Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagungsgründe (§ 290 Abs. 1 Nr. 1-7 n. F.)

Rn 22 § 290 wurde zum 1.7.2014 erheblichen Veränderungen unterzogen, die auch die Versagungsgründe erfassen. Die §§ 290, 295, 297 f. und 303 sollen ein abgestuftes System von Versagungs- und Widerrufsgründen auf dem Weg zur Restschuldbefreiung bilden. Dadurch soll die Erwartung der Gläubiger hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen mit dem Vertrauen des Schuldners in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Forderungen aus Geldstrafen und gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten (§ 302 Nr. 2)

Rn 19 Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind auch zu Sanktionszwecken verhängte Geldstrafen und die gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten, wie Geldbußen aus Ordnungswidrigkeiten, Geldbußen und verwaltungsrechtlich erlassene Zwangsgelder. Ferner sind ausgenommen die Nebenfolgen einer Straftat, die zu einer Geldzahlung verpflichten, wie die angeordne...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die insolvenzrechtliche Regelung zum Unterhalt des Schuldners und seiner Familie während des Insolvenzverfahrens behält die schon früher geltenden Grundsätze (§ 129 Abs. 1, § 132 Abs. 1 KO) im Wesentlichen bei. Wegen der nach § 35 vorgenommenen Einbeziehung des sog. Neuerwerbs in die Insolvenzmasse dürfte sich aber nunmehr die Situation für den Schuldner und seine unter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes

Rn 21 Kommt es infolge der Betriebsänderung zum Verlust von Arbeitsplätzen, sehen Sozialpläne zum Ausgleich oder zur Milderung der daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile üblicherweise die Zahlung von Abfindungen vor. Soweit der Sozialplan entsprechend der gesetzgeberischen Intention vor der Betriebsänderung abgeschlossen wird, können im Rahmen einer Prognose die Nach...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Amtshaftung

a) Die sich aus § 37 Abs. 1 SGB VIII ergebende Verpflichtung des Jugendamts, die leiblichen Eltern über die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zu unterrichten, hat nicht den Zweck, den Kindesvater vor der Zahlung nicht mehr geschuldeten Kindes- und Betreuungsunterhalts an seine geschiedene Ehefrau zu schützen. b) Die besondere, sich aus § 92 Abs. 3 S. 1 SGB VIII...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / V. Wohnsurrogat bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 BGB

Der BGH verwendet im Beschl. v. 9.4.2014 die Surrogatrechtsprechung zum Wohnvorteil bei der Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 BGB. Nicht angesprochen wird, dass es dabei zu Konflikten mit den Grundsätzen in der Entscheidung des BVerfG[12] kommen kann, mit der die Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen beanstandet wurde. Nach den Ausführungen...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / VI. Kritische Bemerkung

Die Surrogatlehre erschien als die ideale Lösung, um nach der Differenztheorie zu § 1578 BGB mit dem Einkommen der früheren Hausfrau aus einer scheidungsbedingt aufgenommen Erwerbstätigkeit nicht allein den unterhaltspflichtigen Ehemann, wie nach der bis dahin herrschenden Anrechungstheorie, zu entlasten, sondern auch die geschiedene Ehefrau besserzustellen, indem ihr die Hä...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / Leitsatz

Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrung...mehr

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Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung

Leitsatz 1. Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht. Ausnahmsweise kann aber auch eine hiervon abweichende Bestimmung des Abzweigungsbetrags ermessensgerecht sein. 2. Wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt leistet...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 2 Aus den Gründen:

… [23] Das Oberlandesgericht hat die geltend gemachten Ansprüche aufgrund der Vereinbarungen vom 25.2.2005 und vom 7.4.2006 als rein vertragliche Unterhaltsansprüche angesehen. Das steht mit der Rechtsprechung des Senats nicht im Einklang. Vielmehr stellen die Vereinbarungen auch aufgrund der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen lediglich Modifizierungen des gese...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / Leitsatz

Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt). BGH, Beschl. v. 19.3.2014 – XII ZB 19/13 (OLG Karlsruhe, AG Singen)mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 1 Gründe:

