Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / [Ohne Titel]

MR Dr. Christian Sterzinger[*] Unternehmer sind regelmäßig nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Folgemonats an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen sie nach § 18 Abs. 3 UStG eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das F...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 6. Aussetzung der Vollziehung

Eine weitere Problematik in Bezug auf das Verhältnis von Voranmeldung und Jahresfestsetzung ergibt sich bei der Umsatzsteuer aus § 361 Abs. 2 Satz 4 AO und § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO. Beide Vorschriften beschränken eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auf den Unterschied zwischen der festgesetzten Jahressteuer und den (Soll-)Vorauszahlungen. Dies bedeutet, dass – unabh...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 4. Mehrwertsteuerbefreiung unabhängig vom Hauptbestandteil

Umsätze stets mehrwertsteuerfrei: Die Lieferung eines Grundstücks und von VuM als einheitlicher Umsatz ist also, wenn "der Umsatz" der GrESt unterfällt, unabhängig davon steuerfrei, welcher Teil der Lieferung den Hauptbestandteil darstellt.[49] Willkommener Nebeneffekt: Es entfiele im Regelfall, zumindest für die mehrwertsteuerliche Veranlagung, die teilweise recht mühsame B...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Problem: Beendigung der Ausnahmeregelung

Ohne Handeln längerer Zustand der Rechtsunsicherheit: Würde der Gesetzgeber nichts tun, würde er u.E. das Heft des Handelns aus der Hand geben. Die Steuerpflichtigen wären in verschiedenerlei Hinsicht für einen längeren Zeitraum mit einem Zustand der Rechtsunsicherheit konfrontiert. Es könnte zu finanzgerichtlichen Verfahren kommen, aus denen sich erhebliche Steuerausfälle e...mehr

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Lieferung / 1.1.4 Gehaltslieferung

Führt ein Unternehmer gegenüber einem Abnehmer eine Lieferung aus und hat der Abnehmer dem liefernden Unternehmer Neben- oder Abfallprodukte, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung der Gegenstände anfallen, zurückzugeben, liegt kein Tausch vor, sondern es handelt sich nur um eine Lieferung, die von dem Gehalt dessen bestimmt wird, was dem Leistungsempfänger verbleibt.[1] ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Bei Lieferungen von Grundstücken bisher: Aufteilung und getrennte steuerliche Beurteilung in bestimmten Konstellationen

Aufteilung der Lieferung von Grundstück samt VuM: Eine Aufteilung gab es bislang nach der nationalen Rechtsprechung nicht nur bei der Vermietung von Grundstücken samt VuM,[33] sondern auch bei der Lieferung von Grundstücken samt VuM. Bisher wurden diese Lieferungen in bestimmten Fällen mehrwertsteuerlich ebenfalls aufgeteilt, und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Regelfall...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Weitere Fälle

Hotel- und Restaurantleistungen: Ein "Aufteilungsgebot" soll – zumindest nach bisheriger Rechtsprechung – u.a. auch in den Fällen der Hotelleistungen und der Restaurantleistungen zur Anwendung kommen. In diesen Fällen soll die Aufteilung den anwendbaren Steuersatz betreffen, d.h. die Vermietung der Hotelzimmer (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG) bzw. das Servieren der Speisen (§ ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Auch bisher schon: Gesamter Umsatz mehrwertsteuerfrei, wenn nur teilweise grunderwerbsteuerbar

Sichtweise ist nicht neu: Es ist auch nichts Neues, dass ein Umsatz, der lediglich teilweise der GrESt unterfällt, gleichwohl vollständig mehrwertsteuerfrei ist.[39] So gehören z.B. lt. BFH die Kosten für die Bebauung (oder sonstige körperliche Veränderung des verkauften Grundstücks) nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), wenn zwar der Ve...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil

Grundstück = Hauptbestandteil: Zunächst kommt in Betracht, dass die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil des Vorgangs anzusehen ist. Das war auch in dem von EuGH und BFH entschiedenen Vermietungsfall so (s. oben I.1.[51]) und dürfte vermutlich in vielen Fällen die Auslegung sein, die am ehesten auf der Hand liegt. Dann steuerfrei ...: In diesem Fall ist ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / cc) Fest auf dem GuB installiert

