Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Verortung im GoB-System

Rn. 410 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Realisationsprinzip (§ 252 Abs 1 Nr 4 2 Hs HGB) gehört als grundlegendes Prinzip des Bilanzrechts zu den materiellen GoB. Es ist als kodifizierter GoB gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG sowie nach ständiger BFH-Rspr desgleichen für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG auch steuerlich beachtlich (BFH vom ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefahren der Vertragsdurchführung.

Rn 51 Ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Maklers bleiben nachträgliche Geschehnisse mit Wirkungen auf den Hauptvertrag. Die Parteien des Hauptvertrags können sich dem Vergütungsanspruch insb nicht dadurch entziehen, dass sie den Vertrag einvernehmlich aufheben (BGH NJW-RR 93, 248 [BGH 11.11.1992 - IV ZR 218/91]; 02, 50 [BGH 27.09.2001 - III ZR 318/00]). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten.

Rn 10 Art 247 § 7 I EGBGB benennt weitere ggf notwendige, klar u verständlich zu formulierende Angaben in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, etwa zur Pflicht, eine (Restschuld-)Versicherung abzuschließen o bestimmte Sicherheiten (noch) zu bestellen, bei entgeltlichen Finanzierungshilfen einen Eigentumsvorbehalt (Nr 2); der Bestellungsakt u die Sicherungsabrede müssen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formzwecke.

Rn 1 Grundlagen. § 125 S 1 normiert eine strikte Rechtsfolgenanordnung bei einer verletzten gesetzlichen Form. S 2 sieht eine weniger strenge Folgenbestimmung bei einer nicht eingehaltenen rechtsgeschäftlichen Form vor. Mit den Formgeboten, sei es den gesetzlichen, etwa aus den §§ 311b I 1, 518 I 1, 766 S 1, sei es den rechtsgeschäftlichen, sowie den Formarten der §§ 126 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirtschaftliche inhaltliche Übereinstimmung.

Rn 41 Bei der Beurteilung der inhaltlichen Übereinstimmung des mit der Maklerleistung angestrebten Vertrags mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag ist von dem im Maklervertrag niedergelegten wirtschaftlichen Ziel auszugehen (BGH NJW 98, 2278). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur der Abschluss des Hauptvertrags Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliches Handeln zu einem privaten Zweck.

Rn 9 Ein privater Zweck rechtsgeschäftlichen Handelns ist nach der Negativdefinition der Norm gegeben, wenn mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Zwecke verfolgt werden. Nunmehr stellt der Gesetzestext klar, dass es bei den durch ein Rechtsgeschäft verfolgten Zwecken ausreicht, wenn diese überwiegend im privaten Bereich liegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB C

Cessio legis 268 8; 5 ProdHaftG 3 Chatbots Art. 10 ROM I 3 Chefarzt 611 20 CISG 245 17; 286 25; Art. 12 ROM I 3; Art. 9 ROM I 46 abändernde Annahme 150 4 Abgrenzung zum IPR Art. 12 ROM I 3 Abwahl Art. 3 ROM I 1 AGB 305 18, 32, 41; 305c 13, 19; vor ROM I 16 Anwendbarkeit kraft IPR-Verweisung Art. 20 ROM I 2 Erfüllungsort Geldschulden Art. 12 ROM I 23 Materielles Einheitsrecht Art. 20 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Verbraucher (Legaldefinition in Art 3 lit a VerbrKrRL u § 13) ist jede natürliche Person (BGHZ 149, 80, 83; NJW 02, 133, 134), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 128, 156, 162; Hamm WM 01, 2339), genauer bei Abgabe ihrer Vertragserklärung (Celle ZIP 11, 70, 71; LG Ddorf WM 11, 1990, 1991), überwiegend (Neufas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung der Vertragsgrundlage.

Rn 13 Diese besteht bei I in einer ›schwerwiegenden Veränderung‹ nach Vertragsschluss und bei II darin, dass sich ›wesentliche Vorstellungen‹ als falsch herausstellen. Die Zusätze ›schwerwiegend‹ und ›wesentlich‹ bedeuten, dass nicht jede Veränderung genügt. Vielmehr muss sie dazu führen, dass der benachteiligten Partei ›das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Das Regelbeispiel.

