Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 5 Feuerversicherung / b) Leerstehende Gebäude

Rz. 295 Bleiben versicherte Gebäude für längere Zeit unbewohnt, begründet dies die Gefahr, dass spielende Kinder, Einbrecher, Landstreicher oder sonstige Unbefugte in das Gebäude eindringen und dadurch die Gefahr eines Brandes erhöhen. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist das längere Leerstehen eines Wohngebäudes gefahrerhöhend, sofern das Gebäude ...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / I. Übersicht

Rz. 19 Weitaus wichtiger für die Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung sind Vollkasko-Versicherungsverträge. Sie bieten auch Schutz bei Unfallschäden. Zu einer wesentlichen Besserstellung des Geschädigten kann die Anwendung des sog. Quotenvorrechts gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG führen. Nimmt der Geschädigte seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, gehen seine Ersatzansprüche gege...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Versicherte Tätigkeit" und "Pflichtverletzung"

Rz. 66 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O sind versichert schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen, die die im Einzelnen zitierten versicherten Personen "bei Ausübung dieser Tätigkeit" begangen haben. Bei einem Vorstand, oder – allgemeiner formuliert – bei einem Organmitglied, sind alle die Tätigkeiten im Rahmen der Ziff. A-1 AVB-D&O erfasst, die es tatsächlich im Rahmen der ihm zug...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Regelung zum Versicherungsort

Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literatur[23] gilt auch im Rahmen der F...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeck...mehr

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E / 1 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 1641]

Rdn 1642 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / F. Versicherungssumme und Prämie

Rz. 78 Die Versicherungssumme steht gem. § 44 Nr. 1 dreifach maximiert, d.h. je einmal pro Versicherungsfall und insgesamt höchstens dreimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Davon erfasst sind sämtliche vom VR zu leistenden Entschädigungen und Kostenerstattungen. Eine Wiederauffüllung für neu verursachte Schäden gegen summenanteilige Prämienzahlung kann gem. § 44 Nr. 7 A...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Schadensbegriff der VSV

Rz. 16 Ausgangspunkt der Deckung ist jeweils der Eintritt eines Schadens beim VN, einem versicherten Unternehmen oder einem Dritten. Entsprechend der für die Auslegung von Versicherungsbedingungen geltenden Regel, wonach feststehende Begriffe der Rechtssprache in diesem Sinne zu verstehen sind, ist der Schaden grundsätzlich anhand der §§ 249 ff. BGB, insbesondere anhand der ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Flächenbetrag für den Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 222 [Autor/Stand] Maßgebend ist die Fläche des zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehörenden Grund und Bodens, die sich i.d.R. aus der amtlichen Fläche des Liegenschaftskatasters ergibt. Die Fläche mit 0,04 Euro pro Quadratmeter multipliziert, ergibt den Flächenbetrag für den Grund und Boden. Fläche Grund und Boden in m2 × 0,04 Euro/m2 = Flächenbetrag für den Grund ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nettowert des Verwaltungsvermögens (Abs. 6)

Rz. 205 [Autor/Stand] Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens um den nach Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 13b ErbStG verbleibenden anteiligen gemeinen Wert der Schulden. Die anteiligen Schulden bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens zum gemeinen Wert des Betrie...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Adäquate Kausalität

Rz. 60 Wie in der Feuersachversicherung wird auch in der FBUV die Schadenszurechnung zunächst von der Äquivalenztheorie bestimmt. Zur Einschränkung der conditio sine qua non-Formel tritt die Adäquanztheorie als stetiges Zurechnungskriterium hinzu und kann durch den Schutzzweck der Norm ergänzt werden.[52] Rz. 61 Der Versicherungsfall der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicher...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadensversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Nr. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich de...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Beweislast und AGB-rechtliche Wirksamkeit der Beschränkung

Rz. 25 Die doppelte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf unmittelbare Schäden auf Ebene der primären Risikoabgrenzung (§§ 1–4 AVB-VSV) einerseits und als Ausschlusstatbestand (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) andererseits, die teilweise als "überflüssig" bezeichnet wird,[79] hat zumindest aber Auswirkungen auf die Beweislast. So muss nach den Grundsätzen der Beweisführung im Versic...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. AVB der Güterversicherung

Rz. 24 Die gesetzlichen Rechtsquellen zur Güterversicherung sind in der Praxis weitgehend durch AVB abbedungen. Das gesetzliche Leitbild bleibt allerdings im Rahmen einer Inhaltskontrolle der AVB nach § 307 BGB von Bedeutung. Nach § 209 VVG finden die Vorschriften des VVG keine Anwendung auf die Seeversicherung. Die §§ 778 ff. HGB wurden per 1.1.2008 aufgehoben. Sie enthielt...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages)

Rz. 140 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem der Ziff. A-7.10, 5.13 AVB-D&O) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 129 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 130 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / IV. Mitversicherte Personen

Rz. 57 Ziff. 3[154] stellt klar, dass von dem Versicherungsschutz neben den gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und Personen mit Leitungsaufgaben hinsichtlich des versicherten Betriebes auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller übrigen Betriebsangehörigen gedeckt ist. Dies gilt auch für die übrigen Betriebsangehörigen im Hinblick auf Schäden, die sie in...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Versicherte Betriebstätigkeit