Installation ohne Gebäude: Selbst wenn die VuM (wiederum unabhängig davon, ob es sich um BV handelt oder nicht) ohne Gebäude unmittelbar auf dem GuB installiert werden, dürfte die Lieferung des GuB im Vordergrund stehen. Erschließungsanlagen: So z.B. im Fall von Erschließungsanlagen, die ein Unternehmer auf Grundstücken errichtet, die er hinterher entgeltlich auf eine Gemeind...mehr

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Lieferung / 4.1 Rückgabe

Eine Lieferung kann durch Rückgabe des Liefergegenstands rückgängig gemacht werden. Die Rückgabe liegt vor, wenn eine Lieferung unter Rückabwicklung des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts rückgängig gemacht wird. Die Initiative geht dabei vom Abnehmer aus. Praxis-Tipp Rückgängig gemachte Lieferung Umsatzsteuerlich ist im Rahmen einer Voranmeldung nichts zu unternehmen,...mehr

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Lieferung / 1.1.1 Körperliche Gegenstände

Zu den in § 3 Abs. 1 UStG genannten Liefergegenständen gehören zunächst die körperlichen Gegenstände, also Sachen und Tiere.[1] Gegenstand einer Lieferung können bewegliche und unbewegliche (z. B. Grundstücke) und flüssige oder gasförmige Gegenstände sein.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Änderungen unter Berücksichtigung der "neuen" Rechtsprechung erforderlich?

Unklar, ob Änderung erforderlich: Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob eine Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG erforderlich ist. Klare Antwort: Es kommt darauf an. Insbesondere hängt das davon ab, was das gesetzgeberische Ziel ist, d.h. ob der Gesetzgeber mit den Ergebnissen, die sich aus der Anwendung der "neuen" Rechtsprechung auf ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / III. Lieferung von Grundstücken mit VuM

Früher/heute: Vor dem Hintergrund des vorstehend Gesagten soll nun dargestellt werden, wie die Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks mit VuM, sofern die Übertragung aller Bestandteile einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darstellt, bislang mehrwertsteuerlich behandelt wurde (s. III.1.) bzw. wie sie jetzt – aufgrund aktueller Rechtserkenntnis des EuGH (kein "Aufteilun...mehr

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Lieferung / 1.2.2 Verschaffung

Der liefernde Unternehmer muss den Abnehmer befähigen, dass er über den Liefergegenstand im eigenen Namen verfügen kann.[1] Nur die Erlangung der Verfügungsmacht reicht dazu allerdings nicht aus. Vielmehr muss die wirtschaftliche Stellung auf einer Zuwendung des Leistenden beruhen. Es muss ein Leistungswille vorhanden sein. Die Verfügungsmacht wird dem Abnehmer des Gegenstan...mehr

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Ort der Lieferung / 2.5.3 Umkartierung/Umdisponierung

Während einer schon begonnenen Beförderungs- oder Versendungslieferung kann es immer wieder vorkommen, dass die betreffende Ware umdisponiert wird. Der Grund dafür kann z. B. darin bestehen, dass der Lieferer selbst die Lieferung an den vorgesehenen Abnehmer rückgängig machen will oder der Abnehmer nachträglich den Lieferer bittet, die Waren nicht an die bislang angegebene A...mehr

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Lieferung / 2.3 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Besteller/Auftraggeber auf einem nicht in seinem Eigentum bzw. nicht in seinem Alleineigentum stehenden Grundstück ein Gebäude, liegen Bauten auf fremdem Grund und Boden vor. Der als zivilrechtlicher Vertragspartner anzusehende Besteller/Auftraggeber gilt auch als Leistungsempfänger nach § 3 Abs. 1 UStG.[1] Mit der Übergabe des fertig gestellten Bauwerks erlang...mehr

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Lieferung / 4.2 Rücklieferung

Eine Rücklieferung liegt vor, wenn nicht das Verpflichtungsgeschäft rückabgewickelt, sondern ein neues Verpflichtungsgeschäft über denselben Gegenstand in umgekehrter Richtung abgeschlossen wird. Ob eine Rückgängigmachung oder eine Rücklieferung vorliegt, ist aus der Position des ursprünglichen Leistungsempfängers (Abnehmers) zu beurteilen. Bei der Rücklieferung bleibt die ur...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