[1] I. Der minderjährige Antragsteller macht gegen den Antragsgegner, seinen Vater, den Mindestunterhalt geltend. [2] Der Antragsteller wurde am 8.10.2004 geboren. Der Antragsgegner ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft. Er ist im Jahr 2001 nach Deutschland gekommen. Er verfügt über einen Realschulabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Er arbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 97a Pflich... / 1.3 Auskunftspflichtige nach Abs. 1

Rz. 4 Nur die in Abs. 1 genannten Personen sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 gegenüber dem Jugendhilfeträger zur Auskunft verpflichtet. Eine bloß sittliche Unterhaltspflicht (z. B. zwischen Geschwistern) genügt ebenso wenig wie gesetzliche Unterhaltspflichten von nicht in den Kreis nach Abs. 1 einbezogenen Angehörigen (z. B. der Großeltern gemäß § 1601 BGB oder des nichtehel...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / Leitsatz

1. Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind – insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB – strenge Maßstäbe anzulegen. 2. Dass der Unterhaltspflichtige aus dem Ausland stammt und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, rechtfertigt allein noch nicht die Schlussfol...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zunächst altbekannte unterhaltsrechtliche Standards: Die einem minderjährigen unverheirateten Kind zum Unterhalt verpflichteten Eltern sind gehalten, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Unterlassen sie eine ihnen mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit, obwohl sie sie bei gutem Willen ausüben könnten, sind ihnen sogenannte fiktiv...mehr

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Jung, SGB VIII § 97a Pflich... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 2 Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Jugendhilfe die nötigen Informationen zu verschaffen, um entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang Kostenbeiträge i. S. d. § 90, §§ 92 bis 94 erhoben werden können bzw. in welcher Höhe die Leistung nach § 39 Abs. 6 zu berechnen ist. Die Auskunftspflicht korrespondiert mit der Bestimmung des § 10 Abs. 2 und knüpft damit an...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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AGS 6/2014, Mutwilligkeit d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hinsichtlich des geltend gemachten Unterhaltsanspruchs begründet, da die Antragstellerin bedürftig ist und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO. a) Der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 100 % des Mindestunterhalts ist schlüssig...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das nach der Unterhaltsverordnung anwendbare Recht ergibt sich aus Art. 15. Art. 15 verweist auf das Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 (Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 HUP). Auch das HUP gilt universell (Art. 2). Es ist für sämtliche Verfahren anzuwenden, die nach dem 18.6.2011 eingeleitet wurden. Das Unterhaltsprotokoll ersetzt...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das anwendbare Recht bestimmt sich grundsätzlich nach Art. 3 HUP. Danach ist auf das Recht am Aufenthaltsort des Berechtigten zurückzugreifen. Ist danach kein Unterhaltsanspruch begründet, kann nach Art. 4 Abs. 2 HUP auf das Recht am Ort des angerufenen Gerichtes zurückgegriffen werden. Ist auch danach keine Unterhaltsverpflichtung begründet, kann äußerst hilfsweise auf das R...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / I. Einleitung

Das Familienrecht wird internationaler. In den letzten Jahren hat es gravierende Änderungen des EGBGB gegeben. Weitere Änderungen stehen wegen der fortschreitenden Internationalisierung an. Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen IPR sind EU-Verordnungen, wie die Verordnung Brüssel II a, Verordnung EG-Nr. 2201/2003 vom 27.11.2003 über die Zuständigk...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 2 Anmerkung

Der Leitsatz der Entscheidung lässt nicht erkennen, dass nicht nur eine Aussage zu § 33 VersAusglG in der Entscheidung enthalten ist, sondern auch schon entschiedene Probleme des neuen Ausgleichsrechts bestätigt und vertieft werden. Der BGH bestätigt seine Entscheidung vom 13.2.2013 zum Wegfall des sog. Rentner- bzw. Pensionärsprivileg.[1] Er weist erneut darauf hin, dass die...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Verwirkung, § 1611 BGB

Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hatte (Bar- oder Naturalunterhalt),[145] die Betreuung des Kindes vernachlässigte, z.B. durch Überlassen der Betreuung allein den Großeltern und Auswanderung ohne Kind,[146] bei völlig grundlosem Kontaktabbruch, vorwerfbarem Alkoh...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / a) Verbindlichkeiten

