Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen und Zielsetzung der Regelung

Tz. 44 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 2 KStG gilt für verdeckte Einlagen eine entspr Verknüpfung wie für vGA. Die Vorschrift stellt verfahrensrechtlich sicher, dass die StBefreiung einer verdeckten Einlage (= außerbilanzielle Korrektur) bei der Kö auch dann erfolgen kann, wenn ihr Bescheid bereits bestandskräftig bzw verjährt ist, soweit beim AE nachträglich der Ta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 173 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Veräußerungsersatztatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 3. Alt UmwStG ist erfüllt, wenn EK iSd § 27 KStG – auch außerhalb einer Liquidation oder Kap-Herabsetzung – ausgeschüttet oder zurückgezahlt wird. Nur soweit die Bezüge die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erfüllen, also Kap-Einnahmen darstellen, greift § 21 Abs 2 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Entgangene Einnahmen für erbrachte Leistungen

Tz. 406 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erbringt eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Pers Leistungen und berechnet sie dabei kein oder ein unangemessen niedriges Entgelt, werden in der St-Bil gleichwohl nur die tats Einnahmen erfasst. IHd Differenz zum angemessenen Leistungsentgelt erfolgt eine Korrektur außerhalb der St-Bil iRd Ermittlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Vorteilsausgleich bei Nutzungsüberlassungen?

Tz. 90 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn es sich bei den gegenläufigen Leistungen nicht um einlagefähige Vermögensvorteile handelt. Auch Nutzungsüberlassungen können also Gegenstand eines Vorteilsausgleichs sein; es muss sich bei den Leistungen nicht zwingend um die Übertragung von WG handeln. Allerdings hat der BFH in seiner äl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Vorteilsausgleich bei grenzüberschreitenden Geschäften

Tz. 93 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im grenzüberschreitenden Bereich will die Fin-Verw einen Vorteilsausgleich nur in zeitlichen Grenzen zulassen. Nach den Verw-Grds zur Einkunftsabgrenzung international verbundener Unternehmen (s Schr des BMF v 23.02.1983, BStBl I 1983, 218) soll der Ausgleich stlich nämlich nur dann anerkannt werden, wenn spätestens zum Ende des Wj bestimmt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.4 Aufwand durch den Wegfall von Aktivposten

Tz. 376 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Vermögensminderung kann sich auch dadurch ergeben, dass ein Aktivposten gemindert wird oder wegfällt, zB durch Tw-Abschr oder durch Verzicht auf eine Forderung. Beispiel: Eine Kö gewährte ihrem alleinigen Gesellschafter ein Darlehen iHv 200 000 EUR ohne Sicherheiten. Später sinkt der Tw des Darlehens aufgrund einer Verschlechterung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.2 Sachzuwendungen

Tz. 198 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Sachzuwendung einer Stiftung an den Destinatär stellt den Rechtsanwender vor ein Paradoxon: Auf Ebene der Stiftung stellt die unentgeltliche Übertragung eine nach § 10 Nr 1 KStG nabzb Aufwendung dar. Zu einer Besteuerung der verhinderten Vermögensmehrung – wie bei § 8 Abs 3 S 2 KStG – kommt es hingegen nicht (s Tz 84). Auf Grund der Unen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die moderne Version der Vorschrift des § 32d EStG wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 eingeführt (BGBl I 2007, 1912; zur Einführung ausführlich Brusch, FR 2007, 999). Sie galt erstmals für den VZ 2009 (§ 52a EStG aF). S zur Entwicklung auch sehr ausführlich den Vorlagebeschluss des FG Nds vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.1 Besteuerungstatbestände

Tz. 183 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung ergibt sich ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 20 Abs 1 Nr 9 EStG und § 22 Nr 1 EStG. Bis zur Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG durch das StSenkG waren Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung unter den Voraussetzungen des § 22 Nr 1 EStG als sonstige Leistungen zu besteuern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 300 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 32d Abs 2 Nr 3 EStG erfordert zunächst Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG. Auf andere Einkünfte, etwa Zinsen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, ist er bereits seinem Wortlaut nach nicht anwendbar, diese können allerdings dem zwingenden Ausschluss der AbgSt nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG unterliegen (dazu s Rn 190 ff; Überb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 53. DBA