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Lieferung / 4.4 Rücknahme

Eine Rücknahme liegt vor, wenn eine Lieferung unter Rückabwicklung des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts rückgängig gemacht wird. Die Initiative geht dabei vom Lieferanten aus (Gegensatz zur Rückgabe). Auch hier kommt es für die praktische Abwicklung darauf an, ob die Rücknahme im gleichen Voranmeldungszeitraum wie die Lieferung vorgenommen wird. Geschieht dies, sind...mehr

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Lieferung / 1.1 Gegenstände als Voraussetzung für Lieferungen

Der Begriff der Lieferung wird über die gesetzliche Legaldefinition "Verschaffung der Verfügungsmacht" im § 3 Abs. 1 UStG beschrieben. Damit müssen Wert, Substanz und Ertrag an einem Gegenstand auf den Abnehmer übergehen. Im Regelfall erfolgt eine Orientierung an dem wirtschaftlichen Eigentum. Wichtig Rechte werden nicht geliefert Rechte (z. B. Gesellschaftsrechte, Forderungen...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Ausnahmeregelung

Ermächtigung für abweichendes nationales Recht: In Deutschland gelten die oben unter II.1. genannten Ausnahmen von der Steuerbefreiung für Neubauten und Baugrundstücke nicht. Deren Lieferung ist also ebenfalls mehrwertsteuerbefreit. Das ist vom Unionsrecht "abgesegnet". Grundlage für die Nichtgeltung ist die Vorschrift des Art. 371 i.V.m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Da...mehr

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Lieferung / 1.2.3 Fälle der Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen geschieht meist durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB. Praxis-Beispiel Fahrzeugkauf Das Eigentum an einem bestellten Fahrzeug wird dem Käufer durch die Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Papiere übertragen. Ist dagegen der Erwerber schon im Besitz des Gegenstands, reicht es aus, wenn sich Lieferer und Abnehm...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.3 Umsatzsteuer und Anzahlungen

Rz. 63 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen wurde ebenfalls durch BilMoG ersatzlos aufgehoben. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, der nunmehr – analog zu de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 3 Umfang der ­Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten gehören der Anschaffungspreis, korrigiert um Anschaffungspreisänderungen, die Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten. Außerdem gehören zu den Anschaffungskosten alle in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Anschaffung entstandenen Aufwendungen. Dies ist in erster Linie der Kaufpreis (Rechnungsbetrag). Zusätzlich r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 26.1.2023[1] ging es um die Frage, ob und ggf. inwieweit Innenumsätze in einem Organkreis steuerbar sind. Im Ausgangsverfahren ging es um eine Stiftung öffentlichen Rechts als Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich Universitätsmedizin unterhält. Die Stiftung erbringt als Organträger, soweit ihre Ausgangsle...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Umsatzsteuerbare unternehmerische Tätigkeit des Geschäftsführers für die GmbH

Streitig sind die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der unternehmerischen Tätigkeit. Das FG entschied: Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als unternehmerisch i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Steuerbarkeit der Leistung hängt davon ab, dass der Geschäftsführer im Rahmen eines...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 34 Der Gesamtumsatz, auf dem die Kleinunternehmergrenze nach § 19 Abs. 1 UStG basiert, enthält nicht steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h UStG, wenn sie Hilfsumsätze sind. Zum Gesamtumsatz zählen daher auch Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h UStG, wenn sie keine Hilfsumsätze sind.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen (§ 4 Nr. 8 Buchst. j UStG)

Rz. 223 § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG wurde durch Art. 5 Nr. 5 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) v. 9.12.2004[1] mWv 16.12.2004 aufgehoben. Die seit dem 1.1.1987 geltende Steuerbefreiung für die Beteiligung als stiller Gesellschafter gem. § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG ist damit ersatzlos weggefallen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze – und deren Vermittlung – von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG)

