Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabeerklärung

Rn. 986 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Entgegen früherer Rspr ist im Regelfall der Betriebsaufgabe eine ausdrückliche Aufgabeerklärung des StPfl gegenüber dem FA nicht erforderlich. Nach älterer Rspr (BFH v 25.07.1972, VIII R 3/66, BStBl II 1972, 936; BFH v 28.10.1964, IV 102/64 U, BStBl III 1965, 88; BFH v 12.03.1964, IV 107/63 U, BStBl III 1964, 406) sollte es nur dann zur Auf...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Substituierende Vorgänge

Rn. 991 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Es ist anerkannt, dass die Betriebsaufgabe nicht nur durch die von einem entsprechenden Entschluss getragene Veräußerung/Entnahme ins PV der wesentlichen Betriebsgrundlagen erfolgen kann, sondern dass die Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb durch einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; Althoff/Wirth, Nichtfinanzielle Berichterstattung und Prüfung im DAX 30. Eine Analyse der Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, WPg 2018, S. 1138–1149; Arbeitskreis Externe und Interne Überwach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rahmengrundsätze

Rn. 58 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In der Bilanz sind die VG, die Schulden, das EK sowie bestimmte Abgrenzungsposten und in der GuV die Erträge und Aufwendungen der abgelaufenen Periode des UN abzubilden. Buchführung und JA sind somit ein Abbildungsmodell des wirtschaftlichen Geschehens im UN. Eine aussagefähige Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens muss den grundlegenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / II. Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

1. Grundsätze Das OLG München hat zunächst auf die Bestimmung des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO verwiesen, wonach die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das seien Aufwendungen für solche Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 651 [Autor/Stand] Anders als § 7 Abs. 8 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] fingiert § 7 Abs. 8 Satz 2 ErbStG keinen weiteren Spezialfall einer steuerbaren Schenkung.[3] Ebenso wie § 7 Abs. 2–5 ErbStG hat die Vorschrift daher lediglich Ergänzungsfunktion. Ihre Bedeutung wird und kann sich in der Praxis nur anhand solcher Sachverhalte zeigen, die tatbestandlich angespr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / IV. Begrenzung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Den aufgezeigten Aspekten lässt sich auch nicht durch eine sachgerechte Begrenzung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einzelne Verfahrensgegenstände der in § 111 FamFG normierten Familiensachen oder von Teilbereichen der dort genannten Verfahren begegnen. Für die 11 verschiedene Verfahren müsste jeweils festgestellt werden, ob von einem Bedarf für eine Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 537 [Autor/Stand] Wie zu § 7 Abs. 5 ErbStG (s.o. Rz. 504) wurden auch zu § 7 Abs. 6 ErbStG bislang keine Präzedenzfälle publik.[2] Dies dürfte sich kaum ändern, nachdem die Finanzverwaltung gerade bei den primär fokussierten Familienpersonengesellschaften[3] nun grundsätzlich auf eine zusätzliche Besteuerung verzichten will. Konsequent reduziert sich damit der Anwendungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung der Vorschrift

Rz. 555 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG findet man zu § 7 Abs. 7 ErbStG (und § 3 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG) eine Reihe von Präzedenzfällen, die relativ rasch zum BFH gelangten.[2] Er markierte im Sommer 1992 mit fünf wichtigen Urteilen[3] die Eckpunkte, an denen sich die Praxis fortan orientierte.[4] Ob das "Problemfeld" tatsächlich durch die An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe durch "Zwischenberechtigte" (Satz 2 Alt. 2)

Rz. 325 [Autor/Stand] Dem sich bei Aufhebung/Auflösung einer/s Stiftung/Vereins ereignenden Erwerb steht nicht nur der von § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG, sondern auch der in Satz 2 Alt. 2 umschriebene Erwerb gleich. Die danach erfassten Erwerbsvorgänge während des Bestehens der Vermögensmasse geschehen, in Abgrenzung zu den Alt. 1 unterliegenden Fällen (s. Rz. 323), ...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / F. Verteidigertaktik

Können die Ordnungsgemäßheit der Messung oder andere für eine Verurteilung wesentliche formale Voraussetzungen vom Verteidiger nicht mehr erfolgreich problematisiert werden und ist eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen oder droht als Vorwurf, ist die Darlegung der Umstände, die für eine fahrlässige Begehung sprechen, die Auffanglinie der Verteidigung. Es geht dann darum, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Einräumung von Versicherungsansprüchen und Versorgungsleistungen