Rn. 78 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die DBA im ertragsteuerlichen Bereich (Übersicht über den Bestand zum 01.01.2023 bei BMF vom 18.01.2023, BStBl I 2023, 195; BMF vom 15.01.2024, BStBl I 2024, 193 zum Stand zum 01.01.2024) regeln die Verteilung von Steuergütern zwischen den Vertragsstaaten. Die Frage des anwendbaren Steuersatzes wird durch die DBA nur insoweit beeinflusst, al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Besonderheiten

Rz. 86 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783 und EFG 2019, 338). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als > Betriebsausgaben ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 2 Höhe der Abfindung

Sofern eine Abfindung wegen einer vorzeitigen Trennung des Geschäftsführers gezahlt wird, orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Restlaufzeit des Dienstvertrags. Die Vergütung für die Restlaufzeit stellt sozusagen den Maximalbetrag dar. In welcher Höhe dieser ausgeschüttet wird, hängt von der Interessenlage ab. Möchte die GmbH den Geschäftsführer gar nicht loswerden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 3 Inhalt der Due Diligence

In einer Due Diligence werden die erforderlichen Informationen sorgfältig zusammengetragen und einer Chancen- und Risikobewertung unterzogen. Die Prüfung kann sich auf folgende ausgewählte Fachbereiche und Prüffelder beziehen, wobei es in der Praxis nicht immer möglich ist, trennscharf zu arbeiten und es daher zu Überschneidungen oder anderen Zuordnungen als gezeigt kommen k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 4 Zubehör gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Pkw

Zubehör ist ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit dem Pkw genutzt wird, ohne dass es mit dem Pkw fest verbunden wird, wie z. B. ein Autotelefon oder ein mobiles Navigationsgerät. Entscheidend ist, dass die Verbindung des Wirtschaftsguts mit dem Fahrzeug jederzeit problemlos gelöst werden kann. Aufwendungen für Gegenstände, die nur privat durch den Unternehmer/Gesellschafter ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.2 Vorläufige Vermögensmehrungen

Rz. 19 Ein Zufluss i. S. d. Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Empfänger keinen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch hatte und er die erhaltenen Beträge später wieder zurückzahlen muss. Die Verfügungsmacht muss nicht endgültig erlangt sein. Das "Behaltendürfen" ist kein Merkmal des Zuflusses i. S. v. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 Verdeckte Gewinnausschüttung von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Betei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutterge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.3 Ketten-vGA zwischen verschiedenen Beteiligungssträngen

Rz. 80 Kombination zwischen Ketten- und Dreiecks-vGA Unternehmensgruppen mit einer Sparten-, Geschäftsbereichs- oder Business-Unit-Organisation bilden ihre organisatorische Gliederung regelmäßig auch in den Beteiligungsverhältnissen ab. Die operativen Gesellschaften der jeweiligen Sparte bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs sind in diesem Fall einer Obergesellschaft, z. B. S...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Vorteilsgeneigtheit einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 15 Abstrakte Eignung zum "sonstigen Bezug" Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung[1] muss zudem die Eignung aufweisen, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (sog. Vorteilsgeneigtheit).[2] Dieses Tatbestandsmerkmal der vGA hatte der BFH erstmals mit seinem Urteil v. 7.8.2002 zu Prämien für eine Rückdec...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7 Ausgewählte Aspekte bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Konzern

7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA") Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung

2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 5 Rückgängigmachung/Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Geschäftsvorfall zu beurteilen, ob eine bestehende Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist.[1] Die vGA kann nicht dadurch neutralisiert bzw. rückgängig gemac...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 8 Zentrales Tatbestandsmerkmal der vGA-Definition Die Unterschiedsbetragsminderung (oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung) muss ferner durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderten Unterschiedsbetragsmehrung ist das zentrale Tatbestandsmerkmal und Kernproblem einer vGA. ...mehr