Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.2 Nachversteuerung bei Umwandlung der Betriebsstätte (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 88 § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG regelt die Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft. Bis Vz 1998 war dies der einzige Nachversteuerungstatbestand. Die Regelung hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen; deshalb wurde sie ab Vz 1999 durch einen erweiterten Nachversteuerungstatbestand ersetzt, der auch die Übertragung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.1 Ausweitung der Nachversteuerung

Rz. 86 Bis Vz 1998 enthielt das Gesetz nur eine Regelung zur Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte. Durch G. v. 22.12.1999[1] wurde die Nachversteuerungsregelung ausgeweitet, um Lücken zu schließen.[2] Der bisherige Nachversteuerungstatbestand der Umwandlung der Betriebsstätte wurde beibehalten. Die Neuregelung gilt für alle Vorgänge, die ab Vz 1999 de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.4 Rechtsfolge

Rz. 113 Wird einer der Ersatztatbestände erfüllt, ist ein in der Vergangenheit nach Abs. 3 abgezogener Verlust wieder hinzuzurechnen. Das bedeutet, dass die Verlustberücksichtigung im Inland wieder rückgängig gemacht wird. Mit der Erfüllung der Ersatztatbestände kann in der ausl. Betriebsstätte kein Gewinn mehr erzielt werden, sodass es nicht mehr zu einer Nachversteuerung n...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juli bis September 2021 in Ansatz bringen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.1 Allgemeines

Rz. 63 Abs. 3 und 4 sind durch das G. v. 25.7.1988 in § 2a EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzte § 2 AIG; das AIG wurde durch dieses Gesetz aufgehoben. Rz. 64 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 2a Abs. 3, 4 EStG mit Wirkung ab Vz 1999 ersatzlos aufgehoben.[2] Die Beseitigung der Möglichkeit, laufende ausl. Verluste im Inland abzuziehen, verstößt nicht gegen das GG oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. A...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Wurde ein Unternehmen erst nach dem 30. Juni 2019 gegründet, sind zum Nachweis des Umsatzeinbruches von min. 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten als Vorjahresmonate November/Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Wurde ein Unternehmen erst nach dem 31. August 2019 gegründet, sind zum Nachweis des Umsatzrückganges in den Monaten September bis Dezember 2020 als Ver...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.5 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Für die Novemberhilfe gilt: Hat ein Unternehmen oder Soloselbständiger erst nach dem 31. Oktober 2019 die Geschäftstätigkeit aufgenommen, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.[1] Für die Dezemberhilfe gilt analog: Hat ein Unternehmen oder Soloselbständiger erst nach dem 30. November 201...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.3 Nachversteuerung bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 97 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG greift ein, wenn die Betriebsstätte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[1] Die Vorschrift ist gewinnunabhängig, greift also unabhängig von der Höhe der ggf. realisierten Gewinne ein.[2] Die Regelung ist durch die Symmetrie zwischen Besteuerung der Gewinne und Abzug der Verluste europarechtlich...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 5. Umwandlung des Organträgers und finanzielle Eingliederung

Die Auswirkungen der Umwandlung des Organträgers oder der Organgesellschaft sind komplex, da die Regelungen der Organschaftsbesteuerung gemeinsam mit denen des Umwandlungssteuerrechts berücksichtigt werden müssen. Umstritten ist seit vielen Jahren u.a. der Themenkomplex, ob durch eine bzw. nach einer Umwandlung die finanzielle Eingliederung zur einer Organgesellschaft begründet ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.3 Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind solche Unternehmen, die mindestens 2 der 3 vorgenannten Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Achtung Sonderfall: Börsennotierung Unabhängig von den Größenmerkmalen gelten Unternehmen stets als große Kapitalgesellschaften, wenn deren Aktien an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU zum amtlichen Handel zugelassen sind oder die ...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 1. Begünstigte Umwandlungsvorgänge

Nach § 6a Satz 1 Halbs. 1 GrEStG wird für einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 und Abs. 3a GrEStG aufgrund einer Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwa...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / b) Unterste Beteiligungsebene anstatt Konzernspitze entscheidend

