Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 8 Aus Abs. 2 Satz 1 ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das BSG immer "durchentscheiden" muss, wenn das möglich ist (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 13; Zeihe, § 170 Rz. 9). Lediglich dann, wenn es an den für eine Sachentscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen fehlt und es diese nicht selbst treffen kann (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 163), muss das BSG zurüc...mehr

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Jansen, SGG § 163 Bindung a... / 3 Vom BSG feststellbare Tatsachen

Rz. 5 Sofern das LSG nicht alle – aus Sicht des BSG – entscheidungserheblichen Tatsachen festgestellt hat, ist seine Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (§ 170 Abs. 2 Satz 1), es sei denn, dem BSG sind eigene Feststellungen möglich. Das ist unter engen Voraussetzungen zulässig. Eigene Feststellungen kann das BSG t...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 7 Verfahrensmängel (Abs. 4)

Rz. 13 Hinsichtlich der Anforderungen an die Einlegung der (Sprung-)Revision und das Verfahren gelten die allgemeinen Regeln. Auf Verfahrensmängel kann die Revision nicht gestützt werden (§ 161 Abs. 4; vgl. BSG, Beschluss v. 16.4.2002, B 9 VG 1/01 R ). Hierauf zielende Gegenrügen sind unzulässig (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 161 Rz. 10b; zu Ge...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.2 Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Rz. 20 Es bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 HS 2 Fehler bei der im sozialgerichtlichen Verfahren dem Gericht obliegenden Ermittlungen des Sachverhalts (§ 103) – etwa bei der Auswahl eines Sachverständigen (§ 106 Abs. 3 Nr. 5) – nur gerügt werden können, wenn sie sich auf einen Beweisantrag beziehen, dem das LSG ohne hinreiche...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 7 Die Revision bedarf der Zulassung. Sie ist nur statthaft, wenn sie vom LSG im Berufungsurteil, auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG oder als Sprungrevision vom SG zugelassen worden ist. Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist, Form und Frist gewahrt sind, die Prozessvoraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Revisionskläger beschwert ist. Eine ohne Zulassu...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2.2 Zurückverweisung an das SG

Rz. 12 Im Fall einer Sprungrevision kann das BSG nach seinem Ermessen an das SG oder an das LSG zurückverweisen, das für die Berufung zuständig gewesen wäre (Abs. 4). Das BSG hat darüber hinaus eine Sprungzurückverweisung an das SG für möglich erachtet, wenn das Revisionsgericht zugleich die Kompetenz des LSG zur Zurückverweisung an das SG (§ 159 Abs. 1) wahrnimmt (vgl. BSG,...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 8 Zulassung von Amts wegen oder auf Antrag

Rz. 14 Die Zulassung im Urteil ist zu tenorieren, also in der Urteilsformel auszusprechen (vgl. Zeihe, § 161 Rz. 9a). Die Zulassung kann sich aber auch aus den Entscheidungsgründen, nicht hingegen aus der Rechtsmittelbelehrung ergeben (vgl. BSG, Urteil v. 29.6.1977, 11 RA 94/76: Die Zulassung der Sprungrevision ist auch dann wirksam, wenn sie – statt wie geboten: im Urteilst...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 3 Beiladungen

Rz. 7 Nach Abschluss des Berufungsverfahrens ist eine Beiladung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Nach Maßgabe des Satzes 2 hat das BSG aber die Möglichkeit, eine Beiladung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 und mit Zustimmung des Beizuladenden nach § 75 Abs. 2 nachzuholen. Mit dieser Vorschrift wird aus Gründen der Verfahrenskonzentration bezweckt, die Aufhebung und Zurückverweisung ...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 3 Verhältnis von Berufung und Sprungrevision

Rz. 4 Im Gegensatz zu § 566 Abs. 1 ZPO (nur Endurteile) sind nach § 161 alle rechtsmittelfähigen Urteile sowie Gerichtsbescheide des SG angreifbar. Letzteres allerdings ist angesichts der in § 105 Abs. 1 Satz 1 formulierten Voraussetzungen für einen Gerichtsbescheid schwer vorstellbar, denn misst das SG einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung bei und lässt es aus diesem G...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 19 Die Verfahrensrevision setzt einen Verfahrensmangel, demnach einen Verstoß des LSG gegen das gerichtliche Verfahren regelnde bundesrechtliche Vorschriften, voraus. Die Verfahrensrevision betrifft das Vorgehen des Gerichts auf dem Weg zum Urteil, nicht hingegen dessen inhaltliche Richtigkeit. Dabei kommen nur Mängel in Betracht, die das gerichtliche Verfahren betreffen...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.4 Beruhen auf dem Verfahrensmangel

