Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Arbeitsausfalls Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei ihrer K...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.1 Keine Minderung des Arbeitsentgelts durch Fehlzeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 94 Ist die Höhe des Arbeitsentgelts von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Stundenlohn) abhängig, ist das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums (Rz. 59 ff.) durch die Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden (einschließlich der von der Arbeitnehmerin verschuldeten Fehlstunden) zu teilen. Man erhält dann das auf eine Arbeitsstunde entfallende Nettoarb...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten in einem sog. Übergangsbereich bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR (bis 30.9.2022: ab 450,01 EUR) und 1.600,00 EUR (bis 30.9.2022: 1.300,00 EUR) ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.3 Minderung des Arbeitsentgelts durch verschuldete Fehlzeiten

Rz. 92 Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin verschuldet wurden und zur Minderung des Arbeitsentgelts führen, werden als Zeiten des unentschuldigten Fehlens oder als sog. "Bummelstunden" bezeichnet (Definition vgl. Rz. 85). Diese Arbeitsversäumnisse wirken sich mutterschaftsgeldmindernd aus. Das bedeutet: Das tatsächlich erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt ist dur...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen bei Nicht-Arbeitnehmerinnen (bestehender Krankengeldanspruch oder Wegfall von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfrist)

Rz. 44 Unter Rz. 6 ff. wurde beschrieben, dass die Frau bei Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein muss, damit sie Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Dieses ist allerdings nicht die einzige Anspruchsvoraussetzung. Für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird gemäß § 24i Abs. 1 Satz 1 zusätzlich gefordert, dass bei Eintri...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1 Frauen, deren Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist

2.5.4.1.1 Bemessungszeitraum ohne Fehlzeiten Rz. 87 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich der kalendertägliche Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes, indem das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums durch 90 geteilt wird. Dabei wird jeder der 3 Kalendermonate ohne Rücksicht auf tatsächlichen Kalendertage mit 30 Tagen angesetzt. F...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.6 Bemessungszeiträume bei Mehrfachbeschäftigten

Rz. 66 Befindet sich eine Arbeitnehmerin gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen und begründet jedes Beschäftigungsverhältnis für sich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist das Nettoarbeitsentgelt aus jedem der Beschäftigungsverhältnisse zu berechnen. Als Bemessungszeiträume sind bei jedem der Arbeitsverhältnisse separat die Nettoarbeitsentgelte der letzten 3 abger...mehr

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AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.1 Bemessungszeitraum ohne Fehlzeiten

Rz. 87 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich der kalendertägliche Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes, indem das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums durch 90 geteilt wird. Dabei wird jeder der 3 Kalendermonate ohne Rücksicht auf tatsächlichen Kalendertage mit 30 Tagen angesetzt. Formel:mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat, sodass aufgrund des Ergebnisses dieser Bere...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen un...mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.3 Nur stundenweise eingetretene unverschuldete Arbeitsausfälle (Teiltage)

Rz. 98 Fielen die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten nur für einzelne Arbeitsstunden und nicht für volle Arbeitstage an, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de facto unverändert. Damit wird der ge...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.5 Von der Arbeitnehmerin verschuldete Fehlzeiten im Bemessungszeitraum ("Bummelstunden")

Rz. 100 Der Arbeitgeber muss für Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind (z. B. sog. "Bummelstunden"; Definition vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt leisten. Diese "Bummelstunden" mindern den für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes zu errechnenden Stundenlohn, weil das tatsächlich erzielte (niedrigere) Nettoarbeitsentgelt durch die Gesamtanzahl der beza...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.2 Schema

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.4 Unverschuldete Arbeitsausfälle teils für volle Tage und teils an anderen Tagen nur für einzelne Stunden

Rz. 99 Fielen im maßgebenden Bemessungszeitraum die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten sowohl an ganzen Tagen, an anderen Tagen dagegen nur stundenweise aus, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.2 Unverschuldete Arbeitsausfälle für volle Arbeitstage

Rz. 97 Liegen bei einer Stundenlöhnerin im Bemessungszeitraum Arbeitsausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind (Definition vgl. Rz. 85), mindern sich sowohl das Nettoarbeitsentgelt als auch die bezahlten Arbeitsstunden im gleichen Verhältnis. Die Höhe des Stundenlohns bleibt also unverändert. Die unter Rz. 94 aufgeführte Formel 3 kann weiter angewandt werden. Praxis-Beis...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4 Formeln für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Rz. 84 Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden zwischen Frauen, deren Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist (Rz. 87 ff.) Frauen, die ein nach Arbeitsstunden bemessenes Arbeitsentgelt erhalten (Rz. 93 ff.) und Frauen, deren Arbeitsentgelt sich nach dem Umfang bzw. Erfolg der erbrachten Arbeitsleistung bemisst (z. B. Stück- oder Akkordlohn, Rz. 101 ff.)...mehr

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zfs 09/2022, Ersatzfähigkei... / 2 Aus dem Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie keinen Erfolg. Weitere Sachverständigenkosten über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus stehen dem Kläger nicht zu. 1. Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

In dem Rechtsstreit auf Zahlung von 10.000,00 EUR hat das Prozessgericht beiden Parteien Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Anordnung von Zahlungen bewilligt und ihnen ihren jeweiligen Prozessbevollmächtigten beigeordnet. Das Gericht verurteilt den Beklagten nach streitiger Verhandlung zur Zahlung von 3.000,00 EUR und weist die weitergehende Klage ab. Von den Kosten des Rechtstre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Investitionsklausel für Finanzmittel

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Finanzmittel hat zur Folge, dass die zur Zahlung verwendeten Finanzmittel rückwirkend nicht (mehr) zum Verwaltungsvermögen gehören. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 13b Abs. 5 Satz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 ErbStG): Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Stand] Mit § 13b Abs. 5 ErbStG hat der Gesetzgeber eine Investitionsklausel für das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen bei Erwerben von Todes wegen eingeführt, um Härtefälle im Zusammenhang mit der Stichtagsbesteuerung abzumildern. Die Erbschaftsteuer ist eine im Zusammenhang mit dem Erbfall stehende Stichtagsteuer. Für die Steuerfestsetzung maßgeblich ist ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.5 Vergleichbar Beschäftigte

Rz. 107 Ist eine "gerechte" Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht möglich, ist nach § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 3 MuSchG das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt einer vergleichbar Beschäftigten (auch teilweise als gleichartig Beschäftigte bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach herrschender Meinung wird die Berechnung des Mutterschaftsgeldes...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.3 Urlaub/Beschäftigungsverbot innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 157 Die gleiche Rechtswirkung wie in Rz. 156 tritt ein, wenn die Frau zu Beginn des Mutterschaftsgeldes bezahlten oder unbezahlten Urlaub hatte (GR v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6). Praxis-Beispiel Eine jugendliche Auszubildende wollte nicht, dass man im Betrieb frühzeitig von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Deshalb hielt sie dies geheim. Nach ...mehr

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AGS 09/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Das am 21.8.2018 geborene Kind K lebte zunächst im Haushalt der Kindesmutter. Nach verschiedenen Gefährdungsmeldungen hat das zuständige Jugendamt in dem vor dem AG Euskirchen betriebenen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung angeregt, der Kindesmutter die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge sowie das Recht, Anträge a...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / I. Allgemeines/Anwendungsbereich

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich die bereits in den früheren Beiträgen[2] dargestellte Tendenz in der obergerichtlichen Rspr., noch weniger Pauschgebühren festzusetzen als unter Geltung des § 99 BRAGO, fortgesetzt hat. Die OLG entscheiden inzwischen so restriktiv, dass sich Pflichtverteidiger in vielen Fällen erst gar nicht mehr die Mühe machen, einen Pauschgebühr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.5 Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Rz. 38 Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V, wenn Sie an dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse sind oder – ohne die Schutzfrist – wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt Mitglied geworden wären, oder in den so...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.3 Besonderheit: Beginn des Arbeitsverhältnisses während des 3-monatigen Bemessungszeitraums

Rz. 63 Beginnt ein Arbeitsversäumnis erst während des 3-monatigen Bemessungszeitraumes, kann der Arbeitgeber zur Bestimmung des Bemessungszeitraums nicht auf Kalendermonate zurückgreifen, in denen das Arbeitsverhältnis noch gar nicht bestand. In diesem Fall ist als Bemessungszeitraum der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen (§ 24i Abs. 2 Sa...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis seit der Schutzfrist/Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen unbezahltem Urlaub oder Erziehungsgeld bzw. Elternzeit), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus dem N...mehr

