Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Kindesunterhalt

OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.8.2017 – 11 UF 104/17, FamRZ 2018, 187 = FamRB 2018, 93 (Bömelburg) Die seit dem 18.8.2017 geltende Neufassung des § 7 Abs. 4 UVG , wonach das Land, wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, einen Unterhaltsanspruch für die Zukunft in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung gerichtlich geltend machen kann, be...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 2. Umfasste Erklärungen

Die Wahrheitspflicht gilt für alle Erklärungen der Parteien bzw. Beteiligten zum entscheidungserheblichen Sachverhalt, also sowohl für das Behaupten von tatsächlichen Umständen als auch für das Bestreiten solcher Behauptungen. Pauschales Bestreiten (z.B. "Alles nicht ausdrücklich Zugestandene wird bestritten") ist daher nicht nur sinnlos,[8] sondern kann u.U. Konsequenzen al...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / V. Fazit

Wegen der zum Teil unbegreiflichen Diskrepanzen im heutigen Gesetzeszustand ist eine gründliche Neuregelung der Materie dringend und unabweisbar.[35] Leitender Gedanke müsste die Erkenntnis des BVerfG sein, dass der Unterhaltsanspruch in der Paarbeziehung, der die angemessene Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder zum Ziel hat, um der Kinder willen gegeben ist. Die Regelung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 7. Unterhaltsverträge, Verzicht

Eine Diskrepanz, auch diesmal zulasten der geschiedenen Mütter, ergibt sich schließlich bei der Frage, inwieweit der Unterhaltsanspruch vertraglich gestaltet werden kann.[33] Nach der Verweisung auf den Verwandtenunterhalt (§ 1614 Abs. 1 BGB) kann die Mutter eines nichtehelichen Kindes auf ihren Anspruch für die Zukunft nicht verzichten. Anders die geschiedene Ehefrau, die na...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 5. Maß des Unterhalts

Die Angleichung des Anspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten stößt, wie schon angedeutet, auf Grenzen. Der wichtigste Punkt betrifft das Maß des Unterhalts (Bedarf). Der Verweisung auf § 1610 Abs. 1 BGB entnimmt die Rechtsprechung, dass sich der angemessene Unterhalt der Mutter allein nach ihrer Lebensstellung richtet. Das gilt ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6. Die Härteklauseln: §§ 1611 Abs. 1, 1578b, 1579 BGB

Durch die Verweisung auf den Verwandtenunterhalt ist der Anspruch aus § 1615l BGB zum Teil völlig anderen Einwendungen ausgesetzt als der Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter. In diesem Fall wird die geschiedene Ehefrau teils stark benachteiligt,[30] teils im Hinblick auf die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB auch begünstigt.[31] Für den Anspruch der Mutter eines nich...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Beerdigungskosten für die Mutter (§ 1615m BGB)

Zunächst kann man noch gewisse Nachwirkungen des schadensersatzrechtlichen Denkens feststellen. Obwohl die Ansprüche aus § 1615l BGB als Unterhaltsansprüche konzipiert sind, hallt der Entschädigungsgedanke noch immer nach. Ein schlagendes Beispiel dafür bietet die Vorschrift des § 1615m BGB: Wenn die Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung stirbt, hat der Vater – ...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 1. Sanktionen

Der Gesetzgeber der Novelle 1933 hat bewusst davon abgesehen, für die Verletzung der Wahrheitspflicht durch falschen Prozessvortrag Sanktionen anzudrohen.[63] Dass der ertappte Lügner seine Glaubwürdigkeit einbüßt und vom Gericht als unwahr erkanntes Vorbringen bei der Beweiswürdigung außer Betracht bleibt,[64] ist verdiente Konsequenz seines Verhaltens, aber keine echte San...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.1 Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten

Rz. 25 Unterhaltsansprüche berechtigen Personen, die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einem anderen zu verlangen. Üblicherweise entstehen derartige Ansprüche unmittelbar kraft Gesetzes, und zwar zwischen Ehegatten (§ 1360 Satz 1, § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB), Partnern einer geschiedenen (§§ 1569ff. BGB) oder für nichtig erklärten Ehe (§§ 1313ff. ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 ent...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.7 Leistungsausschuss bei widerlegter Vermutung (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 34 Kann der Sozialhilfeträger die Vermutung nach Abs. 5 Satz 2 widerlegen und nachweisen, dass das Gesamteinkommen des (an sich privilegierten) Unterhaltspflichtigen jährlich 100.000,00 EUR übersteigt, entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall muss der Leistungsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen zivilrechtlich – notfalls im E...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.1 Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 In Abs. 1 des § 43 ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 ein neuer Satz 1 eingefügt. worden Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) werden aus systematischen Gründen die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in § 43 zusammengefasst. Dazu wurden die in § 41 Abs. 1 (Leistungsberechtigte) ent...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5 Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (Abs. 5)

Rz. 24 Hauptursache der verschämten Altersarmut, die die Grundsicherung bekämpfen soll, ist die Furcht vor allem älterer Menschen, die eigenen Kinder könnten im Regresswege für die Unterhaltsleistungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Deswegen schließen § 43 Abs. 5 (i. d. F. von Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.1.3 Sozialhilferechtlicher Hilfebedarf

Rz. 10k Die Voraussetzung, dass Hilfebedürftigkeit vorliegen muss und woraus sich diese ergibt, wird in § 41 Abs. 1 nunmehr aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 durch die Verweisung auf § 43 – statt wie bisher auf die §§ 82 bis 84 und 90 – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1. Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.1 Zugelassene Kosten

Rz. 5 Abs. 1 definiert abschließend, welche Kosten als Weiterbildungskosten nach § 81 Abs. 1 übernommen werden können. Die Aufzählung ist abschließend. Gefördert werden nur Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme. Teilnehmer ist auch, wer den Besuch der Maßnahme unterbricht. Teilnehmer ist nicht mehr, wer die vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig besucht. Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, § 303), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auch Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemmung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

BGB § 207 § 242 § 1613 Leitsatz 1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / b) Abwandlung

Frau Becker steht während des Getrenntlebens ein erheblicher Aufstockungsunterhalt zu. Aufgrund eines wirksam geschlossenen Ehevertrages käme ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht zum Tragen. Eine Zugewinnausgleichsforderung ist im Übrigen fraglich. Herr Becker behauptet unter Beweisantritt erhebliches Anfangsvermögen. Dieses ist zum Ende der Ehezeit – nicht vorwerfbar –...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

1. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 11.1.2017[25] zur Berechnung des Kindesunterhalts (Wechselmodell) auch mit der Frage zu befassen, um welche Art von Anspruch es sich überhaupt handelt, wenn das Kind, vertreten durch einen Elternteil (§ 1628 BGB), gegen den anderen, den besser verdienenden Elternteil (Vater) klagt und sich mit seinem Antrag auf d...mehr

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AGS 4/2018, Umfang der Ange... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung ...mehr

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AGS 4/2018, Umfang der Ange... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind dies – die Scheidung als solche, – das persönliche Verhältnis zu den Kindern (...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / a) Beispiel: Ausgangsfall

Die Eheleute Becker leben seit drei Jahren getrennt. Zwischen ihnen schwebt seit einem Jahr das Ehescheidungsverfahren mit einem Zugewinnausgleichsantrag von Frau Becker in Höhe von 500.000 EUR. Dies ist die einzige anhängige Folgesache. Unterhaltsansprüche stehen Frau Becker nicht zu. Zum einen verfügt sie über hinreichende eigene Einkünfte; zum anderen lebt sie mit einem Pa...mehr

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FoVo 4/2018, Pfändung und Z... / II. Die Lösung

Die Pfändbarkeit des Einkommens Zunächst ist festzustellen, ob beide Einkommen pfändbar sind. Dabei bleibt die Frage des Pfändungsschutzes noch außer Betracht. Sie stellt sich erst, wenn das Einkommen überhaupt gepfändet werden kann. Beide Einkommensquellen sind grundsätzlich pfändbar. Das Arbeitseinkommen ist zwanglos nach § 850 Abs. 2 ZPO pfändbar Nicht anders verhält es sich...mehr

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Im Rahmen von Unterhaltsverpflichtungen getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes

Leitsatz 1. Tragen Steuerpflichtige aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, können sie diese als eigene Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG absetzen. 2. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern ist zwingende Tatbestandsvoraussetzung und daher positiv festzustellen. 3. Die Erstattung der eigenen Beiträge des Kindes i...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / II. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein höheres Einkommen als sein Ehegatte

In diesem Fall hat der Pflichtige im Verhältnis zu seinem Ehegatten den höheren Anteil am Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB zu tragen. Die hieraus herrührende Belastung (die über die Sicherstellung seines eigenen Lebensbedarfs hinausgeht) kann er dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes nicht entgegenhalten, da dessen Anspruch vorrangig ist (§ 1609 Nr. 1 BG...mehr

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FoVo 3/2018, Pfändungsschut... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht einen Zahlungsanspruch Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Auszahlung der geltend gemachten Beträge aus § 667 BGB bzw. aus §§ 4, 11 AnfG. Aktivlegitimation und Anspruch Die Klägerin ist infolge des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des AG gemäß §§ 835 Abs. 1 Alt. 1, 836 Abs. 1 ZPO aktivlegitimiert. Ein gepfändeter Rückzahlungs...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind getrennt lebende Ehegatten. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren streiten sie in der Folgesache zum nachehelichen Unterhalt über eine Auskunftsverpflichtung des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann). [2] Die Beteiligten heirateten 1998. Seit 2012 leben sie getrennt. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die 1956 geborene Antragsgegne...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (im Anschluss an Senatsurt. v. 22.6.1994 – XII ZR 100/93, FamRZ 1994, 1169 und v. 7.7.1982 – IVb ZR 738/80, FamRZ 1982, 996). 2. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sin...mehr

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FF 3/18 / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 133/17 a) Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von Senatsurt. BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). b) Das bloße Unterlassen der Gelte...mehr

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FoVo 3/2018, Pfändungsschut... / 1 I. Der Fall

Einziehungsklage gegen den Drittschuldner Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Wege der Einziehungsklage die Zahlung von Guthaben auf einem Girokonto der Beklagten sowie die Zahlung von Vollstreckungskosten. Der Klägerin stehen titulierte Forderungen über 7.210,14 EUR aus einem Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner, den Ehemann der Beklagten und die Drittschuldnerin...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 2. Titel über den gesamten Unterhaltsanspruch

Sowohl der Abänderungsantrag nach § 238 FamFG als auch der nach § 239 FamFG sind nur zulässig, wenn der gesamte Unterhaltsanspruch tituliert ist.[6] Bis dahin ist ein Erstantrag nach § 258 ZPO zu erheben. Dies ergibt sich für Entscheidungen aus der Präklusionsvorschrift des § 238 Abs. 2 FamFG, trifft aber wegen der logischen und ökonomischen Nachordnung einer Abänderung gege...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet. Der Verfahrenswert ist gem. §§ 42, 35, 33 FamGKG in Höhe des 3½fachen Jahresbetrages der aus der notariellen Urkunde zu zahlenden monatlichen Leibrente i.H.v. 500,00 EUR festzusetzen. Die Bestimmung des § 51 FamGKG kann zur Bewertung dieses Anspruchs nicht herangezogen werden. Ist der Unterhalt durch Vertrag gereg...mehr

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zerb 2/2018, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Kläger macht mit der Berufung nur noch geltend, dass das Landgericht die Stufenklage zu Unrecht auf allen Stufen abgewiesen habe, weil sein Anspruch aus § 2329 BGB gegen die Beklagten nicht verjährt sei. Dieser Rechtsauffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Dem Kläger stehen zwar grundsätzlich...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Auch für vertragliche Ansprüche gilt § 51 FamGKG. Abgesehen davon, dass in Familiensachen niemals eine Wertvorschrift aus der ZPO anzuwenden sein kann, da das FamGKG – im Gegensatz zum GKG (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG) – keine Verweisung auf die Wertvorschriften der ZPO enthält, ist die Auffassung, für vertragliche Unterhaltsansprüche wäre § 51 FamGKG ni...mehr