Rz. 27 Auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel muss die angefochtene Entscheidung beruhen können. Im Fall eines absoluten Revisionsgrundes (§ 202 SGG i. V. m. § 547 ZPO) wird unwiderlegbar vermutet, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (vgl. BSG, Urteil v. 1.9.1999, B 13 RJ 27/99 R). Eine Entscheidung beruht auf einem Verfahrensmangel im Übrigen nicht e...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.3 Einlegungsfrist (Abs. 1)

Rz. 9 Die Frist für die Einlegung der Revision beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern hierin die Revision zugelassen worden ist; andernfalls beginnt sie mit Zustellung des Beschlusses, mit dem das BSG die Revision oder das SG die Sprungrevision zugelassen hat. Die Frist ist nach § 64 zu berechnen. Sie läuft für jeden Beteiligten gesondert. Die Einlegung...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 2 Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 3 Statthaft ist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen revisible Urteile des LSG, nicht jedoch gegen das eine Sprungrevision versagende Urteil des SG (§ 161 Abs. 2 Satz 3). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ferner nicht statthaft, wenn die Entscheidung des LSG der Art nach nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwG, NJW 2002 S. 2262 f., zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine E...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 4 Verwerfung

Rz. 5 Die unzulässige Revision kann aufgrund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) durch Urteil verworfen werden. Will das BSG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, kann es nach Satz 3 auch durch Beschluss entscheiden. Wird die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, erfolgt dies ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter. ...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 2 Revisionsführer

Rz. 4 Die Revision steht den Beteiligten (§ 69) zu, demnach können auch Beigeladene (§ 75) Revision einlegen, wenn sie durch die angefochtene Entscheidung beschwert sind. Dies folgt auch aus der Rechtskraftwirkung nach § 141 Abs. 1 für sämtliche Beteiligte des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B). Die von einem Beigeladenen eingelegte Revision wird auch ...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.1 Einlegung der Revision als bedingungsfeindliche Prozesshandlung

Rz. 4 Die Revision ist eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung (vgl. BSG, Urteil v. 24.4.1975, 2 RU 63/75 ). Eine von der Vorinstanz nicht zugelassene Revision ist unzulässig, wenn sie unter der Bedingung der Zulassung durch das Revisionsgericht eingelegt wird (vgl. hierzu eingehend: BSG, Urteil v. 3.7.1985, 3 RK 13/84; BSG, Urteil v. 19.3.2010, B 14 AS 71/09 R; Zeihe, § 16...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2.1 Zurückverweisung an das LSG

Rz. 11 Zurückverwiesen wird an das Gericht, welches das angefochtene Urteil erlassen hat. Welcher Spruchkörper zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium dieses Gerichts abstrakt jährlich aufgestellten Geschäftsverteilungsplan. Eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper ist nach § 202 SGG i. V. m. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO möglich (vgl. Peters/Sautter/Wolff, §...mehr

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 3 Anwendungsausschluss

Rz. 4 § 171 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 96 nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil v. 22.6.1994, 6 RKa 21/92). Dann muss der neue Bescheid gesondert angefochten werden. Ferner ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht eröffnet, wenn der Kläger durch den ersetzenden bzw. abändernden Bescheid klaglos gestellt wird (vgl. BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.4 Geltendmachung des Verfahrensmangels

Rz. 22 Nach § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO (i. V. m. § 202 Satz 1) darf das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf Verfahrensmängel, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, nur prüfen, wenn die Mängel nach §§ 551 und 554 Abs. 3 ZPO gerügt worden sind. Um einen Verfahrensmangel geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 3 Zulässigkeit der Revision

Rz. 3 Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist und die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Statthaft ist die Revision, wenn sie gegen die angefochtene Entscheidung vorgesehen ist und das LSG oder BSG, bzw. im Fall einer Sprungrevision das SG, sie zugelassen hat. Auch an eine fehlerhafte Zulassung der (Sprung)Revision ist das BSG gebunden (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.3 Berücksichtigung des Mangels von Amts wegen