Bei der Prüfung der Berücksichtigungswürdigkeit von Verbindlichkeiten ist für die erforderliche Gesamtabwägung (Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art der Entstehung der Schuld, Grund, Höhe und Kenntnis der Unterhaltsschuld) ein großzügiger Maßstab angebracht, insbesondere bei Schulden, die vor Kenntnis der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden.[62] Schulden, die erst n...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Intakte Ehe

Lebt der Ehegatte dagegen in einer intakten Familie und verdient er das geringere Einkommen als der andere Ehegatte, so steht ihm gemäß §§ 1360, 1360a BGB lediglich ein Anspruch auf Familienunterhalt zu. Der Anspruch auf Familienunterhalt beträgt danach 50 % des vorhandenen Familieneinkommens. Er ist allerdings grundsätzlich nicht auf Gewährung einer Geldrente gerichtet,[128...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Auskunftsansprüche der Kinder untereinander

Da für die unterhaltspflichtigen Kinder untereinander § 1605 BGB nicht gilt, haben sie jeweils untereinander einen Auskunftsanspruch über § 242 BGB gemäß Treu und Glauben, damit der Umfang der anteiligen Haftung bestimmt werden kann.[13] Nicht umfasst wird jedoch ein Auskunftsanspruch auch gegen die Ehegatten der jeweiligen Geschwister, da es insoweit an einem Rechtsverhältn...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / I. Das Urteil des BGH vom 23.4.2012

Der Anwaltssenat führt aus, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist, ob eine Interessenkollision vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte eine Kollegin im Scheidungsverfahren und im Verfahren über Zugewinnausgleich den Ehemann vertreten und mit dessen Einverständnis Unterhaltsansprüche des volljährigen Sohnes gegen die Ehefrau gelten...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 20.7.2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 13.4.1995 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. [2] Im Zeitpunkt der Eheschließung waren die Ehefrau 29 Jahre und der Ehemann 48 Jahre alt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, von denen eine beim E...mehr

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zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 2. Das Bedürftigmachen und die Regeln des sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnisses

Das sozialhilferechtliche Rechtsverhältnis ("Sozialhilfe") wird allgemein in § 9 SGB I beschrieben. Von dem Begriff "Sozialhilfe" in diesem Sinne sind sowohl das SGB XII als auch die Grundsicherung im Sinne des SGB II umfasst.[24] Deshalb wird hier einheitlich für SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) von Sozialhilfe gesprochen. Der nicht selbst Soz...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Einkommen des Berechtigten

Das Eigeneinkommen ist im vollen Umfang bedarfsdeckend anzusetzen, insbesondere Alterseinkünfte aus Renten oder Pensionen sowie ein dem Elternteil zustehendes Pflegegeld. Daneben auch Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. [18] Leistungen zur Grundsicherung sind beim Elternunterhalt im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht subsidiär, müssen also zunächst in Anspruch ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 5. Familienselbstbehalt

Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, ist wie beim Volljährigen zu differenzieren, ob der Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt oder nicht. Ist er unterhaltsbedürftig, ist sein Familienunterhalt als Zahlbetrag bei der Bereinigung des Nettoeinkommens vorab abzuziehen. Verfügt er dagegen über ein höheres Einkommen als der Pflichtige, ist zu überprüfen, ob über d...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 7. Haftung mehrerer Kinder – Beispiel

Praxis-Beispiel Beispiel 6: V hat 3 Kinder: K1, K2 und K3. V ist im Pflegeheim – die monatlichen, nicht gedeckten Kosten belaufen sich auf 902,00 EUR und werden vom Sozialversicherungsträger übernommen. Dieser forderte die Kinder auf, zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Stellung zu nehmen. Hinsichtlich der Einkommensverhältnisse ergaben sich folgende Angaben: K1 – ...mehr

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AGS 3/2014, Abgrenzung von ... / 2 Aus den Gründen

