Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Betreuungsunterhalt während der ersten drei Lebensjahre

Der Anspruch besteht mindestens für drei Jahre nach der Geburt des Kindes. In seiner hierzu ergangenen Begründung stellt der Gesetzgeber klar, dass der geschiedene Elternteil ebenso wie der nicht verheiratete für die ersten drei Lebensjahre des Kindes im Falle der Bedürftigkeit stets einen Unterhaltsanspruch hat. [9]mehr

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FF 02/2009, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Gründe: Dem Antragsteller konnte die nachgesuchte Prozesskostenhilfe lediglich als sog. notwendige Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Anschlussberufung der Antragsgegnerin bewilligt werden. Sein weiter gehender Antrag war zurückzuweisen, weil seine Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Er schuldet der Antragsgegnerin nachehelichen Betr...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / d) Volle Klageabweisung

Wurde die Abänderungsklage des Gläubigers abgewiesen, weil ein höherer Unterhaltsanspruch als in der Jugendamtsurkunde nicht begründet ist, muss er ein erneutes Abänderungsbegehren gegen das Urteil i.V.m. der Jugendamtsurkunde richten. Auch dann ist § 323 Abs. 1 bis 3 ZPO (§ 238 FamFG) maßgebend.[18] Es fehlt zwar eine Verurteilung zu künftig fälligen wiederkehrenden Leistun...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / Einführung

Fortsetzung des Beitrags aus FF 5/09, der folgenden Inhalt vorgestellt hat: I. Der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) II. Die neue Rangfolge und das Übergangsrecht III. Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gem. § 1615l BGB IV. Zur Befristung des nachehelichen Unterhaltsmehr

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FF 03/2009, Von einem Extrem ins andere?

Jochem Schausten Seit etwas mehr als einem Jahr leben wir Familienanwälte nun mit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts. Auch wenn bei weitem noch nicht alle mit dem neuen Recht verbundenen Fragen und Probleme geklärt sind, so lässt sich eine Tendenz ganz deutlich erkennen: Für unterhaltsberechtigte Ehegatten sind in deutschen Gerichtssälen harte Zei...mehr

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ZErb 05/2011, Pflichtteilsv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hält den Pflichtteilsverzicht der Leistungsempfängerin für wirksam, weshalb dem Kläger kein Pflichtteilsanspruch – und damit auch kein Wertermittlungsanspruch – zustehe. Zwar wäre der Kläger ohne den Pflichtteilsverzicht Inhaber des Pflichtteilsanspruchs geworden. Jedoch verstoße weder das gemeinsame Testament, das a...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Celle [20] ("Unsubstantiiert I") hatte über Betreuungsunterhalt in einem Fall zu entscheiden, in dem das Kind 1999 geboren war. Zu kind- oder elternbezogenen Gründen habe die Kindesmutter nicht ansatzweise vorgetragen; die Klage sei deshalb unschlüssig und für die Zeit ab Anfang 2008 ohne weiteres abweisungsreif. Im Übrigen liege seit März 2006 auf Seiten der Kind...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Im Anschluss an sein Urt. v. 28.3.1990[1] bestätigt der BGH in der vorliegenden Entscheidung seine Rspr. zur Darlegungs- und Beweislast für eine Beschränkung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1575 Abs. 5 und § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie hat aber nicht nur Bedeutung für die genannten Vorschriften, sondern auch für den im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform am ...mehr

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FF 01/2008, Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar

Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich heute auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten. "Kinder sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft. Sie benötigen ...mehr

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FF 07_08/2008, Durchsetzung von Unterhalt in Europa

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden. Bereits im vergangenen November wurden zwei weltweite Konventionen zur besseren Durchsetzung von Unterhalt...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / E. Gesetzesbindung und Stichtagsprinzip

Abschließend ist die Frage zu beantworten, ob der BGH mit seiner Auffassung von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nun den Boden des Gesetzes verlassen hat, vor allem im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsreform den Maßstab nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB unangetastet gelassen hat. Diese Frage ist nur im Ansatz berechtigt. Sie ist spätestens bei näherer Betrachtung de...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung, die der Kläger zugunsten der Beklagten durch Ehevertrag eingegangen ist. Der 1962 geborene Kläger, der türkischer Staatsangehöriger ist, und die 1953 geborene Beklagte heirateten am 12.12.1997. Die Ehe blieb kinderlos. Am 24.11.1999 schlossen die Parteien unter Hinzuziehung eines für die tür...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 Abs. 2 ZPO liegen entgegen der Ansicht des FamG vor. § 121 ZPO ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 112 Nr. 1, § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG anwendbar. 1. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO sieht in Verfahren ohne Anwaltszwang eine ...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 3.

a) Nach § 1570 Abs. 2 BGB verlängert sich der Unterhaltsanspruch außerdem, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. Nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses soll hierdurch im Einzelfall eine aus Gründen der nachehelichen Solidarität gerechtfertigte weitere ...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprec... / Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Das Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts differenziert zwischen der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten, dessen Unterhaltsbedarf, der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen sowie der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter. Den Ausgangspunkt der Unterhaltsberechnung bildet die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs, an dessen Ermittlung sich d...mehr

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FF 12/2008, Befristung und ... / 3 Anmerkung

Die zuvor dargestellte Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts setzt sich mit mehreren für die praktische Tätigkeit äußerst relevanten Themenbereichen auseinander, wobei derzeit der Frage der Befristung und Herabsetzung eines Unterhaltsanspruches nach §1578b BGB die höchste Aufmerksamkeit zukommen dürfte. In dem vorliegend zur Entscheidung stehenden Sachverhalt hat...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. Der am 5.5.1991 geborene Kläger und sein am 18.8.1998 geborener Bruder sind aus der geschiedenen Ehe des Beklagten mit ihrer Mutter hervorgegangen. Seit der Trennung der Eltern leben sie bei ihrer Mutter. Ihre Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten sind durch Unterhaltsfestsetzungsbeschluss tituliert, der Anspruch des Klä...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / II. Die Meinungen in der Literatur

Die Meinungen in der Literatur sind nicht einheitlich, weil die Voraussetzungen der ungefragten Auskunft mit den genannten Entscheidungen des BGH nur scheinbar geklärt sind.[10] Teilweise wird generell eine ungefragte Informationspflicht nur bejaht, wenn das Schweigen des Berechtigten oder Verpflichteten unredlich war und kein Anlass bestand, sich durch eine Auskunft zu verge...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / bb) Bestehende Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Entsprechend dem in § 1570 BGB und § 1615l BGB aufgenommenen Gebot, die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, ist der Unterhaltsanspruch dann zu verlängern, wenn es für die Mutter keine Möglichkeit gibt, ihr betreuungsbedürftiges Kind fremd betreuen zu lassen, etwa weil ein Kindergartenplatz zu weit von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz der Mutter...mehr

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AGS 03/2009, Streitwert bei... / 1 Aus den Gründen

Die durch den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers erkennbar im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1 GKG zulässig. Die Beschwerde ist auch begründet. Zu Unrecht hat das AG allein auf den Wert des Auskunftsbegehrens abgestellt und diesen mit 2.400,00 EUR angenommen und den Umstand, dass Stufenklage erhoben worden ist, unberücksichtigt gelassen. 1. Be...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / d) Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt

Der Unterhaltsanspruch von Eltern gegen ihre Kinder ist in den §§ 1601 ff. BGB normiert. In der Praxis treten bei unterhaltsbedürftigen Eltern regelmäßig Sozialhilfeträger in Vorleistung mit der Folge, dass wegen des Bezugs öffentlicher Leistungen ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt. Weil die Ansprüche erst mit erfolgter Hilfeleistung übergehen, betrifft der Übergang...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / d) Herabsetzung und Befristung – kein ehebedingter Nachteil

Ist nach Wiederaufnahme und Ausweitung einer früher ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Nachteil in der Erwerbsbiographie nicht feststellbar, kommt eine Begrenzung auch bei einer Ehe von 28-jähriger Dauer in Betracht, hier auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung. OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.4.2008 – 9 UF 4/06, FamRZ 2009, 349 Nach einer Ehe von 21 Jahren kommt...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / Leitsatz

1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Karrieresprung zu bejahen ist, ist der Zeitpunkt der Trennung der Parteien. Ein Karrieresprung ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Ehegatte eine neue berufliche Position erlangt hat, und die hieraus erzielten Einkommenssteigerungen wesentlich über dem statistischen Mittelwert liegen bzw. die berufliche Tätigkeit mit der früheren...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / a) Keine Herabsetzung und Begrenzung

Eine Unterhaltsbegrenzung scheidet aus, wenn die Krankheit im Wochenbett nach der Geburt gemeinsamer Kinder aufgetreten und die Unterhaltsbedürftigkeit des Ehegatten bedingt hat. Dies haben beide Ehegatten in Schicksalsgemeinschaft zu tragen. OLG Braunschweig FamRZ 2008, 999, 1000 : Unterhaltsanspruch in Höhe von rund 287 EUR Lässt sich eine Prognose über die Entwicklung einer ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Lösungsvorschlag nach der Drittelmethode

Die vorstehende alternative Berechnung zeigt, dass die unterschiedlichen Methoden im Mangelfall zu denselben Ergebnissen führen können. Anders läge der Fall inde...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 1. Unterhalt

Durch eine einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG kann jeder Anspruch auf einen gesetzlich geschuldeten Unterhalt für Ehegatten, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner, die nichteheliche Mutter und den nichtehelichen Vater, Kinder und Verwandte geregelt werden. Erfasst ist auch ein vertraglich vereinbarter Unterhalt, soweit er lediglich eine Abwandlung/Konkretisierung des ge...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 3. Beteiligung Dritter

Dieselbe Rechtssache kann auch vorliegen, wenn Dritte (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister des vertretenen Ehegatten) beteiligt sind. Haben z.B. die Eltern der vertretenen Ehefrau den jetzt in Scheidung lebenden Eheleuten für den Kauf eines Hauses ein Darlehen gewährt, das sie nach Zerrüttung der Ehe anteilig vom Ehemann zurückfordern, sollte der Anwalt der Frau sich h...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Lösungsvorschlag nach der Drittelmethode

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / I. Die Meinungen in der Rechtsprechung

Schon eine Entscheidung des BGH[5] aus den 50er-Jahren hatte sich mit der Frage befasst, ob nach einer ursprünglichen Unterhaltsvereinbarung gegen einen Unterhaltsanspruch mit einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der ungefragten Informationspflicht aufgerechnet werden kann, und diese Frage auch – ohne die ausdrückliche Regelung von Auskunftsansprüchen – bejaht. Nach ...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Billigkeitsprüfung (§ 1578b BGB)

Das BVerfG hat festgehalten, dass der Bedarf nicht schon im ersten Schritt (§ 1578 BGB) durch eine Berücksichtigung von nachehelichen Entwicklungen reduziert und dann im zweiten Schritt (im Rahmen von § 1578b BGB) nochmals gekürzt werden darf (Rn 66). Das lässt sowohl das Verhältnis der beiden Vorschriften zueinander als auch die Frage offen, ob und inwieweit nach Scheidung ...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / a) Vorgabe des BVerfG

In seiner – in das seinerzeit laufende Gesetzgebungsverfahren hineinplatzenden[48] – Entscheidung hat das BVerfG[49] die unterschiedlich ausgestalteten Ansprüche auf Betreuungsunterhalt von Müttern ehelicher und solchen nichtehelicher Kinder beanstandet, konkret den Umstand, dass dem kindesbetreuenden geschiedenen Ehegatten aus Gründen des Kindeswohls auf der Basis des "Alte...mehr

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FF 02/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Weg "Abitur – Studium der Informationstechnik (Abbruch im 2. Semester) – Ausbildung zum IT-Systemkaufmann – Studium der Medieninformatik" stellt sich als einheitliche Ausbildung dar, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichem Zusammenhang stehen (OLG Brandenburg FuR 2007, 570). Hält sich das unterhaltsberechtigte Kind im Ausland auf, sind die seinen Unte...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / IV. Regelungsbedürfnis

Ein Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (Regelungsbedürfnis) wie es sich in § 49 FamFG findet, ist für Anordnungen nach §§ 246 bis 248 FamFG nicht erforderlich. Unter Abwägung auch der gegensätzlichen Interessen des Unterhaltsschuldners liegt ein Regelungsbedürfnis immer dann vor, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, der Unterhaltspflichtige sich im Verzug befindet, kei...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ist für die Ehefrau nach der Geburt zweier Kinder erst mit knapp 50 Jahren eine Erwerbsobliegenheit eingetreten, so ist eine Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB nicht geboten. Beschränkt der Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch ausdrücklich auf die Sättigungsgrenze für den Quotenunterhalt (hier: 2.000 EUR), so kann er nicht zusätzlich eine konkret benann...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / III. Bemessung nach dem fiktiven Erwerbseinkommen

Unterschiedliche Gründe können die Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten verhindern. Dabei können auch mehrere Gründe dieselbe Folge haben. So kann z.B. wegen Krankheit eine Erwerbstätigkeit nicht möglich sein. Gleichwohl werden Kinder betreut. Die Kindesbetreuung allein würde ebenfalls die Erwerbstätigkeit hindern. Beide Anspruchsgrundlagen sind dann kumulativ erfüllt...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / III. Gewährt § 1578b BGB einen ausreichenden Vertrauensschutz?

Lässt sich diese Forderung nach der Reform besser erfüllen als vorher? Ist das Vertrauensprinzip im reformierten Unterhaltsrecht überhaupt hinreichend berücksichtigt? Stimmt die Balance zwischen Eigenverantwortung und Vertrauen? Fragen wir also nach dem Schutz des Vertrauens des Unterhaltsberechtigten, nach der Bedeutung des Vertrauens für den Fortbestand seines Anspruchs un...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Anspruchsberechnung

Die ersten nach der Entscheidung des BVerfG vorgelegten Berechnungen[89] zeigen auf, dass auch bei Anwendung der neuen Kriterien deutlich andere Ergebnisse als nach der früheren Drittelmethode nur bei Vorrang der geschiedenen Ehefrau herauskommen. Sofern noch Kindesunterhalt (für minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder) zu berücksichtigen ist (entweder schon beim ...mehr

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AGS 07/2011, Beschwerdewert... / 2 Anmerkung

Positiv hervorzuheben ist, dass das OLG Celle die zutreffende Wertvorschrift für Verfahren auf Zuweisung des Kindergeldes, nämlich die Sonderregelung in § 51 Abs. 3 FamGKG erkannt hat, was dem OLG Nürnberg[1] und dem OLG Jena[2] bisher nicht gelungen ist. Die Ausführungen zur Beschwer dürften im Ergebnis wohl zutreffend sein; allerdings ist § 51 Abs. 3 FamGKG hierfür weder ei...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / IV. Streitwert

Wenn Gegenstand des Abänderungsverfahrens der gesamte Unterhaltsanspruch ist, weist dies auf einen Streitwert in Höhe des Jahreswerts des laufenden Unterhalts einschließlich Rückstände hin. Dieser Wert, der für das Erstverfahren nach § 258 ZPO über den vollen Unterhalt zutreffend ist, muss indes nach dem Interesse an der Abänderung ermäßigt werden. Wenn ein Urteil abgeändert...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 5. Bedarf als Ausgangspunkt für weitere Rechtsfolgen

Die Bemessung des Bedarfs hat eine über die im Focus der Rechtsprechung stehende Verteilung des verfügbaren Einkommens hinausgehende Bedeutung. Der individuelle Bedarf ist nach der gesetzlichen Systematik auch dann relevant, wenn bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nur ein Teilanspruch besteht oder gar kein Unterhalt gezahlt werden kann. Die §§ 1571, 1572 BGB setzen einen...mehr

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FF 12/2008, Befristung und ... / Leitsatz

1. Die Anforderungen an Darlegung und Nachweis einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit dürfen nicht überspannt werden, sondern müssen den Umständen des Falles entsprechen. 2. Verbleibende Zweifel dahin, dass der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit durch eine unterlassene Therapie mutwillig herbeigeführt hat, gehen zu Lasten des Unterhaltspflichtigen. 3. Das Verschwe...mehr

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FF 01/2009, Keine Nachholun... / Leitsatz

1. Die Abänderungsklage dient nicht der Fehlerkorrektur für die bestehende Unterhaltsregelung, sondern lediglich der Anpassung des Titels an veränderte tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch. Diese Grundsätze gelten auch für die nach § 36 EGZPO eingeräumte Abänderungsmöglichkeit. 2. Das hat zur Folge, dass die Begrenzung der Unterhaltsverpfl...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 4. Kosten bei der Abweisung der Abänderungsklage als unbegründet

Der Zwang zur Abänderungsklage kann sich jedoch bei den Verfahrenskosten zu lasten des Gläubigers auswirken, soweit sein Abänderungsantrag abgewiesen wird, weil kein höherer Unterhaltsanspruch als in der Jugendamtsurkunde begründet ist. In diesen Fällen würde er mit der Erstklage, wenn man für diese ein Rechtsschutzbedürfnis bejaht, bei den Kosten Erfolg haben, soweit das Ur...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Bedarfsbemessung für die zweite Ehefrau

Schwieriger ist die Frage zu beantworten, wie der Bedarf der später hinzukommenden (zweiten) Ehefrau zu bemessen ist. Grundsätzlich wäre man geneigt, die bei Heirat bereits bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber der ersten Frau als eheprägend von dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abzusetzen. Zweifel könnten aufkommen, weil die beiden Betreuungsunterhaltsansprü...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / c) Nichtehelichenunterhalt

Zu den Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 Nr. 3 FamFG gehören auch die Ansprüche aus § 1615l und § 1615m BGB. Für das Anordnungsverfahren nach § 246 FamFG ist nur der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB relevant, der hinsichtlich der kindbezogenen Voraussetzungen, nicht aber in Bezug auf die elternbezogenen Gründe und die Höhe des Anspruchs, im Wesentlichen de...mehr

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FF 01/2011, Vielfalt der Le... / Vielfalt der Lebensformen

Aus den neuen gesellschaftlichen Voraussetzungen und der Vielfalt der Lebensformen ergeben sich brisante Fragen des Familienrechts. Wie sind Vereinbarungen außerhalb der Ehe sinnvoll zu schließen? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus, in dem ein Paar viele Jahre zusammenlebte, wenn es sich trennt? Was passiert mit dem Vermögen, das gemeinsam erwirtschaftet wurde? Namhafte R...mehr