Rz. 21 Von Amts wegen ist bei einer zulässigen Revision ein Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn es sich um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoß gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, der im öffentlichen Interesse zu beachten ist und bei dem es nicht dem Belieben der Beteiligten überlassen bleiben kann, ob er beachtet wird oder nicht (vgl. B...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 160 regelt die Statthaftigkeit der Revision, demnach in welchen Fällen gegen eine Entscheidung des LSG die Revision das zulässige Rechtsmittel ist. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung des BVerfGG v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1442) wurde als weiterer Zulassungsgrund die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abs. 2 Nr. 2 eingeführt. Über § 202 tr...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.2 Klärungsfähigkeit

Rz. 11 Die Rechtsfrage muss klärungsfähig sein. Das ist der Fall, wenn der Ausgang des Rechtsstreits maßgebend von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt. Daran fehlt es, wenn die Entscheidung des LSG mit einer anderen rechtlichen Begründung bestätigt werden kann (vgl. BSG, Beschluss v. 30.8.2004, B 2 U 401/03 B ). Das Revisionsverfahren ist weder ein abstraktes Normenko...mehr

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 2 Folgebescheide

Rz. 2 Der Regelung bedarf es, weil ein neuer Verwaltungsakt nicht gemäß §§ 96, 153 Abs. 1, 165 Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens wird (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 171 Rz. 3). Die Regelung unterscheidet sich von § 127 FGO, wonach der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.3 Divergenz als inhaltlicher Widerspruch im abstrakten Rechtssatz

Rz. 16 Eine Divergenz ist i.d.R. nur dann anzunehmen, wenn die zu vergleichenden Entscheidungen auf dieselben Rechtsnormen gestützt werden; ausreichend ist es aber auch, wenn es um die Inhaltsbestimmung und die Tragweite eines Rechtsgrundsatzes geht, der in verschiedenen Rechtsvorschriften zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BSG, Urteil v. 21.5.1969, GS 2/67). Die Abweichung dar...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 162 gilt in seiner jetzigen Fassung seit dem 1.1.1975 aufgrund des Änderungsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625). Rz. 2 Vergleichbare Bestimmungen finden sich in § 137 VwGO und § 118 FGO. Hingegen kann nach § 545 ZPO die Revision auf eine "Verletzung des Rechts" gestützt werden, die Beschränkung auf Recht, das nicht allein im Bezirk des Berufungsgerichts gilt, ist ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 5 Entscheidung des LSG über die Revision

Rz. 28 Das LSG entscheidet über die Zulassung der Revision von Amts wegen. Anträge der Beteiligten sind Anregungen. Eine gesonderte Tenorierung ist nur dann notwendig, wenn zugelassen werden soll. Versagt das LSG die Zulassung, sollte aber auch dies – klarstellend – tenoriert werden. Verhält sich das Urteil des LSG hinsichtlich der Zulassung der Revision nicht, ist dies grun...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.2 Die Entscheidung, von der das LSG abweicht

Rz. 15 Die Revision wegen Divergenz ist zuzulassen, wenn das anzufechtende Urteil von einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt keinen Zulassungsgrund dar (vgl. ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.4 Beruhen

Rz. 17 Das angefochtene Urteil beruht auf der Divergenz, wenn das LSG dann zu einer anderen Sachentscheidung hätte kommen müssen, wenn es den Rechtssatz, von dem es abgewichen ist, zugrunde gelegt hätte. Auf diesen Rechtssatz muss es für die Entscheidung ankommen. Die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils im Sinne einer potentiellen Kausalität reicht grundsätzlich nich...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 3 Die begründete Revision (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Die Revision ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesverletzung beruht. Das ist dann der Fall, wenn eine sachlich-rechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 202; § 546 ZPO) und die Entscheidung sich auch aus anderen Gründen nicht als richtig erweist. Bei Verfahrensmängeln beruht die Entscheidung bereits dann hier...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 6.2 Eröffnung der Revision

Rz. 30 Wird zugelassen und ist die Revision im Übrigen zulässig, ist die Revision eröffnet. Zulassungsgrund und Revisionsgrund müssen nicht identisch sein. Im Revisionsverfahren können alle Verletzungen materiellen und formellen Rechts geltend gemacht werden (vgl. BSGE 40 S. 51). Eine zugelassene und zulässige Revision führt als Vollrevision grundsätzlich zur Überprüfung des...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.2 Bezeichnung von Revisionskläger und Revisionsbeklagtem

Rz. 6 Aus der Revisionsschrift muss deutlich werden, wer Revisionskläger und Revisionsbeklagter ist. Fehlt es hieran, ist die Revision unzulässig (vgl. BSG, Urteil v. 14.8.1986, 2 RU 69/85). Allerdings reicht es aus, wenn bei Einlegung der Revision aus der Revisionsschrift oder sonstigen beigefügten oder während der Revisionsfrist nachgereichten Unterlagen Revisionskläger un...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.3 Wiedereinsetzung

