Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.2 Abführung von vorvertraglichen Rücklagen

Rz. 418 Für vorvertragliche Rücklagen gelten bei Organgesellschaften, die keine eingegliederten Gesellschaften sind, gegenüber der handelsrechtlichen Regelung[1] keine Besonderheiten. Da die Abführung vorvertraglicher Rücklagen schon handelsrechtlich zur Nichtdurchführung des Ergebnisabführungsvertrags führt, zerstört sie auch die steuerrechtliche Wirksamkeit der Organschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.3 Organgesellschaft mit Ausgabe von Genussrechten

Rz. 206 Entsprechend der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypische stille Gesellschaft besteht, Organgesellschaft sein kann, ist die Frage zu beantworten, ob eine Kapitalgesellschaft, an der Genussrechte bestehen, Organgesellschaft sein kann. Handelt es sich um nicht beteiligungsähnliche Genussrechte, werden diese steuerlich als darlehensähnlich behandelt. Di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 111 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Barry, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, RNotZ 2014, 401; Blusz, Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften in der Nachfolgeplanung, ZEV 2014, 339; Brandi/Mühlmeier, Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege vorweggenommener Erbfolgen und Vorbehaltsnießbrauch, GmbHR 1997, 7...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Besonderheiten gegenüber Inlandsfällen – Sperrwirkung der DBA

Sofern ein DBA besteht, sind dessen Abgrenzungsklauseln ergänzend zu beachten. Die DBA schaffen hierbei keine neuen, über das nationale Steuerrecht Deutschlands hinausgehenden Berichtigungsmöglichkeiten, sondern begrenzen deutsche Besteuerungsmöglichkeiten. Diese Auffassung ist umstritten. So soll Art. 9 OECD-MA eine Sperrwirkung für Gewinnkorrekturen nach nationalem Recht b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.2 Fehlende Überwachung eines Nutzungsverbots

Rz. 157c Allein aus der fehlenden Überwachung eines Nutzungsverbots schließt der BFH nicht auf die Nichteinhaltung eines Nutzungsverbots.[1] Diese Grundsätze wendet der BFH auch für den angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens an.[2] FA und FG müssen die Frage, ob eine private Nutzungsüberlassung vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5 Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns

Rz. 182 Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besteuerung der vGA beim Gesellschafter

Rn. 401 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter besteht grds kein Unterschied zwischen einer offenen und einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sofern der Gesellschafter die Anteile im PV hält und die Einnahmen nicht denen aus VuV zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip nach § 20 Abs 8 EStG), unterliegen die zuzurechnenden Erträge der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Hauptfälle der vGA

Rn. 321 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds lassen sich für die Annahme einer vGA folgende typische Grundfälle aufführen (s Jochum in K/S/M, § 20 EStG Rz C/1 55 (April 2022) unter Hinweis auf Döllerer, VGA und verdeckte Einlagen bei KapGes, 1990, 38): Die KapGes erwirbt von ihrem Gesellschafter WG gegen ein unangemessen hohes Entgelt; sie veräußert WG an den Gesellschafter unentge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rückgängigmachung von vGA

Rn. 391 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Rückgängigmachungen von vGA an eine KapGes, die ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig erfolgen, stellen eine verdeckte Einlage des Gesellschafters dar. Für den Gesellschafter entstehen in Höhe des zurückgezahlten Betrages zusätzliche AK der Anteile; ein Abzug als negative Einnahme ist ausgeschlossen (BFH vom 14.07.2009, BFH/NV 2009...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG (vGA)

