Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Einkünfteermittlung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinunternehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wegen Kleinunternehmern s. "Umsatzsteuer" und s. "Optionen im Umsatzsteuerrecht" Tz. 6 ff.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Buchführungspflicht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einwilligung

Tz. 12 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für eine wirksame Einwilligung gelten die folgenden Punkte: Beachte! Eine (Blanco-)Einwilligung heilt nicht in jedem Fall die Datenverarbeitung....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Untergliederungen

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz gliedert sich neben dem Hauptverband in mehrere Landesverbände, Kreisverbände und Ortsvereine, die überwiegend in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt werden. Manche der Ortsvereine werden jedoch auch in der Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins geführt. Entscheidend, ob diese Organisationen selbst ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Widerruf (Art. 7 DSGVO)

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der allgemeine Widerspruch richtet sich gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung auf Basis einer gesetzlichen Erlaubnisnorm (öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse). Der Betroffene muss den Widerspruch mit seiner besonderen Situation anhand des Einzelfalls begründen. Ein Anwendungsfall ist der Werbewiderspruch gegen eine Datennutz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO)

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Berechtigte Interessen eines Vereins spielen immer dann eine Rolle, wenn der Verein bestimmte Daten verarbeiten möchte, diese Daten jedoch weder für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags/der Satzung benötigt werden noch eine Einwilligung der Vereinsmitglieder in die entsprechende Datenverarbeitung vorliegt. Die berechtigten Interessen können d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 35 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können (= Wahlrecht) ab dem VZ 2010 für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. § 10 Abs. 5 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Nach Abschn. 10.7 Abs. 1 Nr. 1 UStAE braucht aus Vereinfachungsgründen erst dann eine Ermittlung der Kosten vorgenommen zu werden, wenn die Entgelte offensichtlich nicht kostendeckend angesetzt würden. Zur Bemessungsgrundlage s. "Umsatzsteuer" T...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleingartenvereine/Kleingärtnervereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Kleingärtnerei gehört zu den sog. Freizeitzwecken, die in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) zusammengefasst sind. Wie generell gilt auch hier, dass die Förderung der allgemeinen Freizeitgestaltung der Menschen (auch durch Kleingartentum) keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Die gesetzliche Aufnahme dieser Zwecke stellt aber eine grundsätzlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Mitgliedsvertrag/Satzung

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Eine gesetzliche Grundlage kann der Vereinszweck sein, der in der Vereinssatzung angegeben sein muss. Die Mitgliedschaft im Verein ist vertragliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten durch den Verein. Es dürfen aber nur die Daten erhoben werden, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind und die dem Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Informationspflichten (Art. 12–23 DSGVO)

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Werden personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person abgefragt, so hat der Verein – aus Gründen der Transparenz von Datenverarbeitungsprozessen im Zeitpunkt der Datenerhebung – eine entsprechende datenschutzrechtliche Unterrichtung vorzunehmen (s. Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Daraus folgt, dass der Verein in jedem Formular, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Briefmarkensammlervereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Briefmarkensammlervereine können nicht als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, weil nicht die Förderung der Allgemeinheit, sondern eigenwirtschaftliche Zwecke der einzelnen Mitglieder im Vordergrund stehen. Eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit kommt daher nicht in Betracht, vgl. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Deutscher Literaturfonds

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Deutsche Literaturfonds e. V. ist nach seiner Satzung eine steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft zur Förderung der zeitgenössischen deutschen Literatur. Die Einrichtung ist somit als gemeinnützig steuerlich förderungswürdig wegen der Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (s. Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, kann deshalb auch die Kleintierzucht darunterfallen. Unter Kleintierzuchtvereinen sind Vereine wie Brieftauben- und Kaninchenzuchtvereine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Anschaffungskosten

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstandes entstehen. D.h., alle Ausgaben, die erforderlich sind, um ein Wirtschaftsgut in einen für den Steuerpflichtigen (Verband/Verein) nutzungsfähigen Zustand zu versetzen (BFH vom 27.07.2004, IX R 32/01, BStBl II 20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Buchführungspflicht nach § 140 AO

Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die für sich betrachtet die Kaufmannseigenschaft besitzen, besteht in Bezug auf diese Geschäftsbetriebe Buchführungspflicht. Diese Buchführungspflicht ist dann auch für das Steuerrecht maßgebend.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 30 DSGVO hat jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ist. Nähere Informationen enthält das Kurzpapier Nr. 1 der Datenschutzkonferenz. Ein Muster für Vereine bietet das LDA Bayern an unter: www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfänger kein Entg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drogenmissbrauch