Rn 69 Wann eine Haftung des Dritten entsteht, ist in III 2 nur durch ein Regel-Bsp angedeutet. Dieses folgt aus der Begründung der cic-Haftung aus enttäuschtem Vertrauen. Danach muss der Dritte Vertrauen für sich selbst (und nicht für die künftige Vertragspartei) in Anspruch genommen haben. Nach BGH NJW 04, 2523, 2525 [BGH 04.05.2004 - XI ZR 40/03] muss der Dritte dazu an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff, betriebswirtschaftlicher Gehalt

Rn. 860 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Rückstellungen sind mit Abstand das umstrittenste Gebiet der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. Der Grund hierfür erschließt sich schon aus dem einschlägigen Gesetzestext in § 249 Abs 1 S 1 HGB. Rückstellungen sind danach für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. In diese Bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1799 BGB – Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext (1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1848 bis 1854 Nummer 1 bis 7 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus Absatz 2 etwas anderes ergibt. (2) Der Vormund bedarf abweichend von § 1853 Satz 1 Nummer 1 der Genehmigung des Familiengerichts zum Abschluss eines Miet- od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Herausgabezustand, Ort, Kosten, Sachgesamtheit.

Rn 12 1. Herausgabezustand der Sache ist stets der Ist-Zustand zum Herausgabezeitpunkt. Veränderungen, insb Verschlechterungen ggü dem ›Ur-Zustand‹, können über den rein dinglichen Herausgabeanspruch nicht berücksichtigt werden. Rn 13 2. Herausgabeort ist bei beweglichen Sachen der Ort, an dem sich die Sache letztmals vor dem Eintritt der Vindikationslage befand. Beim gutgläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vermutung; öffentlicher Glaube.

Rn 7 Es gilt über S 2 die Richtigkeitsvermutung des § 2365 analog, also dass der im wirksamen Zeugnis Genannte Testamentsvollstrecker geworden ist (KG ZEV 10, 40, 41 [KG Berlin 23.11.2009 - 8 U 144/09]), ihm die bezeugten gesetzlich möglichen Erweiterungen der Aufgaben und Befugnisse zustehen (str) und keine weiteren außer den im Zeugnis angegebenen Verfügungsbeschränkungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gegen eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigung nach § 153 AO

Rz. 1783 [Autor/Stand] Grundsätzlich in Betracht käme ferner eine Strafbarkeit der Verantwortlichen auf Erwerberseite nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Voraussetzung wäre dazu, dass nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird, dass die ursprünglichen Erstattungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuepflicht.

Rn 22 Die mitgliedschaftliche Treuepflicht ist die besondere gesellschaftsspezifische Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben und kann Besonderheiten des gesellschaftlichen Rechtsverhältnisses in ihrer Intensität über § 242 hinausgehen, besteht inbesondere nicht als bloße Schranke eigener Rechtsausübung. Sie kann auch Pflichten des Gesellschafters erst begründen, so ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 666 enthält drei Informationspflichten, die der Beauftragte ggü dem Auftraggeber erfüllen muss. Neben der allgemeinen Benachrichtigungspflicht hat der Beauftragte auf Verlangen Auskunft zu erteilen und spätestens nach Beendigung des Auftrags Rechnung zu legen. Grundlage für die Ansprüche ist das Bedürfnis des Auftraggebers nach zeitnaher und vollständiger Information ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Miet- u Pachtverhältnisse

Rn. 1425 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Miet- u Pachtverhältnisse sind nicht bilanzierbare schwebende Geschäfte (s Rn 471). Aktivierungen insb des Anspruchs auf die für die Gesamtmietdauer vereinbarte Miete u Pacht u Passivierungen kommen nicht in Betracht. Einmalige Mietzahlungen u Pachtzahlungen an den Eigentümer oder Hauptmieter sind als RAP, nicht jedoch als AK für ein Mietre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Potenzielle Realisationszeitpunkte