Es ist nicht erforderlich, dass der an der Umwandlung als herrschendes Unternehmen beteiligte Rechtsträger ein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG ist. Unerheblich ist auch, ob das herrschende Unternehmen die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen hält. Auch der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann herrschendes Unternehmen i.S.d...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / a) Aktuelle BFH-Judikatur

Der BFH hat in jüngster Rspr. (BFH v. 28.9.2022 – II R 13/20, BFH/PR 2023, 85 = ErbStB 2023, 30 [E. Böing]) entspr. Anlass zur Konzipierung neuer Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG gegeben. Welches Unternehmen hierbei als sog. "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft sog. "abhängige Gesellschaft"...mehr

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Modernisierungsankündigung / 2.2 Einsparung von Primärenergie

Demgegenüber umfasst die Primärenergie nicht nur die an der Gebäudegrenze übergebene Energiemenge, sondern auch diejenige Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozesse außerhalb des Gebäudes zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung benötigt wird, z. B. Bohrung zur Gewinnung von Erdöl, Raffinerie zur Heizölherstellung und Transport zum Abnehmer, Verstromung des Heizöls durch ...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 9.4 Ordnungswidrigkeit

Neben der gesetzlichen Vermutungswirkung, wonach Pflichtverletzungen bei Ankündigung der Durchführung einer baulichen Veränderung im Fall des § 559d Nr. 1 bis Nr. 4 BGB vermutet werden und dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Vermieters führen kann, wurde ein Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 6 WiStG eingeführt. Danach handelt ordnungswidrig, wer in der Absicht, ei...mehr

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Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / C. Rechtsfolgen der Umwandlung nach § 613a BGB

Rz. 24 Die Anwendbarkeit des § 613a BGB auch für den Fall der Umwandlung ist in § 324 UmwG geregelt. Danach bleibt § 613a Abs. 1, 4–6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung, sodass der Tatbestand des Betriebsübergangs eigenständig zu prüfen ist (BAG v. 25....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umwandlung einer KG (Einbringung) in eine GmbH bzw formwechselnde Umwandlung einer Ober-PersGes (KG) in eine KapGes bzw Option einer KG zur KSt nach KöMoG

Rn. 60 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Umwandlung einer KG in eine GmbH Bringt eine KG ihren gesamten Geschäftsbetrieb zu Buchwerten gegen Ausgabe neuer Anteile in eine Tochter-KapGes ein (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG nF), geht beim Erlöschen der KG auch bei Buchwertfortführung (auf Antrag) in der GmbH ein gemäß § 15a EStG nur verrechenbarer Verlust nicht auf die GmbH über, ebenso wenig ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Umwandlung durch Formwechsel

Rz. 21 Ein Formwechsel – bislang formändernde oder formwechselnde Umwandlung genannt – liegt vor, wenn ein Rechtsträger unter Wahrung seiner Identität seine rechtliche Form ändert (§ 190 UmwG). Im Unterschied zur Verschmelzung und Spaltung bleibt das Vermögen des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel gleich. Die Identitätswahrung gilt auch für den Formwechsel einer Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine GbR/OHG (bzw Umwandlung der Rechtsstellung des Kommanditisten in die eines persönlich haftenden Gesellschafters)

Rn. 67 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine derartige Haftungserweiterung hat nicht zur Folge, dass nur verrechenbare Verluste der vorangegangenen Jahre im Jahr der Haftungserweiterung in ausgleichsfähige Verluste umgepolt werden (s Rn 10 und BFH vom 14.10.2003, BStBl II 2004, 115).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Rn. 66 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei formwechselnder Umwandlung rückwirkend nach § 14 S 3 UmwStG auf einen Stichtag der Übertragungsbilanz in Jahr 1 lt Beschluss in Jahr 2 und rückwirkender Kapitalerhöhung bei der KG lt Beschlussfassung über die Umwandlung gelten lt BFH vom 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl II 2010, 942 folgende Orientierungssätze:mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrechtsnachfolge

A. Vorbemerkung Rz. 1 Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auf den neuen Rechtsträger über, der auch in bestehende Arbeitsverträge und Ruhestandsverhältnisse eintritt. Rz. 2 Ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist die Erbfolge (§§ 1922, 1967 BGB), die nur Einzelpersonen oder Personengesellschaften, nicht abe...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / V. Fortgeltung von Kollektivregelungen bei Spaltung und Verschmelzung

Rz. 36 Verbandstarifverträge gelten bei Umwandlung kollektivrechtlich weiter, wenn sie allgemeinverbindlich sind oder wenn der übernehmende Rechtsträger demselben Arbeitgeberverband angehört (MüKo/Müller-Glöge, § 613a BGB Rn 222; Sowka/Weiss, DB 1991, 1518, 1522; Kallmeyer/Willemsen, § 324 UmwG Rn 24). § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, der nach § 324 UmwG unberührt bleibt, stellt im...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / III. Umwandlung durch Vermögensübertragung

Rz. 18 Die Vermögensübertragung i.S.d. Umwandlungsrechtes, die mit einer vertraglichen Vermögensübernahme nach § 419 BGB nichts gemein hat, ist in zwei Formen möglich, nämlich wobei der wesentliche Unterschied zu diesen beiden U...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auf den neuen Rechtsträger über, der auch in bestehende Arbeitsverträge und Ruhestandsverhältnisse eintritt. Rz. 2 Ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist die Erbfolge (§§ 1922, 1967 BGB), die nur Einzelpersonen oder Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesell...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Haftung

Rz. 33 Für den Fall der Umwandlung ist nur durch § 613a Abs. 3 BGB festgelegt, dass eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft nicht nach § 613a Abs. 2 BGB haftet, wenn sie durch die Umwandlung erlischt. Der bisherige Rechtsträger kann insb. bei Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG), Aufspaltung (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) und vollständiger Vermögensübertragung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Identitätswahrende Umwandlung einer GbR/OHG in eine GmbH & Co KG (bzw der Komplementärstellung in die eines Kommanditisten)

Rn. 68 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird eine GbR identitätswahrend (wirtschaftliche Beteiligungsidentität, s Rn 59a) in eine GmbH & Co KG umgewandelt, ist dies weder ein Fall des § 15a Abs 1 S 1 EStG , weil es nicht aufgrund von Verlusten zur Entstehung bzw Erhöhung eines negativen Kapitalkontos gekommen ist, noch ein Nachversteuerungstatbestand des § 15a Abs 3 S 3 EStG , weil we...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / I. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 25 Gem. § 324 UmwG gilt das Widerspruchsrecht aus § 613a Abs. 6 BGB auch für die Fälle der Umwandlung. Wird ein solches ausgeübt, so entfaltet dies dieselben Rechtsfolgen wie beim Betriebsübergang. Allerdings ist die Ausübung des Widerspruchsrechtes in Umwandlungsfällen nur begrenzt möglich, da der Widerspruch ohne Verbleiben eines Restbetriebs ins Leere geht (MüKo-BGB/M...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (2) Umwandlung künftiger Entgeltansprüche

Rz. 87 Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "künftige" Entgeltansprüche ist fraglich, bis zu welchem Zeitpunkt Entgelt umgewandelt werden kann. Nach dem hierzu bislang einzigen vorliegenden höchstrichterlichen Urteil setzt eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 5 BetrAVG a.F. insoweit voraus, dass im Umwandlungszeitpunkt bereits eine Rechtsgrundlage für den betroffenen Entge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Arbeitnehmererfinderansprüche bei Betriebsübergang und Umwandlung

Rz. 778 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Betriebsinhaber über, tritt dieser nach der zwingenden Vorschrift des § 613a Abs. 1 BGB automatisch in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, sofern der vom Betriebsinhaberwechsel betroffene einzelne Arbeitnehmer der Überleitung seines Ar...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / B. Umwandlungsarten

Rz. 6 Das Gesetz selbst kennt nach § 1 Abs. 1 UmwG die im nachfolgenden Schaubild aufgeführten Umwandlungsarten und -formen (s. zum Schaubild Berscheid, AR-Blattei SD 530.6.4 Rn 13; Lüttge, NJW 1995, 417, 418; s. zu den einzelnen Definitionen und den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten Kallmeyer, ZIP 1994, 1746) Rz. 7 Übersicht: Umwandlungsarten und -formen I. Verschmelzun...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / III. Kündigungsverbot bei Spaltung und Verschmelzung