Rn. 745 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben den mit offenen Gewinnausschüttungen wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen werden durch die Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG auch explizit vGA von der Vorschrift mit umfasst. Die Unterscheidung zwischen einer vGA iSd § 8 Abs 3 KStG bei der Körperschaft und einer vGA an die mit Anteilseignern wirtschaftlich vergleichbaren Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vorliegen einer vGA

ca) Vermögensvorteil Rn. 291 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vermögensvorteil kann jeder Vorteil in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs 1 EStG) sein. Ein Vorteil kann auch in ersparten Aufwendungen oder in der Überlassung von Nutzungen liegen. Sofern Nutzungen einem Gesellschafter zukommen, hat dieser Vorteil Einfluss auf das Einkommen der Gesellschaft. Die Übernahme von Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wertermittlung einer vGA

da) Bewertung mit dem "wahren" Wert Rn. 301 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer vGA soll mit ihrem "wahren" Wert erfolgen (BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Gehören die Anteile an der KapGes zum PV eines Anteilseigners, dann ist der Vermögensvorteil nach § 8 Abs 2 EStG zu bewerten. Damit ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Endpreis am Abgabeort anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Schrifttum: Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeiner Begriff

Rn. 282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Diese Regelung wurde durch das StRefG 1990 neu eingefügt. Der Begriff der vGA ist weder im EStG noch im KStG definiert. Vielmehr ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen aus der bis heute umfangreichen Rspr. Aufgrund der unveränderten gesetzlichen Formulierung in §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Übertragung von WG

Rn. 322 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Eine vGA liegt vor, soweit eine KapGes von ihren Gesellschaftern WG gegen ein unangemessen hohes Entgelt erwirbt oder an die Gesellschafter unentgeltlich überträgt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt WG veräußert. Ob jedoch etwa Preisverbilligungen zur Annahme einer vGA führen, hängt von der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wettbewerbsverbot Mit Urteil BFH vom 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142 hat der BFH seine vorangegangene Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und enge Kriterien für die Annahme einer vGA aufgestellt. Nur dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGes nutzt, liegt auch eine vGA vor, sofern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Bewertung mit dem "wahren" Wert

Rn. 301 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer vGA soll mit ihrem "wahren" Wert erfolgen (BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Gehören die Anteile an der KapGes zum PV eines Anteilseigners, dann ist der Vermögensvorteil nach § 8 Abs 2 EStG zu bewerten. Damit ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Die Bewertung der vGA bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urteil BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vermögensvorteil

Rn. 291 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vermögensvorteil kann jeder Vorteil in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs 1 EStG) sein. Ein Vorteil kann auch in ersparten Aufwendungen oder in der Überlassung von Nutzungen liegen. Sofern Nutzungen einem Gesellschafter zukommen, hat dieser Vorteil Einfluss auf das Einkommen der Gesellschaft. Die Übernahme von Aufwendungen der Gesellschaft fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.12.2013, BStBl I 2014, 63 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 u 3 EStG definiert (s Rn 1492ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG können of...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Zufluss beim Anteilseigner

Rn. 311 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine vGA ist beim Gesellschafter dann zu versteuern, wenn ihm nach § 11 Abs 1 EStG der Vermögensvorteil zufließt. Damit löst die Feststellung einer vGA auf Ebene der KapGes nicht zwingend eine Besteuerung beim Anteilseigner aus (BFH v 14.05.2019, BStBl II 2019, 586; BFH v 19.06.2007, BStBl II 2007, 830). Steuerliche Folgen beim Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Anteilseigner

Rn. 292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Vermögensvorteil muss dem Gesellschafter zukommen; eine mittelbare Vorteilszuwendung genügt. Die mittelbare Vorteilszuwendung ist dann erfüllt, wenn die Leistung einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zukommt. Die Zuwendung an die nahestehende Person muss eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist unerheblich, ob d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zuwendung

Rn. 295 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist dann gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen einen Vermögensvorteil einem Nichtgesellschafter zugewandt hätte (BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549; BFH v 13.12.2006, BStBl II 2007, 393). Weiterhin muss der Vermögensvorteil einem betrieblichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung auf den Gesellschafter

Rn. 164 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei entgeltlicher Übertragung von WG von der KapGes an einen Gesellschafter liegt – soweit es sich um ein unter Fremden übliches Veräußerungsgeschäft handelt – eine Anschaffung des Gesellschafters vor. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten unentgeltlichen Übertragungen wird die für § 23 EStG erforderliche Entgeltlichkeit der Anschaffung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auch...mehr