Rz. 82 Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, d. h. von inländischen und ausländischen Banknoten und Münzen, sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Ausgenommen davon sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 2 UStG gesetzliche Zahlungsmittel, die nicht als solche, sondern wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts umgesetzt werden. Diese Einschränkung bezweckt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Verwaltung von Investmentvermögen und von Versorgungseinrichtungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Rz. 208 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstreckte sich bis 30.6.2021 auf die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 des KAGB, die Verwaltung von mit diesen vergleichbaren Alternativen Investmentfonds (AIF) i. S. d. § 1 Abs. 3 KAGB sowie die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. VAG. Ab 1.7.202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Umsätze im Geschäft mit Gold (§ 4 Nr. 8 Buchst. k UStG)

Rz. 224 § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG, welcher seit 1.1.1993 die Umsätze im Geschäft mit Goldbarren, mit Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, mit unverarbeitetem Gold und die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei stellte, wurde gem. Art. 9 Nr. 13 des Steuerbereinigungsgesetzes v. 22.12.1999[1] mWv 1.1.2000 aufgehoben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze (§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG)

7.1 Rechtsentwicklung Rz. 137 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] war § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG mWv 1.1.1991 neu gefasst worden. Seit diesem Zeitpunkt hat die Vorschrift die heute gültige Fassung. Nach der amtlichen Gesetzesbegründung [2] musste die Steuerbefreiung für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren aus EU-rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren und die Vermittlung dieser Umsätze (§ 4 Nr. 8 Buchst. c UStG)

5.1 Rechtsentwicklung Rz. 95 Durch Art. 18 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften [1] war die Vorschrift – mWv 1.1.2002 (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001) – neu gefasst worden und ist seither unverändert. Die amtliche Gesetzesbegründung [2] erläutert zu dieser Neufassung, dass der Anwendungsbereich der Befreiung auch Umsätze von Forderungen in Form andere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)

6.1 Rechtsentwicklung Rz. 123 Der Regelungsinhalt der Vorschrift war zum 1.1.1980 im Wesentlichen unverändert aus § 4 Nr. 8 UStG 1973 übernommen worden. Rz. 124 MWv 17.8.1994 war die Steuerbefreiung auf die Vermittlung der in der Vorschrift aufgeführten Umsätze ausgedehnt worden.[1] Seither ist die Vorschrift unverändert geblieben. Der amtlichen Gesetzesbegründung [2] ist zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG)

9.1 Rechtsentwicklung Rz. 188 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 189 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

3.1 Rechtsentwicklung Rz. 45 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG war bis zum 31.12.1995 auch die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten steuerfrei. Die Steuerbefreiung stützte sich bis zum 31.12.1990 auf die Übergangsregelung nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 13 der 6. EG-Richtlinie. Diese Übergangsregelung war jedoch durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der 18. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Umsätze amtlicher Wertzeichen (§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStG)

11.1 Rechtsentwicklung Rz. 209 Die Steuerbefreiung für Umsätze mit im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen galt schon vor 1980. Zum 1.1.1980 waren in § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG die Worte "zum aufgedruckten Wert" neu in die Vorschrift aufgenommen worden. Diese Ergänzung sollte klarstellen, dass im Inland gültige amtliche Wertzeichen nur befreit sind, wenn die Wertzeichen zum au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 [Kreditgewährung usw.]

1 Allgemeines 1.1 Historischer Überblick Rz. 1 § 4 Nr. 8 UStG enthält die Befreiung bestimmter Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr. Die Vorschrift verfolgt im Grunde den Zweck, den Geld- und Kapitalverkehr nicht zu verteuern. Da im Prinzip der gesamte Finanzdienstleistungssektor unter die Steuerbefreiung fällt, hat die Vorschrift gleichzeitig einen Vereinfachungseffekt. Rz. 2 –...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Historischer Überblick

Rz. 1 § 4 Nr. 8 UStG enthält die Befreiung bestimmter Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr. Die Vorschrift verfolgt im Grunde den Zweck, den Geld- und Kapitalverkehr nicht zu verteuern. Da im Prinzip der gesamte Finanzdienstleistungssektor unter die Steuerbefreiung fällt, hat die Vorschrift gleichzeitig einen Vereinfachungseffekt. Rz. 2 – 3 einstweilen frei Rz. 4 Im UStG 1967 w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr