Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4. Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf ist ein Teil des Lebensbedarfs i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst werden kann. Da er aber kalkulierbar ist, kann er bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei Mehrbedarf handelt...mehr

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FF 9/2015, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger von der Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. [2] Die im Mai 1950 geborene Antragsgegnerin ist die Tochter der im März 2013 verstorbenen W. Nach Abschluss ihrer Hebammenausbildung 1970 arbeitete die Antragsgegnerin vier Jahre in ihrem erlernten Beruf, bevor sie ihre Erwerbstätigkeit mit der Geburt ihre...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88, SozR 410...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal gemäß § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansp...mehr

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FF 9/2015, Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 1.8.2015

[ … ] Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22.7.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368 EUR um 144 EUR auf 4.512 EUR. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512 EUR steigt der Mindest...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.5 Arbeitgeberauskunft

Rz. 24 Abs. 3 verpflichtet Arbeitgeber zur Auskunft über Beschäftigungen. Betroffen ist der Personenkreis der Antragsteller auf und Bezieher einer laufenden Geldleistung nach dem SGB III, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder andere zur Leistung, insbesondere Unterhalt, Verpflichtete. Lebenspartner sind zwei Personen gleichen Geschlechts, die gem. § 1 LPartG erklärt haben, mit...mehr

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FF 9/2015 / Ehegattenunterhalt

a) Der Unterhalt ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten konkret zu berechnen. Derartige Verhältnisse liegen vor, wenn der Verpflichtete bereits ohne Berücksichtigung seines Wohnvorteils über ein monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 8.000 EUR verfügt. b) Bei der konkreten Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebe...mehr

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FF 9/2015 / Kindesunterhalt

a) Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80 –, FamRZ 1982, 913, und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). b) Für die Bemessung des dem Strafgefangenen gegen...mehr

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zfs 9/2015, Keine Belehrung... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei dem Bekl. seit 1998 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Seit 2003 war der Kl. als Führer einer Straßenbahn in 6-Tage-Wechselschicht beschäftigt. 2008 beantragte er bei dem Bekl. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Im Zuge der Leistungsprüfung schlossen die Parteien im August 2008 eine Vereinbarung, nach der sich der Bekl. ohn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA muss grds derjenige AE als Kap-Ertrag versteuern, dem der Vorteil gewährt wird. Wegen der Zurechnung einer vGA bei Betriebsaufspaltung s rkr Urt des FG München v 11.05.1999 (EFG 1999, 883). Wegen der Zurechnung einer vGA gegenüber einem minderjährigen Gesellschafter s Urt des BFH v 01.07.2003 (BStBl II 2004, 35). Bei rechtswirksamer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.4 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Verleiher

Tz. 130 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ist der Wertpapier-Verleiher Gewerbetreibender, rechnen die daraus vereinnahmten Leihgebühren sowie die Az zum Gewerbeertrag. Gehören die darlehensweise übereigneten Aktien zum PV des Verleihers, liegen weder Eink aus V + V iSv § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (Überlassung von Rechten zur Nutzung) noch Eink aus KapV vor, da § 20 Abs 1 Nr 7 EStG nur Z...mehr

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Eintragungsfähigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

Zusammenfassung Eine GmbH darf im Handelsregister als Geschäftsanschrift eine c/o-Adresse angeben, auch wenn an der angegebenen Anschrift weder Geschäftsräume der Gesellschaft bestehen, noch ihr gesetzlicher Vertreter wohnt, wenn an der angegebenen Anschrift ein Zustellungsbevollmächtigter der GmbH (z.B. Rechtsanwalt, Notar) ansässig ist. Hintergrund Die Beschwerde führende Gm...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Unterhalt

Rz. 56 Seit dem 18.6.2011 ist das Kollisionsrecht für die Anknüpfung von Unterhaltspflichten EU-weit vereinheitlicht worden.[59] Grundsätzlich ist für Unterhaltspflichten danach das Recht des Staates maßgebend, indem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der deutsche Gesetzgeber hat das EGBGB entsprechend angepasst, Art. 3 EGBGB wurde neu gefasst, und...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / D. EU-Verordnungen zum Kollisionsrecht

Rz. 48 Während die ersten Verordnungen der EU sich auf das Verfahren bezogen haben, gibt es inzwischen (seit dem Jahre 2009) auch EU-Vorordnungen zum Kollisionsrecht; die derzeit anwendbaren Verordnungen beziehen sich auf den Bereich des außervertraglichen und vertraglichen Schuldrechts, auf den Bereich der Scheidung und die Unterhaltspflichten. Im Hinblick auf den Unterhalt...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / a) Ausnahmen, die von anderen EU-Regelungen erfasst sind

Rz. 58 Das betrifft einmal Bereiche, die bereits von den bestehenden EU-Regelungen erfasst werden, nämlichmehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / a) Bisherige Rechtslage

Rz. 105 Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit zu entnehmen (diese sind doppelfunktional). Zuständig war damit gem. §§ 12, 13 ZPO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (hier also des Erben). Hatte der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland, bestand die Zuständigkeit dort (je nach Strei...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FoVo 8-9/2015, Doppeltes P-... / Leitsatz

Unterhält der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten, steht dem Gläubiger die Wahl zu, welches Konto als P-Konto weitergeführt wird und welches Konto seinem freien Vollstreckungszugriff offen steht. AG Parchim, 19.3.2015 – 8 M 2438/14mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 3 Der Praxistipp

Chancen der Entscheidung nutzen Die Entscheidung des BGH ist in einer insolvenzrechtlichen Konstellation ergangen, gilt aber in gleicher Weise in der Forderungspfändung, weil § 4 InsO insoweit auf die Bestimmungen des 8. Buches der ZPO verweist. Sie eröffnet dem Gläubiger neue Möglichkeiten, die Chancen auf einen Vollstreckungszugriff und damit eine Befriedigung der offenen F...mehr

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FoVo 8-9/2015, Doppeltes P-... / 3 Der Praxistipp

Drei Informationsquellen Das AG hat die Rechtslage zur Führung eines P-Kontos zutreffend dargestellt. Neben den beiden genannten Informationsquellen, der Drittschuldnererklärung und dem von dem Schuldner vorgelegten Vermögensverzeichnis, steht dem Gläubiger auch die Vermögensauskunft Dritter nach § 850l ZPO als Informationsquelle zur Verfügung. Für die Praxis darf allerdings ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entscheidung im Festsetzungsverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld bei Aufnahme einer einzelunternehmerischen Tätigkeit während des Insolvenz­verfahrens

Leitsatz 1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfe...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / III. Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung obliegt es gemäß § 1569 Satz 1 BGB jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn er dazu nicht imstande ist, kann er gemäß § 1569 Satz 2 BGB gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt haben. Eine Unterhaltsverpflichtung aufgrund nachehelicher Solidarität besteht nach § 1569 Satz 2 BGB nur, wenn die Voraussetzungen eines der...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / b) Unterhalt wegen Alters gemäß § 1571 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit) w...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / f) Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung gemäß § 1575 BGB

Nach § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit (§ 1574 BGB), die den Unterhalt nachha...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / g) Unterhalt aus Billigkeitsgründen gemäß § 1576 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann nach § 1576 BGB Unterhalt von dem anderen Teil verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Die gegenüber anderen Unterhaltstatbeständen subsidiäre Vorschrift hat...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / d) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB

Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570–1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. In...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gemäß § 1572 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Teil Unterhalt verlangen, soweit und solange ihm vom Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankheit oder anderer Gebr...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- und Beweislast beim Unterhalt (Teil 1)

1 Vorbemerkung 2 Angesichts der Vielzahl von Unterhaltstatbeständen ergeben sich eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast. Im nachfolgenden Beitrag werden die einzelnen Unterhaltsvorschriften im Hinblick darauf dargestellt, zu welchen Tatbeständen Vortrag von dem Anspruchsteller bzw. von dem Antragsgegner zu erfolgen hat und wem die Beweislast hi...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB

Den wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder geschuldeten nachehelichen Unterhalt gemäß § 1570 BGB hat der Gesetzgeber in Stufen aufgebaut. Ein geschiedener Ehegatte kann gemäß § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsan...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Für die Geltendmachung des Betreuungsunterhalts für die Vergangenheit müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB, also eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Inverzugsetzung oder aber die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs vorliegen. Die in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltene Verweisung auf § 1613 BGB ist als Rechtsgrundverweisung anzuse...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit (§§ 1581, 1603 BGB). Will er geltend machen, er könne den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht decken, hat er die Voraussetzungen einer unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen ...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 2. Bedarf des Unterhaltsberechtigten

Der Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung der Ehe geltend machen will, muss substanziiert seinen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen darlegen und nachweisen. Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Bei abgeleiteter Lebensstellung sind auch die E...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände

Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen der Norm, auf die er seinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhaltsanspruch stützt (§§ 1361, 1570 ff. BGB). Hierzu gehört auch die durchgehende Bedürftigkeit seit Rechtskraft der Scheidung.[5] a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB Den wegen der Betreuung eines...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / II. Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte nach § 1361 BGB von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt ist ein einheitlicher Unterhalt, der anders als der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht in einzelne Unterhaltstatbestände aufgegliedert ist. Der ...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / I. Familienunterhalt

Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere an ...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / e) Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB

Nach § 1573 Abs. 2 BGB kann der geschiedene Ehegatte, der nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, den Unterschiedsbetrag (Aufstockungsunterhalt) zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen, wenn seine Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt i.S.d. § 1578 BGB nicht ausreichen. Nach dieser Vorschrift wi...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Der Unterhaltsberechtigte muss vortragen und beweisen, dass, warum und in welchem Umfang er bedürftig ist. Trotz des nicht eindeutigen Wortlautes des § 1577 BGB hat der Berechtigte nach der Rechtsprechung des BGH wegen des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit.[43] Im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit hat...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / A. Ehegattenunterhalt

I. Familienunterhalt Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältniss...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 2

Angesichts der Vielzahl von Unterhaltstatbeständen ergeben sich eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast. Im nachfolgenden Beitrag werden die einzelnen Unterhaltsvorschriften im Hinblick darauf dargestellt, zu welchen Tatbeständen Vortrag von dem Anspruchsteller bzw. von dem Antragsgegner zu erfolgen hat und wem die Beweislast hier obliegt.mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Befristung des Unterhalts

Nach Auffassung des BGH ist der Betreuungsunterhalt, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes absehbar keine kind- oder elternbezogenen Verlängerungsgründe vorliegen, ohne zeitliche Befristung zuzusprechen.[83]mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / a) Abfindungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe[17] befasst sich ausführlich und unter Auswertung der hierzu vertretenen Ansichten mit der Behandlung einer wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindung. Es folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, [18] wonach wegen des Verbos der Doppelverwertung die Abfindung nicht sowohl im Unterhalt als auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigun...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Bedarf

Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1610 Abs. 1 BGB). Maßgebend ist also, in welchen Verhältnissen dieser bisher gelebt hat.[56] War er vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, ist seine Lebensstellung durch das seinerzeit erzielte Einkommen geprägt, sofern es nachhaltig und nicht nur vorübergehend erzi...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 2 Aus den Gründen

Das Verfahren über das Rechtsmittel des Antragsgegners war unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Familienrichters an das AG zur gebotenen Durchführung des Abhilfeverfahrens gem. §§ 572 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 2, 91a Abs. 2 S. 1 ZPO, 113 Abs. 1, 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG zurückzugeben. 1. Wie das AG im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, erweist sich di...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Bedürftigkeit

Unterhalt kann der das Kind betreuende Elternteil nur verlangen, soweit er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1602 Abs. 1 BGB). Erzielt er eigene Einkünfte aus einer neben der Kindesbetreuung zumutbaren[68] Erwerbstätigkeit, sind diese in voller Höhe und ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus[69] bedürftigkeitsmindernd anzurechnen. Ein Ve...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / d) Einzelne Positionen des Anfangs- und Endvermögens

Verbindlichkeiten, die noch nicht oder nicht vollständig getilgt sind, sind im Anfangs- und/oder Endvermögen als Passivposten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten der Eheleute. Solche Gesamtschulden sind – wie der Bundesgerichtshof im Berichtszeitraum noch einmal bekräftigt hat – in voller noch valutierender Höhe als Passivposition ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / b) Elternbezogene Verlängerungsgründe

Elternbezogene Gründe,[39] die zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus führen können, beruhen maßgeblich auf einem schutzwürdigen Vertrauen auf Elternebene.[40] Ein Vertrauenstatbestand wird regelmäßig nur dann entstanden sein können, wenn die Eltern eine längere Beziehung geführt haben, das Kind also nicht lediglich aus ein...mehr