Die Versagung der Verfahrenskostenhilfe hält einer Nachprüfung nicht stand. Die Antragstellerin kann allein aus dem Umstand, dass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe nicht zusteht, keinen uneingeschränkten Anspruch der Antragstellerin auf einen Verfahrenskostenvorschuss gegen ihn herleiten. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der e...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / I. Nachehelicher Unterhalt

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes ist der § 1579 BGB klarer gegliedert worden. Die Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 8 enthalten objektive Gesichtspunkte, die Nr. 3 bis Nr. 7 enthalten vorwerfbares Fehlverhalten, insbesonderemehr

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FoVo 3/2014, Beiordnung eines Rechtsanwalts im PfÜB-Formular

PKH-Antrag in der Zwangsvollstreckung Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) erstreckt sich nicht auf die spätere Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Hier ist vielmehr ein gesonderter Antrag zu stellen. Die PfÜB-Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sehen auf S. 1 die Möglichkeit vor, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...mehr

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Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen. 2. Zum Nettoeinkommen gehören im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Einkünfte und alle steuerfreien Einnahmen. 3. Das Nettoeinkommen ist um den in § 7g EStG geregelten Investitionsabzugsb...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Wohnvorteil

Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts ist von der Festsetzung des vollen Wohnwerts abzusehen, wenn die Wohnung, gemessen an den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohnungseigentums (noch) nicht besteht. Dann ist der Vorteil des mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungs...mehr

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FF 2/2014, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014

vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, 4088) Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) wird bekannt gemacht: Die ab dem 1. Januar 2014 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen d...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 7. Nacheheliche Solidarität

Auch bei Fehlen ehebedingter Nachteile kommt eine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts nur bei Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen in Betracht. Bei der insoweit gebotenen umfassenden Billigkeitsabwägung ist das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität festzulegen. Wesentliche Gesichtspunkte sind d...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Anspruchsübergang bei Grundsicherung für Arbeitssuchende

In die im Rahmen der Prüfung eines Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten[4] aufgrund des allein maßgebenden öffentlichen Rechts auch die Angeh...mehr

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FF 12/2013, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, Vater der am 7.6.1996 geborenen, im Haushalt der Mutter lebenden Jugendlichen D.S., wendet sich gegen die Entscheidung des Familiengerichts, durch die er verpflichtet wurde, an seine minderjährige Tochter zu Händen der Mutter über den von ihm anerkannten Unterhalt von 80 EUR/Monat hinaus einen monatlichen Unterhalt in Höhe von insgesamt 120 EUR zu zahle...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 3. Unterschiedliche Erwerbsobliegenheiten ein und derselben Person

Schließlich kann dieselbe Person gleichzeitig unterschiedlichen Obliegenheiten zur Erwerbstätigkeit ausgesetzt sein. Das gilt für die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau, die gegenüber dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemann eine vollschichtige Erwerbspflicht trifft. Sind gemeinsame privilegierte volljährige Kinder vorhanden, ist sie diesen gegenüber gesteigert ...mehr

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zfs 1/2014, Keine Regressau... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen seiner Auffassung ist die Vorschrift des § 86 Abs. 3 VVG n.F. bzw. § 67 VVG a.F., wonach der VR die auf ihn übergegangene Forderung des VN gegen den Dritten nicht durchsetzen darf, wenn dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebt, auf die Ausgleichs- und Regressansprüche gegen den mitversicherten Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht anwendbar. D...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / B. Bekanntmachung zu § 115 ZPO

PKH- und VKH-Freibeträge sind angehoben worden Die Bekanntmachung zu § 115 ZPO erfolgte am 6.12.2013 mit Wirkung vom 12.12.2013 (BGBl I 2013, 4088). Auf Grund des § 115 Abs. 1 S. 5 ZPO in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.12.2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) ist Folgendes bekannt gemacht worden: Hinweis Die ab dem 1. Januar 2014 maßgebenden Beträge, die n...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Eltern sind minderjährigen Kindern gegenüber nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB gesteigert unterhaltspflichtig. Die gesteigerte Haftung der Eltern tritt jedoch nicht ein, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, die in der Lage sind, unter Wahrung ihres eigenen angemessenen Unterhalts den Kindesunterhalt zu leisten. Ein anderer unter...mehr