Rz. 158 [Autor/Stand] Verpflichtet sich der Schuldner gegenüber seinem Vertragspartner zur Auszahlung einer Lebensversicherung oder Leibrente an einen Dritten, erwirbt der Begünstigte den Zahlungsanspruch unmittelbar nach Maßgabe der Vereinbarungen im Deckungsverhältnis (§ 330 Satz 1 BGB).[2] Gleiches gilt grundsätzlich nach § 330 Satz 2 BGB, wenn – häufig bei Vermögensübert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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zfs 06/2023, Übersendung vo... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben. Der Erörterung bedarf nur Folgendes: 1. Soweit der Verurteilte einen Verstoß gegen das faire Verfahren und eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung rügt, weil ihm weder Token noch Passwort für die gesamte Messreihe zur Verfügung gestellt wurden, erweist sich dieser Einwand als u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit die Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde reicht, besteht kein eigenständiges Prüfungsrecht des FA (dazu ausführlich s Rn 7 und 7a). Danach ist auch die Höhe der von der Denkmalschutzbehörde bescheinigten Aufwendungen für das FA bindend (Förster, HFR 2015, 217); die zu § 7h Abs 2 EStG ergangene BFH-Entscheidung (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der persönliche Anwendungsbereich umfasst grds alle natürlichen Personen, die im Inland (zum Begriff des Inlands s § 1 Rn 51ff (Teller)) keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Negativabgrenzung, § 1 Abs 4 EStG). Anknüpfungspunkt ist die inländische Quelle, aus der die Einkünfte fließen. Ausnahmen bestehen für deutsche Staatsangeh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeine Begriffsbestimmungen

Rn. 22 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einordnung in die sechs StKl hängt unter anderem vom Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet), der Zuordnung von Kindern, der StPfl des Ehegatten und dem Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse des ArbN ab (§ 38b Abs 1 S 1 EStG). Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Frage des Familienstandes, also vor allem, ob ein StPfl iSd Vorschrif...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Für Ersatzmitglieder gilt § 103 BetrVG mit dem Nachrücken in das Gremium oder für die Zeit einer Vertretung aufgrund der objektiven Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) eines ordentlichen Mitglieds.[1] Dies ist der Beginn des ersten Arbeitstags, an dem das ordentliche Mitglied verhindert ist.[2] Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, unerheblich ist, ob wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Vom besonderen Schutz des § 103 BetrVG werden die Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats sowie die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlbewerber für diese Organe erfasst (§ 103 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist aber die Wählbarkeit der genannten Personen. Geschützt sind auch gewählte Betriebsra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Allgemein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob nach einer typisierenden Betrachtungsweise die Nutzung bzw. der Gebrauch einer Wohnung durch eine Allgemeinarztpraxis mehr stört als ein Wohnen. Das bejaht das LG mit der ganz h. M. Zum anderen geht es um die Frage der Verwirkung. Verwirkung Bei der Frage der Verwirkung knüpft das LG, wohl bewusst, an eine BGH-Entschei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.2 Pädagogen und Computerfachkräfte

Bisher gehen nur wenige Berufszweige das Thema Burnout offensiv an, evaluieren und dokumentieren Krankheitsfälle. So etwa der Bildungsbereich bzw. die IT-Branche. 2014 kommt der Aktionsrat Bildung bei einer Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft zum Ergebnis, dass 30 % der Beschäftigten im Bildungswesen unter psychischen Problemen leiden.[1] Der Anteil krankheitsbedingte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 11 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 38 Will der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied oder einer weiteren in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Person eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder versetzen, bedarf er hierzu der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) vorherigen Zustimmung des Betriebsrats gem. § 103 Abs. 2 BetrVG. Besteht noch kein Betriebsrat oder ist der Betriebsrat handlungsunfäh...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Wahlbewerber

Rz. 14 Für Wahlbewerber beginnt der Schutz vom Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags mit ausreichender Zahl von Stützunterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG) beim Wahlvorstand an.[1] Wenn, wie dies die h. M. tut, für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes auf die Anbringung der letzten Stützunterschrift auf dem Wahlvorschlag abgestellt wird, ist eine objektive Überpr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zweifelsfälle

Rz. 9 Probleme können entstehen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob es sich bei dem Arbeitnehmer, demgegenüber personelle Maßnahmen durchgeführt werden sollen, tatsächlich um einen leitenden Angestellten handelt. Ist dies aus objektiver Sicht nicht der Fall, kann eine Kündigung wegen unterbliebener Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG unwirksam sein oder der Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Bestimmtheit / 6 Entscheidung

LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 8.12.2022, 5 S 91/22mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 30.3.2023, 2-13 S 15/22mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft: Haftung für V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es primär um Prozessrecht. Daneben geht es, und darum stellen wir den Fall dar, aber auch um die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen des Verwalters in eigenen Angelegenheiten. Zu diesen "eigenen Angelegenheiten" gehörte bis zur WEG-Reform die Pflicht, Beschlüsse durchzuführen. Diese Pflicht hatte der Verwalter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

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Veräußerung von Wohnungseig... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftungsbeschlus... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 6 Entscheidung

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Bestätigungsvermerk / 2.1 Überschrift und Empfänger

Für Vermerke mit positiver Gesamtaussage sieht der Gesetzgeber die Bezeichnung Bestätigungsvermerk [1] vor, während bei nicht positiver Gesamtaussage ein Versagungsvermerk [2] zu erteilen ist. Lt. IDW muss in der Überschrift auch auf den Abschlussprüfer Bezug genommen wird, da dadurch deutlich wird, dass der Vermerk durch einen unabhängigen, dem Berufseid verpflichteten Prüfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Allgemein... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 31.3.2022, 2-13 S 131/20mehr