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die den Drogenmissbrauch und die Suchtgefahren bekämpfen, können beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens anerkannt werden. Das öffentliche Gesundheitswesen ist ein besonders förderungswürdiger Zweck. Seit dem Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drachenfliegerclubs/-vereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Drachenfliegerclubs (so genannte Fesseldrachen) konnten in der Vergangenheit wegen der Förderung von Freizeitbetätigungen nicht als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. BFH-Urteil vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 499. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.01.1996, BStBl I 1996, 74 ist der Drachenflug mit Modellen ein gemeinn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Beginn der AfA

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die AfA beginnt mit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Die tatsächliche Ingebrauchnahme des Wirtschaftsguts ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Für den Beginn der AfA ist es auch unerheblich, ob das Wirtschaftsgut bereits bezahlt ist. Entscheidende Kriterien sind bei: einer Anschaffung (Lieferung = Verschaffung der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Datenschutzbeauftragter (Art. 37–39 DSGVO, § 38 BDSG-neu)

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Sind mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung betraut, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt, seine Kontaktdaten – E-Mail-Adresse auf der Homepage ohne Namensnennung genügt – veröffentlicht und der zuständigen Landesdatenschutzbehörde – hier sind Online-Formulare verfügbar – gemeldet werden. Weiterhin ben...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ist die Verarbeitung unrechtmäßig, besteht ein Recht auf unverzügliche Löschung. Zu löschen ist ebenfalls, soweit die Zwecke, für die Daten erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat oder Widerspruch gegen die Verarbeitung wegen unrechtmäßiger Datenver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 101 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zoologische Gärten

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Betreibt ein Verein einen zoologischen Garten bzw. einen Tierpark, so kann er wegen damit verbundenen Förderung des Tierschutzes als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b). Neben dem Tierschutz haben zoologische Gärten häufig noch die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umweltsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Buchführungspflicht nach § 141 AO

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Vorschrift des § 141 AO (Anhang 1b) betrifft demnach zunächst all die Fälle, in denen keine Verpflichtung zur Führung entsprechender Bücher nach handelsrechtlichen Vorgaben besteht. § 141 (Anhang 1b) AO stellt vielmehr die Fälle fest, in denen die Finanzverwaltung steuerbegünstigte Körperschaften, so auch Vereine, zur Buchführung verpfli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zu 20 % wird der Gegenstand durch die Angestellten des Vereins für private Zwecke (unternehmensfremder bzw. privater Bereich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispielsfall

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein Sportverein nimmt die Reklame für ein von einem Vorstandsmitglied hergestelltes Produkt in seine Bandenwerbung auf. Der Verein verlangt von dem Vorstandsmitglied kein Entgelt. Ergebnis: Es liegt eine sonstige Leistung vor, die in den unternehmerischen Bereich einzuordnen ist (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Der Dachverband übt die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst aus

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der BFH hat mehrfach die steuerliche Begünstigung gemäß § 57 Abs. 2 AO (Anhang 1b) versagt (s. BFH-Urteil vom 22.10.1971, BStBl II 1972, 204; s. BFH-Urteil vom 10.06.1974, BStBl II 1974, 664 betrifft eine Stadthalle, in der Kongresse stattfinden und s. BFH-Urteil vom 21.08.1974, BStBl II 1975, 121 betrifft einen Flughafen). Verliert nur ein M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dirigent

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vermitteln Dirigenten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, ist ihre Tätigkeit unter dem Begriff "Übungsleiter" einzuordnen. Dirigenten können bezüglich ihrer nebenberuflichen Tätigkeit einen steuerfreien Betrag (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR erhalten. Voraussetzung ist, dass die nebenberufliche Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bootsliegeplätze

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Überlassung von Bootsliegeplätzen für Segel- und Motorboote fällt nicht unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (s. Anhang 5). Sie ist mangels Eingreifens einer Steuerbefreiungsvorschrift steuerpflichtig. S. FG Hamburg, Urteil vom 21.01.1983, EFG 1984, 90. Das Finanzgericht geht davon aus, dass Verträge über die Bootsliegep...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eine-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Trägervereine von Eine-Welt-Läden können grundsätzlich wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, Anhang 1b). Mit ihrem Tätigwerden unterstützen sie die Wirtschaft in den Entwicklungsländern. Begünstigt ist aber nur die satzungsmäßige Tätigkeit. Die Einnahmen,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blutspenden als Sachspende

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Verzicht auf die kommerzielle Verwendung des eigenen Blutes ist keine Sachzuwendung/-spende i. S. d. § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), da das eigene Blut keinen Vermögenswert darstellt. Die kostenlose Blutspende an das Deutsche Rote Kreuz kann daher aus Sicht der Finanzverwaltung nicht als steuerbegünstigte Zuwendung/Spende (Sachspende) i. S. v. §...mehr