Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtswidrige Besteuerung von Heilbehandlungsleistungen

Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Ablehnung der Erstattung der MwSt, die gemäß einer Bestimmung des nationalen Rechts auf Leistungen von Osteopathen erhoben wurde, die in der Zwischenzeit teilweise für nichtig erklärt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Die Vorlage betraf die Frage, ob ein natio...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Mittelbare Beteiligungen

In § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG werden nun ausschließlich rechtsfolgenseitig für die Hinzurechnung der Einkünfte mittelbare Beteiligungen mitberücksichtigt ("sind diese Einkünfte [...] entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung steuerpflichtig"). Ebenfalls rechtsfolgenseitig bleiben mittelbare Beteiligungen außer Betracht, wenn auf Ebene der zwischengeschalteten...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Rz. 349 Schutz vor der drohenden (kurzen) Verjährung bietet neben der Hemmung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 1 S. 1 bzw. S. 2 Nr. 2 BGB (siehe oben Rdn 340) auch die Norm des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach beginnt die Verjährungsfrist mit jedem Antrag auf eine gerichtliche Vollstreckungshandlung neu zu laufen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / D. Verjährung

Rz. 344 Da die Verwirkung bereits nach einem Jahr, die Verjährung aber frühestens nach drei Jahren eintreten kann, ist zunächst die – von Amts wegen zu beachtende – rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung zu prüfen, bevor die – geltend zu machende – Einrede der Verjährung greifen kann. Rz. 345 Zu unterscheiden ist dabei zwischenmehr

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AGS 10/2023, Rückzahlung ei... / III. Keine Verjährung oder Entreicherung

Der BGH stellt in seiner Entscheidung ebenfalls klar, dass der ehem. Insolvenzverwalter sich weder auf Verjährung, noch auf Entreicherung berufen könne. Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch des Klägers sei erst mit der Zurückweisung des Festsetzungsantrags durch Beschl. v. 27.3.2017 entstanden, sodass die im Jahr 2019 erhobene Klage die Verjährung gem. § 204 Abs....mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / G. Verjährung

Rz. 52 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich auf wiederkehrende Leistungen; er unterliegt damit der dreijährigen Verjährung nach §§ 195, 197 Abs. 2 BGB.[52] Er ist während bestehender Ehe nach § 207 BGB gehemmt.[53]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verjährung

Rz. 44 [Autor/Stand] Da § 381 AO nicht in den Katalog des § 384 AO aufgenommen ist, bestimmt sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des OWiG (vgl. § 377 Abs. 2 AO, §§ 31 ff. OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Verfolgungsverjährung entsprechend der Höhe der angedrohten Geldbuße abgestuft. Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG verjährt die vorsätzliche Verbrauch...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verjährung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die Verjährungsfrist beträgt bei der Gefährdung von Abzugsteuern fünf Jahre (§ 384 AO). Sie beginnt mit Beendigung der Tat, die bei allgemeinen, nichtsteuerlichen Delikten spätestens mit dem Wegfall der Handlungspflicht, also nicht notwendig schon mit dem Ablauf einer für das Handeln gesetzten Frist[2]. In Übertragung dieser allgemeinen Verjährungsregel ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung, Herabsetzung, Verjährung, Verzug

A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 347 Bei tituliertem Unterhalt ist zwischen dem laufendem Unterhalt und den Unterhaltsrückständen zu differenzieren. Sowohl rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus gerichtlichen Entscheidungen als auch Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden unterliegen der 30-jährigen Vollstreckungsverjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB. Bei Un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beendigung und Verjährung

Rz. 72 [Autor/Stand] Entgegen der Regel, dass beim Tätigkeitsdelikt Vollendung und Beendigung der Tat zusammenfallen, können beim Bannbruch als zeitlich und räumlich gestrecktem Delikt durchaus Tatvollendung und Beendigung auseinanderfallen. Für die Tatbeendigung ist nicht erforderlich, dass der grenznahe Raum i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG verlassen worden ist[2]. Nach st...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Umstandsmoment

Rz. 342 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner aufgrund des Verhaltens des Gläubigers davon ausgehen durfte, dass er nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Dabei kommt es jedoch nicht auf konkrete Vertrauensinvestitionen des Unterhaltsschuldners bzw. auf das Entstehen besonderer Nachteile durch die späte Inanspruchnahme an.[601] Die bloße Untätigkeit des...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Nicht titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 346 Unterhaltsansprüche unterliegen aus Gründen des Schuldnerschutzes der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Unterhaltsberechtigte kann daher im günstigsten Fall für vier Jahre seine Ansprüche auf rückständigen Unterhalt verfolg...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Künftig fällig werdender Unterhalt