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AGS 09/2022, Fiktive Termin... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Verfahren klagte die Klägerin gegen die Familienkasse, Klagegegenstand war eine Bewilligung von Kinderzuschlag (§ 6a BKGG). Die Beklagte hatte mit Schriftsatz angeboten, das Verfahren durch Zahlung eines Geldbetrages und Übernahme der hälftigen außergerichtlichen Kosten zu erledigen. Der Bevollmächtigte der Klägerin hatte daraufhin mit Schriftsatz vom 17...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Kaiser, Das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Unfallverletztem: Grundlagen und wichtige Einzelaspekte, BG 1983 S. 270. Schönberger/Mehrtens/Emmerich, Zur Verbesserung des Heilverfahrens, BG 1983 S. 332. Schwartzkopff/Berner/Bienek, in: Steuerberater Branchenhandbuch, 241. Lieferung 2022, Psychotherapeut. Seidler, Entwicklung und heutiger Stand des Heilverfahre...mehr

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AGS 09/2022, Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts: Haftungsrecht - Haftungsbeschränkungen - Haftpflichtversicherung; Ein Praxishandbuch

Herausgegeben von Dr. Klaus Fahrendorf und Dr. Siegfried Mennemeyer. 10. Aufl., 2021. Verlag Carl Heymanns, Köln. XLIX, 925 S., 119,00 EUR Haftungsprozesse gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Dies mag zum einen daran liegen, dass Mandanten kritischer geworden sind. Aber auch Rechtsschutzversicherer nutzen verstärkt die Möglichkeit, auf sie übergegangene Schadensersatzansprüch...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / II. Auf die Staatskasse übergegangener Anspruch

Der Kostenbeamte hat diesen Betrag von 1.032,33 EUR in dem Gerichtskostenansatz gegen den Kläger angesetzt. Grundlage hierfür ist § 59 Abs. 1 RVG, nach dem mit Zahlung der PKH-Anwaltsvergütung Ansprüche des dem Beklagten beigeordneten Rechtsanwalts auf die Staatskasse übergegangen sind. Der Beklagtenvertreter hat gem. § 126 Abs. 1 ZPO aufgrund der gerichtlichen Kostenentsche...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung

Rz. 6 Für die zahnärztliche Behandlung gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Zahnärzte behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben am 1.1.2022 mit der kassenzahnärztlichen Bundesver...mehr

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AGS 09/2022, Grundgebühr un... / I. Sachverhalt

Der Verfolgte wurde aufgrund seiner Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) in Kaiserslautern ergriffen. Die Ausschreibung hat auf dem gegen ihn erlassenen Europäischen Haftbefehl des Kreisgerichts in T. vom 16.8.2021 beruht. Der Verfolgte ist am 28.10.2021 durch das AG angehört worden. Die Rechtsanwältin Y ist in dem Anhörungstermin dem Verfolgten als Beistand ...mehr

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AGS 09/2022, Pauschgebühr i... / II. Entscheidung durch den Senat

Der an sich zuständige Einzelrichter hat die Entscheidung gem. § 51 Abs. 2 S. 4 RVG i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2 RVG dem Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. übertragen. Eine solche Übertragung komme nicht nur dann in Betracht, wenn schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr. fortbestehen würden, sondern bereits dann, wenn sie entstehen können (Burhoff/Volpert/Burhoff, ...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 176 Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). Bei freiwillig Versicherten berührt der Bezug von Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft nicht. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit bezogen auf das gezahlt...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.5 Beginn einer erneuten Schutzfrist während eines bestehenden unbezahlten Urlaubs

Rz. 55 Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.2 Entbindung früher als erwartet

Rz. 144 Entbindet eine Frau früher als erwartet, müsste sich logischerweise der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend verkürzen. Um jedoch Frauen, die früher als erwartet entbinden, den europaweit geregelten gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen (42 Tage) vor der Entbindung zu sichern, bestimmt § 24i Abs. 3 Satz 2, dass sich die Anspruchsdauer für di...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.4 Besonderheit: Bemessungszeitraum bei der "Günstigkeitsprüfung"

Rz. 64 Erfüllt eine werdende Mutter aufgrund der vorgelegten Unterlagen über die voraussichtliche Entbindung nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1, ist nach der Entbindung zu prüfen, ob – ausgehend vom tatsächlichen Entbindungstag – die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Rz. 35 f.). Durch die "Günstigkeitsprüfung" soll ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6. Das sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und f...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.2 Zeitlich hintereinander liegende Arbeitsverhältnisse

Rz. 120 Endet ein Arbeitsverhältnis während des Bemessungszeitraumes durch Zeitablauf und nimmt die Frau danach ein neues Arbeitsverhältnis auf, ist für die Berechnung des Zuschusses nur das Arbeitsentgelt aus dem neuen Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen. Das beendete Arbeitsverhältnis hat keine Rechtswirkung mehr bezüglich der Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Zuschuss...mehr