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Umsatzprozesse sind mehrstufig, das Realisationsprinzip gibt darüber Auskunft, auf welcher Stufe dieses Prozesses der Gewinn verwirklicht ist (BFH vom 29.22.1973, IV R 181/71, BStBl II 1974, 202). Als Realisationszeitpunkt (theoretisch) in Betracht kämen entlang des Umsatzprozesses (mit Ausnahme von Bargeschäften) die folgenden Zeitpunkte: Ze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Strafzumessung bei Kompensationsverbot

Rz. 1033 [Autor/Stand] Bleiben im Hinblick auf das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (s. Rz. 506 ff.) Ermäßigungsgründe außer Betracht, so sind die Steuerbeträge, die auf nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe oder Steuervorteile entfallen, strafmildernd zu berücksichtigen, denn das Kompensationsverbot gilt nicht auf Ebene der Strafzumessung[2]. Unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geschenkbegriff

Rn. 1669 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Begriff "Geschenk" in § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG entspricht nach Ansicht mehrerer Senate des BFH demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (§ 516 BGB; BFH BFH/NV 2011, 650; 2020, 207; 2020, 1258; BStBl II 1982, 394; 1993, 806 mwN). Dies hat zur Folge, dass es sich nicht nur objektiv um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, sondern ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Faktische Geschäftsführer als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 109 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kein Sonderdelikt ist (s. Rz. 91), ist zunächst irrelevant, ob der faktische Geschäftsleiter zur Erfüllung der (steuer-)rechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft nach §§ 34, 35 AO verpflichtet ist, oder ob diese Pflicht nur die formell bestellten gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft trifft (s. Rz. 118 ff.). Denn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Schätzungserfordernisse

Rn. 492e Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zu einer sinnvollen Wertaufhellungskonzeption muss das Thema in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt werden, nämlich in das Bilanzierung insgesamt durchziehende Problem der Ungewissheit bzw Unsicherheit über künftige Entwicklungen, die notwendigerweise einen Schätzungsprozess vom bilanzierenden Kaufmann erfordern (s Rn 21ff). Dieses Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einschränkungen.

Rn 32 In Rspr und Lit besteht Einigkeit darüber, dass die uneingeschränkte Anwendung der Saldotheorie in Einzelfällen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen führen kann. Hier spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die für die Vertragsabwicklung maßgeblichen gesetzlichen Wertungsentscheidungen ganz überwiegend keinen Anklang in den Regeln des Bereicherungsausgleichs finden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Substitution.

Rn 2 Grundlage des Auftrags ist eine besondere persönliche Vertrauensbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten. Eine vollständige (BGH NJW 93, 1704 [BGH 17.12.1992 - III ZR 133/91]) oder teilweise (RGZ 78, 310) Übertragung der zu besorgenden Geschäfte auf Dritte, zur selbstständigen Ausführung in eigener Verantwortung (Substitution), wird den Interessen des Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift, die Art 14 VerbrKrRL 2008 umsetzt, will den Darlehensnehmer durch Einräumung einer Überlegungsfrist in Form eines befristeten Widerrufsrechts vor einer unüberlegten darlehensvertraglichen Bindung schützen (BGHZ 194, 150 Rz 22). Die Voraussetzungen u Rechtsfolgen von Widerrufsrechten regeln im Grundsatz einheitlich §§ 355 ff. Bis z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beurkundung eines Rechtsverhältnisses (§ 810 Alt 2).

Rn 10 Ein Einsichtsrecht besteht auch in Urkunden, die ein Rechtsverhältnis zwischen dem, der die Einsicht verlangt (Vorlegungsberechtigten), und einem anderen festhalten. Anders als bei § 810 Alt 1 kommt es hier auf den objektiven Inhalt der Urkunde und nicht auf deren Zweck an. Der andere muss nicht notwendig der Besitzer der Urkunde sein. Der Anspruchsteller muss allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt und Reichweite der Vertretung, I und III.

