auch andere Leistungselemente enthalten, die nicht als bloße Nebenleistungen eingeordnet werden können. Seit dem BFH-Urteil vom 31.5.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658) ist zu prüfen, ob eine einheitliche Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1.2 Kein Neufahrzeug

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung können insbesondere folgende Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten der Verwaltung von Investmentvermögen angesehen werden und fallen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, soweit sie nicht Nebenleistungen zu einer der unter Rz. 156 bezeichneten steuerfreien Tätigkeit sind (vgl. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.3 Mietervereine, Vermietervereine (Haus- und Grundbesitzervereine)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein eingetragener Verein, der lt. Satzung dem Zusammenschluss von Mietern bzw. Vermietern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen dient (Mieterverein bzw. Vermietervereinigung) und der seinen Mitgliedern evtl. Versicherungsschutz vermittelt und Rechtsberatung in außergerichtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten durchführt, unterliegt mi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift grenzt allgemein die unternehmerische Sphäre der jPöR von den Tätigkeiten ab, die den jPöR i. R. d. öffentlichen Gewalt obliegen. JPöR gelten nach § 2b Abs. 1 S. 1 UStG nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen i. R. d. öffentlichen Gewalt obliegen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift geht auf § 50c der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Diese Befreiung galt für förderungswürdige Jugendgemeinschaften (Jugendverbände, Jugendvereine) und Organe der öffentlichen Jugendpflege (Jugendämter). Der Befreiungskatalog entsprach im Wesentlichen bereits den auch heute noch begünstigten Leistungen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Abweichung der tatsächlichen Verwendung von der Verwendungsabsicht

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auslöser für eine Vorsteuerberichtigung ist die Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, d. h. der Verhältnisse, die den Vorsteuerabzug ermöglichen oder ausschließen. Eine solche Änderung der Verhältnisse kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eintreten. Sie liegt z. B. in den Fällen der Nutzungsänderung vor, die...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.4 Nachweise

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine spezielle Regelung für das Führen des Buchnachweises in Fällen des § 6 Abs. 3 UStG enthält § 13 Abs. 6 UStDV. Demnach soll der Unternehmer neben den in § 13 Abs. 2 UStDV geforderten Angaben (z. B. handelsübliche Bezeichnung und Menge des Gegenstands, Name und Anschrift des Abnehmers, Tag der Lieferung, das vereinbarte [vereinnahmte] Entg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.3.4 Änderungen im UStAE

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Änderungen vgl. das Einführungsschreiben des BMF vom 14.12.2018, BStBl I 2018, 1429.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Durchführung des Bestätigungsverfahrens

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 18e.1. UStAE beinhaltet die wesentlichen Einzelheiten zum Verfahren; Abschn. 18e.2. UStAE verweist bzgl. des Aufbaus der USt-IdNr. lediglich auf www.bzst.de. Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus sind folgende Hinweise nützlich: Schriftlich erreicht man das BZSt unter Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ludwig-...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1 Vorlage- und Auskunftspflichten

2.5.5.1.1 Allgemeine Pflichten Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 27b Abs. 2 S. 1 UStG (vgl. auch Abschn. 27b.1. Abs. 5 S. 7 UStAE) haben die von der Nachschau betroffenen Unternehmen auf Verlangen zweckdienliche Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen, Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren und Auskünfte zu erteilen. Rz. 39 Stand: 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.9 Ausmalbücher für Erwachsene

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach den E-Bundles steht der Buchhandel nun vor einem neuen Umsatzsteuerproblem. Die Finanzverwaltung hat bei einem der Marktführer sowohl Ausmalbücher für Erwachsene als auch Sticker-, Puzzle- und Sudoku-Bücher dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterworfen. 2.4.1.9.1 Uneinheitliches Vorgehen der Verlage und Buchhändler Rz. 39a Stand: 6. A. – ET...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Kalendermonat (7.500 EUR)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Jedoch ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kj. mehr als 7.500 EUR betragen hat (§ 18 Abs. 2 S. 2 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13a UStG regelt für das Umsatzsteuerrecht, wer Steuerschuldner ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.6.3.1 Begriff des "Beförderungsmittels" Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "Vermietung eines Beförderungsmittels" bleibt im Vergleich zu § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG a. F. unverändert (BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005 Rz. 36). Daher übernimmt Abschn. 3a.5. Abs. 2 UStAE – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle Unternehmer, welche die einschlägigen Umsatzgrenzen nicht überschreiten und ihren Sitz im Inland haben (§ 19 Abs. 1 S. 1 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 76 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Erteilungsverfahren

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Erteilung einer USt-IdNr. ist schriftlich zu beantragen (§ 27a Abs. 1 S. 5 UStG). In dem Antrag sind der Name, die Anschrift und die Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben (§ 27a Abs. 1 S. 6 UStG). Der Antrag ist grundsätzlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Dienstsitz Saarlouis 66740 Sa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.4.3.1 Neuer Auffangtatbestand für "B2B-Leistungen" Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dienstleistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer für deren unternehmerischen Bereich werden grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers (= Bestimmungslandprinzip) bewirkt. 3.4.3.2 Wortgleichheit mit der bisherigen Regelung für Katalogleistungen Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Damit ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.3 Umsätze an Streitkräfte der GSVP im Inland

Rz. 132 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP). Die GSVP ist der wichtigste politische Rahmen, über den die Mitgliedstaaten eine europäische strategische Sicherheits- und Verteidigungskultur entwickeln, Konflikte und Krisen gemeinsam angehe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22d UStG wurde zum 01.01.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12.12.1996, BGBl I 1996, 1851) eingeführt. Die Regelung ist seitdem unverändert.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5.1 Das Grundproblem

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das unmittelbare Gelangen i. S. d. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG setzt grundsätzlich eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus; diese Voraussetzung ist bei der Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer nicht erfüllt (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung). Die Bestimmungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung

2.4.1.1 Steuerbarkeit Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.). 2.4.1.2 Kein Neufahrzeug Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.). 2.4.1.3 Auslandsvertretungen und deren Mitglieder als Leistungsempfänger Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auslandsvertretungen (a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 67 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Ort der sonstigen Leistung

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Ort der sonstigen Leistung vgl. die Kommentierung zu § 3a.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.8.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier greift das Mehrwertsteuerpaket; die Ortbestimmung ist ausschließlich im B2C-Bereich (vgl. Rz. 18) anzuwenden. Damit ist der B2B-Bereich ungeregelt; es greift der Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG (vgl. Abschn. 3a.7. Abs. 1 UStAE). 3.8.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr