Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entgegennahme der Beschwerde durch den Betriebsrat

Rz. 3 Nach § 85 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat als Organ für die Entgegennahme der Beschwerde zuständig. Mithin ist nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG im Regelfall der Betriebsratsvorsitzende, im Fall seiner Verhinderung der Stellvertreter, zur Entgegennahme der Beschwerde berufen. Allerdings kann gemäß § 28 BetrVG hierfür auch ein besonderer Beschwerdeausschuss gebildet werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Benachteiligungsverbot (§ 84 Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 AGG). Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber, geht aber über das allgemeine Maßregelungsverbot des § 612a BGB hinaus, da es auch die Zufügung von Nachteilen durch andere Personen verbietet.[1] § 84 Abs. 3 BetrVG is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Individuelles Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 86a BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Als Arbeitnehmer sind dabei aber nur die Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG zu verstehen, daher ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen. Da § 5 Abs. 1 BetrVG keine eigene Begriffsbestimmung enthält, ist der von Rechtspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.3 Die Vergütung für den Verleiher

Tz. 235 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Vergütung für den Verleiher setzt sich zusammen aus Leihgebühr (Darlehensgeberprovision), Kompensationszahlung für vereinnahmte Erträge (einschl KapSt-Gutschrift) Wegen Einzelheiten s Hamacher (WM 1990, 1441, 1448).mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattung eines über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Erfolgshonorars

§§ 151, 162 Abs. 1, 165 VwGO; § 4a RVG a.F. Leitsatz Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfäh...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / III. Keine Befugnis zur Bestellung eines Sachverständigen betreffend die Vergütung

Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist alleine Aufgabe des Tatrichters, so das LG Dresden (unter Verweis auf BGH, Beschl. v. 21.7.2016 – IX ZB 70/14, juris Rn 60 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 14.2.2008 – IX ZB 181/04). Daher dürfe das Insolvenzgericht für die Frage der Höhe der einzelnen Zuschläge keinen Sachverständigen beauftragen. Die Feststellung und Bewertung von Zuschlagsta...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 3. Zurückverweisung und Vergütung (§ 21 Abs. 1 RVG)

Handelt es sich um eine Zurückverweisung i.S.v. § 21 Abs. 1 RVG, gilt das nachfolgende Verfahren als neuer Rechtszug.[38] a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a....mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / I. Sachverhalt

Nach dem Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen setzte das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter zunächst als Sachverständigen und als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Unmittelbar vor Antragstellung hatte die Schuldnerin je nach Standort die Zahlung von Löhnen und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / Leitsatz

1. Das Gericht ist gehalten, die vom Gerichtssachverständigen in Rechnung gestellte Vergütung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Anlass zur Nachprüfung besteht insbesondere dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint. 2. Um eine Prüfung der Vergütungsabrechnung zu ermöglichen, ist der Sachverständige verpfli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / [Ohne Titel]

Am Anfang war das Wort – so beschreibt das Johannesevangelium den Beginn. Angewandt auf die Vergütung des Insolvenzverwalters muss man sich am Anfang die Frage stellen, welche Tätigkeit des Insolvenzverwalters "normal" ist, sollte man sich der Diskussion um die Zuschläge stellen wollen, und dann entscheiden, was darüber hinaus als Mehrvergütung angemessen erscheint. Vorliege...mehr

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Anhang / III. BMF-Schreiben betr. Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich

Rz. 7 (BMF-Schreiben v. 15.3.1996, IV C 6 – S 1343 – 1/96, BStBl I 1996, 161.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich folgendes: § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG Österreich gehört nicht zu den niedrig besteuernden Ländern im Si...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Regelaufgaben

Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so ist ihm das auch nicht verwehrt. Der Verwalter ist nicht gezwungen, alles selbst zu tätigen. Allerdings muss eine solche Delegation finanzielle Folgen haben, denn für diese Regeltätigkeiten wird der Insolvenzverwalter im Grunde im Rahmen der Regelvergütung honoriert. Da diese Regelaufgaben jedoch von der Regelvergütung des I...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Renteneinkünfte

Rz. 76 Für Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen, die ein in der Schweiz Ansässiger für frühere unselbstständige Tätigkeiten erhält, hat nach Art. 18 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich die Schweiz das Besteuerungsrecht. Werden diese Ruhegehälter jedoch von der Bundesrepublik Deutschland, einem deutschen Bundesland, einer sonstigen deutschen Gebietskörperschaft oder einer an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 5. "Sportler-Erlass"

Rz. 14 Eine weitere Besonderheit, die Österreich insbesondere als Zielstaat von ausländischen Sportlern interessant macht, ist der untechnisch sog. "Sportler-Erlass".[14] Nach § 1 dieser erstmals für das Kalenderjahr 2000 anzuwendenden Verordnung kann auf Antrag die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständigen Sportlern pauschal er...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / II. Zuschläge sind konkret darzulegen

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO b...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / I. Sachverhalt

Der zwischen der Klägerin und dem Beklagten vor dem VG Berlin geführte Rechtsstreit endete durch vor Gericht geschlossenen Vergleich vom 5.3.2020. Danach hatte der Beklagte der Klägerin deren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Kostenfestsetzungsverfahren machte die Klägerin unter Hinweis auf eine mit ihrem Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / IV. Keine Auswirkungen auf die Entscheidung

Das LG Dresden sah aber trotz des Verfahrensfehlers keine Auswirkungen auf die Beschwerde. Insbesondere bedeute die fehlerhafte Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Vergütung nicht, dass eine darauf basierende Festsetzung per se unzulässig wäre. Nur dann, wenn keine eigene Entscheidungsfindung ersichtlich ist, könne dies problematisch werden. Faktisch habe aber das Ge...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / II. Abweichungen vom Normalfall

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt S. 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 10.2.2022 erhobene "Widerspruch" war als Antrag auf gerichtliche Festsetzung seiner Sachverständigenvergütung i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auszulegen. Der Antrag ist zulässig, hat jedoch nur im tenorierten Umfang Erfolg. Der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG zur Festsetzung der Entschädigung des Antragstellers befugte Senat hält unter ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auslands-Körperschaften mit Geschäftsleitung im Inland ohne zivilrechtliche Rechtsfähigkeit (§ 8 Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 495 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Gesetz zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze wurde § 8 Abs 1 KStG um einen S 4 erweitert. Der Regelungsinhalt des § 8 Abs 1 S 4 KStG besteht darin, dass bei Kö iSd § 1 Abs 1 KStG mit Sitz im Ausl, deren Ort der Geschäftsleitung im Inl belegen ist und die nach inl Gesellschaftsrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / d) Beispiel

Beispiel Anklage gegen A wegen schweren Raubs bei der Strafkammer. Diese führt an zwei Tagen die Hauptverhandlung durch und verurteilt den Angeklagten. Auf dessen Revision hin wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen. Dort wird an einem weiteren Tag erneut die Hauptverhandlung durchgeführt. Der A ist von Anfang des Verfahren...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / c) Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit (redditi di lavoro dipendente), Art. 49 TUIR

Rz. 35 Das italienische Steuerrecht bedient sich der zivilrechtlichen Definition in Art. 2094 c.c. Danach ist Arbeitnehmer, wer sich gegen Bezahlung verpflichtet, in einem Unternehmen mitzuarbeiten und die eigene geistige oder handwerkliche Arbeit in Abhängigkeit und unter der Leitung des Unternehmers zu leisten.[22] Rz. 36 Art. 49 TUIR spezifiziert in Abs. 1 die zivilrechtli...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. der Rechtsanwalt nach Zurückverweisung im nachfolgenden Verfahren die Gebühren noch einmal verlangen konnte. Demnach verdiente der Rechtsanwalt die Gebühren im...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Gebührenbemessung

Bei der Bemessung der konkreten (gerichtlichen) Verfahrensgebühr kann nach Zurückverweisung über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ggf. berücksichtigt werden, dass dem Rechtsanwalt das Verfahren bereits bekannt ist.[49] § 48 Abs. 6 S. 2 RVG erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt als Wahlanwalt in früheren Rechtszügen erbracht hat.[50]mehr