Rz. 31 Gem. § 324 UmwG gilt das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB für Kündigungen aus Anlass von Verschmelzungen von Unternehmen entsprechend, zumal die Interessenlage hinsichtlich des Bestandsschutzes auch hier nicht anders ist als bei einem rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang (ErfK/Oetker, § 324 UmwG Rn 6; Hanau, ZGR 1990, 548, 556; Willemsen, RdA 1993, 133, 138; zu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Zuordnung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 26 Ist Gegenstand der Spaltung ein Betrieb oder Betriebsteil, so ist die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse unproblematisch, da die Regelung des § 613a Abs. 1 BGB eingreift und damit die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer unverändert übergehen. Sieht der Spaltungs- oder Übernahmevertrag eine abweichende Zuordnung vor, ist diese wegen Umgehung von § 61...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Spaltungsarten und -formen

Rz. 13 Bislang war die Spaltung von Unternehmen nur eingeschränkt möglich. Zur Umstrukturierung von Treuhandunternehmen ist seinerzeit ein neues Instrumentarium geschaffen worden: Diese konnten ihr Vermögen nach dem Gesetz über die Spaltung der von der THA verwalteten Unternehmen vom 5.4.1991 (BGBl I, 854 – sog. Spaltungsgesetz – SpTrUG) spalten. Dieser Vorgang ist weitgehen...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / I. Verschmelzungsarten und -formen

Rz. 8 Eine Verschmelzung i.S.d. Umwandlungsrechtes liegt vor, wenn zwei oder mehrere Vermögensmassen unter einer Rechtsträgerschaft vereinigt werden. Dabei werden zwei oder mehrere Rechtsträger durch einen ersetzt, und zwar entweder durch einen von ihnen oder durch einen neu gegründeten Rechtsträger (s. zur Definition und zu den Möglichkeiten der Verschmelzung Kallmeyer, ZIP...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 3 EStG

Rn. 40 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das MoPeG vom 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 hat bei der KG nun auch ausdrücklich die Unterscheidung zwischen Haftsumme und vereinbarter Einlage (Pflichteinlage) in § 171 Abs 1 HGB nF verankert. Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 S 2 EStG, KG-Verlustanteile auch über die geleistete Einlage hinaus, dh unter Inkaufnahme eines negativen Kapitalk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Darlehensvereinbarungen

Rz. 1777 Darlehensvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses stehen grds. nicht der Anerkennung dieses Arbeitsverhältnisses entgegen. Sind die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag tatsächlich durchgeführt und damit erfüllt worden, so ist eine Darlehensvereinbarung bzgl. des gezahlten Gehaltes nicht zu beanstanden. Die ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Beitragsorientierte Leistungszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 70 Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG wird auch eine beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. eine Zusage, bei der sich die Höhe der Versorgungsleistungen aus einem zuvor definierten Versorgungsbeitrag ableitet, als betriebliche Altersversorgung ausdrücklich anerkannt. Hinsichtlich ihrer vertraglichen Ausgestaltung ist nach einer Entscheidung des BAG v. 30.8.2016 (3 AZR 361/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Wegfall von vertraglichem Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird nachträglich zu einem späteren Bilanzstichtag entweder der Vertrag über den Ausschluss der Vermögensminderung geändert bzw eine Umwandlung in eine OHG oder ein Einzelunternehmen durchgeführt oder die Unwahrscheinlichkeit der Vermögensminderung beseitigt (bei der hier vertretenden Gesetzesinterpretation nur selten möglich, zB bei wertlos we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 94 Zunächst einmal muss die Entgeltumwandlung die allgemeinen, an die steuerliche Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung zu stellenden Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören insb. die Beachtung des Mindestalters von 62 Jahren für den Bezug der Altersrente sowie das Verbot der Vererbbarkeit und den insoweit steuerrechtlich geltenden eingeschränkten Hinterblieben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr