Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / 2. Eingehende Ersuchen

Für die nach Art. 56 Unterhaltsverordnung zu stellenden Anträge[6] hat der Empfängerstaat gem. Art. 46 Unterhaltsverordnung unentgeltliche PKH zu leisten, wenn es sich um einen Unterhaltsanspruch aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person handelt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Umsetzung und Durchführung wird durch § 22 AUG geregelt. Danach f...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Januar 2000 die Ehe geschlossen, aus der ihr im November 2001 geborener Sohn hervorgegangen ist. Nach der Trennung im September 2003 wurde die Ehe im April 2006 rechtskräftig geschieden. Der Sohn lebt seit der Trennung der Parteien bei der Klägerin. Seit 2005 besuchte er eine Kindertagesstätte mit Nach...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der am 22.2.1958 geborene Antragsteller und die am 2.1.1966 geborene Antragsgegnerin hatten am 15.6.1985 die Ehe geschlossen, aus der zwei am 18.10.1984 und am 9.7.1988 geborene Söhne hervorgegangen sind. Nachdem sich die Parteien Ende 2001/Anfang 2002 getrennt hatten...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / V.

Zum Abschluss noch zur Übergangsregelung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes: § 36 Nr. 1 EGZPO betrifft nur den Fall, dass über den Unterhaltsanspruch vor dem 1. Januar 2008 rechtskräftig entschieden, ein vollstreckbarer Titel errichtet oder eine Unterhaltsvereinbarung getroffen worden ist. Unterhaltsleistungen, die vor dem 1. Januar 2008 fällig geworden sind, bleiben nach...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / b) Klageabweisung als unzulässig

Wurde die erste Abänderungsklage des Gläubigers oder des Schuldners gegen die Jugendamtsurkunde abgewiesen, kommt es darauf an, ob dies unter Stellungnahme zum Unterhaltsanspruch geschehen ist. Wenn dies zu verneinen ist, weil die Klage unzulässig war, ist eine neue Klage nach § 323 ZPO (§ 239 FamFG) mit dem Antrag zu erheben, die Jugendamtsurkunde abzuändern.[17] Die Bestim...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung überzeugt. Bisher ist die Rspr. und Kommentarliteratur davon ausgegangen, dass wegen der Prozessstandschaft nur ein Auftraggeber vorliege. Wie das AG Heidenheim zu Recht ausführt, gilt dies aber nur für gerichtliche Verfahren, nicht für außergerichtliche Vertretungen. Auch hier ist daher die Geschäftsgebühr der Nr. 2500 VV nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Praxis...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 3. Ausblick

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Rechtsprechung echte Ausnahmen in Fallgruppen herausarbeitet. Nicht bei jedem Vortrag sollte der Richter jedoch ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben oder Zeugen zu den ehelichen Plänen hören. Der Hinweis in den Süddeutschen Leitlinien, es solle ein angemessener gestufter Übergang geschaffen werden,[10] ist nichts anderes als ein ...mehr

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen de... / 1. Problem

Einerseits wird zu Recht ausdrücklich festgelegt, dass der Kinderbonus als Einmalbetrag bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen des Kindes gilt. Auch der staatliche Unterhaltsvorschuss nach § 1 UVG wird nicht etwa durch Anrechnung verringert. Andererseits legt aber die Gesetzesbegründung nahe: Dieser einmalige Kinderbonus so...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 5. Das 1,2-Fache des Mindestunterhalts

Das VV kommt nur zum Tragen, wenn der geltend gemachte Unterhaltsanspruch vor[40] Anrechnung zu berücksichtigender Leistungen nach den §§ 1612b und c BGB das 1,2-Fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB nicht übersteigt.[41] Die Geltendmachung von Unterhaltsbeträgen, die geringer sind als der Mindestunterhalt, ist zulässig.[42] Die Verfolgung eines höheren Unterha...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Klassische Methode

Denkbare Lösung nach herkömmlicher Herangehensweise:mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen de... / IV. Zusammenfassende Bewertung

Der Verzicht auf eine ausdrückliche Regelung über die Nichtanrechnung der Einmalzahlung auf den Unterhalt mit der Folge, dass im Gegenteil sogar nach Meinung der Bundesregierung § 1612 b BGB entsprechend gelten soll, führt dazu, dass in einer Fülle von Anwendungsfällen ein "Beitrag zum Konjunkturaufschwung" von vornherein nicht erreicht werden kann. Die Regelung enttäuscht d...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Anmerkung

Anmerkung Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Prozesskostenhilfebeschluss, der allerdings so exakt begründet ist, dass er einem Urteil gleichkommt. Die Entscheidung halte ich für außerordentlich wichtig, weil es durchaus ähnliche Fälle geben dürfte, die nach der Neuregelung mit einem Antrag auf Herabsetzung bzw. Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b n...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann auch bei einer Ehedauer von 27 Jahren gem. § 1578b I BGB n.F. der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf zu begrenzen sein, wenn dem Unterhalt Begehrenden ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind. 2. Der angemessene Bedarf i.S. von § 1578b I BGB n.F. orientiert sich grundsätzlich an dem Einkommen des Unte...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / a) Taktische Überlegung: Sollte der Berechtigte auf Änderung drängen?

Auch der Unterhaltsberechtigte sollte bei Eintritt der Volljährigkeit nicht unüberlegt auf eine Änderung eines bestehenden Unterhaltstitels drängen. Denn der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes wird – wie bereits ausgeführt worden ist – durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst. Trotz des höheren Tabellenbetrages kann die tatsächlich eintretende Änderung recht gerin...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten beeinflussen den Bedarf nach § 1578 BGB nur, soweit sie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, und zwar so lange, bis sie normalerweise oder vereinbarungsgemäß zurückgeführt sind.[2] Dies ist bei trennungs- und scheidungsbedingten Verbindlichkeiten zu verneinen, insbesondere bei nach der Scheidung entstandenen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern,...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / a) Neue ausdrückliche Regelungen

Die Abänderungsklage kann auf Gründe gestützt werden, die, unabhängig von den Rechtsänderungen des UÄndG 2007, eine Abänderung rechtfertigen, etwa eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Rahmen der deswegen eröffneten Abänderungsklage können auch Gründe vorgebracht werden, die sich aus der Änderung des BGB durch das UÄndG 2007 herleiten.[16] Die Abänderungsklage ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 6. Änderung des Unterhaltsprivilegs und Rückfallprivilegs

Auf Grund der derzeit geltenden §§ 4 und 5 VAHRG bestehen Sonderregelungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts durch den Ausgleichspflichtigen sowie für den Fall des Todes des Ausgleichsberechtigten nach lediglich kurzem Rentenbezug. Beide Bestimmungen werden im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidend geändert...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Sachverhalt

Tatbestand: … III. Nachehelicher Unterhalt Die Antragstellerin betreut den gemeinsamen Sohn der Parteien, der seit Sommer 2007 in die dritte Klasse der Grundschule geht. Sie hat nach Erwerb der mittleren Reife keine Berufsausbildung abgeschlossen. Bis zur Geburt von D arbeitete sie als Sekretärin und Sachbearbeiterin, seitdem ist sie mit Ausnahme des Zeitraums August 2004 bis...mehr

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ZErb 05/2011, Endlich Siche... / IV. Testierfreiheit versus Nachrangprinzip der Sozialhilfe

Insbesondere streicht der Senat hierbei zu Recht die Bedeutung der Testierfreiheit heraus. Rechtsgeschäfte, die das bürgerliche Recht vorsieht, sind wirksam, solange sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Unwirksamkeit aus einer Generalklausel wie § 138 Absatz 1 BGB hergeleitet werden. Ausdrücklich betont der Senat, da...mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Prozesskostenhilfe

Für die gerichtliche Geltendmachung der von einem Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsansprüche ist der Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht bedürftig i.S.v. § 114 ZPO, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Sozialhilfeträger zusteht. Der Gesichtspunkt der Prozessökonomie begründet regelmäßig kein im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigendes ...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / a) Neue Rangfolge (§ 1609 BGB)

Die Stärkung des Kindeswohls wird vor allem durch eine Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge erreicht. Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung b...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Anpassung des VA nach Rechtskraft

Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenhang mit der Einschränkung nachehelich...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Die Parteien dieses Verfahrens waren ursprünglich aus dem Gebiet der ehemaligen DDR stammende Eheleute, welche bereits 1989 in den Westen übergesiedelt waren. Die Ehefrau hatte während ihrer "DDR-Zeit" ein etwas höheres Einkommen erzielt als der Ehemann und hätte dort die Möglichkeit gehabt, Filialleiterin einer Kaufhalle zu werden, mit der entsprechenden Vorbildung. Nach dem...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 05/2009, Rechtsprechung ... / Kosten

Wird mit der Berufung nur die Befristung des Unterhaltsanspruchs angegriffen, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 42 Abs. 1 GKG nach dem Wert der ersten noch im Streit befindlichen zwölf Monate. Wehrt sich der Berufungsführer gegen die Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt und greift der Gegner mit der Anschlussberufung die Befristung des Unterhaltsanspruchs an, so b...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / 2. Zweites Ziel: Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

Zeitliche Befristung des Unterhalts wegen Unbilligkeit (§ 1578b Abs. 2 Satz 1 BGB) Mit der Neuformulierung des § 1578b Abs. 2 Satz 1 BGB wird eine grundsätzliche für alle Unterhaltsansprüche geltende Billigkeitsregelung eingefügt, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermögli...mehr

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FoVo 02/2011, Vollstreckung... / 1 Der Praxistipp

Türkische Titel haben praktische Bedeutung Der interkulturelle Austausch zwischen Deutschland und der Türkei ist groß. Insoweit sind türkische Titel in Deutschland und deutsche Titel in der Türkei zu vollstrecken. Die richtigen Rechtsgrundlagen kennen Nach Art. 13 HUVÜ 73 des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Nach Nr. 2503 VV i.V.m. Nr. 1008 VV war vorliegend die Geschäftsgebühr um 2 x 30 %, also 2 x 21,00 EUR, zu erhöhen, da eine Mehrheit von Auftraggebern vorlag. Da es sich bei der im Rahmen der Beratungshilfe anfallenden Geschäftsgebühr um eine Festgebühr handelt, war diese gem. Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber zu erhöhen. § 1629 Abs. 3 BGB ist eine Regelung zur gese...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 10. Berücksichtigung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 BBesG

Die neue Rechtsprechung zur Unterhaltsbedarfsberechnung im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens wirkt sich auch vereinfachend auf die Behandlung des o.g. Familienzuschlags aus. Da er sowohl wegen einer früheren als auch einer bestehenden Ehe gewährt wird, wurde er bisher bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nur hälftig beim Einkommen des Un...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / III. Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt und Kostenvorschuss, § 246 FamFG

Die in der Praxis wichtigste Vorschrift ist § 246 FamFG. § 246 Abs. 1 FamFG enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von laufendem (nicht rückständigem) Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren zu regeln, soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht. Danach können einstweilig...mehr

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ZErb 05/2011, Endlich Siche... / V. Auswirkung des Urteils auf die Praxis

1. Die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung im Bereich des Behindertentestaments sind eher begrenzt. Pflichtteilsverzichte sind nur in den Fällen überhaupt möglich, in denen der Sozialleistungsbezieher selbst geschäftsfähig ist. Anderenfalls wäre zu dem von einem Betreuer erklärten Pflichtteilsverzicht eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich, die, da der ...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hatte dem Ehemann der Antragstellerin angezeigt, dass sie die Antragstellerin anwaltlich vertrete, Auskunft über das Einkommen während der letzten zwölf Monate vom Ehemann gefordert und mitgeteilt, dass nach Erteilung der Auskünfte die Ansprüche der Antragstellerin und der gemeinsamen Kinder berechnet werden. Die Antragstelle...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 9. Künftige Behandlung des Splittingvorteils

Der Senat hatte bisher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 1821, 1823), die den Splittingvorteil aus der neuen Ehe von Verfassungs wegen nur dieser zuordnet, eine fiktive Steuerberechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen anhand der Grundtabelle vorgenommen und nur aus diesem Nettobetrag den Unterhaltsbedarf ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / IV. Das Problem der "Altfälle"

Ging es bislang im weiteren Sinn um das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten des Ehepartners und damit um eine Verhaltenserwartung an den (Ehe)Partner, so möchte ich nun das Vertrauen in die Beibehaltung einer bestimmten Rechtslage, also in den rechtlichen status quo, thematisieren. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob eine Reform auch Altfälle einfach schlucken kann. D...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / I. Die Ausgangslage

Die durch das UÄndG vom 21.12.2007 (BGBl I S. 3189 ) mit Wirkung ab dem 1.1.2008 geänderten Vorschriften des BGB gelten auch, soweit künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche tituliert oder durch nicht titulierte Vereinbarungen geregelt sind. Nach der Begründung des RegE[1] zu der Übergangsvorschrift des § 36 EGZPO ist die Erstreckung des neuen Rechts auf alle Unterhaltsan...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / 2 Anmerkung

1. Der Senat referiert die jüngste Entwicklung seiner Rechtsprechung zu den ehelichen Lebensverhältnissen, als sei sie etwas Folgerichtiges und insofern Überzeugendes. Was dabei deutlich wird, ist jedoch, dass die Rechtsprechung sich mit jedem Schritt schwieriger nachvollziehen lässt. Das beginnt damit, dass die real mit der Scheidung beendeten ehelichen Lebensverhältnisse i...mehr

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FF 05/2011, (Offene) Rechts... / 1.E. AO auf Erlass einer Unterhaltsanordnung

In Unterhaltsverfahren kann jederzeit[55] neben der e. AO auch ein Hauptsacheverfahren eingeleitet werden. Bei den e. AOen im Unterhaltsverfahren ist zu beachten, dass die Sondervorschrift des § 246 Abs. 1 FamFG hinsichtlich der Zahlung von Unterhalt kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraussetzt. Die Eilbedürftigkeit ist dem Unterhaltsanspruch immanent...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 09/2009, Dauer des Betre... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung ist die vierte in der Reihe der Entscheidungen des BGH zur Dauer des Betreuungsunterhalts nach neuem Recht. Man wird sie nicht als spektakulär bezeichnen können. Aber sie ist wichtig, denn sie ist erkennbar ein Baustein im Rahmen einer jungen und sich noch entwickelnden Rechtsprechung. Drei von der Entscheidung berührte Aspekte sollen hier angesp...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr

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FF 05/2008, Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden. In einem vorausgegangenen Vaterschaftsanfechtungsverfahren hatte das Familiengericht 2003 rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht d...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 3 III.

Jetzt hat der BGH in einer Entscheidung vom 30.7.2008 – ohne, dass dies in den amtlichen Leitsätzen zum Ausdruck gelangt – seine Auffassung zu dem Problem kundgetan: 1. Sachverhalt (verkürzt): Die Parteien waren länger als 20 Jahre in kinderloser Ehe verheiratet. Im Scheidungsverbundverfahren hatte sich der Kläger Anfang 2005 verpflichtet, an die Beklagte nachehelichen Unterh...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Abänderungsverlangen des Gläubigers

Für die inhaltlichen Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde, ist nach einmütiger Meinung, weil es sich nicht um einen rechtskraftfähigen Titel handelt, nicht die Bestimmung des § 323 ZPO (§ 238 FamFG) mit ihren weiteren Voraussetzungen maßgebend, sondern das materielle Recht (§ 239 Abs. 2 FamFG). Auf Seiten des Gläubigers ist zu fragen, ob dieser stets den ges...mehr

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FF 09/2008, Streitwert bei ... / 2 Anmerkung

Das OLG Stuttgart beschäftigt sich im vorstehenden Beschluss mit der Höhe des Streitwerts in Fällen der sog. "stecken gebliebenen" Stufenklage. Nach Rechtshängigkeit der Stufenklage kommt es nicht mehr zu einer Bezifferung des Klagantrags in der Leistungsstufe, etwa, weil der Kläger seinen Leistungsanspruch auf Grund einer während der Rechtshängigkeit der Klage erfolgten auß...mehr

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FF 03/2011, Erklärung zur D... / 2 Anmerkung

Gemäß § 12 Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen sowohl auf der Seite des Zahlenden als auch auf der Seite des Empfangenden steuerlich unbeachtlich. Der Grundsatz der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen beim Unterhaltsschuldner wurde durch das Steueränderungsgesetz von 1979 durchbrochen; seitdem besteht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Möglichkeit, dass ...mehr

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AGS 01/2009, Streitwert ein... / Aus den Gründen

Der Senat hält an seiner geäußerten vorläufigen Auffassung, der Gegenstandswert des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels erhöhe sich in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 S. 1 GKG um die Beträge, die vor Einreichung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung fällig geworden sind, nicht fest. Er schließt sich nach erneuter Überprüfung de...mehr