Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem AG … Dem Schuldner ist der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen Unterhaltsberechtigten ausreicht (Zöller-Stöber, 28. Aufl., § 850i Rn 2). Es ist ihm jedoch nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arb...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller ist der Vater der Kinder J., geboren am 11.4.2001, und L., geboren am 3.2.2007. Im Verfahren 2 F 464/12 haben sich die Eltern der Kinder am 16.8.2012 dahingehend verständigt, dass die beiden Kinder im wöchentlichen Wechsel beginnend ab 19.8.2012 jeweils von einem Elternteil betreut werden. In der mündlichen Verhandlung am 24.9.2015 erklärte der Antra...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K

Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Erfasste Unterhaltsansprüche

Rn 5 § 40 Satz 1 erfasst dem Wortlaut nach die folgenden familienrechtlichen Unterhaltsansprüche: aus aufgehobener Ehe (§ 1318 Abs. 2 BGB) des Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1360b, 1361 BGB) des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 bis 1586b BGB) der Verwandten in gerader Linie (§§ 1601 bis 1615 BGB) von Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615 a BGB) von Adoptivkindern (§ 1754 BGB) von a...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / V. Entfallen der gesteigerten Unterhaltspflicht

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt nach § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. In solchen Fällen ist die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts nach § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt, wenn b...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VI. Vollständiges Entfallen der Unterhaltspflicht

Ein vollständiges Entfallen der Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Folge, dass der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen auch noch den Barunterhalt für das Kind aufbringen muss, kommt nach der Rechtsprechung des BGH[73] in Betracht, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhal...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder M. (geboren im Dezember 2000), N. (geboren im Juni 2003) und R. (geboren im März 2005) hervorgegangen. Die Kinder halten sich im wöchentlichen Wechsel im jeweiligen Haushalt des einen und des anderen Beteiligten auf. Es besteht auch im Übrigen Einigkeit darüber, da...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld

Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / IV. Fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Erzielt der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein Einkommen, weil er nicht arbeitet, ist ein solches evtl. zu unterstellen mit der Folge, dass er als leistungsfähig anzusehen ist. Nach dem in § 1603 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatz ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemesse...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / aa) Wohnkosten

Mietaufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für eine selbstgenutzte Wohnung gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensbedarf. In dem gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR bei Erwerbstätigen und 880 EUR bei Nichterwerbstätigen[38] sind Wohnkosten mit monatlich 380 EUR enthalten. Wenn die zu zahlende Miete diese Kosten erheblich übersc...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / 1. Voraussetzungen

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte, in die auch mögliche Nebenverdienste einzubeziehen sind, setzt neben den nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen eine reale Beschäftigungschance des Unterhaltspflichtigen voraus.[57] Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind – insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspfli...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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ZAP 2/2015, Unterhaltspflicht: Beweislast für Einkommenshöhe

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2015 – 5 UF 238/13) • Der die Abänderung seiner durch Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltspflicht begehrende Unterhaltsschuldner trägt die Beweislast für die Höhe seines Einkommens auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten. Hat der Unterhaltspflichtige nämlich einen konkreten Unterhaltsanspruch in einer bestimmten Hö...mehr

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ZAP 3/2016, Einwilligung in künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht ohne Anerkennung der Vaterschaft

(BGH, Urt. v. 23.9.2015 – XII ZR 99/14) • Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorg...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / 2. Unterhaltspflichten

Zu einer – in aller Regel deutlichen – Reduzierung des bei der Tagessatzbemessung heranzuziehenden Nettoeinkommens führen Unterhaltspflichten des Angeklagten. Diese hat das Gericht zwingend zu berücksichtigen, ein Ermessen hinsichtlich des "Ob" des Abzugs besteht nicht. Hinweis: Voraussetzung ist aber, dass die Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet und nicht nur vom Angek...mehr

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ZAP 16/2015, Gerichtszuständigkeit: Ehescheidung und Unterhaltsklage in verschiedenen EU-Staaten

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-184/14) • Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 v. 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. 2009, L 7, S. 1) auch für die Entscheidung über die Unterhal...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sich auch um den das Kind betreuenden Elternteil...mehr

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ZAP 10/2017, Kinderunterhalt: Umfang des Ausbildungsunterhalts

(BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 192/16) • Im Rahmen der Unterhaltspflicht wird eine Berufsausbildung geschuldet, die der Begabung und den Fähigkeiten des Kindes am besten entspricht. Eltern, die ihrem Kind eine solche Berufsausbildung gewährt haben, sind grds. nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Für Ausbildungsabläufe, in denen nach einem ...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / d) Beschränkung auf den Betrag bei alleiniger Haftung

In seinem Beschluss vom 15.2.2017 (XII ZB 201/16) hat der BGH erneut betont, dass die Unterhaltspflicht bei anteiliger Haftung auf den Betrag begrenzt ist, den der Unterhaltspflichtige bei alleiniger Unterhaltshaftung auf der Grundlage seines Einkommens zu zahlen hätte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15, FamRZ 2017, 437).mehr

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zerb 8/2016, Keine Übernahm... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Die Berufung des Klägers ist zulässig. (...)Die Berufung ist jedoch nicht begründet. (...) Als Rechtsgrundlage für das vom Kläger erhobene Begehren kommt § 74 SGB XII in Betracht; diese Bestimmung regelt, dass die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen werden, sofern den hierzu Verpflichteten nicht zu...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Auswirkungen

Die Einstufung als sog. privilegiertes volljähriges Kind hat unterhaltsrechtlich zwei wesentliche Konsequenzen: Es besteht ihnen gegenüber eine gesteigerte Unterhaltspflicht, bei der an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen besonders strenge Anforderungen gestellt sind. In der Praxis hat dies einmal Bedeutung für die Nebentätigkeitsobliegenheit des Unterhaltspflic...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017

Mit der Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BGBl I, S. 2869) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2017 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 215 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren L...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / PKH-Bekanntmachung 2016

Mit der Bekanntmachung v. 8.12.2015 (BGBl I, S. 2357) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2016 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 213 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Leb...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 1. Anrechnung des ausgezahlten Kindergeldes bei Vorausleistung von Ausbildungsförderung

Nach § 36 Abs. 2, Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrages geleistet, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten, und die Ausbildung auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten im Bewilligungszeitraum gefährdet ist. Voraussetzung fü...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen

Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhaltene Ehegattenunterhalt seinem Einkommen hinzuzurechnen. Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhaltsrechtli...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Konkurrenz zum Familienunterhalt

Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1998, 541) ist bei einer Konkurrenz zwischen dem Anspruch der Ehefrau gegen ihren Ehemann auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB und ihrem Betreuungsanspruch gegen den Vater ihres außerehelichen Kindes nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB vom Grundsatz einer gleichrangiger Unterhaltspflicht auszugehen und es kommt eine anteilige Haftung i.S.d....mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Schwierigkeit der Rechtslage

Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf noch nicht abschließend geklärte oder auf schwer zu beantwortende Fragen ankommt oder wenn es um schwierige Abgrenzungsfragen geht (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2199). Ausschlaggebend ist die Sicht eines juristischen Laien. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann eine schwier...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Angemessene Ausbildung

Nach § 1610 Abs. 2 BGB hat jedes Kind seinen Eltern gegenüber einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung, die Begabungen, Fähigkeiten, Leistungswillen und Neigungen entspricht (zum Ausbildungsunterhalt s. Volker FuR 2015, 570). Geschuldet wird daher von den Eltern eine optimale, begabungsbezogene Berufsausbildung, d.h. eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeite...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 10. Gegenseitigkeitsverhältnis beim Ausbildungsunterhalt – Leistungskontrolle

Die Unterhaltspflicht der Eltern und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Während die Eltern eine Berufsausbildung ermöglichen müssen, trifft das unterhaltsberechtigte Kind die Obliegenheit, diese Ausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in einer angemessenen und üblichen Zeit durchzuführen und erfolgreich a...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertragsänderung aufgrund Änderung der Rechtslage

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2012, 525) bleibt es einem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eines Ehevertrags zu berufen, in dem eine lebenslange Unterhaltspflicht vereinbart worden ist, nachdem sich durch die Möglichkeit der Befristung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB die Rechtslage ge...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / I. Grundgedanken