Rz. 17 Eine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis ist möglich. Wiedereinsetzung kann auch dann gewährt werden, wenn der Revisionskläger zwar die Revisionsschrift rechtzeitig eingereicht, jedoch die Zustimmungserklärung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision erst nach Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt hat (vgl. BSG, Urteil v. 2.3.1994, 1 RK 58/93).mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 2 Prüfkompetenz des BSG

Rz. 2 Das BSG prüft von Amts wegen die speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Revision. Ob das Verfahren in den Vorinstanzen mit von Amts wegen oder auf Rüge zu überprüfenden Verfahrensfehlern behaftet ist, ist Gegenstand der Prüfung der Begründetheit der Revision (vgl. BSG, Urteil v. 8.11.2007, B 9/9a SB 3/06 R).mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 4 Beschwerdebegründungsfrist

Rz. 10 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach Zustellung des vollständigen Urteils an den Beschwerdeführer, im Ausland vier Monate (vgl. BSGE 40 S. 4, 41). Es handelt sich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbständige Zwei-Monatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einl...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.4 Auslegung der Revisionsschrift

Rz. 8 Es kann sich auch dann um eine Revisionsschrift handeln, wenn eine falsche Bezeichnung gewählt wird. Maßgeblich ist dabei aber, dass es sich um eine unbewusste Fehlangabe handeln muss; das in Wirklichkeit gemeinte Rechtsmittel muss nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen aus dem Schriftsatz erkennbar sein (vgl. Zeihe, § 164 Rn. 11e). Eine Umdeutung der Revision in ein...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 7 Nachträgliche Zulassung der nicht zugelassenen Revision

Rz. 31 Die Nichtzulassung kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a) angegriffen werden. Wird neben der Nichtzulassungsbeschwerde auch Revision eingelegt, ist Letztere jedenfalls bis zur Zulassung durch das BSG nicht statthaft. Ob eine solche Revision durch nachträgliche Zulassung zulässig werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend: BSG, Beschluss v. 3....mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2 Einlegung der Revision beim BSG (Abs. 1)

Rz. 3 Auch nach Zulassung der Revision im Urteil des LSG oder durch Zulassung des BSG bedarf es einer gesonderten Revisionseinlegung. Die Revision kann nur bei dem Revisionsgericht eingelegt werden. Die Einlegung bei anderen Gerichten oder Behörden ist nicht fristwahrend. § 91 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Ist die Revisionsschrift unrichtig an das LSG adressiert, wird die Frist...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 168 ist durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 der 2. HS des Satzes 2 angefügt worden. Vom Berufungsgericht unterlassene notwendige Beiladungen können seither mit Zustimmung des Beizuladenen nachgeholt werden. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2150) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 2.1.2...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 2 Vorteile/Nachteile der Sprungrevision

Rz. 3 Die Sprungrevision ist dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt unstreitig ist und es nur um die – möglichst zügige – Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen geht. Die Beteiligten begeben sich hierdurch allerdings der Möglichkeit, die vom SG festgestellten Tatsachen durch das Berufungsgericht überprüfen zu lassen, bzw. die Tatsachenbasis durch neuen Vortrag zu ändern. Es i...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.1 Vorbemerkung

Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. Durch die Gesetzesä...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.2 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 12 Auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag kann der Senatsvorsitzende die Begründungsfrist verlängern. Abweichend von der für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 160a Abs. 2 Satz 2 getroffenen Regelung, nach der die Begründungsfrist "einmal bis zu einem Monat" verlängert werden kann, ist bei der Revision gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 die Befugnis zur Fristverlängerung nic...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 4 Zusammenfassung

Rz. 28 Ist Revision form- und fristgerecht eingelegt und hinreichend begründet worden, überprüft das BSG das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge in materieller Hinsicht umfassend. Durch Rügen ist es insoweit nicht gebunden. Verfahrensverstöße werden, soweit sie nicht die von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen betreffen, hingegen grundsätzlich nur auf Rüg...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 4 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Sprungrevision wird statthaft, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und das SG sie zulässt. Der Beigeladene ist nicht "Gegner" im Sinne dieser Vorschrift; er hat keine Möglichkeit, die Zulassung der Sprungrevision zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beigeladene verurteilt worden ist; dann ist (auch) dessen Zustimmung erforderlich. Im Übrigen haben die B...mehr