Rz. 348 Der Begriff des künftig fällig werdenden Unterhalts unterscheidet sich vom Begriff des laufenden Unterhalts. Die Abgrenzung zum rückständigen Unterhalt erfolgt nicht mit Ablauf des Monats der Rechtshängigkeit gem. § 1613 Abs. 1 BGB. Stattdessen wird die Zäsur zwischen rückständigen und künftig fällig werdenden Leistungen i.S.d. § 197 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Monats ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Zeitmoment

Rz. 341 Bei der Bemessung des "Zeitmomentes" ist nach der Rechtsprechung des BGH[598] im Allgemeinen von einem Jahr auszugehen. Zitat Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs Dem Zeitmoment der Verwirkung stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Kompensation ehebedingter Nachteile

Rz. 159 Von Bedeutung sein kann auch, dass eingetretene ehebedingte Nachteile durch andere – ebenfalls ehebedingte – Vorteile oder sonstige Umstände kompensiert worden sind (siehe oben Rdn 82).mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Bedeutung des § 1613 BGB für Abänderungsverfahren

a) Abänderungsverfahren gegen gerichtliche Titel Rz. 220 Die Vorschrift des § 1613 Abs. 1 BGB hat insbesondere Bedeutung für Abänderungsbegehren bei Bestehen eines gerichtlichen Titels (§ 238 FamFG). Ist Unterhalt durch eine gerichtliche Hauptsachenentscheidung tituliert, kann wegen der verfahrensrechtlichen Sperre des § 238 Abs. 3 ZPO S. 1 FamFG eine Abänderung nur mit Wirkun...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Abänderungsverfahren und Verfahrenskostenhilfe

aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe? Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kompensation durch Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich

Rz. 92 Zitat BGH v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 [168] Auch die Pflicht des Antragstellers zur Beitragszahlung in Höhe von 6.835,99 EUR im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein zu berücksichtigender Billigkeitsgesichtspunkt.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Intime Beziehungen der Berechtigten

Rz. 171 Auch aufgenommene und unterhaltene intime Beziehungen zu einem neuen Partner können – über den Anwendungsbereich des § 1579 BGB hinausgehend – von Bedeutung sein.[356]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Härtegrund aus § 1579 Nr. 2 BGB (neue Partnerschaft, verfestigte Lebensgemeinschaft)

a) Verfestigte Lebensgemeinschaft Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Aktuelle gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Risiken einer Mahnung

Rz. 258 Eine Mahnung mit der Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.[468]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Zugang des Auskunftsverlangens

Rz. 197 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden, denn für die Wirksamkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs dieses Verlangens an (Nachweisproblem!). Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können. Wenn der Schuldner behauptet, nicht die...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Verlust des Rechts, sich auf Verzug zu berufen

Rz. 259 Die Berufung auf den Schutz des § 1613 I BGB kann allerdings dem Schuldner wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens verwehrt sein, wenn er trotz Auskunftsverlangens eine Abfindungszahlung seines früheren Arbeitgebers verschwiegen hatte.[469]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

1. Darlegungs- und Beweislast Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Verfahrensfragen

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel,...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Absender des Auskunftsverlangens

Rz. 194 Das Auskunftsverlangen ist – wie die Mahnung – eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des BGB § 1629 zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung mus...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Form der Mahnung

Rz. 255 Die Mahnung ist an keine spezielle Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen,[467] ist dann allerdings nur schwer nachzuweisen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Bedeutung der Gesetzesänderung zum 1.3.2013

Rz. 122 Seit dem 1.3.2013 ist eine gesetzliche Neuregelung des § 1587b Abs. 1 BGB in Kraft. Absatz 1 betrifft die mögliche Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; über § 1578b Abs. 2 S. 2 BGB gilt diese Neuregelung jedoch auch für die Unterhaltsbefristung. Rz. 123 Der Gesetzesbegründung folgend geht der BGH davon aus, dass lediglich seine bisherige Rechtsprechung ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe?

Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloße Einreichung der Antragsschrift bei Gericht ausgelöst wird.[440] Emp...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Begriff des Nachteils

Rz. 10 Bei Prüfung in der Praxis muss zwischen "Nachteil" und der – streng kausal zu betrachtenden – Ehebedingtheit als Ursache des Nachteils unterschieden werden. Jedoch müssen beide Faktoren vorliegen, damit der Umstand im Rahmen des § 1578b BGB Bedeutung gewinnen kann. Rz. 11 Das Gesetz wählt hierzu die folgende Formulierung: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Beruflicher Abstieg durch die Berufsunterbrechung

Rz. 38 In dieser Fallkonstellation gelingt der Berechtigten zwar der Wiedereinstieg in den früher ausgeübten Beruf, aber zu schlechteren Konditionen. Eine Vergleichsperson mit gleicher Ausbildung und gleichen persönlichen Voraussetzungen usw. bekommt ein höheres Gehalt, die Berechtigte erzielt aus bestimmten Gründen nur ein niedrigeres Einkommen. Praxistipp Zu prüfen ist dabe...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Abänderungsverfahren gegen sonstige Unterhaltstitel

Rz. 240 Für die Abänderung von Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten, gilt § 239 FamFG. Rz. 241 Danach unterliegt die Abänderbarkeit eines Vergleichs weder einer Wesentlichkeitsgrenze noch einer zeitlichen Beschränkung. Die Vertragspartner eines Vergleichs können die Kriterien der Abän...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Auswirkung der Tolerierung des Verhaltens des Berechtigten

Rz. 281 Zitat Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann ausscheiden, wenn der Unterhaltspflichtige das dem Berechtigten vorgeworfene, für den Verwirkungseinwand herangezogene Verhalten in der Vergangenheit toleriert hat.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Rz. 339 Unterhaltszahlungen sollen zur Deckung des Lebensbedarfes dienen, nicht aber zur Vermögensbildung. Da ein Unterhaltsberechtigter mithin lebensnotwendig auf den Unterhalt angewiesen ist, kann der Unterhaltsschuldner auch zeitnah mit der Durchsetzung der Ansprüche rechnen. Denn der Unterhaltsverpflichtete wird seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Eink...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Verlängerung der üblichen Zeit

Zitat OLG Düsseldorf v. 17.12.2021 – II-3 UF 36/21 [506] Die Zeitdauer, nach der eine dauerhafte Verbindung angenommen werden kann, kann sich verlängern, wenn die Beziehung in besonderer Weise dadurch geprägt worden ist, dass sie erheblichen Anfeindungen seitens des unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgesetzt ist. Soweit massive, das hinnehmbare Maß provokanter Äußerungen in Tren...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verzug durch bezifferte Zahlungsaufforderung

Rz. 251 Verzug kann auch durch Mahnung eingetreten sein. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB setzt eine wirksame Mahnung des Unterhaltsberechtigten nach Fälligkeit voraus. Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung und dessen Fälligkeit ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz.[460] Daher liegt in der Aufforderung zur Zahlung eines konkreten Unterhaltbetrages ab einem bestimmten Zeitpunkt mi...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Unmöglichkeit des Zugangs zum früher ausgeübten Beruf

Rz. 36 Die Unterhaltsberechtigte trägt vor, sie könne nicht mehr in ihrem früher ausgeübten Beruf tätig werden. Rz. 37 Praxistipp Die Darlegungslast für die Behauptung, ein Zugang zum früher ausgeübten Beruf sei nicht mehr möglich, trägt die Unterhaltsberechtigte. Eine solche Unmöglichkeit kann sich ergebenmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VI. Kompensation des Nachteils

Rz. 82 Sind ehebedingte Nachteile konkret eingetreten, so kann sich die Frage eines möglichen Ausgleichs oder der Kompensation stellen. Denn der (ehebedingte) Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile – auch nach der Ehescheidung – kompensiert ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Risiko des sofortigen Anerkenntnisses

Rz. 248 Wird der Verfahrensgegner ohne eine ausreichende vorgerichtliche Aufforderung mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen, besteht die Gefahr, dass er ein sofortiges Anerkenntnis erklärt und dann die gesamten Kosten des Verfahrens dem antragstellenden Beteiligten auferlegt werden (§ 243 S. 2 Nr. 4 FamFG). Diese Gefahr besteht nicht nur bei einem Erhöhungsverlangen de...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Praxisrelevante Risiken bei Abänderung von gerichtlich tituliertem Unterhalt für die Zukunft

Rz. 246 Auch wenn der titulierte Unterhalt nur für die Zukunft abgeändert werden soll, sind jedoch vor der Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG die Risiken des Unterhaltsberechtigten zu bedenken, die sichmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Weiteres Vorgehen nach Erteilung der Auskunft

Rz. 213 Nach einer Aufforderung zur Auskunft, die auch erteilt wird, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[425] Bei zu langem Abwarten besteht die Gefahr der Verwirkung.[426]mehr