Rn 2 Organschaftliche Vertretung ist das rechtsgeschäftliche Handeln im Namen und mit Wirkung für und gegen die rechtsfähige GbR aufgrund der Gesellschafterstellung, sodass die GbR selbst handlungsfähig wird (auch: § 61 ZPO). Dadurch, dass diese Zuständigkeit bei den Gesellschaftern liegt, drückt das Gesetz den Grundsatz der Selbstorganschaft aus. Eine Fremdorganschaft ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Genehmigungserklärung.

Rn 6 Die Genehmigung iSv I ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Schwebezustand beendet und auf die sowohl die §§ 104 ff als auch die §§ 182, 184 Anwendung finden. Als Gestaltungserklärung ist sie unwiderruflich und bedingungsfeindlich (Bork Rz 1606). Anstelle des Vertretenen kann nach § 164 I auch sein Stellvertreter die Genehmigung erklären (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ausnahmetatbestände.

Rn 27 Nach § 20 I 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters und des Geschlechtes zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BGH MDR 20, 1059 Rz 22). Ob ein sachlicher Grund besteht, ist anhand einer wertenden Feststellung im Einzelfall nach den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242) zu beurteilen (BGH MDR 20, 1059 Rz 24). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Ansprüche von und gegen Schwiegereltern.

Rn 16 Zuwendungen der Schwiegereltern sind sowohl im Verhältnis zum eigenen Kind als auch zum Schwiegerkind Schenkungen. Auch auf Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden, deren Voraussetzungen uU dann erfüllt sind, wenn sich die Vorstellung von Fortbestehen der Ehe nicht erfüllt hat. Die güterrechtliche Situation zwischen den Eheleuten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise.

Rn 15 III enthält eine Zahlungsregel, mit der die Liquidität des Unternehmers gesichert werden soll. Durch die Einführung der 80 % Regel in III 1 möchte der Gesetzgeber den Zahlungsfluss sicherstellen und dem Unternehmer eine effiziente Möglichkeit eröffnen, zeitnah seine Mehrvergütungsansprüche als Abschlagsforderungen zu realisieren (iE dazu: Leupertz/Preussner/Sienz/Altha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkurrenzen.

Rn 38 Für die Leistungskonditionstatbestände der condictio indebiti und der condictio ob causam finitam ergeben sich abseits des Vorranges von vertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen zum Leistungsstörungsausgleich (s Rn 19) Berührungspunkte zur Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Insoweit gilt: Die berechtigte GoA (§§ 677, 683) ist Rechtsgrund für das Behaltendürfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beweis des Irrtums

Rz. 652 [Autor/Stand] Ist der Irrtum von strafrechtlicher Bedeutung, muss sein Vorliegen vom Gericht festgestellt werden. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Für die Verteidigung besteht das Problem, den Irrtum – einen rein inneren Vorgang – anhand äußerer Umstände so nachzuweisen, dass die Annahme des Gerichts, der Täter habe vorsätzlich bzw. mit Unrechtsbewusstsein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl. 2011, § 256a Tz 10. Rn. 1450 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sind in einem "Rechen"-Werk in einer bestimmten Währung auszudrücken. Fallen entsprechende Transaktionen vertragsbedingt nicht in der deutschen Berichtswährung, dem Euro, an, bedarf es einer Umrechnung. Dabei ist zwischen drei Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mehrpersonenverhältnisse.

Rn 4 § 813 I schließt für Mehrpersonenverhältnisse eine Direktkondiktion grds nicht aus. Deshalb kann der Leistende das zwecks Erfüllung einer fremden einredebehafteten Verbindlichkeit Geleistete (§ 267) uU direkt vom Empfänger kondizieren (ebenso MüKo/Schwab § 813 Rz 4). Das gilt freilich nur iRd für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen allg geltenden Gru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Schrifttum: Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 439; Kohlmann, Strafverfolgung und Strafver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Treuhandvertrag.

Rn 39 Die Bezeichnung Treuhandvertrag beschreibt unterschiedliche Vertragsverhältnisse, die durch die Besorgung fremder Geschäfte einerseits und einen Überschuss an Rechtsmacht des Treuhänders im Außenverhältnis andererseits gekennzeichnet sind (MüKo/Heermann § 675 Rz 114). Bei Entgeltlichkeit der Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder liegt ein Geschäftsbesorgungsve...mehr