Rz. 50 Zur Messung und Bewertung des Risikos ist insbesondere die Frage nach der Betriebstätigkeit des versicherten Betriebs von besonderer Bedeutung. Im Versicherungsschein müssen daher die Betriebsarten des Haupt- und Nebenbetriebs aufgeführt werden. Im Rahmen betrieblicher Aktivitäten sind Veränderungen möglich, die einer Abgrenzung bedürfen und sowohl qualitative als auc...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Begrenzung der Leistung

Rz. 168 Da weitere Kapitel in diesem Buch (vgl. § 10 Rdn 1 ff., § 11 Rdn 1 ff.) die Berufshaftpflichtversicherung thematisieren, finden sich hier nur Ausführungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Diese unterscheidet zwischen den Rz. 169 All...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / aa) Vorderseite

Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / e) Sog. Experimentier- bzw. Erprobungsklausel (Ziff. 6.2.5)

Rz. 143 Nach Ziff. 6.2.5 S. 1 sind Ansprüche für Sach- und Vermögensschäden (also nicht von Personenschäden) durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon die Formulierung zeigt, dass der Versicher...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Ermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 291 Der Versicherer hat die Kosten, die durch die Ermittlungen und Feststellungen des Schadens entstehen, dem Versicherungsnehmer zu ersetzen, soweit diese Kosten den Umständen nach geboten sind (§ 85 Abs. 1 VVG). Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidend ist, ob die Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach erforderlich und angemessen waren. Feststellung ist ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Übersicht

Rz. 1 Im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung stehen dem Geschädigten verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) sowie dem Haftpflichtgesetz (HPflG) zur Verfügung. Alle drei Gesetze beinhalten Anspruchsgrundlagen, die sowohl auf den Ausgleich materieller Positionen des Sach- un...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Nachprüfung bei Selbstständigen

Rz. 353 Bei Selbstständigen stellt sich die Frage, ob diese im Nachprüfungsverfahren auf eine betriebliche Umorganisation oder eine abhängige Beschäftigung verwiesen werden können.[852] Hier gelten vom Ausgangspunkt her dieselben Regeln wie bei der Ursprungsprüfung; entscheidend ist nämlich die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit andauert. Allerdings kommt es da...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Kenntnis des Versicherers

Rz. 416 Die Rechte des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind gem. § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand bzw. die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Erforderlich ist grundsätzlich positive Kenntnis des Versicherers von dem Umstand, der nicht oder nicht richtig...mehr

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AGS 11/2024, Zur Vergütung ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Das LG Siegen hatte sich mit der Frage zu befassen, wie sich Zuschläge beim vorläufigen Sachwalter auswirken: Werden diese on top voll hinzuaddiert – orientiert an der Vergütung des Insolvenzverwalters (=100 %) – oder bemessen sich diese anteilig aus der geringeren Sachwaltervergütung (= 60 %). Die Folgen – je nachdem, welcher Entscheidung man folgen würde, – würden sich gra...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2021) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Gefahren des täglichen Lebens

Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren des täglichen Leben...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Umfang des Aufwendungsersatzes

Rz. 53 Zu beachten ist, dass nach Ziff. 5.3 UHV die Aufwendungen dem Versicherungsnehmer nur dann voll ersetzt werden, wenn er dem Versicherer die Feststellung einer derartigen Störung des Betriebes und/oder eine behördliche Anordnung unverzüglich angezeigt hat und alles getan hat, was erforderlich ist, die Aufwendungen auf den Umfang zu begrenzen, der notwendig und objektiv...mehr

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§ 35 Vorverfahren / H. Entscheidung im Beschlussweg vermeiden/vorbereiten

Rz. 90 Wie schon oben bzgl. des Bestellungsschreibens erwähnt, kann der Verteidiger dafür sorgen, dass eine Hauptverhandlung nicht stattfinden muss, sondern über den vorgeworfenen Verstoß des Betroffenen im schriftlichen Weg entschieden wird, § 72 OWiG. Andererseits muss der Verteidiger auch sicherstellen, dass auf diesem Weg keine unliebsame Entscheidung gegen den Betroffen...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / gg) Ausschluss vom Ausschluss (Ziff. 6.2.5 S. 2)

Rz. 158 Zu Recht wird in der Literatur[295] auf folgenden Beispielfall verwiesen: Der Versicherungsnehmer stellte ein Aggregat für Motoren in maschinellen Fertigungsanlagen her. Das Aggregat selbst war nicht ausreichend erprobt. Nach Auslieferung eines solchen Aggregats an den Unternehmer U fiel dieses im ordnungsgemäßen Betrieb nach einigen Wochen aus. Der Motor in der Prod...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)

Rz. 17 Am 1.4.2007 trat das Gesetz "zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft (GKV-WSG), das mit Wirkung ab 1.7.2007 in §§ 257, 315 SGB V einen "modifizierten" Standardtarif einführte. Zum einen wurde der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert und zum anderen im Rahmen eines sog. Standardtarifs einem bestimmten Personenkreis Zu...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / VII. Kasuistik

Rz. 72 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über verschiedene tatsächliche und potenzielle Versicherungsfälle in der VSV aus Rechtsprechung und Presse unabhängig davon, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz bestand und der VR einstandspflichtig war:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 33 Nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein (gegenwärtiges oder ehemaliges) Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzliche...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Struktur der AVB

Rz. 9 Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B. Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt). Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 29 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versichert...mehr