Die Eltern sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen. Diese Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich "auf eigenen Beinen" zu stehen. Dann greift der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Kindes. Zum Lebensbedarf des Kindes gehören daher gem. § 1610 A...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neue Pfändungsfreigrenzen

Am 7. April 2017 wurde im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zu den §§ 850c, 850f ZPO veröffentlicht (BGBl I, S. 750). Danach beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 und 2 S. 2 ab dem 1. Juli 1.133,80 EUR (bisher: 1.073,88 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 426,71...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Neue Pfändungsfreigrenzen

Am 27. April 2015 wurde im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zu den §§ 850c und 850f ZPO veröffentlicht (BGBl I, S. 618). Danach beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 und 2 S. 2 ab dem 1. Juli 1.073,88 EUR (bisher: 1.045,04 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 40...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1.7.2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der Pfändungsschutz soll das Existenzminimum sichern und dem Schuldner ermöglichen, die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 EUR und erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltsplichten um 404,16 EUR für die erste und um 225,17 EUR für die weite...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Nutzungsentschädigung

Der weichende Ehegatte hat gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einen Anspruch auf eine Vergütung für die Wohnung, sofern dies der Billigkeit entspricht. Nach h.M. (vgl. BGH FamRZ 2006, 930) kommt es nicht darauf an, ob dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten die Ehewohnung in einem gerichtlichen Verfahren zugewiesen worden ist, ob ihm ein entsprechender gesetzlicher Anspruch zus...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Umfassung des Unterhaltssicherungserfordernisses bei Ermessenseinbürgerung von Angehörigen im Ausland

§ 8 Abs. 1 StAG verlangt allgemein und ohne Einschränkung, dass der Einbürgerungsbewerber nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen zu ernähren imstande sein muss. Dies ist nach dem Urteil des BVerwG vom 28.5.2015 (1 C 23.14, Asylmagazin 2015, 313) nicht auf solche unterhaltsberechtigten Angehörigen beschränkt, die bereits im Bundesgebiet leben oder für den Fall ...mehr

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ZAP 8/2015, Versorgungsausgleich: Unterlassene Altersvorsorge

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2014 – 13 UF 205/13) • Eine unterlassene Altersvorsorge eines Ehegatten oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten führt für sich allein nicht dazu, grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs annehmen zu können. Nur das einseitige, treuwidrige Unterlassen trotz hoher Leistungsfähigkeit oder das Verschleud...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / VIII. Checkliste

Prüfungsschritte bei der Festlegung der Tagessatzhöhe: Übliche Berechnungsmethode: Tageseinkommen ("Monatsnetto durch 30")mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Berechnung der Haftungsanteile

Bei der Berechnung dieses Anteils ist wie folgt vorzugehen: Bei Studierenden, die nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist ein fester Bedarfssatz in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen (derzeit 735 EUR, s. Düsseldorfer Tabelle ZAP F. 11, S. 1386), der auch einen Anteil für Wohnkosten enthält. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haussta...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Begrenzung und Befristung (§ 1578b BGB)

Eine Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB ist möglich, wenn dem anspruchstellenden Ehegatten keine ehebedingten Nachteile erwachsen sind und auch die Billigkeit keinen unbefristeten und in der Höhe unbeschränkten Unterhalt erfordert. Ein Nachteil ist nur dann ehebedingt, wenn er Folge des Lebenszuschnitts der Ehegatten während der Ehe – also a...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Auskunftsanspruch des künstlich gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner

Der BGH (FamRZ 2015, 642 m. Anm. Duden FamRZ 2015, 741 = MDR 2015, 397 = NJW 2015, 1098 m. Anm. Löhnig) bejaht den Anspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Er stützt den aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf den Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Interessenabwägung

Im Rahmen der Interessenabwägung sind regelmäßig (BAG NZA 2010, 1227, 1231) das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf; ferner (BAG NZA-RR 2010, 516, 517 f.) Unterhaltspflichten, Lebensalter, Fehlen einer kon...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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